Betriebliches-Eingliederungs-Management (BEM) NEU: ab 2014
Was ändert sich am BEM-Verfahren zum 1.Januar 2014?
Die wichtigste Neuerung in diesem Verfahren ist, dass sich die Ansprechpartner für das Führen von BEM-Gesprächen ändern. Bisher stand allein der Vorgesetzte in der Verantwortung, ein BEM-Gespräch zu führen.
Nun wird der Kreis erweitert: Entweder der Vorgesetzte oder ein Personalratsmitglied oder der Schwerbehindertenvertrauensmann oder die Gleichstellungsbeauftragte oder ein für BEM Zuständiger in der Personalabteilung oder Personalentwicklung.
Die Betroffenen werden angeschrieben und können frei wählen, mit wem sie das Fürsorgegespräch führen möchten. Ziel ist es, dem Mitarbeiter zu helfen wieder gesund zu werden oder Maßnahmen zu treffen, damit er/sie nicht wieder krank wird. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das Gespräch abzulehnen.
Die DPolG Hamburg begrüßt es außerordentlich, dass diese Änderung, die eigentlich schon seit dem 1.1.2013 gilt, nun auch bei der Polizei eingeführt wird. Durch eine so genannte 94er Regelung, bei der die DPolG Kollegen über den dbb Hamburg mit dem Personalamt das BEM-Verfahren angepasst hat, sind die Interessen der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt worden.
Der Landesvorstand 17.12.2013