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Jahr: 2015

Wer war das?

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Der neue Hamburger Koalitionsvertrag sieht eine „Prüfung“ der Kennzeichnungspflicht für Polizisten, die in vielen Bundesländern bereits gang und gäbe ist, vor. Doch die SPD will das Thema aussitzen.

In Hamm brennen Autos. Am Bahnhof Wandsbeker Chaussee stürmen Demonstranten gegen Polizeiketten an. Das Eilbektal gleicht zeitweise einer außer Kontrolle geratenen Kampfzone. Diese Situation Anfang Juni 2012 war alles andere als übersichtlich. Und hinterher wurden Vorwürfe laut, brisante Anschuldigungen, die in einer Strafanzeige mündeten: Grundlos soll ein sächsischer Bereitschaftspolizist einen der fast zehntausend Gegendemonstranten mit Tritten und Faustschlägen traktiert haben, die in Wandsbek einen Neonazi-Aufmarsch mit allen Mitteln zu blockieren versuchten.

Es war nicht die einzige Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt, Paragraf 340 Strafgesetzbuch, die die Dienststelle Interne Ermittlungen erreichte. Der „Tag der deutschen Zukunft“, von Neonazis ausgerufen, wurde zum größten Polizeieinsatz des Jahres, und die Ermittlungsstelle war es nun, die die Amtsvergehen aufklären sollte. Drei Monate später jedoch wurden die Untersuchungen eingestellt. Nicht, weil sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen, sondern weil der sächsische Beamte schlicht nicht identifiziert werden konnte. Ähnliche Fälle könnten sich rund um die Mai-Demos am kommenden Wochenende ereignen.

Aussichten besser denn je

Mit einer Senatsanfrage hatte die Linken-Politikerin Christiane Schneider den geschilderten Fall seinerzeit dokumentiert. Seit der Inhalt des rot-grünen Koalitionsvertrages bekannt wurde, wird er wieder interessant. Grund sind drei, im Vergleich zu anderen Vorhaben magere, Zeilen auf Seite 100 des Vertragsentwurfs. „Zügig“ wolle man Gespräche mit den Polizeigewerkschaften aufnehmen, um „zu prüfen, ob und wie eine Kennzeichnungspflicht auch bei der Hamburger Bereitschaftspolizei eingeführt werden kann“, heißt es dort.

Es ist nicht der erste Vorstoß dieser Art, der in diesem Fall eine klar grüne Handschrift trägt. Die Aussichten, glauben die Befürworter, seien jedoch diesmal besser denn je: Denn warum soll in Hamburg nicht umgesetzt werden, was in anderen Landespolizeien längst Standard ist? Bereitschaftspolizisten in geschlossenen Einsätzen, um die geht es, sind entsprechend ihrer Einheit und der Befehlskette im Einsatz gekennzeichnet: Gruppen-, Zug-, Hundertschaftsführer, Einsatzleiter. In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein tragen sie zudem einen fünfstelligen Nummerncode, zufallsgeneriert, der dem hinter Helm und Einsatzkluft verborgenen Beamten einen Namen zuordnet, wenn es Ermittlungen erfordern.

Moderne Polizei müsse Kennzeichnungspflicht akzeptieren

Zurück geht der Vorstoß im Koalitionsvertrag auf Antje Möller, der innenpolitischen Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion. „Die Diskussion um eine Kennzeichnungspflicht ist mittlerweile jahrzehntealt. Zahlreiche Bundesländer haben sie eingeführt.“ Eine moderne Polizei in unserer Gesellschaft müsse eine solche Kennzeichnung akzeptieren: Der einzelne Handelnde müsse erkennbar werden. Sie berge vor allem Chancen, glaubt Antje Möller: Damit werde es leichter, Vorwürfe zu entkräften. Die Polizei könne ein Signal setzen: Wir haben nichts zu verbergen. „Sie könnte da eigentlich ganz selbstbewusst an die Sache gehen“, sagt Möller.

Bei FDP und Linken, die in der Vergangenheit selbst bereits entsprechende Anträge eingebracht haben, trifft der Vorstoß auf Zustimmung. Sie fordern eine Regelung, die auch auf Hamburger Boden eingesetzte Polizeikräfte aus anderen Bundesländern einschließt. Der Koalitionspartner SPD hingegen wird mit der grünen Forderung nicht so richtig warm. Man sehe die Notwendigkeit nicht unbedingt, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Innensenator Michael Neumann (SPD) will es sich zudem nicht mit den mächtigen Polizeigewerkschaften verscherzen.

Ohne Zustimmung der Interessensvertreter der Schutzpolizisten will man möglichst nichts unternehmen, so ist es auf Druck der SPD bereits im Koalitionsvertrag formuliert. Wann oder, um in der Sprache des Koalitionsvertrages zu bleiben, wie zügig das Thema erörtert werden soll, ist noch nicht klar. Termine gäbe es noch nicht, sagt Innenbehörden-Sprecher Frank Reschreiter auf Nachfrage. Und: „Es werden sorgfältige Gespräche geführt und alle, die es angeht, einbezogen.“

Die Position der Polizeigewerkschaften allerdings ist klar. Sie sind gegen diese Kennzeichnungspflicht, auch in der codierten Form. „90 Prozent aller Polizisten in Uniform tragen bereits ein Namensschild“, sagt Joachim Lenders, Chef der in Hamburg größten Polizeigewerkschaft DPolG. Und fügt hinzu: „freiwillig“. Grundlage ist eine 1995 in Kraft getretene Dienstvereinbarung, die das Tragen von Namensschildern erst möglich machte. Die Vorbehalte seien groß gewesen und die Gewerkschaften hatten sich verpflichtet, ihre Mitglieder zu überzeugen. „Wir sind damals aktiv auf die Beamten zugegangen. Heute ist das Namensschild Selbstverständlichkeit.“

Mehr Übergriffe auf Polizisten wegen Kennzeichnung?

Für Einheiten im geschlossenen Einsatz gilt das nicht. Allein die verantwortlichen Einsatzführer tragen Namen offen, sollen Ansprechpartner sein. Alle anderen bleiben im Schutz ihrer Einsatzkleidung bis zu einem gewissen Grad anonym. „Dafür muss man Verständnis haben“, sagt Lenders. „Es gibt Situationen, in denen die Sicherheit von Polizisten vorgeht“: bei Bedrohungslagen, Krawallen, Einsätzen gegen organisierte Kriminalität, gewaltbereite Islamisten.

Von politisch verordnetem Misstrauen sprechen die Gewerkschaften. Es geht um Grundsätzliches: „Für eine Kennzeichnungspflicht fehlt jede sachliche Begründung“, sagt Gerhard Kirsch, Landeschef der GdP. Polizisten würden als potenzielle Gesetzesbrecher abgestempelt, unter Generalverdacht gestellt. „Die Diskussion lenkt von den eigentlichen Problemen ab.“

Der Anlass sei schlichtweg falsch, sagt auch Dennis Gladiator, CDU-Innenexperte. Ungeachtet der nur wenigen Fälle habe es seines Wissens „keinen Vorfall mit einem Hamburger Polizisten gegeben, dem nicht entsprechend nachgegangen wurde.“ Er verweist exemplarisch auf einen Vorfall im Januar auf der Steintorbrücke, wo ein Bereitschaftspolizist einen Demonstranten getreten hatte. Dieser habe innerhalb weniger Stunden ermittelt werden können, auch ohne individuelle Kennzeichnung.

Kritiker wie Martin Herrnkind von Amnesty Polizei, einer Fachgruppe der Menschenrechtsorganisation, glauben hingegen, dass es gerade in geschlossenen Einsätzen zu einer vergleichbar hohen Zahl an Übergriffen von Polizisten komme. Viele von Polizeigewalt Betroffene würden zudem oftmals keine Anzeige stellen. Der Grund, wie eine Studie aufgezeigt habe: Es herrsche die Meinung vor, dass Strafanzeigen gegen Polizisten ohnehin eingestellt würden.

„Polizist muss Verantwortung für sein Handeln tragen“

Die Diskussion ist emotional aufgeladen, auch, weil es keine Fallzahlen gibt. Wie viele Verfahren eingestellt werden, weil ein Beamter nicht identifiziert werden konnte, ist unklar. 306 Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt führte die Staatsanwaltschaft in 2014 und den ersten beiden Monaten dieses Jahres, wie eine Senatsanfrage der Linken-Politikerin Schneider aufzeigt. 192 wurden eingestellt. Die Gründe dafür wurden statistisch nicht unterschieden. Ob wegen Nichtidentifizierung, mangels Beweisen oder anderer Gründe bleibt im Dunkeln.

In Berlin, wo die Kennzeichnung 2011 unter einem rot-roten Senat vom Polizeipräsidenten angeordnet wurde, sagt Polizeisprecher Stefan Redlich: „Jeder Polizist muss Verantwortung für sein hoheitliches Handeln tragen.“ Was aber hat sich mit der Kennzeichnungspflicht verändert? Das Resümee fällt – und bleibt damit im Duktus der Diskussion – erneut ganz unterschiedlich aus. „Sie hat uns geholfen“, sagt Redlich. Wen man im Zweifelsfall ansprechen müsse, sei jetzt schnell klar. Fälle, in denen Polizisten oder ihr privates Umfeld gefährdet waren, weil sie trotz codierter Kennzeichnung identifiziert werden konnten, seien nicht bekannt, sagt Redlich. „Die Zahl der Beschwerden gegen Polizisten hat sogar abgenommen.“

Die meisten Anzeigen gegen Polizeidienstkräfte würden sich als „Rache-Anzeigen“ herausstellen, sagt hingegen Steve Feldmann von der Gewerkschaft GdP in Berlin. Und damit habe sich dann gar nicht so viel am Stand der Polizei verändert. 2013 seien 484 Polizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt worden. „Lediglich in zwei Fällen stellte das Gericht fest, dass der Tatvorwurf zutrifft.“

Polizei fehlt eine Hundertschaft

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Sorge um die Motivation unserer Polizei. Sorge um unsere Sicherheit.

Schockierende Zahlen aus dem Polizeipräsidium. Die fünf Hamburger Hundertschaften der Bereitschaftspolizei, die Fußballspiele bewachen, Einbrecher jagen und den Kiez sicher machen, leiden unter massiven Personalproblemen. Statt 881 Beamten, die dort laut Vorgabe des Bundes Dienst tun müssten, sind es zurzeit nur 736 – es fehlen 145 Männer und Frauen in Uniform. Das bedeutet: Hamburg verfügt de facto nur über vier Hundertschaften. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage der CDU.

Fraktions-Polizei-Experte Joachim Lenders (53): „Die Zahlen sind bedenklich! Auf Kosten der Bereitschaftspolizei werden Personallöcher gestopft und so die Einsatzbereitschaft geschwächt“. Was Lenders damit meint: Alleine im Jahr 2014 musste die Bereitschaftspolizei 2103 Dienstschichten (!) anderer Abteilungen übernehmen, vor allem Objektschutz. Und die Zahlen gehen hoch, im ersten Quartal 2015 waren es nun schon 889 Fälle! Was erschwerend hinzukommt: Die Hundertschaften schieben ohne Ende freie Wochenende vor sich her. Eigentlich stehen jeder Einheit einmal pro Monat Freitag bis Sonntag Ruhezeit zu. Doch laut Senatsantwort sind zurzeit 657 Wochenenden „nachzugewähren“.

Lenders: „Dass das jemals ausgeglichen wird, ist für die Beamten leider utopisch. Schuld ist der Senat! Es müssen endlich 40 Angestellten-Stellen nachbesetzt werden!“

 

Joachim Lenders zum Bundesvize gewählt

 

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Der Hamburger Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lenders, ist beim Bundeskongress der DPolG in Berlin für fünf Jahre zum Ersten Stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt worden. Er bekam bei der Wahl 96,5 Prozent der Delegiertenstimmen. Als Bundesvorsitzender wurde Rainer Wendt im Amt bestätigt. Freddi Lohse, Hamburger DPolG-Vizechef und Vorsitzender des Personalrates der Polizei Hamburg, wurde ebenfalls in den Bundesvorstand gewählt.

Toller Erfolg für Lenders

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Neuer Posten für Joachim Lenders (53), Hamburger Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Er ist jetzt auch Erster stellvertretender Bundesvorsitzender seiner Gewerkschaft, erhielt auf dem Bundeskongress 96,5 Prozent der Stimmen. Hamburgs Vize-Gewerkschafts-Boss Freddi Lohse wurde ins Präsidium gewählt.

Joachim Lenders gewählt

9165.1Berlin – Der Hamburger Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lenders, ist heute, auf dem in Berlin stattfindenden  Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), zum Ersten stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt worden. Joachim Lenders wurde mit einem herausragenden Wahlergebnis von 96,5 Prozent der Stimmen von den Delegierten für die kommenden fünf Jahre gewählt.

Zum Bundesvorsitzenden wurde Rainer Wendt mit einem grandiosen Wahlergebnis von 99,5 Prozent der Stimmen wiedergewählt. Freddi Lohse, Hamburger DPolG-Vizechef und Vorsitzender des Personalrates der Polizei Hamburg, wurde erneut in den Bundesvorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gewählt.

Der bis einschließlich Dienstag tagende 24. Bundeskongress steht unter dem Motto “Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte – Ohne uns läuft nichts“.
Am Dienstag spricht unter anderem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zu den Delegierten der DPolG.

 

Bei Rückfragen:

 Joachim Lenders, Landesvorsitzender

 Tel.: 0172-5696280

EINLADUNG! „Selbsthilfegruppe belastende Einsätze“

 Die von der DPolG Hamburg initiierte „Selbsthilfegruppe belastende Einsätze“ lädt zu einem weiteren Erfahrungsaustausch ein. 

 Wer?       

Kolleginnen und Kollegen, die an Einsätzen beteiligt waren, die

„an die Nieren gegangen“ sind, wie zum Beispiel Gewalterfahrungen

oder tragische Unfälle. 

   Wo?              

Geschäftsstelle der DPolG Hamburg, Holzdamm 18

(Nähe Hauptbahnhof)  

  Wann?         

Dienstag, 28. April 2015, 16.30 Uhr

Unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit sind alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen herzlich eingeladen, um über ihre Erlebnisse und Erfahrungen zu berichten und den vertraulichen Austausch mit anderen Kollegen zu suchen. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung unter Telefon:

040.254026-0 oder per E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de gebeten.

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 17.04.2015

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182 Einbrüche in 6 Tagen

 

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Wieder ein Einbruch in Hamburg, der Polizeibericht ist jeden Tag voll davon. Doch so schlimm wie über Ostern war es lange nicht mehr – jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch: 142 Einbrüche und 40 Versuche an nur sechs Tagen! 7490 Taten im vergangenen Jahr!

Wenn man diese Zahlen hochrechnet, dürfte die Zahl von 7490 Taten im vergangenen Jahr in diesem bei Weitem übertroffen werden! Und wie in vielen Fällen war es auch über Ostern meistens Zufall, wenn mal ein Täter geschnappt wurde. Meistens war es nur aufmerksamen Nachbarn oder anderen Zeugen zu verdanken, wenn die Polizei erfolgreich war.

Wer sind die Ganoven? Besonders häufig meldeten die Anrufer junge Mädchen und Frauen zwischen 15 und 25 Jahren aus Bulgarien und Rumänien, die auf ihrer Einbruchstour von Stadtteil zu Stadtteil ziehen. Aber auch die chilenischen Einbrecherbanden sind nach wie vor aktiv.

Problem: Nach ein paar Wochen reisen sie wieder aus – keine Chance für die Polizei, sie dingfest zu machen.

Joachim Lenders, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft: „Mit der derzeitigen Anzahl der Polizisten und insbesondere der wenigen Zivilfahnder werden wir dieses Einbrecher-Problems nicht Herr.“

Übrigens: Die Aufklärungsquote lag im vergangenen Jahr bei mageren 8,3 Prozent.

Streit um Rot-Grün

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Kaum ist der Koalitionsvertrag fertig, gibt es Ärger um Kiffer und Polizisten

Legal kiffen? CDU warnt vor Experimenten

Die CDU warnt vor einer Kiffer-Stadt Hamburg. Denn SPD und Grüne haben sich darauf verständigt, ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu prüfen. Und dieser Vorstoß trägt klar eine grüne Handschrift. Die SPD hatte sich noch vor der Wahl dagegen ausgesprochen. Doch nun sollen im Gesundheitsausschuss Experten angehört werden und man wollte „ergebnisoffen“ beraten, ob ein solches Modellprojekt in Hamburg in Frage kommt. Die Grünen wollen durch eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene vor allem die durch den Schwarzmarkt entstehende Kriminalität bekämpfen und die Prävention verbessern. Die CDU schäumt. „Bei illegalen Drogen darf es keine Experimente auf Kosten der suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen geben“, so Fraktionschef André Trepoll. Auch Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatte vor diesem Vorhaben gewarnt.
Die CDU verweist darauf, dass der Anteil von Jugendlichen, die mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis probiert haben, seit 2007 von 23 auf nunmehr 29 Prozent geklettert ist.

Zoff um Polizei-Kennzeichnung

SPD und Grüne wollen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten prüfen – und werden dieses alte Anliegen der Grünen wohl auch durchsetzen. Beamte würden dann durch eine Nummer oder den Namen auf der Uniform bei Einsätzen künftig identifizierbar sein. Doch es gibt harsche Kritik.
Vorreiter bei der Kennzeichnung ist das Land Berlin. Dort tragen Polizisten bei Demonstrationen oder größeren Einsätzen Dienstnummern auf dem Rücken ihrer Uniform. Diese seien rotierend, so ein Sprecher. „Dieses System wird den Bedenken gegen die Kennzeichnung am meisten gerecht“, sagt die grüne Innenexpertin Antje Möller. Man müsse wegkommen von dem Vorwurf, man wolle der Polizei etwas anhängen. „Das ist ein Instrument der Bürgernähe“, so die Abgeordnete.
Anders sieht es die CDU: „Die Privatsphäre der Beamten darf nicht durch eine Kennzeichnungspflicht eingeschränkt werden“, so Fraktionschef Trepoll. Es würde dadurch eine Misstrauenskultur entstehen. Dem stimmt auch der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lenders (CDU) zu: „Das ist ein Misstrauensvotum. Für uns gibt es keinen Änderungsbedarf, wir sind aber für Gespräche offen.“

Vorbereitung Auswahl LA II

Wann:

Mittwoch, 29.04.2015 um 16.00 Uhr 

Wo:

Wirtschaftsblock der LBP

Raum 104

Anmeldung unter 040 / 25 40 26 – 0

bis zum 24. April 2015

 

Junge Polizei                                                                      Hamburg, 09.04.2015

 

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Gewerkschaften der Polizei kritisiert Vertrag

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Nach einer jahrelangen Debatte sollen Polizisten bei Demonstrationen in Hamburg künftig eine Identifikationsnummer oder Namensplakette tragen. „Zeitnah“ will der rot-grüne Senat laut Koalitionsvertrag mit den Polizeigewerkschaften verhandeln, „wie die Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden kann“. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jens Kerstan bezeichnete die Kennzeichnungspflicht als traditionelles Anliegen seiner Partei. Die Identifikationsschilder könnten die Aufklärung von Polizeivergehen erleichtern und die Transparenz bei Großeinsätzen erhöhen. Die Bundesländer Berlin, Bremen, Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben eine Kennzeichnungspflicht entweder schon einge­führt oder angekündigt.

Die SPD setzte in den Verhandlungen die Einbindung der Gewerkschaften durch. „Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass dieses Thema mit den Betroffenen besprochen werden muss“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Dressel. In den Gesprächen müsse geprüft werden, ob eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.

Beide Polizeigewerkschaften zeigen sich gesprächsbereit, lehnen die Kennzeichnung jedoch strikt ab. „Das wäre eine Stigmatisierung und ein Ausdruck von allgemeinem Misstrauen, den unsere Kollegen nicht verdient haben“, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Gerhard Kirsch, dem Abendblatt. Die Deutsche Polizeigesellschaft (DPolG) betont, dass auch ohne Kennzeichnung alle jüngeren Übergriffe von Polizisten zurückverfolgt werden konnten.

Neben der Kennzeichnungspflicht wurde auf Drängen der Grünen auch die Überprüfung der Polizeipraxis vereinbart, nach eigenem Ermessen sogenannte Gefahrengebiete in Hamburg einzurichten. Der Senat will dabei auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zurückgreifen, das sich seit dem vergangenen Jahr mit der Rechtmäßigkeit der Gefahrengebiete befasst.

Laut Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) steht im Kern der Überprüfung, wer über die Einrichtung der Gefahrengebiete entscheidet. „Da kann es sein, dass es Weiterentwicklungen gibt.“ Grünen-Fraktionschef Jens Kerstan versprach, die Rechtsgrundlage der Gefahrengebiete zu überprüfen.