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Jahr: 2015

Polizei bündelt Kampf gegen Einbrecher

Bergedorfer Zeitung

Nicht einmal mehr jeder zehnte Einbruch wird in Bergedorf und in Hamburg aufgeklärt.

Die steigende Zahl von Einbrüchen und die geringe Aufklärungsquote zwingen Hamburgs Polizei, eine Ermittlungsgruppe zu gründen.

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in Hamburg auf absolutem Höchststand. Die Polizei will mit einer Spezialtruppe gegenhalten. 80 Beamte werden aus verschiedenen Bereichen in der City-Nord zusammengezogen, sollen im August die Arbeit aufnehmen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert: Allein in Bergedorf fehlten fünf Zivilfahnder, in ganz Hamburg 47 – daran ändere die neue Truppe nichts. Die Ausgangslage: In Hamburg gab es 2014 insgesamt 7490 Wohnungseinbrüche, eine Steigerung um 8,2 Prozent zum Vorjahr. Die Aufklärungsquote verbesserte sich nur wenig, von 7,2 auf 8,3 Prozent. Im Bezirk Bergedorf sank sie sogar – von 13,8 auf 7,3 Prozent. Derweil blieb im Bezirk die Zahl der Einbrüche mit 384 in beiden Jahren identisch.

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ZF: Dienststelle setzt erste Maßnahmen um!

DPolG Hamburg im Gespräch mit PL und DPVL

Wir erinnern uns:

Im Mai konnten die DPolG Hamburg und etliche Zivilfahnder Polizeipräsident Ralf Martin Meyer und den Leiter der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr, LPD Wolfgang Brand, anlässlich des ZF-Seminars in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg begrüßen.

Es wurden aktuelle Probleme der Zivilfahndung offen und konstruktiv diskutiert. Nach knapp zwei Monaten ist es Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Es trafen sich deshalb der stellvertretende Landesvorsitzende, Klemens Burzlaff und der Beisitzer im Landeshauptvorstand, Bernd Haß, zu einem Gespräch mit PL und DPVL.

 Gespräch mit PL                     v. l .: Bernd Haß, Klemens Burzlaff, Ralf Martin Meyer, Wolfgang Brand

Erste Maßnahmen:  

Wie auf dem Seminar durch DPVL Wolfgang Brand angekündigt, wurde eine AG Zivilfahndung eingerichtet und tagt erstmalig am 27.07.2015 unter Leitung der DPV. Themen werden hier u. a. Technik, Kfz, Ausstattung und Problemstellungen der Zivilfahndung sein.

Weiter wurde den Vertretern der DPolG Hamburg durch PL zugesagt, dass die Belastung der Zivilfahnder zukünftig ausreichend bei der Vergabe von Vorsorgekuren berücksichtigt werden.

Hinterfragt:

Erneut zur Sprache kamen die Problemfelder Fremdnutzung der Zivilfahnder, Wertigkeiten der Führungsteams bei den Zivilfahndern (DGL und DGL/V), Personalknappheit und die Priorisierung der Aufgaben (HWE).

Die DPolG Hamburg bleibt am Ball und wird weiter berichten!

Der Landesvorstand                                                                      Hamburg, den 17.07.2015

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Flugblatt „ROCKY“ verlässt Hamburg

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DPolG-Forderung erfüllt: Rahmenbedingungen im Ledigenwohnheim werden verbessert

Im Dezember 2014 hatte die DPolG Hamburg die Dienststelle aufgefordert, die desolaten Rahmenbedingungen für unsere Nachwuchskräfte zu verbessern. Wir erinnern uns: die Gemeinschaftsküchen im Wohnheim waren in einem katastrophalen und unwürdigen Zustand. Die Herrenduschen im Polizeiausbildungszentrum wiesen abgefressene Fugen und aufsteigenden Schimmelbefall vor. Die Bilder im Flugblatt sprachen für sich. Ziel sollte sein, die Wohnheime und Sanitäreinrichtungen zu modernisieren und aufgrund der Einstellungsoffensive die Einstellungsstelle personell aufzustocken, ebenso wie die Lehrgruppenteams im LA I und LA II.

Welche Forderungen wurden erfüllt:

  • seit einigen Monaten werden die ersten Appartements im Wohnheim in der Carl-Cohn-Straße modernisiert. Nach aktuellen Planungen, sollen alle 100 Appartements in 2016 fertig gestellt sein.
  • im Erdgeschoss des Wohnheims wurde die Gemeinschaftsküche komplett modernisiert und neu gestaltet. Die Nutzer des Wohnheims haben nun die Gelegenheit sich unter angemessenen Bedingungen ihr Essen zuzubereiten. Weitere Küchen sollen in 2015 und 2016 folgen.
  • die Herrenduschen im PAZ wurden saniert und mit einem intensiveren und kürzeren Reinigungsintervall versehen.

vorher

nachher

(vorher)                                                                      (nachher)

Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung der Dienststelle und sieht darin einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Nach wie vor hält die DPolG Hamburg an der Forderung fest, die Einstellungsstelle und Lehrgruppenteams im LA I und LA II mit angemessenem Personal auszustatten. Wir packen die Probleme an und werden euch auf dem Laufendem halten.

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 16. Juni 2015

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G7-Gipfel: DPolG begrüßt Entscheidung des Polizeipräsidenten zur Stundenabrechnung!

Am heutigen Tag fand ein Gespräch mit Polizeipräsident Ralf Martin Meyer, dem Leiter der Direktion Einsatz, LPD Hartmut Dudde, und dem erweiterten Vorstand der DPolG Hamburg statt.

Der Vorstand der DPolG Hamburg thematisierte erneut die Stundenabrechnung der eingesetzten Hamburger Kräfte im auswärtigen Einsatz zum G7-Gipfel in Bayern. Die DPolG Hamburg machte deutlich, welcher Belastung die Kolleginnen und Kollegen, insbesondere während des Schutzes der Protokollstrecke, ausgesetzt waren. Erholungsphasen gab es nicht und extreme Witterungsbedingungen führten die Kräfte bis an ihre Grenzen.

Polizeipräsident Ralf Martin Meyer und der Leiter Direktion Einsatz, Hartmut Dudde, folgten der Argumentation der DPolG Hamburg. Hierzu der Polizeipräsident:

„Hinter den Kolleginnen und Kollegen liegt eine anstrengende Woche, egal ob sie in Hamburg, Neuruppin oder Bayern eingesetzt waren. Gerade die fehlende Erholung während der BAO Werdenfells, macht es notwendig, den außerordentlichen Anstrengungen der Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen. Von Freitag 05.06. (Dienstbeginn) bis Montag 08.06.2015 (Dienstende) werden deshalb, für alle in dieser BAO eingesetzten Kräfte, keine Freizeitanteile berücksichtigt.“

Aus Sicht der DPolG Hamburg ist mit dieser Entscheidung des Polizeipräsidenten, den besonderen Belastungen Rechnung getragen worden!

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Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, den 11.06.2015

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Polizisten der Davidwache tragen bald Bodycams

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Für Beamte der Reeperbahn-Wache steht ein Modellprojekt an: Sie werden mit Minikameras ausgerüstet, mit dem Ziel, deeskalierend zu wirken. Die Polizeigewerkschaft begrüßt das Vorhaben.

Videoaufnahmen in hoher Auflösung, geschützt gegen Wasser und Stöße, ein mehrere Gigabyte großer Speicher: die ZepCam T1 gehört zu den ausgereiftesten Bodycams (deutsch: Körperkameras) auf dem Markt, wird von Spezialeinheiten und Polizeien weltweit eingesetzt.

Ab Ende kommender Woche werden die mobilen Kameras die Beamten der Davidwache (PK 24) auf Streifengängen begleiten und im Bedarfsfall die Arbeit der Polizisten auch aufzeichnen. In einem einjährigen Pilotprojekt sollen die Schulterkameras getestet werden. Als Ziel steht ihr Einsatz bei der gesamten Schutzpolizei.

Am kommenden Donnerstag werden die Kameras erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Zunächst dem Führungszirkel der Polizei auf ihrem Jahresempfang am Vormittag und am Nachmittag dann Journalisten am originären Einsatzort der Minikameras an der Davidwache.

Schriftzug „Achtung Videoüberwachung“ auf Einsatzkleidung

Am Tag darauf werden die ersten vier mit Kameras ausgerüsteten Beamten auf dem Kiez rund um die Reeperbahn auf Streife gehen. Per Knopfdruck, der Taster wird am Handgelenk getragen, haben die Polizisten dann die Möglichkeit eine Videoaufnahme zu starten und auch wieder zu beenden.

Ausprobieren dürfen die neue Technik wohl Beamte der sogenannten Dienstgruppe operative Aufgaben (DGOA), einem Pool von Beamten, den es mittlerweile an jedem Kommissariat gibt. Die Beamten sind nicht in die Schichtdienste eingebunden, sondern werden unabhängig vom Tagesdienst eingesetzt und übernehmen vor allem Streifengänge.

Während die Kamera am Schulterstück befestigt werden kann, tragen die Beamten das Herzstück der Videoanlage – ein Modul mit Display, Speicher und Akku – in einer Brusttasche. Dazu sollen die Polizisten deutlich sichtbar gekennzeichnet werden: voraussichtlich mit der Aufschrift „Achtung Videoüberwachung“ auf der Einsatzkleidung.

Streams an die Einsatzzentrale

Wie die „Welt“ zudem erfuhr, können nicht nur Bild- sondern über ein Mikrofon auch Tonaufnahmen verschlüsselt gespeichert werden und Sequenzen mit entsprechender Technik-Erweiterung sogar in das Polizeikommissariat oder die Einsatzzentrale gestreamt werden.

Im Rennen ist aber nicht nur die ZepCam T1 sondern auch das noch kompaktere Kameramodell AXONBody der Firma Taser, bei dem Speicher und Kamera in einem Gehäuse verbaut sind. Auch die AXONBody-Kamera soll in Hamburg einem Test unterzogen werden. Wann ist allerdings noch nicht klar.

20.000 Euro haben die ersten vier Kameras gekostet, verriet SPD-Innensenator Michael Neumann am Montag dem Hamburger Abendblatt. Er sei zuversichtlich, dass der Einsatz der Kameras deeskalierend wirken werde. Rechtlich hält er ihn für unbedenklich: „Der Datenschutzbeauftragte hatte berechtigte Fragen, die aber alle geklärt sind.“

Als Vorbild für das Video-Modellprojekt diente die Polizei in Frankfurt am Main, die ihre Beamten im Vergnügungsviertel Alt-Sachsenhausen mit Kameras patrouillieren ließen. Die Ergebnisse aus Hessen, hieß es jüngst im Magazin der Polizeigewerkschaft DPolG, waren durchweg positiv: Delikte zum Nachteil von Polizisten seien zurückgegangen, potenzielle „Störer“ hätten sich angesichts der Kameras zurückgehalten.

„Die Erfahrungen aus Hessen sind gut“

„Wir stehen dem Pilotprojekt aufgeschlossen gegenüber“, sagte DPolG-Landeschef Joachim Lenders. Wichtig sei, dass sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen gespeichert werden, da sich Auseinandersetzungen oft verbal aufschaukelten. „Die Erfahrungen aus Hessen sind gut“, sagte Lenders, ob sie aber auch auf die hier anzutreffenden Milieus übertragbar seien, müsse sich erst zeigen. Er hoffe aber, dass durch diese Technik die Arbeit der Polizei sicherer werde und „gruppendynamische Prozesse“ abgeschwächt werden können.

Freie Fahrt für Rotlicht-Raser

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Zu wenig Polizisten für angekündigte Kontrollen

 

Unfälle und Verletzte durch Rotlicht-Verstöße, dazu eine riesige Dunkelziffer. Denn Hamburgs Ampel-Rüpel müssen nicht mal Angst haben, gefasst zu werden – in den zuständigen Verkehrsstaffeln fehlen die Polizisten!

Die schockierenden Zahlen: In den Einheiten der Polizei sind von 221 Stellen de facto nur 167 besetzt. Damit fehlen den Experten für Verstöße im Straßenverkehr rund ein Viertel der Stellen. Wie kommt das? 11,78 der Stellen sind dauerhaft nicht besetzt. Fast noch schlimmer: 42,58 Stellen werden für andere Dienststellen zweckentfremdet.
Heißt: Die Polizisten müssen dort ran, wo andere Kollegen aus Spargründen fehlen oder krank sind. Vor allem im Bereich Objektschutz und Sicherung von Amts- und Würdenträgern.

Laut Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der CDU gab es im vergangenen Jahr nur insgesamt 17 Maßnahmen gegen Rotlicht-Raser. Dabei wurden 284 Beamte eingesetzt, also 17 pro Einsatz. Ziemlich wenig, für eine Millionenstadt mit Tausenden Ampeln. Sieht auch die Opposition so.

CDU-Innenexperte und Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Joachim Lenders (53): „Ich fordere den Innensenator auf, alle Stellen zu besetzen, damit die vielen wichtigen Aufgaben auch angemessen wahrgenommen werden können. Und das ewige Zweckentfremden von Beamten muss aufhören!“

PS: Die Polizei geht zurzeit sowieso auf dem Zahnfleisch. Wegen des G7-Gipfels in Elmau sind seit einer Woche vier Hundertschaften (rd. 150 Beamte) in Bayern.Die Kollegen in Hamburg schieben seitdem 12-Stunden-Schichten in ihren Wachen.

G7-Gipfel in Elmau − Alarmdienste in Hamburg

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DPolG: Hamburger Polizei im Dauereinsatz – Auswirkungen des G7-Gipfels belasten Kolleginnen und Kollegen auch im täglichen Einsatzgeschehen

Die anstrengenden Einsatztage unserer Kolleginnen und Kollegen rund um den G7-Gipfel auf Schloss Elmau neigen sich dem Ende zu. Wieder einmal haben Hamburger Polizistinnen und Polizisten gezeigt, dass man sich auf sie uneingeschränkt verlassen kann!

Während die Einsatzkräfte in Bayern zum Teil bis an ihre Belastungsgrenze gehen mussten und sich der Schlafmangel nun bei allen Kolleginnen und Kollegen bemerkbar macht, sind auch die Daheimgebliebenen extrem gefordert und verrichten nun seit Tagen 12-Stunden-Schichten im Alarmdienst-Modus.

Gerade jetzt wird wieder einmal überdeutlich, dass der Kernvollzug unbedingt und schnellstens personell gestärkt werden muss! Mehr Personal, das bleibt aus Sicht der DPolG Hamburg das „A und O“, wenn es darum geht, den Polizeivollzug durchgreifend zu stärken!

Die Dienststellen sind derart unterbesetzt, dass trotz Alarmdienst die polizeiliche Arbeit kaum zu bewältigen ist − und dabei hatten wir noch „Glück“, dass es in Hamburg am vergangenen Wochenende eher „ruhig“ blieb.

Die Pilotierung neuer Dienstzeitmodelle für den Schichtdienst und eine „entbürokratisierte“ Vereinfachung der Vorgangsfertigung sind das Eine – aber die Belastung infolge des Schichtdienstes muss auch finanziell angemessen gewürdigt werden.

Die DPolG Hamburg bleibt dabei: „Wertschätzung bemisst sich auch in Euro!“

Wir fordern ohne „Wenn und Aber“, 5 Euro je Stunde für den Dienst zu ungünstigen Zeiten!

Diese langjährige DPolG-Forderung muss endlich von der Behördenleitung aufgegriffen werden. Wer es mit der Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufes ernst meint, darf es nicht bei wohlmeinenden Worthülsen belassen!

Der Landesvorstand                                                                                          Hamburg, 08.06.2015

 

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Lippenbekenntnisse der Politik helfen der Polizei nicht weiter

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Achtung Kersting! (Kerstings Kolumne)

 

Für Polizisten ist Hamburg ein gefährliches Pflaster. Jedes Jahr werden Hunderte Beamte im Dienst tätlich angegriffen, verletzt, bedroht und beleidigt.
„Immer mehr Leute haben vor der Polizei keinen Respekt mehr“, klagt Joachim Lenders, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft und CDU-Bürgerschaftsabgeordneter. Das ist allerdings kein ausschließliches Hamburger Problem. In allen Bundesländern steigt die Zahl der Angriffe auf Polizisten. 2014 waren es in ganz Deutschland 62 770 – sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Zahlen für Hamburg werden seit einigen Jahren in der Hamburger Kriminalstatistik nicht mehr gesondert ausgewiesen.

Warum eigentlich nicht? Aus Polizeikreisen habe ich erfahren, dass letztes Jahr bei 799 Angriffen 1279 Beamte verletzt wurden. Das bedeutet, dass jeder vierte der rund 5000 Polizisten, die tagtäglich auf den Straßen im Einsatz sind, im Dienst zu Schaden kam. Dass bei den alljährlichen Mai-Krawallen im Schanzenviertel immer um die 50 Polizisten verletzt werden, regt mittlerweile kaum noch jemanden auf. Ich finde das nicht normal. Anfang dieses Monats hatten unsere Politiker die Chance, sich einmal mit Taten und nicht nur mit Lippenbekenntnissen vor die Polizei zu stellen.

Die CDU hatte in der Bürgerschaft den Antrag gestellt, den Senat aufzufordern, eine hessische Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches zu unterstützen. Die schwarz-grüne Hessenregierung fordert die Einführung eines neuen „Schutzparagrafen 112“. Er soll Angriffe auf die Polizei, aber auch Feuerwehr und andere Rettungskräfte grundsätzlich unter Strafe stellen. Täter sollen mit mindesten sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. SPD, Grüne, FDP und Linke in der Bürgerschaft lehnten den CDU-Antrag ab. Nur die AfD stimmte mit dafür. Was sollen unsere Polizisten davon halten?

Besseren Schutz bekommen sie von der Hamburger Politik nicht. Aber demnächst werden sie möglicherweise auch bei Demo-Einsätzen Namensschildchen tragen müssen. Damit sie von Gewalttätern nachträglich besser vor den Kadi gezerrt werden können. Gute Sicherheitspolitik geht anders.

DPolG informiert zur amtsangemessenen Alimentierung

Erstes Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt vor:

(Richter-)Besoldung kann verfassungswidrig sein!

Prüfungsschemata des BVerfG möglicherweise auch für Hamburg anwendbar.

Mit einem bemerkenswerten Urteil des BVerfG zu insgesamt sieben Vorlagebeschlüssen aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz bringt das BVerfG erstmals etwas Licht in das Dunkel der amtsangemessenen Alimentation; Das Urteil betrifft zunächst nur Richter und Staatsanwälte.

Jedoch ließen sich nach Überzeugung der DPolG Hamburg daraus auch Rückschlüsse auf die seit 2012 anhängigen Musterklagen zur Frage der amtsangemessenen Alimentation für die Beamtinnen und Beamten in Hamburg ziehen.

So hat das BVerfG erstmals zur Prüfung der amtsangemessenen Alimentation Prüfungsstufen festgeschrieben in denen unter anderem fünf Parameter benannt werden:

Nominallohnindex – Verbraucherpreisindex – Differenz Besoldung und Tarifentwicklung im ö.D – systeminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich zum Bund oder zu anderen Ländern.

Auch nennt das BVerfG als „Grobziel“ Zeitspannen zwischen 5 und 15 Jahren und ein Zurückbleiben der Besoldung um 5 bis 10 % je nach Parameter.

Es ist ebenfalls zu prüfen, ob das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft ausreichend berücksichtigt wurde – auch in Hinsicht auf die geforderte Ausbildung und Beanspruchung. Weiterhin sind andere Besoldungsbestandteile wie Beihilfe und auch die Versorgung zu prüfen. Hinzu kommt, dass das BVerfG die „Salami-Taktik“ des Dienstherren als möglicherweise unangemessene Reduzierung der Besoldung ansieht.

Eine weitere Prüfung beschäftigt sich mit der Taktik des Dienstherren, sich mit der Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder dem Ziel der Haushaltskonsolidierung – so es denn nicht Teil eines schlüssigen Gesamtkonzeptes dem Art. 109 Abs. 3 GG („Schuldenbremse“) isteiner angemessenen Alimentierung zu entziehen

Die DPolG Hamburg wird nun die ausführlichen Urteilsgründe des BVerfG juristisch eingehend prüfen. Dies wird auch der Senat machen müssen. Erfreulich für alle Beamtinnen und Beamten ist die Tatsache, dass uns vom BVerfG endlich Prüfungsschemata an die Hand gegeben wurden und die Politik nun von offizieller Seite sehr deutlich ins Buch geschrieben bekommen hat, dass die Besoldung nicht willkürlich von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden kann!

Die Pressemitteilung zum Urteil kann nachgelesen werden unter:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-027.html 

Der Landesvorstand                                                                    Hamburg, den 06.05.2015  

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