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Objektschutz vor dem Zusammenbruch?

Anreize für eine AiP-Einstellungsoffensive schaffen!

 Nun rächt sich wieder einmal der Rotstift der vergangenen Jahre bei den Einstellungen von händeringend gesuchten Angestellten im Polizeidienst (AiP).

 Seit Jahren weist die DPolG Hamburg in zahlreichen Flugblättern und Gesprächen mit der Behördenleitung und auf Dienststellenebene darauf hin, dass aufgrund der anstehenden demografischen Entwicklung nicht an den Einstellungen von AiP gespart werden darf.

Im Jahr 2023 wurde endlich auf den Hinweis der DPolG Hamburg reagiert und es sollten bis zu vier AiP-Lehrgänge mit jeweils 28 Angestellten pro Jahr stattfinden. Doch leider war mittlerweile der Arbeitsmarkt für AiP faktisch leergefegt. So fanden AiP-Lehrgänge an der Akademie der Polizei statt, bei dem es mehr Dozenten als Angestellte gab. Im Durchschnitt wurden nicht mehr als zehn AiP pro Lehrgang an den Vollzug übergeben. Mangels Masse wurden sogar Lehrgänge ganz abgesagt! Gleichzeig sind viele AiP in den Ruhestand gegangen, haben sich beruflich umorientiert oder schlicht gekündigt, da sie in der Privatwirtschaft ein Vielfaches mehr verdienen als bei der Polizei Hamburg, – für die gleiche Tätigkeit!

Der „Negativ-Höhepunkt“ ist scheinbar erreicht, nicht einmal 30 Bewerberinnen und Bewerber haben sich aktuell auf die ausgeschriebenen Stellen beworben.

Wer soll in Hamburg den immer weiter ausufernden, personalraubenden Objektschutz übernehmen? Mittlerweile verstärkt die LBP zum Teil in Zugstärke den Objektschutz, aber auch die VD, WS und die PK geben regelmäßig zahlreiche Kolleginnen und Kollegen an den Objektschutz ab und können ihre Regelaufträge nicht mehr gewährleisten.

Die DPolG Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, finanzielle Anreize zu schaffen, um die Personalabteilung in die Lage zu versetzen, wieder ausreichend AiP zu rekrutieren. Eine Waffenträgerzulage oder eine Polizeizulage für AiP, die die DPolG Hamburg seit Jahren fordern, könnte hier schnell und durchgreifend Abhilfe schaffen!

Der Landesvorstand                                                                 Hamburg, 09.08.2024

 

Widerstand

+++Alarmierend!+++

DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren!

Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg!

Wo soll das enden?

Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren:

– 2021: 1.752 Verfahren gegen 1.860 Beschuldigte

– 2022: 1.823 Verfahren gegen 1.996 Beschuldigte

– 2023: 2.312 Verfahren gegen 2.470 Beschuldigte

– 2024 (bis Juni): 747 Verfahren gegen 776 Beschuldigte

Die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte nimmt besorgniserregend zu. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung bleibt die Reaktion der Staatsanwaltschaft absolut unverständlich!

Schockierend ist nicht nur der Anstieg, sondern auch was die Hamburger Judikative daraus macht:

– 2.039 Anklagen wurden erhoben

– 1.044 Strafbefehle erlassen

– 843 Einstellungen gemäß § 153 (1) StPO (geringe Schuld des Täters)

– 477 Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO

Es ist grotesk und inakzeptabel, dass die Staatsanwaltschaft in Hunderten von Fällen kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftaten sieht. Noch beunruhigender ist die hohe Anzahl von Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO, obwohl die Täter bei diesen Delikten in der Regel bekannt sind!

Wir fordern ein Umdenken!

Die DPolG Hamburg fordert dringend eine Änderung der Verfahrenspraxis bei nachgewiesenen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Es muss endlich Schluss sein mit überbordender Nachsicht!

Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen einen besseren Schutz und eine konsequente Strafverfolgung!

Fachbereich Schutzpolizei                                                                          Hamburg, 24.06.2024

 

Wie lange noch?

  • 31.05. Mannheim – tödlicher Messerangriff auf Polizeibeamten
  • 13.06. Hamburg – Schusswaffengebrauch nach versuchtem Tötungsdelikt
  • 15.06. Wolmirstedt – Schusswaffengebrauch nach Messerangriff
  • 16.06. Hamburg – Schusswaffengebrauch nach Bedrohungslage

Die Politik weigert sich seit Jahren in unterschiedlicher, parteibezogener Ausprägung
den sog. Taser bzw. Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) als polizeiliches Einsatzmittel
flächendeckend und darüber hinaus als Ausrüstungsoption für Großlagen bzw.
Veranstaltungen, einzuführen.

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass damit endlich Schluss sein muss!
Im Vergleich zu Schusswaffen ist der Taser eine wirksame, aber nicht tödliche Option,
die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, potenziell gefährliche Situationen zu
entschärfen, ohne den Tod des Gegenübers zu riskieren oder in Kauf nehmen zu
müssen.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Andy Grote (SPD) umgehend dazu auf, alle
erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Taser bei der Polizei Hamburg
einzuführen. Es sollte Bestandteil seiner Fürsorge sein, seine Beamtinnen und
Beamten zu schützen und bestmöglich auszustatten.

Der Landesvorstand Hamburg, 18.06.2024