Skip to main content

DPolG Hamburg fordert sofortige Ausschreibung aller unterwertig besetzten Dienstposten!

NEUES PERSONALAUSWAHLGESETZ IN KRAFT                                                                      

03.04.2025 I Zum 1. April 2025 trat das Hamburgische Personalauswahlgesetz (PAuswG HA) in Kraft. Es verpflichtet die Verwaltung – also auch die Polizei Hamburg – bei jeder dauerhaften Übertragung höherwertiger Dienstposten zur strikten Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Was bedeutet das konkret für die Polizei Hamburg?

Aktuell sind mehr als 800 Kolleginnen und Kollegen unterwertig eingesetzt, leisten also höherwertige Arbeit ohne offizielle Beförderung oder entsprechende Besoldung. Diese Praxis wird mit dem neuen Gesetz rechtswidrig, wenn nicht vorher eine Ausschreibung und Auswahl nach Bestenauslese erfolgt. Ab 1. April dürfen höherwertige Dienstposten nicht mehr „einfach so“ übertragen werden.

Unsere klare Haltung als DPolG Hamburg:

Keine Schlechterstellung für engagierte Kolleginnen und Kollegen!

Wer heute schon Verantwortung trägt und die Funktion erfüllt, muss weiterhin ohne Nachteile berücksichtigt werden.

Die Verantwortlichen in der Polizei, aber auch in der Politik, müssen die tatsächlich geleistete Arbeit endlich anerkennen, nicht nur in der Bewertung, sondern auch in der Besoldung und Perspektive. Seit Herbst 2024 ist bekannt, dass es eine Änderung geben muss, passiert ist bisher nichts. Umgehend muss eine Übergangsregelung  mit  Augenmaß  erarbeitet  werden.

Wir fordern die Verantwortlichen auf, sofort Gelder zur Verfügung zu stellen, damit alle unterwertig besetzten Stellen sofort ausgeschrieben werden können und die bereits eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zu befördern. Für die Zukunft müssen transparente Kriterien mit einem fairen Zugang zu unterwertigen Stellen geschaffen werden.

Korrektur der Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte

Korrektur der Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte – Was bedeutet das konkret? 

Betroffener Personenkreis: Tarifbeschäftigte in Schicht- und Wechselschichtdienstbereichen sowie in Tagesdienst- und Gleitzeitbereichen, in denen regelmäßig unständige Bezüge anfallen.

Im Jahre 2022 erging ein BAG Urteil, das eine andere Abrechnungssystematik von Überstunden im Schicht- und Wechselschichtdienst notwendig machte.

Allerdings führte die Umstellung der Abrechnung in eZeit/SPX zu erheblichen Defiziten. Nach fast zwei Jahren voller Unklarheiten und zahlreichen Gesprächen mit dem Personalamt und dem dbb sowie der DPolG Hamburg hat das ZPD endlich die Korrektur der fehlerhaften Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte angekündigt.

Die neuen Abrechnungsvorgaben treten zum 31.03.2025 in Kraft. Auf Bestreben des dbb und der DPolG Hamburg hat das Personalamt bereits im Mai 2022 den Verzicht auf Einrede der Verjährung schriftlich erklärt. Daher gelten die Regelungen bereits rückwirkend zum 01.06.2023. 

Hier nun noch ein paar Erläuterungen dazu aus tarifrechtlicher Hinsicht, die PERS 13 i.V.m. dem Personalamt und dem ZPD erstellt hat.

Was ist jetzt zu tun?

Bis zum 30.03.2025 müssen alle Tarifbeschäftigten ihre Stundennachweise zur Darstellung der Abrechnung unter alten Bedingungen erzeugen, also als PDF speichern oder ausdrucken! Die späteren Änderungen können sonst nicht nachvollzogen werden!

Falls jemand krank oder im Urlaub ist, sollten Vorgesetzte schnell eine Lösung finden, um die Sicherung zu ermöglichen.

Ablauf der Umsetzung:

✔ 31.03.2025 – 04.04.2025: Technische Umstellung durch das ZPD

✔ Anfang Mai 2025: Rückrechnungen und mögliche Nachzahlungen für Überstunden und Zuschläge

Wichtiger Hinweis:

Abhängig von der individuellen Dienstverrichtung in den vergangenen knapp zwei Jahren können nachträglich Überstunden sowie insbesondere Dienstplanstunden im Wechselschicht- oder Schichtdienst entstanden sein. Diese können gegebenenfalls zu nachträglichen Zuschlags- oder Auszahlungen führen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Überstunden & Mehrarbeit

Überstunden müssen angeordnet werden und sollen bis zum Ende der Folgewoche durch Freizeit ausgeglichen werden.

Zuschläge für Überstunden (30 % bzw. 15 %) entstehen bei Anordnung der Überstunden und sie werden am Ende des Leistungsmonats ausgezahlt. Die Überstunde an sich wird nach drei Monaten ausgezahlt, falls zuvor kein Freizeitausgleich gewährt wurde.

Mehrarbeit bei Teilzeitkräften wird erst nach Erreichen der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit als Überstunde gewertet.

  1. Feiertagsarbeit & Rufbereitschaft

Feiertagszuschläge (35 %) werden sofort gezahlt.

Feiertagsstunden (100 %) sollen zeitnah durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, erfolgt eine Auszahlung nach drei Monaten.

Rufbereitschaft wird vergütet, jedoch nicht als Arbeitszeit angerechnet. Arbeitseinsätze während der Rufbereitschaft werden pro Stunde als Überstunde bezahlt.

  1. Schichtdienst & Mehrleistung

Schichtpläne können nicht exakt an die monatliche Sollzeit angepasst werden, daher kann es zu zusätzlichen Mehrleistungen kommen.

Innerhalb von drei Monaten muss ein Ausgleich dieser Mehrleistung durch Freizeit erfolgen, andernfalls erfolgt eine Auszahlung inklusive Überstundenzuschlag, da angenommen wird, dass diese angeordneten Überstunden waren.

Vorgesetzte sind aus Fürsorgegründen verpflichtet, Überbesetzungen in der Dienstplanung zu vermeiden. Ist eine Besetzung nicht notwendig, sollen Freizeiten zum Ausgleich von Überstunden gegeben werden.

Fazit:

Mit dieser Korrektur in der eZeit/SPX wird eine Verbesserung der Stundenabrechnung erwartet. Ob damit tatsächlich alle Fehler behoben wurden, bleibt abzuwarten – wir bleiben dran!

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an unsere Kolleginnen und Kollegen bei PERS 1 bei der Aufbereitung und Umsetzung der tarifrechtlichen Vorgaben durch das Personalamt.

Habt ihr Fragen oder Probleme? Ihr könnt euch selbstverständlich an die DPolG Hamburg wenden! Wir werden weiter berichten.

 

Fachbereich Verwaltung                                                                                                  18.03.25

Aktuelles aus den derzeitigen Tarifverhandlungen

Solidarität für bessere Arbeitsbedingungen!

Am vergangenen Mittwoch, den 5. März 2025 haben wir uns mit einer Delegation des FB Vw gemeinsam mit anderen Gewerkschaften des dbb versammelt, um ein deutliches Zeichen für die Fortsetzung der Tarifgespräche zur Altersteilzeit zu setzen. Mit unserer Beteiligung als DPolG Hamburg haben wir klargemacht: Faire Lösungen für einen würdigen Übergang in den Ruhestand sind uns wichtig!

Hamburger Dienstleistungszulage im Fokus

Die DPolG Hamburg bereitet sich intensiv auf die anstehenden Tarifverhandlungen zur sogenannten „Hamburger Dienstleistungszulage“ vor. Diese Zulage soll speziell für Hamburg gelten, und wir setzen uns mit Nachdruck für eine angemessene Regelung ein. Selbstverständlich wird die DPolG Hamburg über den dbb Hamburg aktiv an diesen Verhandlungen teilnehmen und sich für die Interessen der Beschäftigten stark machen.

Dritte TVÖD-Tarifrunde – Ein Blick nach vorne

Am Freitag, den 14. März 2025, startet die dritte Verhandlungsrunde für den TVÖD-Bereich (Bund und Kommunen) in Potsdam. Auch hier wird die DPolG vertreten sein und die Entwicklungen genau verfolgen. Zwar betrifft der TVÖD die Länder nicht direkt, doch die Ergebnisse dieser Verhandlungen setzen oft Maßstäbe für die kommenden Tarifrunden im TV-L – insbesondere mit Blick auf 2026.

Tarifverhandlungen – Wer verhandelt eigentlich?

Die aktuellen Tarifgespräche zeigen einmal mehr, wie wichtig eine starke Interessenvertretung ist. Als anerkannte Tarifvertragspartei bringt die DPolG Hamburg ihre Stimme direkt in die Verhandlungen ein und gestaltet die Arbeitsbedingungen aktiv mit. Ein starkes Zeichen für unsere Mitglieder und alle, die sich eine engagierte Vertretung wünschen!

DPolG Hamburg – Wir kämpfen für euch!

 

Fachbereich Verwaltung                                                                                                  13.03.2025

Solidarische Mittagspause am 5. März 2025

Tarifverhandlung zur Altersteilzeit – Wir kämpfen für euch!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg setzt sich gemeinsam mit dem dbb
Hamburg für eine gerechte und verlässliche Regelung der Altersteilzeit ein. Unsere Arbeit
im täglichen Dienst ist anspruchsvoll – es ist nur fair, dass wir einen würdigen Übergang
in den Ruhestand erhalten!
Der dbb Hamburg führt die Verhandlungen zur Altersteilzeit und ruft für den 5. März
2025 zu einem Warnstreik der dbb-Gewerkschaften Hamburg auf.
Die DPolG Hamburg wird ihre Mitglieder jedoch jetzt nicht zum Streik aufrufen.
Warum?
Wir bündeln unsere Kräfte derzeit für die anstehenden Tarifgespräche zur
sogenannten „Hamburger Dienstleistungszulage“ und zum TVL.
In der letzten Tarifeinigung wurde vereinbart, dass ab dem 1. Juli 2025 Gespräche für eine
landesbezirkliche Regelung in Hamburg geführt werden können. Das ist für uns ein
zentrales Ziel und deshalb wollen wir uns kräftemäßig darauf fokussieren.
Wir werden uns jedoch mit einer DPolG Hamburg Delegation solidarisch an der
Abschlusskundgebung des dbb Hamburg beteiligen.
Jedes Mitglied kann sich im Rahmen einer bewegten Mittagspause anschließen und ein
Zeichen der Unterstützung setzen
Ort der Abschlusskundgebung: Hamburg Speersort/ Domplatz
Datum: 5. März 2025
Uhrzeit: 11.50 Uhr
Als DPolG Hamburg setzen wir uns konsequent für faire Arbeitsbedingungen, finanzielle
Sicherheit und eine starke berufliche Zukunft unserer Mitglieder ein. Dazu gehört, dass
wir uns auf die anstehenden Tarifgespräche konzentrieren, die alle Beschäftigten
unmittelbar betreffen.
Zeigt eure Unterstützung! Bleibt informiert, engagiert euch und setzt gemeinsam mit
uns ein Zeichen für faire Arbeitsbedingungen.
Deine Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg – Gemeinsam sind wir stark!

Umstrukturierung der Personalabteilung

Die Personalabteilung der Polizei wird neu strukturiert. Mit dieser jüngsten Umorganisation werden zentrale Anliegen der DPolG Hamburg erfüllt, die bereits seit Jahren
auf unserer Agenda stehen:
 
Personalentwicklung in der Verwaltung
Zum ersten Mal wird es eine umfassende, gezielte und nachhaltige Personalentwicklung in der Verwaltung geben. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die berufliche Entwicklung zu
fördern und Perspektiven in der Polizei aufzuzeigen.
Höhergruppierung der Personalsachbearbeiter/innen
Die Personalsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter werden von der Entgeltgruppe 9a in die Entgeltgruppe 9b eingruppiert.
Damit wird ein bedeutender Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet und der Konkurrenzdruck zwischen den Behörden
reduziert. Schließlich wird in anderen Behörden bereits seit Längerem nach EG 9b bezahlt. 
 
Auch die Recruiting-Abteilung ist dabei, sich modern aufzustellen, um gezielt auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen
der Arbeitswelt reagieren zu können.
Zudem hat die Gesundheit aller Kolleginnen und Kollegen in der Polizei besondere Beachtung gefunden, da das betriebliche Gesundheitsmanagement als eigene Abteilung
mit vielen Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten in die Personalabteilung integriert wurde.
Natürlich handelt es sich bei der Neuorganisation um einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen in der Praxis bewähren.
Insbesondere müssen folgende Punkteweiterhin kritisch in der neuen Arbeitswelt des „New Work“ begleitet werden: Wird es ein durchdachtes Raum- und Umzugskonzept geben?
1.
Werden die Teams bei der Neustrukturierung ausreichend unterstützt und erfolgt eine gute Einarbeitung sowie Teambuilding?
2.
Werden alle Beteiligten vor Überforderung geschützt und gibt es passende Fortbildungen?
3.
Wird es weiterhin Bestrebungen geben, die Eckdienstposten (z.B. PSB A8) der Verwaltungsbeamten zu ändern?
4.
Die DPolG Hamburg steht im engen Austausch mit den Verantwortlichen und wird diesen Prozess weiterhin intensiv und konstruktivbegleiten. Wir werden darauf achten, dass die Interessen der Kolleginnen und Kollegengewahrt bleiben. Gemeinsam können wir die Chance nutzen, eine moderne und zukunftsfähige Personalabteilung zu schaffen, die uns alle stärkt und dauerhaft voranbringt.
 
Dein Fachbereich Verwaltung

Tagesseminar KI im Alltag der Polizei Hamburg am 20.02.25

KI – Arbeitsprozesse/Auswirkungen auf die Arbeitswelt
Inhalte u.a.

Was ist unter KI zu verstehen?
Auswirkungen durch die Einführung von KI auf die Beschäftigten
Gefahren und Chancen durch die Einführung von KI

 
KI in der Polizei Hamburg
Automatisierung administrativer Aufgaben:
Berichterstellung, Dokumentation und Datenpflege
Objekterkennung mit KI
Cybercrime-Bekämpfung
 
Referenten und Gäste:
Patrick Ney
Patrick Ney von der Landeshauptstadt Hannover ist Experte für
KI im öffentlichen Sektor und gibt mit anschaulichen Beispielen
und seiner praxisnahen Perspektive spannende Einblick in die
Welt der künstlichen Intelligenz.
 
Wann?
Donnerstag, 20. Februar 2025, von 9 bis 16:30 Uhr
 
Wo?
DPolG-Geschäftsstelle
Holzdamm 18
(Nähe Hauptbahnhof)
 
Für das leibliche Wohl wird natürlich gesorgt. 
Bitte meldet euch telefonisch in der Geschäftsstelle unter Tel.: 040.2540260 oder via E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de an.
Jetzt anmelden!

Der Landesvorstand Hamburg, 25.11.2024

Tagesseminar am 30. Januar 2025 Vorbereitung auf den Ruhestand

Die DPolG Hamburg lädt alle interessierten verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die in naher
Zukunft ihren aktiven Polizeivollzugsdienst beenden und in den wohlverdienten Ruhestand gehen
und Mitglied der DPolG sind, zu einem Tagesseminar ein. Wir wollen mit und für euch wichtige
Fragen rund um eure bevorstehende Pensionierung besprechen und Hinweise geben.
Fragen und Problemfelder zur Beihilfe, privater Krankenversicherung, Nebentätigkeiten und
Hinzuverdienst, Notfallordner, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden dabei im
Vordergrund stehen. Auch zum speziellen Thema Erbrecht wird informiert.
Das Seminar ist sonderurlaubsfähig und für das leibliche Wohl wird selbstverständlich gesorgt. Das
Tagesseminar wird vom Seniorenbeauftragten der DPolG Hamburg, Freddi Lohse, geleitet.
 
Wann?
Donnerstag, 30. Januar 2025, von 9 bis circa 16 Uhr
 
Wo?
DPolG-Geschäftsstelle
Holzdamm 18
(Nähe Hauptbahnhof)
Bitte meldet euch telefonisch in der Geschäftsstelle unter Tel.: 040.2540260 oder via E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de an.
Jetzt anmelden!

 

Der Landesvorstand Hamburg, 25.11.2024

WICHTIGE INFORMATION: Amtsangemessene Alimentation (aA) – Widerspruch auch für 2024 einlegen!

 Die DPolG Hamburg empfiehlt, dass alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger – erstmals oder ggf. zusätzlich und unter Aufrechterhaltung ihrer bereits in 2020, 2021, 2022 und/oder 2023 eingelegten Widersprüche – auch im laufenden Kalenderjahr gegen die Besoldungsmitteilungen November und Dezember 2024 für das laufende Kalenderjahr sowie die Folgejahre Widerspruch einlegen und eine amtsangemessene Vergütung verlangen sollten.

Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass für die Musterkläger, die in den Jahren 2011 oder 2012 unter Einbeziehung auch der Folgejahre Widerspruch eingelegt und dann für die Folgejahre keine weiteren Widerspruchsverfahren durchgeführt haben, die Durchführung eines weiteren Widerspruchsverfahrens für die Folgejahre nicht notwendig sei.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich dieser Rechtsauffassung allerdings ausdrücklich nicht angeschlossen und vertritt offensichtlich auch heute noch eine gegenteilige Auffassung, so dass davon auszugehen ist, dass sie auch in den aktuell noch anhängigen Verfahren die Aussage des Verwaltungsgerichts in Abrede stellen wird.

So weit, so schlecht!

Die DPolG Hamburg hält einen erneuten Widerspruch auch deshalb für erforderlich, weil es sich jetzt um neue gesetzliche Regelungen aus den Jahren 2022 bis 2024 handelt und nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die einschlägige Rechtsprechung in höheren Instanzen einen gesonderten Antrag/Widerspruch auch für 2023 und 2024 sowie die Folgejahre verlangt, weil die vorliegende Fallkonstellation nicht unbedingt vergleichbar ist mit den Musterklagen aus 2011/2012.

Aufgrund unklarer Erfolgsaussichten (HmbBesVAnpG und beschlossenes Besoldungsstrukturgesetz) kann zum jetzigen Zeitpunkt – für die entsprechenden Widersprüche/Anträge kein Rechtsschutz gewährt werden und ggf. Gebühren von ca. € 100,00 (und mehr) die anfallen könnten, selbst zu zahlen wären, wenn sich die Widersprüche/Anträge später als unbegründet herausstellen sollten.

Anträge zur aA für das Jahr 2024 sind auf unserer Homepage (dpolg-hh.de) eingestellt. Den „passenden“ Antrag runterladen, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (intern oder extern) an das Funktionspostfach von PERS 3 senden:

Pol-PERS-Alimentation bzw. pers-alimentation@polizei.hamburg.de

Die Personalabteilung stellt sicher, dass alle auf diese Weise eingehenden Anträge/Widersprüche mit dem jeweiligen Eingangsdatum erfasst und an das Personalamt weitergeleitet werden. Eine Kopie an die DPolG Hamburg ist nicht notwendig.

 

Der Landesvorstand                                                                                                         Hamburg, 22.11.2024

Anträge zum Herunterladen

Aktive

Passive

Jetzt teilen!

WhatsApp
Facebook
Twitter
Email
Print