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Gefahr erkannt, Gebiet gebannt

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Polizei hebt nach immer lauterer öffentlicher Kritik die drei Kontrollzonen in Hamburg auf, weil es zuletzt keine gezielten Angriffe auf Beamte mehr gegeben habe. Bürgermeister verteidigt Kurs und fordert Verkauf der Roten Flora

Die Gefahrengebiete in Hamburg sind aufgehoben. Die damit verfolgten Ziele seien erfüllt, teilte die Polizei am Montag mit. Es habe keine weiteren gezielten Übergriffe auf Beamte mehr gegeben. „Im Rahmen der täglichen intensiven Lagebewertung der Polizei ist der Fortbestand der Gefahrengebiete nicht mehr erforderlich und daher deren Aufhebung auch juristisch geboten“, hieß es. Die Zonen hätten aber schwere Straftaten verhindert.

Die Polizei gab an, seit Beginn der polizeilichen Sonderrechte am 4. Januar 990 mal Bürger kontrolliert zu haben. Dabei seien 195 Aufenthaltsverbote und 14 Platzverweise ausgesprochen worden. Zudem gab es 66 Ingewahrsamnahmen und 5 Festnahmen.

Ursprünglich hatte die Polizei ein großes Gefahrengebiet am ersten Januarwochenende als Reaktion auf Krawalle und Angriffe auf Polizeibeamte eingerichtet. Es umfasste Teile von Altona, St. Pauli und des Schanzenviertels. Die Polizei durfte in diesem Bereich jeden verdachtsunabhängig überprüfen. Dieses Gebiet war am vergangenen Donnerstag auf kleinere Zonen rund um drei Polizeikommissariate reduziert worden.

Gegen die Einrichtung des Gefahrengebiets gab es immer wieder heftige Proteste. Auch am Montag hatten Studenten eine Demonstration angemeldet, um die Sonderzonen abzuschaffen. Trotz der Aufhebung versammelten sich mehr als 100 Menschen am Bahnhof Dammtor. In der Nacht zum Samstag hatte es zudem erneute Randale rund um die Reeperbahn gegeben. Andere Bürger machten ihrem Ärger immer wieder auf kreative und friedliche Weise Luft – unter anderem mit einer Kissenschlacht oder einem Fahrradkorso.

Das Ende der Gefahrengebiete wurde von den oppositionellen Grünen begrüßt. „Eine späte Einsicht ist besser als gar keine. Es war dringend notwendig, dass der SPD-Senat auf den öffentlichen Druck und die kreativen Proteste endlich reagiert und die Gefahrengebiete aufhebt“, sagte Jens Kerstan, Vorsitzender der Grünen-Fraktion in der Bürgerschaft. Hamburgs FDP bezeichnete die Entscheidung der Polizeiführung als „klug“. Dennoch müsse das Thema Gefahrengebiet einer intensiven politischen Nachbereitung unterzogen werden, so der Innenpolitiker Carl Edgar Jarchow. Die FDP-Fraktion wolle jetzt wissen, inwieweit Innensenator und Polizeipräsident unmittelbar an der Entscheidung zur Einrichtung des Groß-Gefahrengebiets zum Jahresanfang beteiligt waren. „Und die FDP-Fraktion will sicherstellen, dass bei künftiger Anwendung dieser rechtsstaatlich höchst sensiblen Maßnahme drei Dinge eindeutig geklärt sind: Die direkte Einbindung des Senats, die möglichst regionale Begrenzung auf Straßenzüge und die parlamentarische Kontrolle. Nur dann ist den Bürgern vermittelbar, warum in Ausnahmesituationen eine derart weitgehende polizeiliche Maßnahme für kurze Zeit gerechtfertigt sein kann“, so Jarchow.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft reagierte zurückhaltend auf die Aufhebung der Gefahrengebiete. „Ob es richtig ist oder falsch, werden erst die nächsten Tage zeigen“, sagte Landeschef Joachim Lenders am Montag. „Wenn es zur Gesamtberuhigung der Situation beiträgt, dann wäre es begrüßenswert.“ Die erneute Entscheidung sei relativ schnell gekommen, betonte Lenders. Möglicherweise habe dabei der öffentliche Druck eine Rolle gespielt.

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Die geheimen Codes der Einbrecher

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Strichcodes kennen wir aus dem Supermarkt. Doch auch Einbrecher nutzen eine Art Strichcode – die sogenannten Gaunerzinken. Damit markieren Ganoven lohnende Tatorte, etwa Häuser alleinstehender Rentner – oder warnen Komplizen vor bissigen Hunden und wehrhaften Bewohnern. Wenn Sie solche Zeichen entdecken: Rufen Sie die Polizei!

Joachim Lenders, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg: „Insbesondere osteuropäische Banden nutzen diese fast vergessene Zeichensprache der Ganoven auch heute noch.“ Vor allem in den Randgebieten Hamburgs mit vielen Einzelhäusern und im Umland  tauchten die Gaunerzinken jetzt wieder auf.

Zuletzt warnte die Polizei Flensburg. Behördensprecher Matthias Glamann: „Es kam immer wieder zu Wohnungseinbrüchen, bei denen im unmittelbaren Nahbereich der Tatorte ,Gaunerzinken’ aufgefallen sind.“

Die Kritzeleien sind in der Regel an Haustüren, -wänden, Zäunen, Masten, Klingelbrettern, Briefkästen oder Türzargen aufgemalt. Oft sind sie so klein, dass sie übersehen werden. Glamann empfiehlt Wachsamkeit und bittet darum, sofort die Polizei zu rufen, wenn man entsprechende Zeichen feststellt.

Anschließend sollten die Zinken fotografiert und dann entfernt werden. Denn bei ordentlicher Fotodokumentation können die Zinken durchaus Hinweise auf die Tätergruppierung geben.

Gaunerzinken sind erstmals im 16. Jahrhundert als „Mordbrennerzeichen“ verbürgt. Mitglieder von Räuberbanden informierten sich so darüber, welches Haus überfallen und eventuell in Brand gesteckt  werden sollte. Später verwendeten  Landstreicher, Hausierer und Bettler die Zinken, um sich darüber zu informieren, ob die Hausbesitzer freigebig waren, Schlafplätze und warme Mahlzeiten zur Verfügung stellten oder gleich die Polizei alarmierten.

Der Dauerzoff um die Davidwache

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Was geschah genau am 28. Dezember vor der Davidwache?  Darüber gibt es immer noch Streit. Erst hatte Andreas Beuth, Anwalt der linken Szene, den Ordnungshütern vorgeworfen zu lügen, jetzt schlägt Joachim Lenders von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) zurück, sagt: „Das sind infame Unterstellungen. Beuth lügt!“ 

Zusammen mit Rainer Wendt, dem Bundesvorsitzenden der DPolG, gab Lenders am Freitag eine Pressekonferenz und griff Anwalt Beuth scharf an. Für Lenders steht fest, dass die Attacke auf die Wache eindeutig von einer gewalttätigen Gruppe der linken Szene ausging. Dabei waren vor der Davidwache zwei Beamte verletzt worden. Einem weiteren Polizisten wurde etwa 150 Meter entfernt in der Hein-Hoyer-Straße ein Stein ins Gesicht geschleudert. Der 45-Jährige erlitt einen Kieferbruch.

Zunächst hatte die Polizei mitgeteilt, dass alle drei Beamten vor der Davidwache attackiert worden waren. Die MOPO schrieb allerdings schon am ersten Tag unter Berufung auf einen Polizisten, dass der Angriff weiter entfernt stattgefunden hatte.   Später revidierte auch die Polizei ihre Darstellung und erklärte den Irrtum damit, dass anfangs noch nicht alle Berichte der Beamten  zu der Attacke vorlagen. Es bleibe aber dabei, der Angriff habe stattgefunden und die Täter stammten aus der linken Szene. Lenders: „Wer etwas anderes behauptet,  redet Quatsch und Unfug.“

Rechtsanwalt Beuth widerspricht: „Ich bleibe bei meiner Darstellung und ärgere mich maßlos über den Vorwurf der Lüge!“

Und er setzt noch einen drauf: „Ich habe jetzt zehn Zeugen, die der Darstellung der Polizei widersprechen.“ Nach Beuths Angaben hätten sich eher zufällig  Leute zu einer „Party“ auf der Reeperbahn getroffen. Es  sei nicht zu Steinwürfen gekommen, auch polizeifeindliche Parolen seien nicht gerufen worden. Beuth meint, dass die Polizei die „Party“ wohl als Angriff auf die Wache missdeutet habe, weil es ja bereits am 20. Dezember eine Attacke  auf die Wache gegeben habe.

Fakt ist: Beuths Zeugen sind bisher weder zur Polizei noch zur Staatsanwaltschaft gegangen. Die Polizei erklärte, bei ihr hätten sich unbeteiligte Zeugen gemeldet, die ihre Version der Attacke eindeutig stützen.

Buttons und Sticker

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gemeinsam für die Sache! Die Buttons und Sticker (Aufkleber) können kostenfrei in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg (Holzdamm 18, 20099 Hamburg) oder per Mail dpolg@dpolg-hh.de angefordert werden!

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Eure 
DPolG Hamburg 

Stellungnahme der DPolG Hamburg zu den Geschehensabläufen bezüglich des Angriffs auf die Davidwache am 28.12.2013

Nach Informationen der DPolG Hamburg haben sich die Ereignisse am 28.12.2013 gegen 23:00 Uhr im Bereich der Davidwache (Polizeikommissariat 15) wie nachfolgend beschrieben zugetragen:

Am 28.12.2013 gegen 23:00 Uhr näherte sich eine ca. 40 köpfige Personengruppe in dunkler Kleidung der Davidwache. Die im Gebäude befindlichen Polizeibeamten nahmen lautstark skandierte Parolen wahr und das Abfeuern von Pyrotechnik.

Bereits am 20.12.2013 (am Vortag der Demo) hatte es einen folgenschweren Angriff auf die Davidwache gegeben. Bei diesem Angriff kam es zu erheblichem Sachschäden (u. a. Steinwürfe gegen das Gebäude / Zerstörung von Funkstreifenwagen) und Körperverletzungen gegenüber Polizeibeamten.

Aufgrund dieser Tatsache begaben sich mehrere Beamte vor die Wache. Vor der Davidwache wurden die Beamten sofort bepöbelt (u. a. „Scheißbullen“ – „Habt ihr noch nicht genug“) und unvermittelt mit Gegenständen (u. a. Glasflaschen) beworfen und angegriffen.

 Die Beamten versuchten den Bewurf zu unterlaufen und die Angreifer festzunehmen. Die Beamten trugen keine Schutzausstattung.

Beim Versuch einen der Störer festzunehmen, wurde ein Beamter durch einen Flaschenwurf im Bauchbereich verletzt. Gegen eine weitere Beamtin wurde aus der Angreifergruppe Reizgas eingesetzt, wodurch sie ebenfalls verletzt wurde.

Anschließend flüchtete die Angreifergruppe in Richtung Hein-Hoyer-Straße.

Hier trafen sie auf zwei Polizeibeamte, die zu Fuß in Richtung Davidwache unterwegs waren. Nachdem die Angreifer die Polizisten bemerkt hatten, wurden sie unversehens sofort angegriffen. Dem männlichen Kollegen wurde aus unmittelbarer Nähe (laut Zeugenaussagen etwa 1,5 Meter) von einem Angreifer ein faustgroßer Stein ins Gesicht geschleudert. Der Beamte erlitt dabei mehrere Brüche verschiedener Gesichtsknochen, wie auch Riss- und Quetschwunden im Gesichtsbereich. Anschließend setzten sie ihre Flucht fort.

Die bisherigen Darstellungen der Polizei werden von dem RA Andreas Beuth, Anwalt der linken Szene, in Zweifel gezogen. In infamen Unterstellungen behauptet RA Beuth, dass sich bei ihm Zeugen gemeldet hätten, die zum fraglichen Zeitpunkt vor Ort gewesen seien und behaupten, es sei nie zu Flaschen- und Steinwürfen gegen das PK 15 gekommen.

Mittels dieser Falschbehauptungen versucht dieser Anwalt der linken Szene die schwerwiegenden Angriffe auf Polizeibeamte, die seit dem 12.12.2013 stattgefunden haben, zu relativieren. Er versucht, nachdem sich eine breite Öffentlichkeit mit den Polizeibeamten solidarisiert hat, die Polizei und die Polizeiführung in Misskredit zu bringen.

Dieses von ihm und der linksradikalen Szene inszenierte durchsichtige und durchschaubare Manöver, soll offensichtlich von der zunehmenden Radikalisierung und Gewaltbereitschaft dieser Personen ablenken.

Besonders herausragende Einsatzanlässe bei denen Gewalt gegen Polizeibeamte im Mittelpunkt standen sind am

12.12.2013 Angriff auf den Funkstreifenwagen Peter 16/1 sowie auf das PK 16

20.12.2013 Angriff auf das PK 15 (Davidwache)

21.12.2013 gewalttätige „Demonstration“

28.12.2013 Angriff auf das PK 15 (Davidwache)

erfolgt.

Ein Vielzahl von Zeugenaussagen durch die eingesetzten und diensthabenden Beamten belegen diese Erkenntnislage. Die verletzten Beamten wurden durch RTW in die umliegenden Krankenhäuser verbracht. Ärztliche Untersuchungsberichte liegen vor, außerdem bei einem Beamten ein Untersuchungsbericht des Institutes für Rechtsmedizin.

Es wurde eine umfangreiche Tatortarbeit vorgenommen in Kooperation mit der Mordkommission. Dabei wurden mögliche Tatbegehungsmittel sichergestellt. Bei der Tatortarbeit wurde ein 3D-Scanner eingesetzt, sowie diverse kriminaltechnische Untersuchungen vorgenommen.

Rückfragen: Joachim Lenders, Landesvorsitzender, Tel. 0172-56 96 280

Einladung zur Pressekonferenz

Gewalt gegen Polizisten ‒ Angriff auf die Davidwache

DPolG: Was wirklich geschah!

Seit einigen Tagen geistern, initiiert und befeuert durch den Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth, Veröffentlichungen durch die überregionalen und lokalen Medien, die den hinterhältigen Gewaltangriff auf die Davidwache am 28. Dezember vergangenen Jahres (Polizeikommissariat 15, Hamburg-St. Pauli) negieren und faktisch als nicht existent darstellen. Rechtsanwalt Beuth behauptet, dass sich ihm Zeugen offenbart haben, die dies mit ihren Aussagen belegen können. Nennen oder den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen, wolle er diese angeblichen Zeugen jedoch nicht!

Damit widerspricht Rechtsanwalt Beuth dem Ermittlungsstand der Hamburger Polizei, will jedoch seine Erkenntnisse weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft überprüfbar mitteilen.

Im Verlauf dieses Angriffs am 28. Dezember ist ein Polizeibeamter der Davidwache durch einen Steinwurf aus nächster Nähe so schwer verletzt worden, dass er einen Kiefer- und Nasenbeinbruch erlitt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt zurzeit wegen eines versuchten Totschlags gegen unbekannt.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft ist zutiefst davon überzeugt, dass sich der Angriff auf die Davidwache, die dann in die Gewaltattacken gegen eine Kollegin und zwei Kollegen mündeten, genauso zugetragen hat, wie sie die Hamburger Polizei gegenüber der Öffentlichkeit darstellt und dem gegenwärtigen Ermittlungsstand entspricht.

Die DPolG Hamburg hat sich daher entschlossen zu einer Pressekonferenz einzuladen, um dieser, durch Rechtanwalt Beuth zu verantwortenden Manipulation der Ereignisse entgegenzutreten.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, und der stellvertretende Bundesvorsitzende und Hamburger Landesvorsitzende, Joachim Lenders, werden eine Erklärung abgeben und für Fragen zur Verfügung stehen.

Wo: Geschäftsstelle der DPolG Hamburg, Holzdamm 18, 20099 Hamburg

Wann: Freitag, 10. Januar 2013, 11.00 Uhr

Rückfragen: Joachim Lenders, Landesvorsitzender, Tel. 0172-56 96 280

50.000 Volt gegen Kriminelle

Logo Mopo Nach Angriffen auf Wachen: Polizisten fordern die Anschaffung umstrittener Elektroschock-Pistolen

Ein Druck auf den Abzug und 50 000 Volt rasen in den Körper: Der Taser ist weltweit bei Polizeieinheiten im Einsatz – aber nicht unumstritten. nach den jüngsten Attacken auf die Davidwache überlegt Innensenator Michael Neumann (SPD), den Taser einzuführen. Und Joachim Lenders von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sagt: „Ich halte den Taser für ein adäquates Einsatzmittel.“ Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen zum Taser.

Wie funktioniert der Taser?
Das System der bereits in den 60er Jahren in den USA entwickelten Elektroimpulswaffe ist einfach. Per Gasdruck oder mit Schießpulver werden zwei Nadel-Projektile mit Widerhaken verschossen. Auf einer Reichweite von maximal 10 Metern durchdringen sie Kleidung bis zu einer Stärke von 5 cm. An den Projektilen sind Drähte, die mit dem Taser verbunden sind. Wenn der Abzug durchgedrückt wird, schießt Strom in den Körper. Mehrere Stromstöße sind möglich.

Was sind die Risiken?
Trifft das Geschoss eine Arterie, die Augen oder hat der beschossene Herzprobleme oder Drogen genommen, kann es gefährlich werden. Amnesty International behauptet, dass zwischen 2001 und 2008 allein in den USA 40 Menschen durch Taser-Attacken gestorben seien. Eine Studie ergab allerdings bei der Untersuchung von 1000 Taser-Einsätzen in den USA, dass lediglich drei Menschen in die Klinik mussten.

Was ist der Vorteil des Tasers?
In Situationen, in denen Täter beispielsweise mit dem Messer herumfuchteln, kann der Taser von Polizisten statt der Schusswaffe eingesetzt werden. Zuletzt war am Alexanderplatz in Berlin ein Mann, der Beamte mit einem Messer attackierte, erschossen worden. Hier hätte ein Taser -Einsatz das Leben des Mannes vermutlich gerettet.

Ist der Taser in Deutschland schon im Einsatz?
Ja, aber vor allem bei Spezialeinsatzkommandos (SEK) und dem Hamburger Mobilen Einsatzkommando (MEK). 2005 wurde das MEK damit ausgerüstet. Seitdem kam es zu mehreren Einsätzen, die nach Polizeiangaben problemlos verliefen. Zuletzt überwältigte das MEK mit dem Taser im Dezember 2013 in Niendorf einen 65-jährigen Waffen-Narren, der Nachbarn mit einem Gewehr erschreckt hatte.

Was ist aktuell geplant?
Frank Reschreiter, Sprecher der Innenbehörde, sagt der MOPO: „Die Behördenleitung hat sich mit dem Taser befasst. Wir diskutieren das und haben der Polizei einen Prüfauftrag erteilt.“ Die Polizei wertet aktuell Einsätze aus, bei denen ein Taser hätte zum Einsatz kommen können. So etwas Angriffe von Straftätern mit Messer und Schlagwaffen, bei denen Polizisten geschossen oder einen Diensthund auf die Gewalttäter gehetzt hatten.

Ist auch ein Einsatz auf Gewalt-Demos denkbar?
Nein. Das plant niemand. Gewerkschaftschef Joachim Lenders nimmt aber die Attacke von etwa 40 Vermummten auf die Davidwache zum Anlass, den Taser ins Spiel zu bringen: „Bei solchen Attacken ist der Einsatz eines Tasers sinnvoll. Die Hemmschwelle zur Schusswaffe zu greifen, ist bei unseren Kollegen enorm groß. Das ist auch grundsätzlich richtig. Doch hätten die Kollegen in der Situation zum Taser greifen können, wäre es möglicherweise zu Festnahmen gekommen.“

 

 

Allgemeine Gleitzeitregelung in der Polizei

Seit März 2010 gibt es eine Vereinbarung zur Neuregelung der Gleitzeit, abgeschlossen von den Spitzenorganisationen in einer sogenannten 94er Regelung nach dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz. Die Vereinbarung gilt nicht unmittelbar für die Polizei, sondern hierzu sind Dienstvereinbarungen für die einzelnen Bereiche zwischen dem Personalrat und der Dienststelle abzuschließen.

Hier noch einmal eine kurze Übersicht über die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Gleitzeitregelung:

·Arbeitszeitrahmen: Ausweitung auf 6.00 bis 20.00 Uhr

·Kernarbeitszeit bleibt gleich

·Funktionszeiten sind neu, umfasst die Kernzeit und weitere 5 bis 6 festzulegende Stunden

·Zeitkonto: Ausweitung auf 40 Minus- und 80 Plusstunden

·Ansparung von 220 Stunden, um 5 Wochen auszugleichen, im

Einvernehmen möglich

·Anzahl der 12-Uhr Tage oder Gleittage nicht mehr begrenzt

Es gab bisher verschiedene Gründe, dass es noch nicht zur Umsetzung der neuen Gleitzeitregelungen gekommen ist.

 Nach Informationen der DPolG Hamburg wird nun das Thema Anfang des Jahres 2014 in der Polizei wieder bewegt werden.

Die DPolG Hamburg begrüßt es sehr, dass unter dem Thema Flexibilisierung der Arbeitszeit und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine bessere Balance von beruflichen und privaten Belangen erreicht werden kann.

Fachbereich Verwaltung 08.01.2014

Pdf Logo download Flugblatt

Streitgespräch: Antje Möller (Grüne) und Polizeigewerkschafter Joachim Lenders über die Kontrollen

Logo MopoDutzende Verletzte Polizisten bei einer Flora-Demonstration. Brutale Attacken auf Beamte der Davidwache und Steinwürfe auf die Polizeigebäude und -autos. Um die linksautonome Gewalt in den Griff zu bekommen, wurde ein riesiges Gefahrengebiet eingerichtet. „Unbedingt nötig“ findet das Joachim Lenders von der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Völlig überzogen“, sagt Antje Möller, Innenpolitische Sprecherin der Grünen. Die MOPO lud sie zum Streitgespräch ein.

MOPO: Herr Lenders, woll der Senat hier einfach Stärke zeigen oder erwarten Sie konkrete Erfolge durch das Gefahrengebiet?
Joachim Lenders: Mit Muskelspiel hat das nichts zu tun. Der Polizei wurde durch die Ausweisung des Gefahrengebietes vernünftiges Handwerkszeug in die Hand gegeben. Wir haben so viel mehr Kontrollmöglichkeiten.
Antje Möller: Aber die Polizei spricht doch selbst in ihrer Stellungnahme davon, dass vor allem bekannte und verdächtige Personen kontolliert worden sind. Diese Möglichkeit hat sie auch ohne Gefahrengebiet.
Lenders: Nein, selbst bei bekannten oder verdächtigen Personen muss ja eine Rechtsgrundlage für die Kontrolle da sein.
Möller: Die gibt es doch. Verdächtige Personen dürfen lageabhängig immer kontrolliert werden.
Lenders: Dabei werden Polizisten aber viel zu oft allein gelassen. Denn dann müssen Sie entscheiden, was eine verdachtabhängige Kontrolle ist. Wir wollen das Gesetz nicht interpretieren. Wird ein Gefahrengebiet eingerichtet, dann ist die Lage klar. Wir haben Pyrotechnik und Skimasken gefunden. Es wurden Platzverweise und Aufenthaltsverbote erteilt. Das alles wäre in dieser Konzentration ohne Einrichtung eine Gefahrengebietes nicht möglich gewesen.
Möller: Die Schwierigkeit ist dann doch, das auszuwerten, was in Rücksäcken gefunden wurde. Wenn Waffen innerhalb einer Waffenverbotszone entdeckt werden, dann ist das ein klarer Verstoß. Aber wenn Pyrotechnik kurz nach Silvester gefunden wird- was soll man mit dieser Erkenntnis machen?
Lenders: Das Gefahrengebiet ist ja kein Allheilmittel. Es ist örtlich begrenzt und temporär. Bleibt bestimmt nicht bis zum Sommer. Es ist der Lage in Teilen von Altona und auf dem Kiez geschuldet.

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Gefahrengebiet Hamburg

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Belohnung erhöht

Gut eine Woche nach dem Angriff auf die Davidwache im Stadtteil St. Pauli hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg die Belohnung für Hinweise auf die Täter auf 10 000 Euro erhöht.

Man halte es für richtig so „einen Anreiz zu schaffen, dass sich Mitläufer aus der Szene offenbaren oder Zeugen melden, die zur Aufklärung beitragen”, erklärte DPolG-Landeschef Joachim Lenders. Am Freitag hatten Polizei und Generalstaatsanwalt eine Belohnung von 8000 Euro ausgesetzt.

Eine Gruppe von 30 bis 40 Vermummten hatte am 28. Dezember Polizisten mit Steinen, Flaschen und Pfefferspray angegriffen und dabei drei Beamte schwer verletzt.

Solidarität steigt

Eine Woche nach dem blutigen Anschlag auf die Davidwache steigt die Solidarität mit dem PK 15 weiter. Die Facebook-Unterstützergruppe wuchs auf mehr als 53 000 Mitglieder, täglich kommen Bürger in die Wache, bedanken sich für die Arbeit der Beamten.