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    Dutzende entlassene Schwerverbrecher könnten nach Hamburg kommen

    Aus Bad Pyrmont zugezogener Vergewaltiger schreckt Politik auf – Anonymität der Großstadt gesucht – Mehr als 80 Kriminelle kommen nach Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs frei

    Der Fall eines 53-jährigen Sexualstraftäters, der aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden musste und sich nun in Hamburg aufhält, schreckt die Behörden auf, weil es Dutzende weiterer solcher Entlassungen geben könnte. Allein in Hamburg sollen in den nächsten Jahren 17 schwere Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, über 80 Personen sind es bundesweit, wie die Senatsantwort auf eine Anfrage der SPD zeigt.

    Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung untersagt hatte, da diese gegen die Menschenrechte verstoße.

    Der 53-jährige Sexualstraftäter war wegen mehrfacher Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden und saß nach einer achtjährigen Haftstrafe ganze 22 Jahre in Baden-Württemberg in Sicherungsverwahrung. Vor zwei Wochen kam er frei. Zunächst ging er auf eigenen Wunsch in eine betreute Einrichtung in Bad Pyrmont. Doch dort war er unter ständiger Beobachtung von Medien und Anwohnern. Der 53-Jährige entschied sich daher, nach Hamburg zu gehen, weil er hoffte, in einer Großstadt unerkannt zu bleiben.

    Die Polizei muss jetzt einen kompletten Zug der Bereitschaftspolizei abstellen, um den Mann zu bewachen. Jeweils vier Beamte überwachen ihn innerhalb von vier Schichten. „Er macht keine Schwierigkeiten. Die Überwachung ist aber personalintensiv“, sagt ein Beamter. Tatsächlich zeigte sich der Sexualstraftäter froh über die Beamten: Am Dienstag waren ihm von Mitbewohnern in einem Männerwohnheim Schläge angedroht worden, so suchte er eine neue Bleibe. Er hält sich jetzt in Harburg auf.

    Die Opposition meldete „große Besorgnis“ darüber an, dass der Mann frei unterwegs sei, so SPD-Innenexperte Andreas Dressel. Die Behörden hätten offenbar nicht damit gerechnet, dass ein entlassener Täter die Anonymität einer Millionenmetropole suche. „Auf Bundes- und Landesebene müssen alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit eine flächendeckende Überwachung mit elektronischer Fußfessel mittels GPS-Signal möglich wird“, sagte Dressel. Damit könnten Aufenthalts- und Kontaktverbote, Melde- und Bewegungsauflagen überwacht werden.

    Dramatisch wird es für die Polizei, wenn 17 weitere Täter allein in Hamburg auf freien Fuß gesetzt werden. Nach internen Schätzungen wären mindestens 300 Beamte nur für die Überwachung nötig. „Man wäre gut beraten eine Einstellungsoffensive zu starten, um die 17 entlassenen Täter zu überwachen“, sagt Freddi Lohse von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). In der elektronischen Fußfessel sieht Lohse keine Lösung. „Damit kann man keine Tat verhindern, sondern nur feststellen, dass der Träger am Tatort war.“

    CDU-Justizexpertin Viviane Spethmann räumte ein, dass es kein Einzelfall bleiben werde, dass ein ehemaliger Sicherungsverwahrter die Anonymität der Großstadt suche. Es dürfe jetzt aber keinen Tourismus von Sicherungsverwahrten geben. Sie fordert zu prüfen, ob in den Bundesländern Auflagen geschaffen werden können, dass die Entlassenen ihren Wohnort in dem jeweiligen Land suchen müssten.