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Durchbruch Bewohnerparken

Durchbruch beim Bewohnerparken – aber nur und ausgerechnet in Berlin.

Während in Hamburg noch halbherzig über die Möglichkeit zur Schaffung von Ausnahmegenehmigungen für Kolleginnen und Kollegen, deren Dienststellen im Bereich einer Bewohnerparkzone liegen, gehadert wird, geht die Berliner Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger (SPD), tatkräftig und tatsächlich wertschätzend voran:

„Es war ein Kraftakt, aber mit Beharrlichkeit und dem Ziel vor Augen, diejenigen zu unterstützen, die rund um die Uhr für unser aller Sicherheit sorgen, ist es uns gelungen, eine Lösung zu finden, die bei den besonderen Belastungen Entlastung schafft. Gemeinsam mit der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, meiner Kollegin Manja Schreiner, und ihrer Verwaltung haben wir als Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Ergebnis erzielt, das sich sehen lassen kann.

Während Berlin schläft und der Betrieb des ÖPNV noch eingeschränkt ist, sind unsere Rettungs-und Einsatzkräfte im Dienst, werden alarmiert, müssen schnell zu ihren Dienststellen gelangen. Gerade Dienstkräften, die in den äußeren Bereichen der Hauptstadt oder in Brandenburg und darüber hinaus wohnen, bleiben dann kaum Alternativen zum Auto. Liegen ihre Dienststellen in Parkraumbewirtschaftungszonen kämen zu der ohnehin schon bestehenden körperlichen Belastung durch die Arbeits- und Einsatzzeiten auch noch finanzielle Lasten in nicht unerheblicher Höhe hinzu. Dank unserer Anstrengungen ist dem nun nicht so. Tausende von Beschäftigten der Feuerwehr, Polizei und Justiz sind hiervon betroffen und können eine Ausnahmeparkgenehmigung beantragen.“

Die von der Senatorin beschriebene Situation ist eine „Blaupause“ zur aktuellen Situation unserer Kolleginnen und Kollegen in Hamburg. Hier ist man aber von einer, wie von der DPolG Hamburg geforderten, pragmatischen Lösung weit entfernt.

Seit fast zwei Jahren mauert der Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Senator Dr. Anjes Tjarks (B90/Die Grünen), und verweigert offenbar eine Entscheidung über ein generelles und kostenloses Ausnahmeverfahren im Sinne der Beschäftigten der Polizei Hamburg.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Herr Andy Grote (SPD) auf, dem Beispiel seiner Berliner Amtskollegin zu folgen und endlich eine Lösung herbeizuführen! Das ist konkrete Wertschätzung – Dankesworte haben wir schon genug.

Der Landesvorstand Hamburg, 26.01.2024

 

Besondere Ehrung für Nezahat Erverdi

Ein herzliches Dankeschön an Nezahat „Nessi“ Erverdi von ihrer Gewerkschaft.

Das Jahr 2024 fing mit einer besonderen Ehrung an. Unser Landesvorsitzender, Thomas Jungfer, hat das langjährige DPolG-Mitglied, Nezahat Erverdi (LBP 10/VS), für ihren ganz besonderen Einsatz gewürdigt. „Nessi“, wie sie von ihren Kolleginnen und Kollegen liebevoll genannt wird, hat in der Nacht zum 4. November des vergangenen Jahres über viele Stunden mit einem Entführer auf dem Hamburger Flughafen gesprochen. Zunächst wurde unsere Kollegin als türkische Übersetzerin dazugeholt. Nezahat Erverdi hat es dann aber im Verlauf der 18-stündigen Verhandlungen geschafft, Vertrauen zum Entführer aufzubauen und war damit maßgeblich am glücklichen Ende der Entführung und der Rettung der kleinen Tochter des Geiselnehmers beteiligt. Nachdem „Nessi“ bereits von der Dienststelle für ihr Handeln geehrt wurde, wollte es die DPolG selbstverständlich nicht versäumen, sich bei ihr für ihre großartige Einsatzbereitschaft zu bedanken. Sie wird als besonderes Dankeschön die Gelegenheit haben, sich eine Woche in einem Haus der DPolG-Stiftung in Bayern zu erholen. Das war eine außergewöhnliche und großartige Leistung. Wir wünschen unserer „Nessi“ eine erholsame und schöne Zeit – danke!

WICHTIGE INFORMATION Verfahrensstand amtsangemessene Alimentation (aA)! – Widerspruch auch für 2023 einlegen!

Die DPolG Hamburg empfiehlt, dass alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger – erstmals oder ggf. zusätzlich und unter Aufrechterhaltung ihrer bereits in 2020, 2021 und/oder 2022 eingelegten Widersprüche – auch im laufenden Kalenderjahr gegen die Besoldungsmitteilungen November und Dezember 2023 für das laufende Kalenderjahr sowie die Folgejahre Widerspruch einlegen und eine amtsangemessene Vergütung verlangen sollten.

 Hintergrund:

 Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass für die Musterkläger, die in den Jahren 2011 oder 2012 unter Einbeziehung auch der Folgejahre Widerspruch eingelegt und dann für die Folgejahre keine weiteren Widerspruchsverfahren durchgeführt haben, die Durchführung eines weiteren Widerspruchsverfahrens für die Folgejahre nicht notwendig sei.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich dieser Rechtsauffassung allerdings ausdrücklich nicht angeschlossen und vertritt offensichtlich auch heute noch eine gegenteilige Auffassung, so dass davon auszugehen ist, dass sie auch in den aktuell noch anhängigen Verfahren die Aussage des Verwaltungsgerichts in Abrede stellen wird.

So weit, so schlecht!

Die DPolG Hamburg hält einen erneuten Widerspruch auch deshalb für erforderlich, weil es sich jetzt um neue gesetzliche Regelungen aus den Jahren 2022 und 2023 handelt und nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die einschlägige Rechtsprechung in höheren Instanzen einen gesonderten Antrag/Widerspruch auch für 2022 und 2023 sowie die Folgejahre verlangt, weil die vorliegende Fallkonstellation nicht unbedingt vergleichbar ist mit den Musterklagen aus 2011/2012.

Aufgrund unklarer Erfolgsaussichten (HmbBesVAnpG und beschlossenes Besoldungsstrukturgesetz) kann zum jetzigen Zeitpunkt – für die entsprechenden Widersprüche/Anträge kein Rechtsschutz gewährt werden und ggf. Gebühren von ca. € 100,00 (und mehr) die anfallen könnten, selbst zu zahlen wären, wenn sich die Widersprüche/Anträge später als unbegründet herausstellen sollten.

 Anträge zur aA für das Jahr 2023 sind auf unserer Homepage (dpolg-hh.de) eingestellt. Den „passenden“ Antrag runterladen, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (intern oder extern) an das Funktionspostfach von PERS 3 senden:

 

Pol-PERS-Alimentation bzw. pers-alimentation@polizei.hamburg.de

 

Die Personalabteilung stellt sicher, dass alle auf diese Weise eingehenden Anträge/Widersprüche mit dem jeweiligen Eingangsdatum erfasst und an das Personalamt weitergeleitet werden. Eine Kopie an die DPolG Hamburg ist nicht notwendig.

 Der Landesvorstand                                                                                                         Hamburg, 28.11.2023

Anträge zum Herunterladen

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