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    POLIZEI STÄRKEN!

    DPolG Hamburg fordert deutliche Erhöhung der Zulagen für den Polizeivollzugsdienst

    Ein wichtiger Bestandteil der Föderalismusreform ist die Neuregelung der alleinigen Zuständigkeit und der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht der Landesbeamtinnen und -beamten.

    Die Bundesländer haben die Möglichkeit, alle besoldungsrechtlichen Aspekte
    – einschließlich aller Zulagen –,
    für ihre Beamtinnen und Beamten eigenständig zu regeln. Hierunter fällt die Polizeizulage und die Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) wie DuZ und die Wechselschicht- und Schichtzulage.

    Die ehemals bundeseinheitliche Erschwerniszulagenverordnung wird zurzeit vom Senat mit dem Ziel überarbeitet, eine eigenständige Hamburger Erschwerniszulagenverordnung in Kraft zu setzen.

    Ein erster, aus Sicht der DPolG Hamburg, völlig unzureichender und den besonderen Bedingungen des Polizeiberufes keineswegs Rechnung tragender Entwurf des Personalamtes liegt vor und befindet sich bereits in der Behördenabstimmung.

    Wertschätzung bemisst sich auch in Euro. Diese Wertschätzung lässt der Senat in seinem Entwurf vermissen. Aus unserer Sicht wird eine Chance vertan, den besonderen Belastungen für die Kolleginnen und Kollegen des Schicht- und Wechselschichtdienstes bei Polizei und Feuerwehr angemessen zu honorieren.

    Dass es auch anders geht beweisen der Bund und das Bundesland Baden-Württemberg! Der Bund zahlt seinen Beamten 75 Prozent der Wechselschichtzulage und in Baden-Württemberg erhalten unsere Kolleginnen und Kollegen die volle Wechselschichtzulage in Höhe von 102,26 Euro.

    Deshalb fordert die DPolG Hamburg:

     

    • Änderung der bisherigen Wechselschichtzulage in eine Schichtzulage sowie die Erhöhung auf mindestens 300,- Euro monatlich (bisher max. 51,13 Euro
    • Dynamisierung der Schichtzulage im Rahmen der Besoldungsanpassung (bisher nicht erfolgt)
    • Anhebung der DuZ-Zahlung ohne Einschränkung auf mindestens 5,- Euro (bisher zwischen 0,77 und 2,88 Euro)
    • Anhebung der Erschwerniszulage für Spezialeinheiten (MEK) auf mindestens 300,- Euro analog der Zahlung beim BKA (bisher 153,39 Euro)
    • Erhöhung der Polizeizulage auf mindestens 200,- Euro sowie die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit (bisher 127,38 Euro)

     

    Die DPolG Hamburg nimmt den Ersten Bürgermeister, Christoph Ahlhaus (CDU), beim Wort: „Polizei stärken“! Es wird Zeit für eine Kurskorrektur damit unsere Kolleginnen und Kollegen die Zulagen erhalten, die sie auch verdienen! Vollmundige Worthülsen helfen unseren Kolleginnen und Kollegen nicht.

     

     

    Der Landesvorstand                                                      Hamburg, 09.02.2011