+++Wichtige Information der DPolG Hamburg+++
EuGH: Altersdiskriminierende Besoldung
DPolG: Rechtsansprüche wahren – Widerspruch einlegen!
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat sich im Rechtsstreit des VG Berlin zur Besoldung nach dem Lebensalter positioniert und festgestellt, dass ein Besoldungssystem nach dem Alter von Beamtinnen und Beamten gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Gilt grundsätzlich und nicht nur für Berlin!
Die Überleitungsregelungen, Umwandlung von Altersstufen in sogenannte Erfahrungsstufen – wie in Hamburg geschehen, verstoßen ebenfalls gegen das Altersdiskriminierungsverbot, da die Umwandlung der Besoldungstabelle ab Februar 2010 nach Erfahrungsstufen auf dem letzten Grundgehalt basierte und somit auf dem Lebensalter der Kolleginnen und Kollegen.
Im Regelfall folgt der EuGH der Rechtsposition des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung ist in drei bis sechs Monaten zu rechnen. Daher ist es notwendig, dass alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen Widerspruch einlegen, um ihre Ansprüche sicherzustellen.
Wer ist betroffen?
Alle Beamtinnen und Beamten, die bereits vor dem 1. Februar 2010 Beamte waren und nach der bis zum 31. Januar 2010 gültigen Besoldungstabelle besoldet wurden und sich noch nicht in der letzten Dienstaltersstufe befunden haben!
Was ist zu tun?
Einfach den Musterwiderspruch der DPolG Hamburg ausfüllen, mit den eigenen Daten personalisieren und an die Personalabteilung (PERS 3) senden!
Der Musterwiderspruch ist auf der Homepage der DPolG Hamburg
www.dpolg-hh.de eingestellt!
Der Landesvorstand Hamburg, 10.12.2013