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    Empörung über Hamburger Richter

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    Jetzt werden die abenteuerlichen Begründungen des Landgerichts Hamburg bekannt, warum die Bevölkerung nicht
    vor Serienvergewaltiger  Mark S. (35) 
geschützt wurde. Er kam trotz der Warnungen von Gutachtern ohne Bewachung und ohne elektronische Fußfessel frei, vergewaltigte nur zehn Tage später auf einem Ottensener Friedhof eine Rentnerin (65, BILD berichtete).

    Gerichtssprecher Dr. Alexander Witt sagt: „Das Gericht ist davon ausgegangen, dass der Mann sich durch das Entdeckungs- und Überführungsrisiko durch das Tragen der Fußfessel nicht von weiteren Taten abhalten lassen würde.“
    Weiter erläutert er: „Ein Kontaktverbot zu den früheren Opfern wurde nicht erlassen, da die frühen Taten keine Beziehungstaten waren, sondern er die Opfer willkürlich getroffen hat.“

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    CDU-Jusitzexperte Andre Trepoll (35): „Die Begründung des Gerichts gegen die Fußfessel ist zynisch. Man muss sich fragen, ob sich solche Richter nicht zu weit von der Lebenswirklichkeit entfernt haben.“

    Vor einem Jahr hatte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) noch 
zur elektronischen Fußfessel gesagt: „Nicht zuletzt wegen ihrer abschreckenden Wirkung kann sie einen Beitrag für mehr Sicherheit leisten.“ Sie verwies auf 
den wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs verurteilten Holger S. (damals 54). Nach dem Ende seiner Haftstrafe bekam er 2011 als erster Hamburger eine Fußfessel. Schiedek: „Der Betroffene hält sich an sämtliche Auflagen und Weisungen.“ Gestern wollte sich die Senatorin nicht zu den Entscheidungen der Richter äußern.

    Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG): „Man hätte über nachträgliche Sicherungsverwahrung oder eine ständige Observation nachdenken müssen.“

    Lenders weiter: „Die Argumentation des Gerichtes zum nicht verhängten Kontaktverbot ist unmöglich. Haben die vielleicht auch mal darüber nachgedacht, dass der Täter auch Rachegedanken aufgrund der Aussagen der Opfer im Prozess haben könnte?“