Regress
Schluss mit der Regress-Falle!
Deckelung auf 1.500 Euro jetzt einführen – Fürsorgepflicht darf kein Lippenbekenntnis sein!
Immer wieder werden Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst nach einem Unfall mit dem Dienstfahrzeug persönlich zur Kasse gebeten – und das oft in voller Höhe des entstandenen Schadens. Begründet wird dies regelmäßig mit angeblich grober Fahrlässigkeit. Doch was auf dem Papier wie ein begründeter Vorwurf erscheint, entpuppt sich in der Praxis häufig als reine Auslegungssache. Wer im Einsatz unter hohem Druck steht, darf nicht mit existenzbedrohenden Regressforderungen alleine gelassen werden.
Die DPolG Hamburg fordert deshalb eine klare, verbindliche Deckelung von Regressforderungen auf maximal 1.500 Euro – analog zum Höchstsatz einer Eigenbeteiligung bei Kaskoversicherungen.
In anderen Bundesländern wie u.a. Nordrhein-Westfalen und Hessen wird bereits deutlich zurückhaltender mit Regressforderungen umgegangen – entweder durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Dienststellen oder durch gedeckelte Beträge bei grober Fahrlässigkeit.
Die Hamburger Praxis, regelmäßig den vollen Schaden einzufordern, steht im krassen Widerspruch zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Während Privatpersonen durch Versicherungen geschützt sind, tragen Polizeibeschäftigte in Hamburg die volle finanzielle Verantwortung – weil Dienstfahrzeuge nicht versicherungspflichtig sind. Das ist ein Systemfehler, den wir nicht länger hinnehmen können.
Wer im Einsatz für die öffentliche Sicherheit handelt, verdient Schutz – auch im Schadensfall.
Die wiederholte und häufig inflationäre Feststellung von “grober Fahrlässigkeit” bedarf dringend einer kritischen Überprüfung. Denn grobe Fahrlässigkeit liegt nur dann vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in einem besonders schweren Maß verletzt wird – also bei völlig unverständlichem oder inakzeptablem Verhalten. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit oder eine stressbedingte Fehlentscheidung im Einsatz genügen dafür nicht.
Ein fairer Ausgleich zwischen Eigenverantwortung und Fürsorge ist möglich – und längst überfällig.
Die Einführung einer klaren Obergrenze bei Regressforderungen ist kein Geschenk, sondern Ausdruck eines respektvollen Umgangs mit denjenigen, die täglich Kopf und Kragen riskieren.
Die DPolG Hamburg steht fest an der Seite der Kolleginnen und Kollegen und fordert die Verantwortlichen innerhalb der Polizei und Politik auf: Deckelung auf 1.500 Euro – jetzt!
Der Landesvorstand 08.07.2025