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Cyclassics 2014 – Team Weisser Ring Hamburg

Weisser Ring 

Radsportler, die sich zu den Zielen der Opferhilfeorganisation WEISSER RING bekennen, das ist das Radsportteam WEISSER RING Hamburg.  Die Teammitglieder, überwiegend Angehörige der Hamburger Polizei, treffen sich an mehreren Trainingsstützpunkten in unserer Stadt und tragen dabei Radkleidung mit den Kennzeichen der Opferhilfeorganisation.

2013 fuhren 25 Teammitglieder auf Rennrädern quer durch Deutschland, von Hamburg über den Harz und den Thüringer Wald bis nach München. Überall an der Strecke wurde über die Arbeit des WEISSEN RINGs informiert und auf die Organisation hingewiesen.

Auch die diesjährigen Cyclassics wird das Team dazu nutzen, sich demonstrativ zum WEISSEN RING zu bekennen und in geschlossener Formation und einheitlicher Rennkleidung die 100 km bewältigen. Geschlossen losfahren und geschlossen ankommen – das ist unser Ziel. Wir freuen uns, wenn viele Menschen an der Strecke uns und den WEISSEN RING unterstützen.

DPolG-Informationsveranstaltung zur Heilfürsorge – Fragen und Antworten zum Wechsel

Die DPolG Hamburg lädt alle betroffenen und interessierten Kolleginnen und Kollegen, die ab dem 1. Oktober dieses Jahres die Möglichkeit haben in die neue Heilfürsorge zu wechseln, zu einer Info-Veranstaltung ein!

  • WANN?       Donnerstag, 28. August 2014, ab 16.00 Uhr
     
  • WO?              PAZ, Raum 505/506

                                     und am 

  • Wann?         Dienstag, 2. September 2014, ab 16.00 Uhr
     
  • Wo?              Polizeipräsidium, Großer Sitzungssaal

 Eingeladen wurden:

 Polizeioberrat Andreas Klahn (PERS 10) und für spezielle Fragen Vertreter unserer Kooperationspartner DBV und Debeka.

 Um Anmeldung unter 040/25 40 26 – 0 oder per Mail: dpolg@dpolg-hh.de

wird gebeten.

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 05.08.2014

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Die 5 Millionen Euro-Lüge…

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…oder das Märchen von Beförderungen

Wir erinnern uns: Überraschend gab Innensenator Michael Neumann kurz nach der Personalversammlung im Januar 2014 bekannt, dass der Senat nach den gewaltsamen Übergriffen auf Hamburger Polizeibeamte zum Ende des vergangenen Jahres kurzfristig der Polizei zusätzliche 10 Millionen Euro zur Verfügung stellt: 5 Mio. für die Ausstattung und Überstunden sowie 5 Mio. für Beförderungen.

Das Kalkül des Senates ging auf! Die durch Beförderungsungerechtigkeiten aufgeheizte Stimmung bei den Polizisten und die nach den Gewalttätigkeiten erboste Öffentlichkeit beruhigten sich.

Die Anschaffung von Ausrüstung lief zügig und problemlos an. Und die Beförderungsgelder, ausdrücklich so auch von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen? Aus Sicht der Behördenleitung wohl auch kein Problem.

Und aus unserer Sicht? „Mogelpackung“ ist noch die harmloseste Bezeichnung für das, was zwischenzeitlich bekannt geworden ist. Nachdem endlich klar war, dass das Geld nicht strukturell zur Verfügung steht, hat man schnell andere Ausgabemöglichkeiten gefunden.

1,9 Mio. Euro wurden erst einmal kurzer Hand dafür benutzt, die Beförderungen aus 2013, die in großer Anzahl aber erst im Januar 2014 erfolgten, zu bezahlen. Die Einstellung einer zusätzlichen Klasse mD soll weitere 1,1 Mio. Euro kosten.

Und – upps – schon sind 3 Mio. Euro weg! Und keine einzige zusätzliche Beförderung!

Und wer jetzt glaubt, dass dann ja immerhin noch 2 Mio. Euro übrigbleiben, wird wohl auch getäuscht werden. Da für den kommenden Haushalt lediglich 1,5% für Gehaltssteigerungen eingeplant werden, der Tarifabschluss im kommenden Jahr aber tatsächlich höher ausfallen könnte, wird möglicherweise jeder weitere Euro für diesen Zweck angespart.

BDK und DPolG fragen:
Weiß die Bürgerschaft, mit welchen Taschenspielertricks der Senat mit ihren Beschlüssen umgeht? Weiß der Erste Bürgermeister, was hier in Innenbehörde und Polizei gespielt wird? Die Polizisten dieser Stadt fühlen sich auf jeden Fall um 5 Mio. Euro für ihre Beförderungen betrogen!

So nicht mit uns! Wir lassen uns nicht belügen!

Die Landesvorstände von BDK und DPolG                        Hamburg, 29. Juli 2014

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ProBeSt: Bereits auf dem Weg in eine Sackgasse?

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ProBeSt, das Projekt zur Findung eines neuen zukunftsfähigen Beförderungs- und Stellensystems, hat seine ersten richtungsweisenden Überlegungen bekanntgegeben.

Unter anderem wird beabsichtigt, alle ca. 800 Funktionen der Polizei Hamburg nach, vom Projekt bestimmten Werten durch den sogenannten „Paarvergleich“ einzureihen. Dies bedeutet, dass alle Vollzugstätigkeiten der Polizei über die drei Dienstzweige und Laufbahnabschnitte hinweg unter der Fragestellung: „Wer ist mehr wert?“ verglichen werden sollen, um sie anschließend in eine Rangreihenfolge zu bringen.  

Ein solches Modell, das nur Verlierer produziert, lehnen wir in aller Deutlichkeit ab!

Bereits in diesem Stadium ignoriert das Projekt dem Anschein nach die Vorgabe des Polizeipräsidenten Ralf Meyer, ein Modell zu schaffen, was von den Kolleginnen und Kollegen als gerecht empfunden werden muss.

Bei der Vielfalt der polizeilichen Tätigkeiten ist eine Vergleichbarkeit unseres Erachtens nicht möglich und auch nicht notwendig. Wer soll nach Meinung des Projektes „mehr wert“ sein? Der BFS oder der kriminalpolizeiliche Ermittler, der Reviervollzugsbeamte oder der Verkehrslehrer?

BDK und DPolG fordern gemeinsam das Projekt auf, den eingeschlagenen Irrweg zu verlassen.

Bei diesem wichtigen Thema sollten ferner alle Berufsvertretungen geschlossen Seite an Seite stehen.

Bevor sich das Projekt mit ungerechten Funktionsreihungen beschäftigt, sollten lieber dringendere Probleme im Hause Polizei angegangen werden. Vom Senat sind der Polizei 5 Mio. EURO für Beförderungen bereitgestellt worden. Wir fordern das Projekt auf, das zur Verfügung gestellte Geld, jetzt und in vollem Umfang, für Beförderungen auch auszugeben.

Taktisches Ansparen werden wir nicht akzeptieren!

 

Die Landesvorstände von BDK und DPolG                        Hamburg, 10. Juli 2014

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EuGH-Entscheidung zum Senioritätsprinzip

– Altersdiskriminierung im (alten) Besoldungsrecht –

Der EuGH hat am 19.06.2014 ein Urteil gefällt, dass die „alten“ besoldungsrechtlichen Vorschriften bzw. Übergangsregelungen für Beamte, nach denen das Lebensalter, nicht aber die Erfahrung für die Besoldungshöhe maßgeblich waren, eine unzulässige Form der Altersdiskriminierung darstellt.

Demgegenüber seien die Übergangsregelungen und das neue Erfahrungsstufensystem aber rechtens.

Zu diesen Themenkomplexen stehen ferner noch ein BVerwG-Urteil und weitere VG-Urteile aus, die u.a. die Frage der möglichen Haftbarmachung der jeweiligen Dienstherrn für die unzulässigen Altregelungen bzw. eine zu späte Umsetzung des EU-weiten Verbots der Altersdiskriminierung betreffen.

Da Hamburg als eines der ersten Bundesländer im Rahmen der Föderalismusreform sein Besoldungsrecht zum 01.02.2010 auf Erfahrungsstufen umgestellt und das Übergangsrecht vom EuGH als rechtmäßig erachtet hat, dürfte für den Dienstherrn Hamburg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Schadensersatzpflicht (Haftbarmachung) nicht zum Tragen kommen.

Über dennoch zwar für Hamburg höchst unwahrscheinlich mögliche Schadensersatzansprüche wird zudem im Rahmen des nationalen Rechtes das BVerwG entscheiden müssen.

Für Hamburg gilt daher vorläufig:

Alle bis dato eingelegten Widersprüche oder Anträge werden weiterhin vorerst nicht beschieden, sondern bleiben weiterhin in der „Warteschleife“. Das Personalamt wird in nächster Zeit per Rundschreiben über die weitere Vorgehensweise die Personalabteilungen informieren.

Die Beamtinnen und Beamten der FHH müssen derzeit insofern nicht tätig werden, indem sie ihre Anträge oder Widersprüche zurückziehen.

Die Reaktion der Behörden (Personalabteilungen) bleibt abzuwarten.

Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils machen ab sofort Widersprüche bzw. Anträge zu dieser Thematik keinen Sinn mehr, sondern werden aller Voraussicht nach sogar kostenpflichtig zurückgewiesen.

Über den weiteren Fortgang werden wir zeitnah berichten.

 

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 20.06.2014

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PR-Wahl 2014: Weiter absolute Mehrheit für die DPolG

Die DPolG sagt danke: Herausragender Wahlsieg der DPolG Hamburg

Die Personalratswahlen in der Hamburger Polizei sind am heutigen Tag mit der öffentlichen Auszählung im Polizeipräsidium beendet worden. Nach Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses durch den Wahlvorstand hat die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG), als mitgliederstärkste Polizeigewerkschaft, einen herausragenden Wahlsieg errungen.

Der Personalrat der Polizei Hamburg hat insgesamt 25 Sitze (Beamte und Arbeitnehmer) von denen 13 Sitze auf die DPolG Hamburg entfielen, 4 Sitze auf den BDK und 8 Sitze auf die GdP.

Damit hat die DPolG Hamburg ihre absolute Mehrheit im Personalrat der Polizei gehalten.

PR-Wahl-2014-1-

Gesamtergebnis und Sitzverteilung im neuen Personalrat der Polizei Hamburg:

 Gewerkschaft/Liste                                   Stimmen in %            Sitze    
 DPolG Hamburg      47,4       13
 BDK Hamburg    16,4    4
 GdP Hamburg                     32,9   8
 Freie Liste – Die Basis                      3,3      0

Die Wahlergebnisse der Gruppen im Einzelnen:

Beamte:

Gewerkschaft/Liste                                    Stimmen in %             Sitze   
 DPolG Hamburg 47,2   10
 BDK Hamburg   15,1     3
 GdP Hamburg    33,9    7
 Freie Liste – Die Basis  3,8    0

Arbeitnehmer:

 Gewerkschaft                                              Stimmen in %            Sitze    
 DPolG Hamburg    47,9   3 
 BDK Hamburg  25,4   1
 GdP Hamburg  26,7     1  

Zum Wahlergebnis erklärte der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders:

„Wir sind begeistert von diesem herausragenden Wahlsieg, den wir als starkes Team der DPolG Hamburg erzielt haben. Wir sind als Team angetreten und haben als Team gewonnen. Die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten in der Hamburger Polizei hat die Arbeit der DPolG-Personalräte, die sie in den vergangenen vier Jahren geleistet haben, honoriert. Dafür sagen wir als DPolG danke.

Dieses klare Wahlergebnis wird für uns in der DPolG Hamburg Ansporn und Motivation sein, in der nun vor uns liegenden Amtsperiode, unsere klare, konsequente und engagierte Personalratsarbeit zum Wohle aller Polizeibeschäftigten fortzusetzen.

Große Herausforderungen liegen vor uns: Eine deutliche Stärkung des Schichtendienstes, die enorme Einsatzbelastung, die prekäre Personalsituation, Stellenstreichungen in der Verwaltung, die Neuorganisation der Aufgaben im Bereich ED/GTK, ProBeSt um nur einige Beispiele zu nennen.

Wir werden als DPolG-Personalräte diese Themen mit großem Nachdruck bewegen und vorantreiben. Das Wahlergebnis hat uns zusätzlich motiviert und uns den Rücken gegenüber der Innenbehörde gestärkt! Wir werden weiterhin ein verlässlicher, aber auch konsequenter Verhandlungspartner sein.“

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 16.05.2014

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Polizeipräsident entscheidet: Unzureichende Einsatzverpflegung

Einsatzkräfte erhalten finanzielle Entschädigung

Am vergangenen Sonntag beschwerten sich viele Kolleginnen und Kollegen der 3. und 4. AAH bei den DPolG-Betreuungsteams über die Einsatzverpflegung. In den sogenannten Notfallbeuteln befand sich weder Besteck noch Butter. Über die Ausgabe von Heißgetränken wurde anscheinend noch nicht einmal nachgedacht. Frikadellen wären erst durch ein 10-minütiges Wasserbad genießbar – im Einsatzgeschehen unvorstellbar. Kolleginnen und Kollegen, die sonntags von ihrer Familie getrennt verbringen und zu Recht einen Anspruch auf Verpflegung stellen, haben etwas anderes verdient.

Verpflegung EinsatzDies sieht auch Polizeipräsident Ralf Meyer so. In einem Gespräch zwischen dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Klemens Burzlaff, dem Fachbereichsvorsitzenden Marc-Florian Sinn und dem Polizeipräsidenten Ralf Meyer, wurde die Einsatzverpflegung noch einmal erörtert. Hierzu sagte Polizeipräsident Ralf Meyer: „Die Situation ist aus der Lage heraus so entschieden worden und ich möchte jetzt im Nachhinein auch keine Besserwisserei betreiben, frei nach dem Motto: Warum habt ihr nicht…! Ich weiß, dass sich ein Einsatz spontan so entwickeln kann und wir haben an einem Wochenende nur begrenzte Möglichkeiten eine Verpflegung zu organisieren. Deshalb ist es im Einzelfall besser über eine finanzielle Vergütung nachzudenken. Diese werden wir jetzt nachholen. Alle Kolleginnen und Kollegen der 3. und 4. AAH werden zeitnah eine finanzielle Entschädigung erhalten!“

Gut, dass die DPolG-Betreuungsteams vor Ort waren und die Kritik der Einsatzkräfte aufnehmen konnten. Nur so können wir etwas verändern.

Der Landesvorstand                                                                           Hamburg, den 21.05.2014

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Null Abschreckung

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Für diese Tat geht niemand in den Knast

Anschlag auf das Haus von Olaf Scholz – sind diese Chaoten denn wirklich nicht zu stoppen?

„Nein sagt Joachim Lenders, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Mit unseren derzeitigen polizeilichen Mitteln können wir nicht mehr alles verhindern. Vor allem nicht, wenn so viel kriminelle Energie und Brutalität an den Tag gelegt werden.“ Weiter: „Es kommen zwei Dinge zusammen: Die Straftäter haben bei so einem Überfall nahezu kein Risiko, erkannt zu werden. Und wenn sie gefasst werden, kriegen sie vor Gericht allenfalls Bewährung oder eine Geldstrafe – wenn überhaupt. Die Milde der Justiz muss drakonischen Strafen und der vollen Härte des Gesetzes weichen. Wir brauchen mal abschreckende Urteile!“ Lenders fordert auch mehr Möglichkeiten bei der Fahndung: „Die Auswertung von Handydaten wäre sehr aussagekräftig. Die Täter verabreden sich vermehrt online per Smartphone. Alles, was technisch möglich ist, muss genutzt werden. Eventuelle rechtliche Hindernisse gehörten aus dem Weg geräumt. Der Rechtsstaat darf sich nicht mehr alles gefallen lassen!“