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Erhöhung der Polizeizulage kommt!

Schritt in die richtige Richtung!
DPolG-Forderung erfüllt: Erhöhung der Polizeizulage kommt

„Steter Tropfen…“ Die Durchsetzungskraft und der lange Atem der DPolG
Hamburg führten erneut zum Erfolg! Seit vielen Jahren kämpfen wir für eine
deutliche Anhebung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der
Ruhegehaltsfähigkeit! Unser Engagement führte jetzt zu einem Teilerfolg!

Die DPolG Hamburg wurde heute von Innensenator Andy Grote (SPD)
informiert, dass die Anhebung der Polizeizulage auf den Weg gebracht
worden ist.

Das plant der Senat: Ab dem 01.08.2025 soll die Polizeizulage von
derzeit 127,38 Euro auf zunächst 170 Euro ansteigen und ein Jahr
später dann auf 180 Euro. Dabei soll die Polizeizulage zukünftig auch
der Dynamisierung unterliegen.

Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und von der Forderung der
DPolG Hamburg nach einer Erhöhung auf 250 Euro noch weit entfernt, aber
es ist endlich Bewegung in die Diskussion um eine Zulagenerhöhung
gekommen.

Die DPolG Hamburg wird weiterhin engagiert und mit Vehemenz für die
Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kämpfen,
versprochen!

„Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat bereits verloren!“

Der Landesvorstand Hamburg, 30.04.2024

Vorbereitung auf den Ruhestand

DPolG-Tagesseminar: Vorbereitung auf den Ruhestand

Die DPolG Hamburg lädt alle interessierten verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die in naher Zukunft ihren aktiven Polizeivollzugsdienst beenden, in den wohlverdienten Ruhestand gehen und Mitglied der DPolG sind, zu einem Tagesseminar ein.

Wir wollen mit und für euch wichtige Fragen rund um eure bevorstehende Pensionierung besprechen und Hinweise für die Zeit „danach“ geben.

Fragen und Problemfelder zu Beihilfe, privater Krankenversicherung, Nebentätigkeiten und Hinzuverdienst, Notfallordner, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden dabei im Vordergrund stehen. Auch zum speziellen Thema Erbrecht wird informiert.

Das Seminar ist sonderurlaubsfähig und für das leibliche Wohl wird selbstverständlich gesorgt.

  • WANN?
  • Donnerstag, 30. Mai 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr (AUSGEBUCHT)
  • Donnerstag, 25. Juli 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr
  • Donnerstag, 19. September 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr
  • Donnerstag, 24. Oktober 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr

 

  • WO?
  • DPolG-Geschäftsstelle, Holzdamm 18 (Nähe Hauptbahnhof)

Das Tagesseminar wird vom Seniorenbeauftragten der DPolG Hamburg, Freddi Lohse, geleitet.

Bitte meldet euch bevorzugt per E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de oder telefonisch in der Geschäftsstelle unter Tel.: 040.2540260 an. Jetzt anmelden!

Der Landesvorstand                                                                                              Hamburg, 16.04.2024

 

Polizeizulage

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit an.

Am 13. Juli 2023 verkündete Innenministerin Faeser (SPD) die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für rund 56.000 Bundesbedienstete. In ihrer Rede betonte sie, „Die Polizeibeamtinnen und -beamten halten jeden Tag auf der Straße ihren Kopf für das hin, was in der Politik beschlossen und in der Gesellschaft diskutiert wird.“ Ein klares Zeichen der Wertschätzung. Doch wo bleibt diese Wertschätzung in Hamburg?

Auf der Personalversammlung 2022 betonte Innensenator Andy Grote (SPD), dass es an der Zeit ist, die Polizeizulage zu erhöhen und sich somit dem Bund anzunähern. Auf der Personalversammlung 2023 wiederholte er diese Zusage. Was ist seitdem passiert? N I C H T S!        N A D A!         N I E N T E!

Die Bundesregierung schafft es in 18 Monaten die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage durchzusetzen! Und in Hamburg, außer leerer Phrasen vor den Kolleginnen und Kollegen auf ihrer Personalversammlung, ist nichts passiert.

Wertschätzung des Senats insbesondere des Ersten Bürgermeisters, Peter Tschentscher (SPD), und des fachlich zuständigen Innensenators Andy Grote (SPD)? – Fehlanzeige!

Die Erhöhung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit führen unmittelbar zu einer sofortigen Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs in Hamburg.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Grote eindringlich auf, endlich der Bundesinnenministerin zu folgen und die langjährigen Kernforderungen der DPolG Hamburg umzusetzen.

Fachbereich Schutzpolizei

Fachbereich Wasserschutzpolizei

Fachbereich Kriminalpolizei                                                                    Hamburg, 15.04.2024

 

Pressemitteilung

22.03.2024

Teil-Legalisierung von Cannabis

„Nichts wird besser, aber vieles wird schlechter werden.“

Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident Sachsen, Bundesrat, 22.03.2024

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetzesvorhaben einer Teil-Legalisierung von Cannabis abgelehnt. Damit kann das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war die letzte Chance wesentliche Änderungen vorzunehmen und die berechtigte Kritik insbesondere der Innen- und Justizminister aus den Bundesländern sowie der Polizeigewerkschaften aufzunehmen.

Das bereits vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossene Cannabis-Gesetz sieht vor, dass Erwachsene in Zukunft bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen dürfen und drei Cannabis-Pflanzen zu Hause aufziehen können. Außerdem sollen Cannabis-Clubs mit bis zu 500 Mitgliedern gemeinschaftlich Cannabis anbauen dürfen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Der Bundesrat war die letzte, leider vergebliche, Hoffnung ein Gesetz zu verhindern oder so zu verändern, dass sich in naher Zukunft als Irrweg herausstellen wird. Das Cannabis-Gesetz ist entgegen der parteiübergreifenden Auffassung der Innen- und Justizminister der Länder auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Die Bedenken wurden vom Tisch gewischt und für die Justiz wird das Gesetz nichts als ein vom Bundestag verordnetes, organisiertes Chaos bedeuten.

Ich gehe davon aus, dass zukünftig mehr Menschen Cannabis konsumieren. Der Cannabis-Markt wird größer und die Organisierte Kriminalität wird Wege finden, ihr Cannabis an die Konsumenten zu bringen. Mit dem Gesetz kann die Organisierte Kriminalität hervorragend leben und sich auch auf Kinder und Jugendliche konzentrieren, die keinen Zugang zu Cannabis bekommen werden.

Der Schwarzmarkt wird belebt und nicht ausgetrocknet. Bei Dealern dürften heute die Korken knallen, denn in wenigen Wochen darf jeder Erwachsene mit 25 Gramm Cannabis unterwegs sein – herrliche Zeiten für Dealer und ihr Geschäft.

Für meine Kolleginnen und Kollegen wird sich konkret nichts ändern, ganz im Gegenteil. Der Kontrollaufwand wird sehr kleinteilig, zeitintensiv und überbordend werden. Das Gesetz ist in der jetzigen Form nichts als ideologiegetriebener Murks.“

Den nachfolgenden Worten von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist nichts hinzuzufügen:

„Die Polizisten werden auf der Straße sein und feststellen müssen: Ist das legaler Handel, ist das illegaler Handel, wurden drei Gramm zu viel angebaut, haben die noch ‚ne Oma zu Hause, die auch noch anbauen durfte? Ich sage Ihnen, ich habe keine Lust, meine Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen.“ ARD, 23.02.2024

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

Pressemitteilung zum Download

Bezahlbarer Wohnraum

Bezahlbarer Wohnraum für Beschäftigte der FHH

SPD reagiert auf Forderung der DPolG Hamburg

Zur Steigerung der Attraktivität der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) als Arbeitgeber forderte die DPolG Hamburg wiederholt u. a. die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Nachwuchskräfte und Beschäftigte unterer und mittlerer Einkommensgruppen.

Nun scheint die Bedeutung dieses wichtigen Bausteins der Attraktivitätssteigerung in einigen Köpfen der Politik angekommen zu sein.

Die SPD Hamburg verabschiedete auf ihrem am 9. März in Hamburg durchgeführten Landesparteitag den Antrag an den Senat, zu prüfen, „ob sich mehr günstiger Wohnraum für Beschäftigte der Stadt schaffen lasse.“

Dazu der Landesjugendleiter der DPolG Hamburg, Nicholas Kriegk:

„Gerade für Nachwuchskräfte der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zunehmend schwierig, bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu finden. Dies spiegelt sich auch in den Bewerberzahlen für einen Ausbildungsplatz z. B. bei der Polizei Hamburg im Vergleich zu anderen Metropolen wie Berlin oder München wieder, in denen eine Hauptstadt- oder Ballungsraumzulage gezahlt wird. Ich fordere den Senat auf, für die Beschäftigen der FHH eine Stadtstaatenzulage einzuführen.“

Die Zahlung einer entsprechenden Zulage oder die Schaffung von Dienstwohnungen ist nach Auffassung der DPolG Hamburg ein Schritt in die richtige Richtung, damit sich der Fachkräftemangel z. B. bei der Hamburger Polizei nicht noch weiter verschärft.

Der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Thomas Jungfer, macht deutlich:

„Fachkräfte Hamburger Behörden, die im Hamburger Umland bezahlbaren Wohnraum gefunden haben, neigen zu einem wohnortnahen Arbeitsplatz und wandern ab. Nicht zuletzt, weil mittlerweile im Hamburger Umland auch besser bezahlt wird. Ich fordere den Hamburger Senat auf, nun endlich Taten folgen zu lassen, die Attraktivität der FHH auch durch Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu steigern und den Beschäftigten der Stadt Hamburg sowie potentiellen Bewerbern auf einen Ausbildungsplatz eine vernünftige Perspektive zu bieten.“

Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 14.03.2024

 

Die Polizei braucht Angestellte im Polizeidienst

Die Polizei braucht Angestellte im Polizeidienst

Zukunft gestalten jetzt!

Der demografische Wandel in Deutschland führt zu einer immer älter werdenden Gesellschaft und zu einem Mangel von Bewerberinnen und Bewerbern, auch in der Verwaltung der Polizei. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen gehen in die wohlverdiente Rente, während die Bewerberzahl bei den AiP dramatisch zurückgeht. Aber nicht nur der Ruhestand sorgt für immer mehr freie Stellen, die besseren Arbeitsbedingungen und die deutlich bessere Bezahlung in den Kommunen sorgt für Abwanderungen der AiP, beispielsweise zum Kommunalen Ordnungsdienst in Kiel, Neumünster oder Lübeck. Derzeit haben wir insgesamt ca. 130 freie Stellen bei den Angestellten im Polizeidienst.

Auch Dank der Initiative der DPolG Hamburg bietet die Polizei Hamburg mittlerweile bessere Karriereperspektiven, doch aufgrund der aktuellen Tariflage ist die Tätigkeit als Angestellter im Polizeidienst offensichtlich immer noch nicht attraktiv genug.

Wir erkennen an, dass eine Überprüfung der Tarifverträge derzeit nicht erfolgen kann. Stattdessen fordern wir alternative Lösungen ein, um die Attraktivität der AiP-Stellen zu erhöhen. Gemeinsam mit der Dienststelle, dem Personalamt und dem Personalrat der Polizei gilt es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Anreize zu schaffen, damit die Besetzung offener Stellen im AiP-Bereich wieder zu vollen Lehrgängen führt.

Dazu gehört unserer Meinung nach die umgehende Ausschreibung der freien Objektführer Stellen und zusätzlicher Stellen im Bereich der DGOA Lokale Präsenz in EG 8 sowie der freien Stellen im Bereich der VD 1 in EG 6 und EG 8.

Eine kontinuierliche Ausbildung von neuen AiP für den Objektschutz und der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs ist unabdingbar.

Außerdem setzen wir uns für vereinfachte Einstellungsvoraussetzungen ein, um eine größere Vielfalt an Bewerberinnen und Bewerbern zu ermöglichen. Das bedeutet nicht, dass wir einen Kompromiss in der Qualität eingehen, sondern dass wir die Türen für Talente öffnen, die bisher übersehen wurden.

Die DPolG Hamburg steht für eine starke Polizei und eine sichere Gemeinschaft. Unsere Angestellten im Polizeidienst leisten täglich Großartiges für unsere Gesellschaft. Doch sie verdienen auch angemessene Bezahlung und wertschätzende Arbeitsbedingungen.

Genau dafür setzt sich die DPolG Hamburg ein, um den häufigen Personalwechsel zu reduzieren. Die Verantwortlichen sind gefordert, ein Umfeld zu schaffen, in dem die Angestellten im Polizeidienst wertgeschätzt werden und ihre Karriere langfristig planen können.

Beate Petrou                                                                                                          11. März 2024

Fachbereich Verwaltung                                                                                                 

 

Ingewahrsamnahmen

Auf der Suche nach Einnahmen hat sich der Hamburger Senat bereits Anfang 2023 dazu entschlossen, Gebühren für Ingewahrsamnahmen durch die Polizei Hamburg – fast ausnahmslos- kostenpflichtig zu machen.

Unter Vernachlässigung, dass es zu den hoheitlichen Aufgaben eines Staates gehört, für Recht und Ordnung zu sorgen, wurde eine minutiöse und detaillierte Gebührenverordnung an die Polizei erlassen.

Worum man sich nicht gekümmert hat, ist die Schaffung einer EDV-seitigen Lösung, welche es den sowieso schon überbelasteten Kolleginnen und Kollegen an den Wachen ermöglicht, diese zusätzliche Aufgabe in der Zeit zu bewältigen.

Nach alter Hamburger Sitte hat man einfach zusätzliche, nicht miteinander verknüpfte, vor Medienbrüchen strotzende Vordrucke eingeführt! Trauriger Standard also.

Und damit die „Vordruckkunde“ auch sofort stattfinden kann, wurde die retrograde Erstellung von Kostenberichten für den gesamten Januar gleich mit angeordnet.

Nach dieser Vorstellung soll die Polizei eine Million Euro generieren.

Unter den jetzigen Voraussetzungen stelle man sich mal „solvente“ Aktivisten oder Fußballfans vor, welche durch diese ausufernde Bürokratie die Möglichkeit hätten, die Einsatzkräfte so zu schwächen, dass der polizeiliche Auftrag gefährdet würde!? 

Die DPolG Hamburg fordert die umgehende Erstellung eines Kriterienkataloges, nach dem realistisch durchführbare und erfolgversprechende Kosten- bzw. Gebührenbescheide durch die Kolleginnen und Kollegen erstellt werden sollen.

Hierzu gehört vor allem auch, dass ComVor so ertüchtigt wird, dass eine tatsächliche COMputerunterstützte VORgangsbearbeitung gewährleistet ist.

Niemand, auch eine Weltstadt wie Hamburg sie sein will, kann es sich leisten, dass Ihre Polizei für den „Mülleimer“ oder „Umme“ arbeitet. Von dieser Arbeit haben wir zur Genüge.  

Fachbereich Schutzpolizei                                                                       Hamburg, 21.02.24

 

Pressemitteilung

DPolG Hamburg fordert die unverzügliche flächendeckende Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG)

Seit Jahren fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg die Elektroschockpistolen in die Fläche zu bringen. Mit einem Distanz-Elektroimpulsgerät – umgangssprachlich besser als Taser bekannt – sollen Hamburgs Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit haben, einen Störer aus kurzer Distanz außer Gefecht zu setzen, ohne das Risiko einer tödlichen Verletzung einzugehen. Generell soll der Taser nur in statischen Lagen gebraucht werden – und zwar, wenn ein potenzieller Angreifer steht, aber zum Widerstand entschlossen ist.

Die Elektroschockpistolen sollen die Lücke zwischen den Einsatzmitteln Pfefferspray, Schlagstock und dem Einsatz der Dienstwaffe schließen. Beispiel NRW: Von Januar bis Anfang Dezember 2023 haben Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen 1.245-mal einen Taser gezogen. In den meisten Fällen hat allein die Ankündigung gereicht, den Taser auszulösen, um die Einsatzlage zu beruhigen. Wirklich eingesetzt wurde der Taser nur in jedem fünften Fall.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Nachdem nun auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein beschlossen hat, die Distanz-Elektroimpulsgeräte flächendeckend bei der Landespolizei einzuführen, fordere ich den Senat auf, endlich dafür zu sorgen, dass die Taser hamburgweit zum Einsatz kommen. Es wurde meines Erachtens genug getestet und jetzt ist Innensenator Grote (SPD) am Zug eine Entscheidung im Sinne meiner Kolleginnen und Kollegen zu treffen.

Die zunehmende, oft auch anlasslose Aggressivität und Gewaltbereitschaft gegenüber den Kolleginnen und Kollegen macht es notwendig, dass die Einsatzkräfte über die Ausstattung verfügen, die unter anderem zur schnellen Deeskalation der Lage beitragen kann. Ohne Zweifel ist der Taser ein solches Einsatzmittel und in Verbindung mit einer Bodycam ergeben sich weitere einsatztaktische Vorteile, wie zum Beispiel eine automatische Standortmeldung und Aufzeichnung der Einsatzsituation.

Natürlich ist der Taser nicht gänzlich ungefährlich und es kann beim polizeilichen Gegenüber zu Stürzen oder anderen Verletzungen kommen. Ein solches Restverletzungsrisiko kann bei der Anwendung von anderen Zwangsmitteln jedoch auch nicht ausgeschlossen werden, zumal es beim Gebrauch von Schusswaffe oder Schlagstock deutlich größer ist.“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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