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    DPolG Erfolg – Erneute Einstellungen von AiP im Objektschutz erreicht − mindestens 40 AiP-Stellen werden zeitnah nachbesetzt!

    Die Themen Berufsbild und Verbesserungen im AiP-Bereich begleiten die DPolG Hamburg schon seit vielen Jahren.

    Nach jahrelangem Kahlschlag im Objektschutz wurden seit 2017 wieder regelmäßig Angestellte im Polizeidienst (AiP) eingestellt. Fast durchgängig vier Klassen pro Jahr waren nötig, die grundsätzliche Vakanz sowie die Lücken zu füllen, die durch die zusätzlichen Aufgaben „Lokale Präsenz“ und Verkehrsdirektion aufgrund von Personalbewegungen geschlossen werden mussten. Zuletzt wurden in 2020 drei Klassen für den Objektschutz eingestellt, die zwei Klassen in 2021 dienten dazu, den Bedarf bei der VD 1 zu decken. Eine Klasse wurde damals direkt für die LBP 10/VS eingestellt, die andere Klasse, um die erfolgreich internen Auswahlgewinner der LBP 10/VS zu ersetzen.

    Die DPolG Hamburg hatte schon damals frühzeitig darauf hingewiesen, dass es damit nicht getan sei und forderte die regelmäßige jährliche Einstellung von AiP-Klassen, um einerseits die Vakanzen durch Personalfluktuation durch berufliche Weiterentwicklungen und sonstigen Abgängen bei den AiP zu kompensieren, andererseits aber auch, um den Vollzug dauerhaft von Objektschutzaufgaben zu entlasten.

    Im gesamten AiP-Bereich, also im Objektschutz, im Verkehrsordnungsdienst, in der Verkehrsüberwachung und „Lokalen Präsenz“ sind derzeit knapp 90 (!) Dienstposten nicht besetzt. Damit liegt die Polizei deutlich über der vorgegebenen Einsparvakanz von 12 Prozent.

    Ein Teil der Forderungen der DPolG Hamburg wurde jetzt erfüllt:

    Die zügige Einstellung von mindestens 40 AiP im Objektschutz plus der Anzahl der Kolleginnen und Kollegen, die sich erfolgreich bei den anstehenden Ausschreibungen in der VD 1 bewerben werden, hilft in der täglichen Aufgabenbewältigung.

    Aber im Angesicht der zusätzlichen Aufgaben und der ständigen Personalfluktuation erneuern wir die Forderung nach einer regelmäßigen jährlichen Einstellung von AiP-Klassen. Auch die Lücken in der höheren Entgeltgruppe EG 8, wie zum Beispiel bei den Gruppenführern und der „Lokalen Präsenz“, müssen geschlossen werden.

    Die AiP-Einstellungen sind ein ständiges Thema, mit dem wir uns auch in der dienstlichen Arbeitsgruppe AiP weiter beschäftigen werden. Wir werden weiter berichten!

    Fachbereich Verwaltung                                            Hamburg, 29.03.2022

    DPolG – Neuregelungen zur Telearbeit und Einführung des mobilen Arbeitens

    Das Personalamt und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften haben eine neue, hamburgweit geltende Rahmenvereinbarung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten abgeschlossen.

    Für den dbb Hamburg war die Fachbereichsvorsitzende Verwaltung der DPolG Hamburg, Beate Petrou, am Verhandlungstisch dabei. Zum Verhandlungsergebnis sagt sie: „Wir haben in vielen, teilweise auch zähen Verhandlungsrunden mit dem Personalamt neue Wege für moderne Arbeitsformen vereinbart. Dies ist der Anfang einer neuen Arbeitswelt und neuer Formen des Zusammenarbeitens auch in der Polizei. Hierzu ist die bereits bestehende Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit auf die Neuerungen anzupassen und um das mobile Arbeiten zu ergänzen.“

    Gleichzeitig erfüllt sich damit auch eine Forderung der DPolG Hamburg, die während der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Variante der Polizei über die Pandemie hinaus in der Polizei zu etablieren. Als nächster wichtiger Schritt beginnen nun die Verhandlungen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften mit dem Personalamt. Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung zum Thema moderne Raumkonzepte abzuschließen. Auch hier ist abzusehen, dass es harte Verhandlungen mit dem Personalamt geben wird, um die Rechte der Beschäftigten und die Mitbestimmungsrechte der örtlichen Personalräte zu wahren sowie eine zeitgerechte Beteiligung der Personalräte auf Augenhöhe einzufordern.“

    Das derzeitige Homeoffice-Angebot basiert auf dem Infektionsschutzgesetz und der dort genannten Regelung zur Nutzung von Möglichkeiten des Homeoffice. Hierdurch haben die Dienststellen die Möglichkeit, Homeoffice ohne Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gestalten und die Verteilung von Diensten im Büro und am häuslichen Arbeitsplatz z. B. durch die Bildung von Kohorten vorzugeben. Nach Gesprächen mit der Polizeiführung wird dieses Modell, unabhängig vom Verlauf der Pandemie, bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung bestehen bleiben.

    Die DPolG Hamburg wird langfristige Änderungen von Raumkonzepten zum jetzigen Zeitpunkt erst offiziell anerkennen, wenn die hierzu avisierte Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und dem Personalamt unterschrieben ist. Für über die Pandemie hinausgehende Raumkonzepte gelten bereits jetzt Mitbestimmungsrechte des Personalrats. Ein Pilotprojekt eines möglichen neuen Raumkonzepts findet derzeit im Bereich der IT statt.

    Aufgrund der Einsparungsverpflichtungen wurden bereits durch die Polizei angemietete Büroflächen gekündigt. Hintergrund hierfür ist der Plan der Behörden- und Amtsleitung, durch moderne Raumkonzepte Büroräume effektiv zu nutzen und Kosten durch die Anmietung von Büroflächen zu senken. Mehrere Kolleginnen und Kollegen sollen sich zukünftig Büroräume teilen. Im Rahmen von New Work ist das geboten, aber Vorsicht Senator Grote, die DPolG wird diesen Prozess kritisch begleiten und keine Alleingänge der Behörden- und Amtsleitung tolerieren! Legen Sie ihre Pläne für die Unterbringung der Beschäftigten aus den abgemieteten Büroflächen offen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist wie immer das Gebot der Stunde!

    Fachbereich Verwaltung                                            Hamburg, 18.03.2022

    DPolG-Tagesseminar: Vollzugsentlastung und Aufgaben für die AiP in der VD 1 und am PK

    Am 9. März 2022 sind Kolleginnen und Kollegen aus den PK (DGOA „Lokale Präsenz“) und aus der VD 1 zusammengekommen, um über aktuelle Probleme aus ihren Dienststellen und über weitere mögliche Aufgaben und Entlastungen des Vollzuges zu sprechen.

    Als Gäste konnte die DPolG Hamburg den Leiter des PK 46, Dirk Noetzel, und VDLS Wolfgang Breust begrüßen. Beide nahmen sich die Zeit, ihre Bereiche vorzustellen und dann mit den Teilnehmern zu diskutieren.

    Die Teilnehmer waren sich einig, dass es hilfreich war, sich dienststellenübergreifend auszutauschen, denn die Arbeitsweise ist doch überall sehr unterschiedlich.

    Die wichtigsten Punkte aus dem Seminar waren:

    • Unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte und Einsatzmöglichkeiten der AiP in den Regio-PK sowie der Austausch untereinander
    • zusätzlichen Objektschutzaufgaben und ihre Bewältigung
    • Nachbesetzung freier Stellen sowie die Schaffung weiterer Stellen und mögliche zusätzliche Aufgaben in der „Lokalen Präsenz“
    • Mitführen der Waffe im Dienst
    • Ausrüstung in der VD 1(z. B. mit Warnschutzjacken)
    • mögliche Erweiterung des Fuhrparks in der VD 1(z. B. Elektroroller)
    • regelmäßige ETR-Lehrgänge und Sportmöglichkeiten
    • Ausbau der Führungsstruktur in den Schichten sowie
    • die Anzahl der OWI-Verwarnungen.

    Schnell wurde deutlich, dass diese Themenvielfalt sich mit dem deckt, was die DPolG Hamburg seit Jahren in ihrer Forderungslage vorangetrieben und teilweise auch erreicht hat. Nun ist jedoch der Zeitpunkt gekommen, sich erneut mit dem Status Quo auseinanderzusetzten.

    Deshalb hat der Fachbereich Verwaltung vor einiger Zeit beschlossen, darauf hinzuwirken, dass die dienstliche Arbeitsgruppe AiP ihre Arbeit möglichst wiederaufnimmt! Mit Erfolg, im kommenden April findet die erste Sitzung nach fast drei Jahren statt.

    Wie bisher auch wird die DPolG Hamburg den Prozess aktiv begleiten. Das erwünschte Berufsbild AiP ist nach über zehn Jahren geschaffen worden. Jetzt darf es keinen Stillstand geben, so wie nach dem Erreichen der AiP-Einstellungszahlen Anfang des Jahres 2021. Wie schnell doch das Erreichte wieder zunichtewerden kann, sieht man an der jetzigen AiP-Stellensituation, mit derzeit 80 (!!!) unbesetzten Dienstposten.

    Deshalb wird die DPolG Hamburg mit allen Beteiligten weiterhin im Kontakt bleiben, um die notwenigen Reformen und Schritte in Richtung einer durchgreifenden Personalerweiterung umzusetzen!

    Fachbereich Verwaltung                                            Hamburg, 15.03.2022

    DPolG-Tagesseminar: New Work und mobiles Arbeiten

    Onboarding, Feedbackkultur, Digital Leadership, Kollaboration, Transformationsprojekt, Agiles Arbeiten und Arbeitswelt 4.0 das sind alles Begriffe, mit denen sich die Seminarteilnehmer unter dem Tenor New Work auseinandergesetzt haben. Waren sie für einige Kolleginnen und Kollegen schon bekannt, lösten sie bei anderen noch große Fragezeichen aus.

    Katharina Hübbe (PERS 23) hat es jedoch verstanden, auf Einladung der DPolG Hamburg den Teilnehmern die Bedeutungen näherzubringen und einen Ausblick zu geben, welche Organisations- und Personalentwicklungsmöglichkeiten sich in der Polizei durch die neue Arbeitswelt ergeben werden.

    Klar wurde, dass dies ein Prozess ist, mit denen sich die Gewerkschaften zukünftig verstärkt beschäftigen müssen – die DPolG Hamburg ist gut gerüstet − und auch der Personalrat ist in der Allzuständigkeit zu beteiligen.

    Die derzeitigen Verhandlungen zur Ausgestaltung der mobilen Arbeit in der Polizei auch nach der Corona-Pandemie ist dabei ein wesentlicher Teil, ebenfalls ist klar, dass wir uns danach mit dem Thema Desksharing auseinandersetzen müssen.

    Das Desksharing eben nicht bedeutet, einfach nur 20 Prozent der Büroflächen einzusparen, weil so viele Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice arbeiten, wurde schnell deutlich. Das es auch bereits sehr positive Ansätze z. B. als Pilotprojekt in der Polizei zu diesem Thema gibt, machte der Vortrag des IT-Leiters, Norbert Ziebarth, deutlich.

    Moderne Räume, jeweils vier Arbeitsplätze für sechs Mitarbeiter und dazu zeitgemäße und funktionale Arbeits-, Meeting- und Konferenzräume, zeigten deutlich, was möglich ist, wenn Menschen eingebunden werden, ihre neue Arbeitswelt selbst zu gestalten.

    Zusammen mit dem Einsatz von Softphones wird in der IT erprobt, was in ein paar Jahren vielleicht in vielen Büros Einzug halten wird, − die neue digitale Arbeitswelt in einer ansprechenden Umgebung.

    Schnell wurde klar, dass dies ein Dauerthema für die Zukunft sein wird und die DPolG Hamburg diesen Veränderungsprozess mitgestalten wird, damit die Vorteile der neuen Welt den Kollegen zugutekommen.

    Zunächst aber heißt es erstmal Aufklärungsarbeit zu betreiben und die Kolleginnen und Kollegen in diesem Prozess mit einzubeziehen. Deshalb sind auch seitens des Fachbereichs Verwaltung weitere Veranstaltungen dazu geplant, denn selbstverständlich sind auch wir in der Lage, agil zu arbeiten.

    Die Arbeitswelt 4.0, die vor allem durch die Digitalisierung geprägt wird, umfasst viele Veränderungen der Arbeitsformen und Arbeitsbedingungen. Dieser Trend ist im öffentlichen Dienst und auch in der Polizei nicht mehr aufzuhalten.

    Nun werden wir als DPolG Hamburg diese Herausforderung selbstverständlich annehmen und unsere Kolleginnen und Kollegen bestmöglich unterstützen!

    Fachbereich Verwaltung                                            Hamburg, 25.02.2022

    AiP einstellen! – Polizeivollzug entlasten!

    Beate Petrou:

    „Personalengpässe können nur durch Einstellungen beseitigt werden. Schluss mit dem Verschiebebahnhof zum Nachteil aller Kolleginnen und Kollegen!“

    Das von der Politik gefeierte Modell der Vollzugsentlastung durch die verstärkte Einstellung von Angestellten im Polizeidienst (AiP) stoppt derzeit. Im Januar 2021 ist der aktuell letzte AiP-Lehrgang für den Objektschutz eingestellt worden. Mittlerweile sind diverse Stellen frei, sodass sofort ein Lehrgang eingestellt werden müsste.

    Die Schaffung der VD 1, die Ausschreibung von anderen attraktiven Stellen für den AiP-Bereich und natürliche Abgänge durch Kündigungen und Rente haben dazu geführt, dass mittlerweile zahlreiche Stellen unbesetzt sind!

    Aktuell wird das Bewachungskonzept für die Hamburger Wohnung von Bundeskanzler Olaf Scholz überarbeitet und der permanente Objektschutz beim Iranischen Konsulat betrachtet. Des Weiteren werden die Umzugspläne des US-GK aufgrund der Renovierung des Konsulates und des notwendigen, temporären Umzuges in die Hafencity fachlich vorbereitet. Allein durch diese Entscheidungen müsste ein zusätzlicher AiP-Lehrgang eingestellt werden.

    Demnächst wird es wieder interessante Ausschreibungen für die AiP-Kollegen in verschiedenen Bereichen geben. Bei der Verkehrsüberwachung, der Bildauswertung und im Bereich der straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen werden 17 Stellen frei, wenn diese von den AiP besetzt werden, dann wären wir schon bei drei (!) notwendigen Lehrgängen.

    Die Aussage, dass in der Polizei nicht an den Personalkosten gespart wird, ist so nicht richtig! Die Polizeiverwaltung hat eine Vakanz zu erbringen, die bei zwölf Prozent liegt. Das bedeutet zwar keine Stellenstreichungen, aber ein Freihalten von Stellen, bis eine bestimme Einsparsumme erreicht wurde.

    Dazu kommt, dass nach einer möglichen Entscheidung, AiP-Stellen nachzubesetzen bis zur Einstellung und der anschließenden Ausbildung noch Monate vergehen werden, denn das Auswahlverfahren mit Einstellungstests und PÄD-Gutachten dauert, die Unterbesetzung des belasteten Auswahlteams in der Personalabteilung spielt in der Zeitschiene ebenfalls eine Rolle.

    Dem Innensenator muss klar sein, dies führt wieder zu signifikanten Belastungen bei Angestellten und Beamten. Die Polizeibeamten fehlen in den Schichten, daraus folgen Mehrbelastungen und Überstunden im Primärvollzug, die AiP bekommen kaum Freischichten und die gesundheitliche Belastung nimmt zu.

    Die DPolG Hamburg fordert: Sofortige Einstellung von Angestellten im Polizeidienst, um die vorhandenen Personallücken zu schließen und gleichzeitig den Primärvollzug zu entlasten!

    Zudem fordert die DPolG Hamburg die Zusage, dass auch zukünftig Personalabgänge im Bereich der AiP unverzüglich nachbesetzt werden!

    Fachbereich Verwaltung                                                                               Hamburg, 10.02.2022

    Spendenaufruf

    POLIZISTENMORDE IN RHEINLAND-PFALZ

    Am Morgen des 31. Januar dieses Jahres wurden eine 24-jährige Polizeikommissars-anwärterin und ein 29-jähriger Polizeioberkommissar der Polizei Rheinland-Pfalz in Ausübung ihres Dienstes bei einer Verkehrskontrolle nahe Kusel/RLP getötet.

    Beiden Kollegen wurde in den Kopf geschossen. Der Hauptverdächtige sowie der mutmaßliche Mittäter konnten sehr schnell ermittelt werden und befinden sich in Untersuchungshaft.

    Die Staatsanwaltschaft Kaiserlautern geht von gemeinschaftlichem Mord aus.

    Der Mord an unserer Kollegin und an unserem Kollegen hat uns zutiefst erschüttert, wir sind fassungslos und traurig. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten in diesen schweren Tagen insbesondere den Angehörigen und Freunden unserer ermordeten Kollegen.

    In Solidarität und kollegialer Verbundenheit fühlen wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei Rheinland-Pfalz! Eure Kollegen waren #Zweivonuns

    Der Landesvorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) bittet um Spenden, um die Familien und Angehörigen unserer getöteten Kollegen zu unterstützen, die unfassbares Leid erfahren mussten, danke!

    Spenden bitte an:

    Polizeistiftung Rheinland-Pfalz
    Sparda-Bank Südwest
    IBAN: DE15 5509 0500 0001 9899 79

    BIC: GENODEF1S01

    Kennwort: Kusel – Zwei von uns

     

    Der Landesvorstand                                             Hamburg, 02.02.2022

     

    (Hier Flugblatt zum Download)

    Finger weg von unseren Nachwuchskräften!

    DPolG: Kürzung der Praxisausbildung ist unverantwortlich!

    Wie der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) bekannt wurde, sollen Nachwuchskräfte des LAI und LAII angesichts der hohen Inzidenz bei der Kontaktnachverfolgung von Corona-Infektionen aushelfen. Vorgesehen sind 200 junge Kolleginnen und Kollegen aus den Praktikumssemestern für vier Wochen im Wechsel. Die Kürzung von Ausbildungsinhalten, insbesondere in der Praxis, ist aus unserer Sicht unverantwortlich und nicht hinnehmbar!

    Polizei „lernen“, – das ist und bleibt ein Erfahrungs- und Praxisberuf. Im Berufsbildungsplan ist dies treffend wie folgt dargestellt: „Ziel des Praktikums ist es berufspraktische Kenntnisse zu erlangen. Durch die praktische Tätigkeit wird das Verständnis für die vielfältigen und komplexen polizeilichen Aufgaben und Anforderungen sowie die spezifischen Arbeitsabläufe in unterschiedlichen Sachverhalten gefördert. Die praktischen Erfahrungen sind Grundlagen für das spätere polizeiliche Handeln.“

    Doch wie kann polizeiliches Handeln vernünftig vermittelt werden, wenn immer mehr Praxisanteile fehlen? Bereits jetzt müssen Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes (LAI) aus dem Praktikum (!) genommen werden, um die Liegenschaftssicherung (!) für die Akademie zu übernehmen.

    Wo soll das noch alles hinführen?

    „Der Begriff Freund und Helfer wird aktuell arg strapaziert. Die Ausbildung unseres Nachwuchses leidet bereits jetzt schon stark unter Corona. Polizist ist ein Ausbildungsberuf, der zum Großteil in Präsenz stattfinden muss. Schon derzeit werden viele Ausbildungsinhalte lediglich online vermittelt“, so Landesvorsitzender Thomas Jungfer.

    Für die DPolG Hamburg ist es ganz klar: Finger weg von unseren Nachwuchskräften. Die DPolG Hamburg setzt sich vehement dafür ein, nicht in die Zeit der Ausbildung und des Studiums unseres polizeilichen Nachwuchses einzugreifen. Jede Woche weniger wirkt sich in einer von Corona gebeutelten Zeit nachteilig für unsere Nachwuchskräfte und für die gesamte Polizei Hamburg aus. Eine solche Lücke kann nicht mehr geschlossen werden und die Verlängerung von Ausbildung und Studium droht. Ein solcher „Ausbildungsnachschlag“ kann nicht im Sinne unserer Nachwuchskräfte, der Polizei und der Stadt Hamburg sein! Wir fordern Innensenator Grote (SPD) auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese „Idee“ wieder in der Schublade verschwindet!

    Der Landesvorstand                                             Hamburg, 02.02.2022

     

    (Hier Flugblatt zum Download)

    CO-Warner kommen – Vorerst als FuStw-Ausstattung!

    Aufgrund eines Einsatzes mit verletzten Kolleginnen und Kollegen durch Kohlenstoffmonoxid (CO) forderte die DPolG Hamburg im September 2021 erneut die sofortige Ausstattung des Primärvollzuges mit Dosiswarngeräten, sog. CO-Warnern, in persönlicher Ausstattung.

    Nach intensiven Gesprächen mit der Polizeiführung und den zuständigen Dienststellen wurde uns nun bekannt, dass diese Forderung in den kommenden Tagen (teilweise) umgesetzt wird. Demnach sollen vorerst alle Funkstreifenwagen des KSOD mit einem CO-Warner ausgestattet werden.

    Diesen Anfang begrüßt die DPolG Hamburg außerordentlich, bleibt aber bei ihrer Forderung der zeitnahen Ausstattung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeivollzuges, welche während ihrer täglichen Arbeit dieser Gefahr ausgesetzt sein könnten.

    Ein besonderer Dank gilt der Polizeiführung. Dank der schnellen Entscheidung zur sofortigen Einführung sind die Kolleginnen und Kollegen zukünftig sicherer im Einsatzgeschehen.

    So geht Wertschätzung!

    Der Fachbereich Schutzpolizei                                              Hamburg, 19.01.2022

     

    (Hier Flugblatt zum Download)

    Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage – Der Bund macht es vor!

    DPolG fordert die unverzügliche Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

    Nancy Faeser (SPD), seit Dezember Bundesinnenministerin, hat auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit angekündigt.

    „Die Polizistinnen und Polizisten verteidigen unsere Demokratie auf der Straße und halten ihren Kopf hin – ihnen müssen wir als Politiker mehr Rückendeckung geben“, so Ministerin Faeser.

    Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ist eine langjährige Kernforderung der DPolG Hamburg.

    Der Bund scheint nun vorzulegen und auch andere Bundesländer ziehen nach. Die DPolG Hamburg begrüßt diese Entscheidung des Bundes und hofft, dass diese anerkennende Wertschätzung auch im Hamburger Rathaus endlich ankommt und umgesetzt wird! Die Polizeizulage würdigt die besonderen Belastungen des Polizeiberufes. Diese Belastungen wirken auch über den Eintritt in den Ruhestand hinaus.

    Die DPolG Hamburg tritt deshalb weiterhin unermüdlich dafür ein, dass es ein dringend notwendiges Zeichen von Respekt und Wertschätzung ist, diese Zulage auch in Hamburg im Ruhestand zu zahlen! Die DPolG Hamburg fordert nochmals nachdrücklich die politisch Verantwortlichen auf, endlich die Zeichen der Zeit zu erkennen und die Weichen für attraktive Rahmenbedingungen des Polizeivollzuges auch in Hamburg zu schaffen!

     

    Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 11.01.2022

     

    (Hier Flugblatt zum Download)