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Tarifverhandlungen 2025 im Tarifbereich Regional Nord dbb Hamburg und DPolG Hamburg

16.09.25 I Am 12. September 2025 haben sich Delegierte der dbb Gewerkschaften wie z.B. komba, DJG, LVHS, dlg, DSTG und natürlich der DPolG aus Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern  und  Schleswig- Holstein  zur  Regionalkonferenz  Nord  in Hamburg getroffen. Die DPolG Hamburg war mit zwölf Delegierten vertreten. Gemeinsam wurden  dort  die  Forderungen  für  die anstehende  Einkommensrunde  diskutiert.

Klar ist, die endgültige Forderung wird erst am 17. November 2025 in Berlin beschlossen, zusammen mit den  anderen  Bundesländern (außer  Hessen),  den  dbb  Landesbünden  und ihren Gewerkschaften, natürlich auch mit der DPolG und später wird dies auch noch mit ver.di auf  Bundesebene  abgestimmt.  Bis  dahin  sind noch  jederzeit  Änderungen  möglich! Unsere DPolG-Schwerpunkte, abgestimmt mit dem dbb Hamburg:

  •  etwa 8 % lineare Erhöhung mit einer Sozialkomponente
  •   Mitgliedervorteilsregelung (z. B. zusätzlicher Urlaub nur für Mitglieder)
  •   stufengleicher Aufstieg und Beibehaltung der Stufenlaufzeiten
  •   höhere Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie Zeitzuschläge und alles dynamisieren
  •  besondere Absicherung für Beschäftigte in gefährdeten Bereichen
  •   Vollzugszulage und Zulage für psychisch stark belastete Ermittlungsbereiche
  •  Erhöhung der Jahressonderzahlung für alle Entgeltgruppen
  •   verpflichtendes Arbeitszeitkonto, derzeit gibt es nur die theoretische Möglichkeit, aber es wird in Hamburg nicht genutzt, dazu müsste es eine Einigung mit der Stadt Hamburg geben
  •   Laufzeit 12 Monate

Warum 8% fordern und nachher möglicherweise doch weniger als 8% mehr im Portemonnaie? Wie hängt das zusammen?

Am Ende zählt immer das Gesamtpaket: Eine lineare Erhöhung und zusätzliche Zulagen und zusätzliche freie Tage oder Erhöhung der Jahressonderzahlung: alles wird in Geld umgerechnet und vom Gesamtvolumen abgezogen.

Beispiel: Gefordert werden 8 %.

Das Verhandlungsergebnis könnte sein: 2,8 % linear zusätzlich Verbesserungen im Wert von 3%  durch Zulagen, Erhöhung  der Sonderzuwendung, Erhöhung der Wechselschichtzulage oder anderes. Das macht dann ein Gesamtpaket von 6 %. Wichtig ist also der Paketwert, nicht nur die Prozentzahl auf der Gehaltsabrechnung. Durch eine soziale Komponente wie  z.B.  einen  Mindestbetrag, errechnen sich die prozentualen Erhöhungen in den einzelnen Entgeltgruppen unterschiedlich und führen gerade in den unteren Gruppen zu einer höheren prozentualen Steigerung.

Wie es weitergeht

  • 17. November 2025: Beschluss der endgültigen Forderung in Berlin
  •  Danach: Start der Tarifverhandlungen mit den Ländern (TdL und Gewerkschaften)
  •  Wir informieren regelmäßig über Termine, Ergebnisse und Aktionen
  •  Am schnellsten geht das über unsere DPolG WhatsApp Gruppen – melde dich bei uns!
  •  Mitmachen erwünscht: Ideen für Aktionen gern an uns melden beate.petrou@dpolg- hh.de

Wir halten Euch in den nächsten Wochen zu den Tarifverhandlungen 2025 auf dem Laufenden!

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Deine DPolG Hamburg

DPolG im Gespräch mit Innensenator Andy Grote (SPD)

DPolG im Gespräch mit Innensenator Andy Grote (SPD)

Am vergangenen Montag (01.09.2025) kam die Landesspitze der DPolG Hamburg, Landesvorsitzender Thomas Jungfer, der stellvertretende Landesvorsitzende und Personalratsvorsitzende Ronald Helmer, der Vorsitzende des Fachbereiches Schutzpolizei, Marc-Ulrich Schipper, sowie Landesredakteur Frank Riebow, mit Innensenator Andy Grote (SPD) zu einem intensiven Informations- und Meinungsaustausch in der Behörde für Inneres und Sport zusammen. Am eineinhalbstündigen Gespräch nahm ebenfalls Sarah Klocke als persönliche Referentin des Senators teil.

Wie immer war das Themenspektrum umfangreich und vielfältig. Landesvorsitzender Thomas Jungfer fasste die aktuelle, unter anderem von zahlreichen Einsätzen geprägte Lage der Hamburger Polizei aus Sicht der DPolG zusammen. Die Personalsituation bleibt angespannt, sowohl im Vollzug als auch in der Verwaltung. Deshalb haben für die DPolG Hamburg die Personalverwendungsplanung und der effiziente Personaleinsatz Priorität.

Die Stärkung der Wachdienstgruppen muss dabei immer im Fokus stehen. Innensenator Grote teilt die Auffassung, dass der Ausgleich des personellen Defizits der Dienstgruppen an den PK/WSPK im Vordergrund steht.

Landesvorsitzender Thomas Jungfer unterstrich in diesem Zusammenhang, dass die DPolG ausdrücklich die Bemühungen der Schutzpolizei hinsichtlich des Projekts „Polizei 2030+“ unterstützt. Entbürokratisierung der Polizeiarbeit, Digitalisierung und Aufgabenkritik sollen an dieser Stelle als Stichworte genügen.

Auch das Vorhaben des Senators, die Hamburger Polizei mit weiteren 500 Beschäftigten (Vollzug und Verwaltung) zu verstärken, findet die Unterstützung der DPolG. Die Besetzung/Nachbesetzung der AiP-Stellen ist ein drängendes Problem. Hier muss es auch darum gehen, die Tätigkeit „Angestellter im Polizeidienst“ finanziell attraktiver zu gestalten. Das gilt ebenso im Polizeivollzug durch eine Anhebung der Erschwerniszuschläge. Thomas Jungfer erinnerte Senator Grote an bereits erfolgte Zusagen, die aus Sicht der DPolG umgesetzt werden müssen und überfällig sind.

  • Aus gewerkschaftlicher Sicht bleiben selbstverständlich die Stellen-, Personal- und Bewerbersituation der Hamburger Polizei die relevanten Themen, um den polizeilichen Auftrag erfüllen zu können. Ziel muss es immer sein, die Attraktivität der Polizei als öffentlichen Arbeitgeber weiter voran zu treiben.

Weitere Themen waren unter anderem: Die im Übermaß gestiegenen Kosten für Bauprojekte der Polizei, die technische  Ausstattung/Ausrüstung (u.a. MobiPol, Taser) und die Entlastung der Polizei durch den Wegfall „polizeifremder“ Dienstleistungen.

Der Landesvorstand                                                                                                                                                  Hamburg, 03.09.2025

 

Pressemitteilung

28.08.2025

Die DPolG Hamburg fordert den Hamburger Senat erneut auf, einen zusätzlichen Investitionshaushalt für die Polizei in Höhe von 100 Millionen Euro für kommenden fünf Jahre zu beschließen und als Gesetzesvorlage in die Hamburgische Bürgerschaft einzubringen

Das Finanzpaket soll ausschließlich dem Sachmittelhaushalt der Polizei zur Verfügung stehen und unter anderem Investitionen ermöglichen beziehungsweise Projekte, wie aktuelle Bauvorhaben, finanziell verstärken, um polizeiliche Standards qualitativ deutlich zu verbessern und dringend erforderliche Innovationen voranzutreiben.

  • Was soll zum Beispiel finanziert werden?

Der Neubau sowie die Sanierung und Modernisierung von Dienstgebäuden muss als dauerhafte Investitionsaufgabe begriffen werden. Dieser Umstand ist auch in der Politik angekommen und Hamburg hat in den vergangenen Jahren viel getan, um Dienstgebäude der Polizei neu zu errichten oder den Immobilienbestand zu ertüchtigen und auf den Stand der Technik zu bringen.

Allerdings musste die DPolG Hamburg zur Kenntnis nehmen, dass den Baumaßnahmen offenbar der finanzielle Atem ausgeht. Der Finanzrahmen für die Baumaßnahmen steht, jedoch mangelt es an der Finanzierung der Ausstattung. Selbstverständlich müssen Dienstgebäude der Polizei umfangreich und kostenintensiv mit polizeilicher Infrastruktur ausgestattet werden, um den polizeilichen Auftrag überhaupt erfüllen zu kommen. Allein der Bereich Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Großinvestition, die ein Budget benötigt, das eben nicht aus der Portokasse beglichen werden kann.

Auch für die Unterbringung von Nachwuchskräften während Ausbildung und Studium sind Investitionen in kostengünstige Unterkünfte notwendig.

Des Weiteren muss die Polizei in Drohnen, Drohnenabwehr und technische Videobeobachtung investieren, um unter anderen den Objektschutz personell zu entlasten. Notwendige Investitionen in Einsatzmittel und Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht länger aufgeschoben werden, dazu gehören neben Dienstfahrzeugen mit unterschiedlichen Antriebsarten selbstverständlich auch Dienstpferde und Diensthunde. Diese Beispiele lassen sich fortsetzen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Wir leben in einer Welt des Umbruchs, des Wandels und der rauer werdenden Zeiten. Viele Menschen sind angespannt und gereizt, die persönliche ‚Zündschnur‘ wird kürzer und meine Kolleginnen und Kollegen spüren dies auf der Straße und im täglichen Umgang zuerst. Innere Sicherheit ist mehr als die jährlich ausgeworfenen Kennzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik oder die Häufigkeitszahl von Straftaten je 100.000 Einwohner. Die Kriminalitätsfurcht und das daraus resultierende subjektive Sicherheitsgefühl ist für die Menschen relevanter.

Es ist an der Zeit, dass die Politik zusätzlich in die innere Sicherheit unserer Stadt investiert. Nach meiner Auffassung sind weitere Ausgaben, vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten auf der einen Seite und dem Rückgang der für die Polizei geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auf der anderen Seite, nicht nur geboten, sondern unerlässlich.

Im Gegensatz zum Bund muss Hamburg für das über fünf Jahre gestreckte, zusätzliche Finanzpaket von 100 Millionen Euro keine Schulden machen. Allein für das Jahr 2024 hat Hamburg 200 Millionen Euro Dividende aus der Beteiligung an Hapag-Lloyd erhalten. Ein Zusatzhaushalt für die Polizei ist machbar und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Polizei sollte der Stadt 20 Millionen Euro jährlich wert sein.“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

 

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Nachruf André Zand-Vakili ist tot

Nachruf André Zand-Vakili ist tot  

Der Journalist, Fotograf und Polizeireporter André Zand-Vakili ist tot. Er verstarb am 24. Juli 2025 im Alter von 61 Jahren an den Folgen einer schweren Krebserkrankung. Zand, so stellte er sich vor und meldete sich prägnant am Telefon, war Polizeireporter mit Leib und Seele. Er liebte und lebte diesen Job, denn nur so war es möglich, fast 40 Jahre auf der Straße zu sein und über Kriminalität, Unfälle, Katastrophen und polizeiliche Großeinsätze aller Art zu berichten. Zand war immer unterwegs, vermied es, wenn möglich, in der Redaktion zu sein und von denen gab es in seinem Berufsleben einige.

Er startete bei der „HAMBURGER MORGENPOST“ und bildete zusammen mit MOPO-Urgestein Thomas Hirschbiegel ein kongeniales Polizeireporter-Duo. Später ging es für ihn dann zu „BILD“, „WELT“ und schließlich zum „HAMBURGER ABENDBLATT“. Über die Jahre hatte er sich ein Informationsnetzwerk geschaffen, das seinesgleichen suchte. Zand war kritisch, aber fair. Auch die Arbeit der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hat Zand über Jahrzehnte konstruktiv begleitet. Er war ein unabhängiger Seismograph, der spürte, wann es bei der Polizei intern hoch her ging und Kolleginnen und Kollegen unzufrieden waren. Bei Zand konnte man auch mal Dampf ablassen, er wusste das objektiv einzuordnen.

André Zand-Vakili machte sich über seinen bevorstehenden Tod keine Illusionen und so tröstete er seinen Freund und Kollegen Thomas Hirschbiegel mit einem typischen Zand-Satz: „Ach komm, ich hab ein tolles Leben gehabt, viel erlebt, hab eine wundervolle Frau und drei Kinder. Was will ich mehr?“ Wir trauern um André Zand-Vakili, unsere Anteilnahme gilt seiner Ehefrau Susann, den Söhnen sowie den zahlreichen Kolleginnen und Kolleginnen in den Hamburger Redaktionen. Danke Zand!

Wichtige Information zur amtsangemessenen Alimentation

VG Hamburg: Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend gemacht werden!
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 15.07.2025 entschieden, dass Beamtinnen und
Beamte Einwände gegen ihre Alimentation grundsätzlich in dem Haushaltsjahr geltend machen
müssen, für das sie eine höhere Besoldung fordern.
Hintergrund:
Das VG Hamburg verhandelte aktuell vier Klageverfahren. Die Kläger machten erst ab dem Jahr
2020 gegenüber der Stadt Hamburg eine Unteralimentation für die Jahre 2011 bis 2019 geltend. In
jenem Zeitraum wurden sie nach den Besoldungsgruppen A 7 bzw. A 8 und A 10 besoldet.

Drei Klagen wurden abgewiesen, da die Kläger u.a. zu spät auf die Mitteilung des Dienstherrn reagierten,
dass die damalige Zusage („Klärung durch Musterverfahren, keine Widersprüche notwendig, Verzicht
auf Einrede der Verjährung“) sich allein auf die Jahre 2011 und 2012 bezogen habe.
Dazu kommt, dass die Zusage in der Bezügemitteilung bereits nicht mehr an die Kläger persönlich
adressiert war. Die Berufung zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht wurde jedoch zugelassen.

Ein Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht
zur Entscheidung vorgelegt, ob die Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 bzw. A 8 in den
Jahren 2011 bis 2019 mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist.

Dem betreffenden Kläger hatte die Beklagte in einer Bezügemitteilung im Jahr 2011 persönlich
mitgeteilt, dass es keines eigenen Antrags oder Rechtsbehelfs bedürfe. Da der Kläger dieser Mit-
teilung vertrauen konnte und im Jahr 2020 unverzüglich widersprach als die Stadt die vorher ge-
machte Zusage widerrief, kann dem Kläger eine „verspätete“ Geltendmachung nach Auffassung
des Verwaltungsgerichts nicht als „treuwidriges Verhalten“ vorgeworfen werden.

Mit dem verhandelten Verfahren hat das Verwaltungsgericht einen weiteren, mit einer großen An-
zahl von Klagen betreffenden, Themenkomplex abgeschlossen. Beim VG Hamburg noch zur Ent-
scheidung anstehende Sachverhalte betreffen u.a. die Besoldung von Richterinnen und Richtern
sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Zeitraum vor dem Jahr 2020 sowie – wichtig für
unsere pensionierten Kolleginnen und Kollegen – die Versorgungsbezüge, insbesondere ab dem
Jahr 2020. Wir werden weiter berichten!                                                             #DPolGDeinetwegen

Der Landesvorstand                                                                                                Hamburg, 18.07.2025

Hamburg-Zulage Jetzt!

HAMBURG-ZULAGE JETZT!

dbb und DPolG-Hamburg fordern 300,- € „Hamburg-Zulage“ für alle Beschäftigten bei Polizei, LBV und Amt-M mit mittel- und unmittelbarem Bürgerkontakt!

Hamburg gehört zu den teuersten Städten Deutschlands. Die Lebenshaltungskosten steigen stetig – besonders für diejenigen, die tagtäglich für die Sicherheit unserer Stadt im Einsatz sind.

Ob als AiP vor dem Polizeipräsidium oder vor der jüdischen Synagoge, als AiP bei der mobilen oder stationären Verkehrsüberwachung, als Mitarbeiter zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bei der Polizei oder dem Landesbetrieb Verkehr, der Telefonzentrale, der Zulassungsstelle, beim LKA, der WSP oder der Führerscheinstelle: Unsere Kolleginnen und Kollegen mit unmittelbarem oder auch nur mittelbarem Bürgerkontakt halten die Stadt am Laufen und sorgen für Sicherheit!

Unsere klare Forderung an den Verhandlungsführer der TdL Dr. Andreas Dressel lautet:

300,- € Hamburg Zulage

für alle Tarifbeschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg mit mittelbarem oder unmittelbarem Bürgerkontakt!

Diese Forderung hat unser stellvertretender Fachbereichsvorsitzender und dbb-Verhandlungsführer bei dem zweiten Sondierungsgespräch mit der Verhandlungsspitze der Arbeitgeber deutlich gemacht.

Doch stellt der Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg und Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) lediglich 50,- € brutto monatlich in Aussicht – ausschließlich für Beschäftigte mit direktem Bürgerkontakt.

„Das ist nicht nur unzureichend – es ist ein Ausdruck mangelnder Wertschätzung gegenüber der täglichen Leistung der Tarifbeschäftigten in dieser Stadt“, erklärte Michael Adomat, Verhandlungsführer des dbb.

Was wir brauchen, ist keine Symbolpolitik – sondern echte Wertschätzung! Die Kolleginnen und Kollegen leisten Enormes – trotz steigender Mieten, teurem Nahverkehr und hoher Lebenshaltungskosten.

Eine echte Hamburg-Zulage in Höhe von 300,- € ist ein Gebot der Fairness und zwingend erforderlich zur Personalbindung und -gewinnung.

Fachbereich Verwaltung                                                                Hamburg, 11.07.2025

Regress

Schluss mit der Regress-Falle!

Deckelung auf 1.500 Euro jetzt einführen – Fürsorgepflicht darf kein Lippenbekenntnis sein!

Immer wieder werden Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst nach einem Unfall mit dem Dienstfahrzeug persönlich zur Kasse gebeten – und das oft in voller Höhe des entstandenen Schadens. Begründet wird dies regelmäßig mit angeblich grober Fahrlässigkeit. Doch was auf dem Papier wie ein begründeter Vorwurf erscheint, entpuppt sich in der Praxis häufig als reine Auslegungssache. Wer im Einsatz unter hohem Druck steht, darf nicht mit existenzbedrohenden Regressforderungen alleine gelassen werden.

Die DPolG Hamburg fordert deshalb eine klare, verbindliche Deckelung von Regressforderungen auf maximal 1.500 Euro – analog zum Höchstsatz einer Eigenbeteiligung bei Kaskoversicherungen.

In anderen Bundesländern wie u.a. Nordrhein-Westfalen und Hessen wird bereits deutlich zurückhaltender mit Regressforderungen umgegangen – entweder durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Dienststellen oder durch gedeckelte Beträge bei grober Fahrlässigkeit.

Die Hamburger Praxis, regelmäßig den vollen Schaden einzufordern, steht im krassen Widerspruch zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Während Privatpersonen durch Versicherungen geschützt sind, tragen Polizeibeschäftigte in Hamburg die volle finanzielle Verantwortung – weil Dienstfahrzeuge nicht versicherungspflichtig sind. Das ist ein Systemfehler, den wir nicht länger hinnehmen können.

Wer im Einsatz für die öffentliche Sicherheit handelt, verdient Schutz – auch im Schadensfall.

Die wiederholte und häufig inflationäre Feststellung von “grober Fahrlässigkeit” bedarf dringend einer kritischen Überprüfung. Denn grobe Fahrlässigkeit liegt nur dann vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in einem besonders schweren Maß verletzt wird – also bei völlig unverständlichem oder inakzeptablem Verhalten. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit oder eine stressbedingte Fehlentscheidung im Einsatz genügen dafür nicht.

Ein fairer Ausgleich zwischen Eigenverantwortung und Fürsorge ist möglich – und längst überfällig.

Die Einführung einer klaren Obergrenze bei Regressforderungen ist kein Geschenk, sondern Ausdruck eines respektvollen Umgangs mit denjenigen, die täglich Kopf und Kragen riskieren.

Die DPolG Hamburg steht fest an der Seite der Kolleginnen und Kollegen und fordert die Verantwortlichen innerhalb der Polizei und Politik auf: Deckelung auf 1.500 Euro – jetzt!

Der Landesvorstand                                                                                                  08.07.2025

 

(Hier Flugblatt zum Download)