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Rita Lefeber – Nachruf


Rita Lefeber (1933 – 2024)

Rita Lefeber verstorben 

Ein Nachruf unseres Ehrenvorsitzenden Hermann-J. Friederich

Am 24. August 2024 ist unsere langjährige Gewerkschaftssekretärin Rita Lefeber verstorben. Sie wurde 90 Jahre alt. Rita Lefeber war für die DPolG und für mich nicht einfach eine Sekretärin, sie war vielmehr eine äußerst wertvolle Kollegin, auf die wir uns fachlich in der Organisation und auch menschlich verlassen konnten. Sie war verschwiegen, loyal und beliebt.

Anfang des Jahres 1987 konnten wir sie für uns gewinnen. Das war zu einer Zeit – insbesondere unseren jüngeren Mitglieder können sich das heute kaum vorstellen – als Mobiltelefone, Kopierer, PC und das Internet noch keinen breiten Einzug in die deutschen Büros gefunden hatten.

Umso wertvoller war, dass unsere neue Kollegin flink und fehlerfrei mit der Schreibmaschine umgehen und ein Diktat stenografisch entgegen nehmen konnte. Rita Lefeber stellte sich Zeit ihres Lebens den Herausforderungen in Familie und Beruf. Sie war stolz auf Ihre Kinder, die allesamt schon in jungen Jahren beachtliche berufliche Karrieren nachweisen konnten; jetzt benötigten sie ihre Mutter nicht mehr so sehr im Haus. Dafür aber wir, die DPolG. Im beruflichen Alltag hatten wir mit ihr „das goldene Los“ gezogen. Mehrfach in der Woche saß ich, nach Büroschluss an meiner Dienststelle, abends mit ihr in den Räumen der DPolG zusammen und wir bearbeiteten die anstehenden Anfragen und Stellungnahmen, insbesondere aus der Innenbehörde, dem Polizeiapparat und von Kolleginnen und Kollegen. Regelmäßig erst zu später Stunde trennten sich unsere Wege, sie fuhr dann nach Harburg und ich nach Bergstedt – und sie machte es gern und mit viel Freude.

Schon am nächsten Tag hatte sie dann wieder ein offenes Ohr, wenn ab zehn Uhr das Gewerkschaftstelefon klingelte. Eines möchte ich auch noch herausstellen, nämlich das außergewöhnliche Organisationstalent von Rita Lefeber. Sie managte nicht nur die Geschäftsstelle und sorgte dafür, dass wir die neuste Technik für uns einsetzen konnten. Beispielhaft seien auch erwähnt unsere großen Kartenkontingente für die in unserer Stadt neuen Musicaltheater, von denen tausende Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Bundesgebiet profitierten, aber auch unsere mehrjährigen Busfahrten nach Bochum zum Starlight Express und unsere legendären Blaulicht-Bälle im Curio-Haus.

Das alles wäre ohne ihre Tatkraft so nicht möglich gewesen, denn wir Vorstandskollegen waren ja uneingeschränkt in unseren dienstlichen Alltag eingebunden. Als ich im Jahr 1994 aus der gewerkschaftlichen Verantwortung ausschied, setzte sie ihre erfolgreiche Arbeit für die DPolG Hamburg noch bis zum Jahr 2002 fort. Dann erst, mit 68 Jahren, endete ihr Einsatz für unsere Gewerkschaft. Alle die mit ihr zusammengearbeitet, ihr uneingeschränkt vertraut oder sie nur gekannt hatten, stellten schon damals fest, dass wir unserer Kollegin Rita Lefeber sehr viel zu verdanken hatten. Es war nicht nur unsere, nein auch ihre Zeit. Lassen Sie uns ihr ein ehrendes Andenken bewahren.

Objektschutz vor dem Zusammenbruch?

Anreize für eine AiP-Einstellungsoffensive schaffen!

 Nun rächt sich wieder einmal der Rotstift der vergangenen Jahre bei den Einstellungen von händeringend gesuchten Angestellten im Polizeidienst (AiP).

 Seit Jahren weist die DPolG Hamburg in zahlreichen Flugblättern und Gesprächen mit der Behördenleitung und auf Dienststellenebene darauf hin, dass aufgrund der anstehenden demografischen Entwicklung nicht an den Einstellungen von AiP gespart werden darf.

Im Jahr 2023 wurde endlich auf den Hinweis der DPolG Hamburg reagiert und es sollten bis zu vier AiP-Lehrgänge mit jeweils 28 Angestellten pro Jahr stattfinden. Doch leider war mittlerweile der Arbeitsmarkt für AiP faktisch leergefegt. So fanden AiP-Lehrgänge an der Akademie der Polizei statt, bei dem es mehr Dozenten als Angestellte gab. Im Durchschnitt wurden nicht mehr als zehn AiP pro Lehrgang an den Vollzug übergeben. Mangels Masse wurden sogar Lehrgänge ganz abgesagt! Gleichzeig sind viele AiP in den Ruhestand gegangen, haben sich beruflich umorientiert oder schlicht gekündigt, da sie in der Privatwirtschaft ein Vielfaches mehr verdienen als bei der Polizei Hamburg, – für die gleiche Tätigkeit!

Der „Negativ-Höhepunkt“ ist scheinbar erreicht, nicht einmal 30 Bewerberinnen und Bewerber haben sich aktuell auf die ausgeschriebenen Stellen beworben.

Wer soll in Hamburg den immer weiter ausufernden, personalraubenden Objektschutz übernehmen? Mittlerweile verstärkt die LBP zum Teil in Zugstärke den Objektschutz, aber auch die VD, WS und die PK geben regelmäßig zahlreiche Kolleginnen und Kollegen an den Objektschutz ab und können ihre Regelaufträge nicht mehr gewährleisten.

Die DPolG Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, finanzielle Anreize zu schaffen, um die Personalabteilung in die Lage zu versetzen, wieder ausreichend AiP zu rekrutieren. Eine Waffenträgerzulage oder eine Polizeizulage für AiP, die die DPolG Hamburg seit Jahren fordern, könnte hier schnell und durchgreifend Abhilfe schaffen!

Der Landesvorstand                                                                 Hamburg, 09.08.2024

 

Widerstand

+++Alarmierend!+++

DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren!

Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg!

Wo soll das enden?

Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren:

– 2021: 1.752 Verfahren gegen 1.860 Beschuldigte

– 2022: 1.823 Verfahren gegen 1.996 Beschuldigte

– 2023: 2.312 Verfahren gegen 2.470 Beschuldigte

– 2024 (bis Juni): 747 Verfahren gegen 776 Beschuldigte

Die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte nimmt besorgniserregend zu. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung bleibt die Reaktion der Staatsanwaltschaft absolut unverständlich!

Schockierend ist nicht nur der Anstieg, sondern auch was die Hamburger Judikative daraus macht:

– 2.039 Anklagen wurden erhoben

– 1.044 Strafbefehle erlassen

– 843 Einstellungen gemäß § 153 (1) StPO (geringe Schuld des Täters)

– 477 Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO

Es ist grotesk und inakzeptabel, dass die Staatsanwaltschaft in Hunderten von Fällen kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftaten sieht. Noch beunruhigender ist die hohe Anzahl von Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO, obwohl die Täter bei diesen Delikten in der Regel bekannt sind!

Wir fordern ein Umdenken!

Die DPolG Hamburg fordert dringend eine Änderung der Verfahrenspraxis bei nachgewiesenen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Es muss endlich Schluss sein mit überbordender Nachsicht!

Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen einen besseren Schutz und eine konsequente Strafverfolgung!

Fachbereich Schutzpolizei                                                                          Hamburg, 24.06.2024