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    Umsetzung endlich erfolgt: Corona-Infektion als Dienstunfall

    Vor nunmehr fast einem halben Jahr kam – die DPolG Hamburg berichtete – aus der Innenbehörde die Zusage, dass die Bestimmungen zur Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Dienstunfall im Sinne der Betroffenen verbessert werden sollen.

    Damit sollte eine Forderung der DPolG Hamburg aus dem April 2020 endlich umgesetzt werden.

    Nun ist es tatsächlich so weit! Das Personalamt hat die entsprechende Handlungsanweisung herausgegeben:

    Demnach ist es nun ausreichend, wenn die „dienstliche Verursachung überwiegend wahrscheinlich ist“, um einen Dienstunfall anerkannt zu bekommen.

    Auch wenn es sicherlich im Einzelfall noch Klärungsbedarf geben wird, so sollte spätestens jetzt jeder Infizierte, bei dem es wahrscheinlich ist, dass die Infektion im Dienst erfolgte, dieses als Dienstunfall melden! Dieses gilt selbstverständlich auch für bereits in der Vergangenheit erfolgte Infektionen.

    Ein entsprechendes Formblatt wurde vom Personalamt ebenfalls zur Verfügung gestellt.

    Da tatsächliche Erfahrungen mit der Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Dienstunfall noch ausstehen, wird die DPolG Hamburg die Bewertung der Dienstunfallmeldungen weiter beobachten!

    Der Landesvorstand, Hamburg, 4.8.2021

    (Hier Flugblatt zum Download)