Austausch mit SPL zur Mitführung der Waffe durch AiP
Beitrag zur Sicherheit in unserer Stadt. Ob an der VD 1 oder in den
Polizeikommissariaten im Verkehrsordnungsdienst. AiP sind im
Streifenwagen unterwegs, überwachen laut Dienstanweisung den ruhenden und
fließenden Verkehr, ahnden Verstöße und entlasten damit spürbar den Polizeivollzug.
Diese Realität wird oft unterschätzt.
Antrag zur Mitführung der Dienstwaffe durch Angestellte im Polizeidienst im
Streifenwagen, hat die DPolG Hamburg das Gespräch mit der Leitung der Schutzpolizei
gesucht. In einem offenen und konstruktiven Austausch trafen sich unser
Landesvorsitzender Thomas Jungfer und der DPolG-Vertrauensmann Thorsten Zinda
mit dem Leiter der Schutzpolizei, Timo Zill. Ziel war es, die Frage der Mitführung der
Dienstwaffe durch AiP sachlich, praxisnah und ohne Vorfestlegung zu beleuchten.
Sicherheit aller Polizeibeschäftigten zu stärken und Verantwortung im Einsatzalltag
klar und verlässlich zu regeln.
helfen. Rechtliche, organisatorische und praktische Aspekte müssen sorgfältig
geprüft werden. Genau diesen differenzierten Blick hat die DPolG Hamburg
formalen Statusgrenzen enden. Deshalb bleiben wir an dem Thema dran, führen
Beschäftigten der Polizei Hamburg zu entwickeln.
