Keine Panik! Urlaubsanspruch in den Ländern
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat zum 31. Dezember 2012 die bestehende Urlaubsregelung gekündigt. Das ist ein normaler Vorgang und kein Grund zur Panik. Mit der Kündigung der TdL wird das Thema „Urlaub“ Teil der Einkommensrunde 2013.
Hier gilt:
Welches Ergebnis in diesen Verhandlungen erzielt wird, hängt unmittelbar davon ab, mit welcher Kraft wir als DPolG unseren Forderungen Nachdruck verleihen können. Bis dahin gelten für alle vorhandenen Beschäftigten, die bereits zum 31. Dezember 2012 in Hamburg beschäftigt sind, wenigstens die bisherigen Regelungen auch im Urlaubsjahr 2013 fort.
An dieser Stelle ist es zu einiger Verwirrung gekommen, weil an manchen „Schwarzen Brettern“ Infos verkünden, dass nur für die Mitglieder einer bestimmten Gewerkschaft dies im Wege der Nachwirkung gelten würde. Richtig ist jedoch, dass diese Nachwirkung für die Mitglieder aller vertragsschließenden Gewerkschaften gilt, also selbstverständlich auch für die DPolG Hamburg.
Richtig ist, dass Tarifverträge grundsätzlich nur für die vertragsschließenden Parteien gelten. Durch eine Bezugnahme in den Arbeitsverträgen der einzelnen Beschäftigten gelten im vorliegenden Fall die Urlaubsregelungen auch für nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte.
Für Beschäftigte, die nach dem 31. Dezember in den Landesdienst Hamburg eintreten gilt die Nachwirkung nicht, egal, ob sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht.
Entscheidend ist und bleibt jedoch, in den Verhandlungen mit der TdL eine neue Regelung zu gestalten. Diese Regelung sollte den Vorstellungen der DPolG entsprechen. Dafür ist es tatsächlich wichtig, dass Du/Sie Mitglied der DPolG Hamburg sind, denn nur dann können wir gemeinsam den Vorstellungen der TdL kampfstark entgegen treten.
Deshalb: DPolG-Mitglied werden! Jetzt!