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    WICHTIGE INFORMATION Verfahrensstand amtsangemessene Alimentation (aA)!

    Die DPolG Hamburg möchte auf diesem Weg einen Überblick zum aktuellen Sachstand geben und über den weiteren Fortgang des Verfahrens informieren. Dabei ist es wichtig, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ihren „individuellen“ Verfahrensstand mit den aktuellen Informationen abgleichen: Wann habe ich einen Antrag auf eine amtsangemessene Alimentation gestellt? Habe ich gegen den abschlägigen Bescheid fristgemäß Widerspruch eingelegt?

    Ist der Widerspruch vom Personalamt abschlägig beschieden worden („Widerspruchsbescheid“

    oder „Teilwiderspruchsbescheid“)? Habe ich daraufhin Klage beim VG Hamburg erhoben? Habe ich mich zuvor mit meiner DPolG in Verbindung gesetzt und eine Rechtsschutzzusage erhalten?

    • Widerspruchs- und Klageverfahren aus dem Jahr 2020

    Beim VG Hamburg sind rund 8.000 Klagen (!) gerichtsanhängig. Über 500 Widersprüche sind bis zum November dieses Jahres noch nicht durch das Personalamt abgearbeitet worden. Das Verwaltungsgericht will eine weitere Bearbeitung der Klagen erst dann vornehmen, wenn das Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Beschlüsse/Urteile bezüglich der Vorlagebeschlüsse aus September 2020 gefasst bzw. ausgeurteilt hat.

    Anfang 2023 wird das VG Hamburg nach derzeitiger Kenntnis eine „Einordnung“ der anhängigen Klagen vornehmen und sich dann gegenüber den Klägerinnen und Klägern äußern.

    • Antrag auf amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2022

    Da sich Senat und Personalamt hinsichtlich zukünftiger Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation keinen Millimeter bewegt haben, ist es, um auf der rechtssicheren, Ansprüche wahrenden Seite zu sein, notwendig, auch für das Jahr 2022 einen entsprechenden Antrag zu stellen.

    Anträge zur aA für das Jahr 2022 sind auf unserer Homepage eingestellt. Den „passenden“ Antrag runterladen, ausfüllen, unterschreiben und per Stafette oder postalisch (Einschreiben) an die für den Antragsteller zuständige Personalabteilung PERS 32 bzw. PERS 33 senden. Eine Kopie an die DPolG Hamburg übersenden.

    HINWEIS: Anhängige Klagen und Widerspruchsverfahren entfalten ihre Wirkung auch für die Folgejahre, wenn der Dienstherr keine amtsangemessene Alimentation geschaffen hat und die

    Ansprüche auf eine aA haushaltsnah im Kalenderjahr geltend gemacht werden.

    Aufgrund unklarer Erfolgsaussichten (HmbBesVAnpG 2022 und angekündigtes Besoldungsstrukturgesetz) kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtsschutzzusage für Erstanträge aus dem Jahr 2022 vorgenommen werden.

    Die Grundsatzfrage einer verfassungsgemäßen und amtsangemessenen Alimentation und

    Versorgung wird den dbb und die DPolG Hamburg noch über Jahre beschäftigen!

    Der Senat hingegen spielt weiter auf Zeit und bürokratische Abschreckung – beschämend!

    Rückfragen bitte per E-Mail an: dpolg@dpolg-hh.de

     Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, 06.12.2022