Was lange währt: Erfolg bei der Kostenübernahme Heilfürsorge!
Lang ist es her – bei den Betroffenen aber ganz sicher noch immer ein großes Thema: Bereits im Dezember wurde aufgrund „ungeklärter Rahmenbedingungen“ die Erstattung bei Zahnersatz von 100 Prozent der Regelleistung auf nur noch 60 Prozent gekürzt. Und nicht wenige Kollegen haben seitdem vorläufige Bescheide erhalten, die dazu führen würden, dass die sowieso schon oft nicht unerhebliche Lücke zwischen tatsächlichen Kosten und Erstattungsbetrag deutlich größer geworden wäre.
Waren anfangs noch alle guten Mutes, dass dieses eigentlich einfache Problem mit einem Federstrich aus der Welt geschafft und die bisherigen Erstattungsansprüche wiederhergestellt werden können, hat es sich doch bis jetzt hingezogen.
Nun jedoch ist es – nicht zuletzt auch aufgrund von Gesprächen des DPolG Landesvorstandes in dieser Sache mit Innensenator Andy Grote und Staatsrat Bernd Krösser – den Entscheidern doch noch gelungen, sich endlich dazu durchzuringen, dem unhaltbaren Zustand ein Ende zu bereiten: Zukünftige Anträge werden wieder mit dem bisherigen Satz von 100 Prozent des Regelsatzes bedacht – und die mit 60% beschiedenen Anträge werden rückwirkend ebenfalls berücksichtigt und der Differenzbetrag nachgewährt!
Betroffen sind aber nun nicht nur Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz, sondern auch die Bereiche Kunststofffüllungen, Inlays und – etwas weniger artverwandt – künstliche Befruchtungen, da auch in diesen Bereichen „Unstimmigkeiten“ bezüglich der bisherigen Praxis und den Heilfürsorgebestimmungen entdeckt und mit behoben werden konnten.
Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung grundsätzlich und ausdrücklich, da hier ein eklatanter Missstand behoben und eine weitere Verschlechterung der Heilfürsorgeleistungen abgewandt werden konnte. Es bleibt aber festzustellen, dass zahlreiche Betroffene weit über ein halbes Jahr lang im Unklaren gelassen wurden, ob sie die oftmals heftigen Zusatzbelastungen selbst kompensieren müssten. Das geht sicher auch schlanker und effizienter.
Die DPolG Hamburg wird sich weiterhin vehement für eine gerechte und dem gefahrengeneigten Beruf entsprechende Heilfürsorge und gegen eine Absenkung der bereits in vielen Bereichen fragwürdig geringen Leistungen stark machen!
Der Landesvorstand Hamburg, 05.08.2021