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    Fall Neuwiedenthal Richterin sieht „keine Fluchtgefahr“

    Amor S. (32) kommt am Freitagnachmittag aus einem Telefonladen im Einkaufszentrum am Rehrstieg (Neuwiedenthal)

    In dem kleinen Telefon-Shop herrscht Partystimmung. Fast im Minutentakt kommen junge Leute herein, klatschen mit dem Mann im Laden ab, umarmen ihn, lachen. Und er lacht zurück. ER, das ist Amor S. (32). Intensivtäter, mutmaßlicher Polizistenschläger von Neuwiedenthal – und auf freiem Fuß!

    Nur 100 Meter vom Tatort am Rehrstieg entfernt feiert S. im Geschäft seines Vaters die Freilassung nach sieben Monaten U-Haft. Anwalt Uwe Maeffert, einer der bekanntesten und umstrittensten Strafverteidiger Hamburgs, der zuletzt Jungfernstieg-Killer Elias A. vertrat, hatte Haftverschonung beantragt. Die Große Strafkammer 28 unter dem Vorsitz von Richterin Birgit Woitas gab dem Antrag statt. Begründung: keine Fluchtgefahr!

    Seinem Anwalt zufolge ist Amor S. „sozial integriert“. Dabei ist er ein berüchtigter Krimineller!

    S. ist 17-fach vorbestraft. Darunter fallen allein sieben Körperverletzungen. Zitat aus einem früheren Urteil: „S. ist treibende Kraft einer Jugendgang, die Angst und Schrecken verbreitet.“ So viel Angst, dass sich der damals 17-jährige Mirco S. vor eine S-Bahn warf. Später stach Amor S. seinen Sozialarbeiter nieder. Zuletzt wurde er 2009 verurteilt.

    Dann der Gewalt-Exzess von Neuwiedenthal!

    Am 26. Juni 2010 hatte eine Streife am Bahnhof einen „Wildpinkler“ angesprochen. Die Situation eskalierte. Ein Mob warf mit Steinen und Flaschen, fünf Beamte mussten ins Krankenhaus. Ein Polizist erlitt durch einen Fußtritt lebensgefährliche Schädelbrüche. Mutmaßlicher Täter: Amor S.!

    Derzeit muss er sich deswegen vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft.

    Nun empört sich Andreas Karow, Anwalt eines verletzten Beamten: „S. hätte in Haft bleiben müssen!“ Und auch Joachim Lenders, Landeschef der Polizei-Gewerkschaft, ist entsetzt: „Dass der Angeklagte wieder frei ist, hat eine fatale Wirkung auf sein soziales Umfeld.“ Eine Gefängnisstrafe sei „notwendig, um die Polizei in Zukunft zu schützen“.

    Der schwer verletzte Beamte wurde vorgestern ein weiteres Mal operiert.