Rückkehr zur FREIEN HEILFÜRSORGE!!!
Früher war nicht alles besser. Manchmal war „früher“ einfach nur früher! Was aber „früher“, nämlich bis zum
31.12.2004, tatsächlich besser war: Es gab für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten die FREIE
HEILFÜRSORGE! Ohne Wenn und Aber, ohne Eigenbeteiligung und ohne Diskussion! Die „Krankenkasse“ der Polizei, die Freie Heilfürsorge, war ein Äquivalent des Dienstherrn aufgrund der besonderen gesundheitlichen Belastungen des Polizeiberufes. Wie diese Belastungen aussehen, hat der
G20-Gipfel vor wenigen Monaten eindrucksvoll gezeigt!
Im Jahre 2004 war dies alles nicht mehr wahr. Ohne Not wurde die Freie Heilfürsorge vom Senat trotz
massiver Proteste abgeschafft und die damaligen „Bestandskunden“ zahlen seitdem eine Eigenbeteiligung −
aus „Freier Heilfürsorge“ wurde die „Heilfürsorge“. Berufsanfänger (nach der Ausbildung) und
Länderwechsler mussten in die PKV und in das Beihilfesystem wechseln! Innensenator Michael Neumann
(SPD) hat dann dafür gesorgt, dass zum 1.10.2014 die „Heilfürsorge Neu“ in Kraft trat (Leistungsspektrum:
Gesetzliche Krankenkasse). Das betrifft alle neu eingestellten Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten. Die
Forderung der Polizeigewerkschaften nach der Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge für ALLE blieb
auch vom damaligen Senat ungehört! Zugesagt wurde eine Evaluierung der Heilfürsorge NEU nach drei
Jahren durch die Finanzbehörde.
Die DPolG Hamburg hat bereits erfolgreich evaluiert: Wir brauchen keine Evaluierung! Keine Projekte, Arbeitsgruppen, Gesprächskreise und Selbstbefragungen, um ein politisch gewolltes Ergebnis vorzuformulieren!
Herr Senator Grote: Es ist ganz einfach, sorgen Sie dafür, dass die Freie Heilfürsorge bei Polizei und Feuerwehr wieder eingeführt wird!
Der Landesvorstand Hamburg, 25.10.2017