Wir lehnen eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab!
Diskussion um Kennzeichnungspflicht: Es muss endlich Schluss sein mit der Misstrauenskultur gegenüber Polizeibeschäftigten!!!
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) lehnt eine verpflichtende individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab!
Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Wir haben hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte keinen Diskussionsbedarf. Auch ohne eine individuelle Kennzeichnung meiner Kolleginnen und Kollegen ist es heutzutage durch Videoauswertungen und Zeugenbefragungen kein Problem, Polizeibeamte zu identifizieren und sie einem konkreten Einsatzgeschehen zuzuordnen. Hier wird eine Scheindiskussion geführt, die von den Kollegen als Misstrauen und Generalverdacht gegenüber ihrem rechtmäßigen Handeln empfunden wird. Wir wollen unsere Kollegen vor falschen Beschuldigungen, Nachstellungen und Diffamierungen schützen!
Für uns zählt das Wort des Ersten Bürgermeisters, Olaf Scholz (SPD), dass eine Regelung zur Kennzeichnungspflicht nur einvernehmlich mit den Polizeigewerkschaften getroffen werden kann! Damit ist für uns die Diskussion beendet.“
Hintergrund der aktuellen Diskussion ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Das Urteil des Gerichts besagt, dass Beamte im Einsatz identifizierbar sein müssen und spricht eine Empfehlung (!) aus. Der Leiter der DIE, Georg Krüger, äußerte im „Hamburger Abendblatt“, dass die fehlende individuelle Kennzeichnung von Beamten in geschlossenen Einheiten in der Praxis bei Ermittlungen keine Rolle spiele. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat die Kennzeichnungspflicht nach dem dortigen Wechsel der Landesregierung als „überflüssig“ erklärt und in Nordrhein-Westfalen wieder abgeschafft.
In Hamburg gibt es seit 1995 (!) eine Dienstvereinbarung über das freiwillige Tragen von Namensschildern. Diese Dienstvereinbarung hat sich bewährt und bedarf keiner Veränderung!
Der Landesvorstand Hamburg, 17.11.2017