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Amtsangemessene Alimentation

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen!

Ende November 2020 berichtete die DPolG Hamburg über das Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation. Der von uns zur Verfügung gestellte Musterwiderspruch stieß dabei auf reges Interesse und wurde bereits viele tausend Mal genutzt.

Natürlich verfolgen wir und unser Dachverband − der Deutsche Beamtenbund (dbb) − das Verfahren fortlaufend und engmaschig und stehen für unsere Mitglieder immer als Ansprechpartner für Fragen und Hinweise begleitend zur Verfügung.

Mittlerweile liegen weitere Informationen vor, die eine Ausschärfung des Antragsverfahrens möglich und aus unserer Sicht notwendig macht. Nach weiterer juristischer Abklärung wurde in Zusammenarbeit mit dem dbb und justiznahen Fachgewerkschaften ein weiterer Musterwiderspruch zur Thematik „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ („restitutio in integrum“) in Verbindung mit den bereits eingelegten Widersprüchen erstellt.

Auch diesen Musterwiderspruch stellen wir unseren Mitgliedern selbstverständlich auf unserer Homepage unter www.dpolg-hh.de zur Verfügung!

Auch wenn dies unstrittig einen ganz erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten – sowohl die Antragsteller als auch die Sachbearbeiter der Dienststelle – bedeutet, sollte dieser Musterwiderspruch zur Wahrung der Ansprüche, der Erhöhung der Erfolgsaussichten und der Vollständigkeit halber nachgereicht werden!

Leider zeigt sich in der Reaktion der Beklagtenseite (FHH) auf das Verfahren und den ersten Widerspruch, dass mit juristischen und sonstigen Mitteln alles getan wird, um sich der Verantwortung für eine amtsangemessene Alimentation zu entziehen – weshalb dieser ergänzende Widerspruch ein weiterer Baustein darstellt, um diesem entgegenzuwirken.

Der Hinweis auf eine mögliche Kostenbefreiung ist dem entsprechenden Gesetz entnommen – es ist aber durchaus möglich oder fast schon zu erwarten, dass sich die Stadt Hamburg auch hier querstellt. Dies bleibt abzuwarten und wird dann zu gegebener Zeit neu überprüft.

Bitte beachten: Die Personalabteilung der Polizei verfügt über keine weiteren Informationen, federführend ist das Personalamt! – Wende dich bei Fragen an deine DPolG Hamburg!

Der Landesvorstand,   Hamburg, 18.02.2021

Widerspruchsverfahren: Oft gestellte Fragen

Bei dem doch recht komplexen Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der amtsangemessenen Alimentation kommen naturgemäß immer wieder Fragen auf.

Eure DPolG Hamburg möchte hier versuchen, einige Hinweise und Antworten zu geben.

➡️ Worum geht es bei den Widersprüchen?

Das Alimentationsprinzip verlangt, auch die rangniedrigsten Beamten und ihre Familien 15 Prozent über dem grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf („Sozialhilfe“, “Hartz IV“) zu besolden. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Richterbesoldung in Berlin 2015 erstmalig und 2020 detailliert geurteilt.

Geurteilt wurde, dass die Mindestbesoldung für Beamte (in Hamburg derzeit A4) 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau für Arbeitssuchende liegen muss, bezogen auf eine Bedarfsgemeinschaft von zwei Erwachsenen und zwei minderjährigen Kindern.

➡️ Grundsatz: Jede Beamtenfamilie, deren Alleinverdiener dem Staat vollzeitig seinen Dienst leistet, muss besser dastehen als eine vergleichbare Hartz IV-Familie, in der kein Erwachsener arbeitet. Wer für den Staat arbeitet, muss vom Staat mehr bekommen als derjenige, der nicht arbeitet.

Verglichen werden muss hierbei der Lebensstandard, den die staatlichen Leistungen dem Sozialhilfeempfänger und dem Besoldungsempfänger ermöglichen – nicht allein die ausgezahlten Beträge. Der Grundsicherungsbedarf eines Sozialhilfeempfängers besteht somit aus den Beträgen der Bedarfsgemeinschaft Mann, Frau und zwei Kinder sowie Wohnkosten, Betrag für Bildung und Teilhabe, Kostenersparnis durch Sozialtarife (ÖPNV, Schwimmbad etc.), Kostenbefreiung von Kinderbetreuungskosten sowie Kosten der Gemeinschaftsverpflegung.

Der Grundsicherungsbedarf eines Sozialhilfeempfängers ist z.B. in Hamburg aufgrund der Wohnkosten besonders hoch.

Beispiel zur Verdeutlichung aus Köln (NRW): Um die Mindestalimentation (115 Prozent des Grundsicherungsbedarfes von zwei Erwachsenen und zwei Kindern) in Höhe von 40.343,03 Euro zu erreichen, muss die Besoldung dieser „Eckfamilie“ in NRW im Jahr 2020 ein Besoldungsbrutto von etwa 45.600 Euro erzielen. Derzeit liegt das Jahresbrutto in der niedrigsten Stufe dort, A5 Stufe 1, bei 34.233,96 Euro. Das ist ein Fehlbetrag von rund 11.366 Euro pro Jahr, also fast 1.000 Euro pro Monat. Die Bruttojahresbesoldung von 45.600 Euro liegt in NRW bei A10 zwischen Stufe 4 und 5. Das bedeutet, dass alle Besoldungsgruppen unter A10 Stufe 4 verfassungswidrig zu niedrig sind.

Die verfassungsmäßig richtige Mindestbesoldung wäre in Hamburg unter Berücksichtigung der anerkannten Wohnkosten bei der Besoldungsstufe A 11 in der Stufe 3/4 gegeben.

Wenn die A-Besoldungstabelle in Hamburg verfassungsmäßig werden soll, müssten die Tabellenwerte prinzipiell und vereinfacht dargestellt vom Feld A11 Stufe 3-4 in das Feld für A4 Stufe 1 verschoben werden. Das Abstandsgebot verlangt, das zwischen den verschiedenen Besoldungsgruppen deutliche Abstände eingehalten werden müssen. Daher müssen die nachfolgenden Besoldungsgruppen entsprechend angehoben werden.

➡️ Wer sollte Widerspruch einlegen?

Alle Beamtinnen und Beamten aller Besoldungsgruppen! Ebenfalls alle Pensionäre. Anwärterinnen und Anwärter sind derzeit nicht betroffen.

➡️ Was ist bisher geschehen und wie geht es weiter?

Im Jahr 2011 hat das Besoldungsanpassungsgesetz in Hamburg zu massiven Kürzungen der Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für Beamte und Pensionäre (Versorgungsempfänger) geführt. Zahlreiche Landesbeamte und Versorgungsempfänger haben damals bereits Widerspruch eingelegt. Die Widersprüche wurden im August 2012 negativ beschieden. Daraufhin hat unser Dachverband im öffentlichen Dienst, der dbb (Deutscher Beamtenbund Hamburg) Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht und ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellen lassen.

Das VG Hamburg stellte diese Klagen mit Zustimmung des dbb Ende 2013 ruhend, um die zu erwartende grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (siehe oben) abzuwarten. Der dbb hat eine juristische Prüfung vorgenommen, ob und inwiefern diese Entscheidungen des BVerfG auf die „Hamburger Belange“ beziehbar sind. Die Ruhestellung wurde 2017 aufgehoben und die Verfahren fortgesetzt. Im September 2020 hat das Verwaltungsgericht Hamburg erstinstanzlich verhandelt. Das VG Hamburg hat hierbei einen Beschluss zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht angekündigt, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen, ob die Besoldung und Versorgung in Hamburg verfassungswidrig ist oder nicht!

Es steht aktuell noch nicht fest, wann es dazu kommt. Sollte das Bundesverfassungsgericht die oben beschriebene Mindestbesoldung auch für Hamburg wie erwartet positiv entscheiden, sind Nachzahlungen in Milliardenhöhe fällig, allein für 2011/2012 ein dreistelliger Millionenbetrag. Dies möchte der Dienstherr/Senat möglichst vermeiden. Daher hat der Senat jetzt eine Notbremsung vollzogen und behauptet, dass sich die damalige Gleichbehandlungszusage und Widersprüche nur auf die Jahre 2011/2012 beziehen. Die Kläger des dbb hatten in ihren beiden Musterklagen jedoch im Vorwege die Widersprüche so ausformuliert, dass es sich dabei nicht nur um die Jahre 2011/2012 handelt, sondern ab 2011 geltend auch für die Folgejahre – ohne Begrenzung.

Dies will nun auf einmal der Senat nicht mehr gelten lassen und hat in die Bezügemitteilungen für Dezember 2020 einen „wichtigen Hinweis“ bezüglich dieser Formalie aufgenommen und die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten ab dem Haushaltsjahr 2013 als nicht existent betrachtet. Dies stellt einen klaren politischen Wortbruch dar.

‼ Daher ist es wichtig, dass Widerspruch gegen die Bezügemitteilung bis zum 31.12.2020 einlegt wird, um die möglichen Ansprüche im laufenden Haushaltsjahr 2020 zu wahren. ‼

Das Personalamt hat Musterverfahren abgelehnt. Daher werden sog. Sammelklagen angestrebt! Aktuell kann niemand sagen, wie und wann die Besoldungstabellen angepasst werden.

Die DPolG Hamburg wird zusammen mit dem dbb Hamburg weiter informieren.

 

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 21.12.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

 

Es ist vollbracht – Zusammenlegung der Hafensicherheitsbeamten!

Rückblick: Im Zuge des Projekts „Organisationsanpassungen in der WSP Hamburg“ (PrOWSP) wurde von der WSP-Leitung beschlossen, die Hafensicherheitsbeamten der Dienststellen WSPK 1, WSPK 2 und WSPK 3 zu wurden aus ihren bisherigen Dienststellen herausgelöst und als WSP 522 (Gefahrgutüberwachung Hafen) neu organisiert.

Ziel war es unter anderem den langgehegten Wunsch und die Forderung der Kolleginnen und Kollegen, an einer Örtlichkeit untergebracht zu werden, zu realisieren. Geprüft wurde viel und Alternativen wurden immer mal wieder diskutiert. Mehrfach wurden Dienststellen begangen und das WSPK 1 in Waltershof vermessen.

Seinerzeit hatte die DPolG bereits darauf hingewiesen, dass das WSPK 1 aus Sicht des Fachbereiches WSP absolut ungeeignet ist und eine Unterbringung unter anderem immense Umbaukosten verursacht hätte.

So hat es nun über fünf Jahre gedauert und viele konstruktive Gespräche mit der Führung der Wasserschutzpolizei gebraucht, bis es letztlich vollbracht war und die Hafensicherheitsbeamtinnen und -beamten am WSPK 3 in Harburg zusammengelegt wurden.

Wir freuen uns, dass unsere Kolleginnen und Kollegen jetzt eine „Heimat“ gefunden haben und dieses leidige Dauerthema endlich vom Tisch ist!

                                                                                                                                    #DPolGDeinetwegen!

Fachbereichsvorstand WSP Hamburg, 21.12.2020

 

(Hier das Flugblatt zum Download)

Doch nicht Systemrelevant?

Wie u.a. dem Hamburger Abendblatt vom 8.12.2020 zu entnehmen war, steht nun offenbar fest: So systemrelevant sind Polizei und Feuerwehr wohl doch nicht. War es anfangs noch geplant, hier priorisiert die Impfung anzubieten, sollen die Impfungen jetzt erst stattfinden können, nachdem fast alle anderen Gruppen die Impfung zur Verfügung gestellt bekommen haben.

Wo noch zu Beginn der Pandemie insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Polizei immer wieder geradezu als Musterbeispiel für Systemrelevanz angeführt wurden, sind sie jetzt offenbar nur noch gut genug, den Impfstoff und die Verteilzentren zu schützen.

Die DPolG Hamburg will hier keinesfalls eine Empfehlung für oder wider die Impfung abgeben! Es gibt genügend Argumente dafür aber ebenso dagegen, sich mit dem neuen Impfstoff behandeln zu lassen, wenn dieser einmal zur Verfügung stehen sollte. Diese Entscheidung muss selbstverständlich ohne Wenn und Aber jeder für sich selbst treffen!

Dass es den Kolleginnen und Kollegen aber nicht einmal priorisiert ANGEBOTEN wird, ist schon ein deutliches Zeichen, wie weit es mit der Wertschätzung wirklich her ist!

Die DPolG Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, die Auswirkungen ihrer Entscheidungen nochmal zu überdenken!

Der Landesvorstand, Hamburg, 09.12.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE BEAMTINNEN UND BEAMTEN SOWIE VERSORGUNGESEMPFÄNGER!

Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen und Widerspruch gegen die Bezüge aus Dezember 2020 einlegen! Der Wortbruch des Hamburger Senats muss Konsequenzen haben, deshalb jetzt handeln und Ansprüche wahren!

Worum geht es?: Vor dem Hintergrund des Besoldungsanpassungsgesetzes 2011/12 und den damit verbundenen massiven Kürzungen der Sonderzahlungen für Beamte und Pensionäre haben zahlreiche Landesbeamte und Versorgungsempfänger Widerspruch eingelegt. Die Dachverbände dbb und DGB haben daraufhin mit dem Senat vereinbart, dass Musterklageverfahren durchgeführt werden, um eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Der Hamburger Senat hat damals zugesagt (!), dass diese Musterklagen im Erfolgsfall für alle vergleichbaren Fälle gelten und für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger Anwendung finden. Weitere Widersprüche und Klagen seien nicht erforderlich, auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet (Gleichbehandlung).

Vor wenigen Wochen hat das Verwaltungsgericht Hamburg erstinstanzlich verhandelt. Das VG Hamburg hat einen Beschluss zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angekündigt, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen, ob die Besoldung und Versorgung in Hamburg verfassungswidrig ist oder nicht!

Offensichtlich hat der Senat nach dieser Ankündigung gemerkt, dass das Eis dünner wird und die Karlsruher Richter womöglich eine Entscheidung treffen, die in der Summe gravierende finanzielle Folgen haben kann. Denn plötzlich rückt der Senat von seiner Aussage ab und behauptet, dass die damalige Gleichbehandlungszusage lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelte. Mögliche Ansprüche ab dem Jahr 2013 seien nicht abgedeckt. Dieser politische Wortbruch hat mit dem Leitsatz „Hamburg ordentlich regieren“ des ehemaligen Bürgermeisters Olaf Scholz nichts mehr zu tun! Diesen Umgang lassen wir uns nicht bieten! Um es mit den Worten des Personalamts aus dem Rundschreiben vom 25. November 2020 zu sagen: „Aufgrund (…) der darauf zu erwartenden gewerkschaftlichen Reaktionen ist mit einer erheblichen Anzahl von Anträgen bzw. Widersprüchen zu rechnen.“ – RICHTIG erkannt!Was ist jetzt zu tun?:

Die DPolG Hamburg hat auf ihrer Homepage zwei Musterwidersprüche zum Download eingestellt (Widerspruch I: Einstellung vor dem 1.1.2011 bzw. bis zum 31.12.2012 – Widerspruch II: Einstellung nach dem 31.12.2012). Diese Anträge ausfüllen, unterschreiben und an PERS 3 senden. Wichtiger Hinweis: Es ist möglich, dass diese Widersprüche kostenpflichtig (ca. 50 bis 100 Euro) abgewiesen werden! Diese Kosten muss jeder Antragsteller selbst tragen! Aber: Nur wer Widerspruch einlegt, kann sicher sein, dass Ansprüche aus Gerichtsentscheidungen gewahrt bleiben! Unser Dachverband dbb Hamburg wird darüber hinaus ein weiteres Musterverfahren anstreben.

Bitte beachten: Die Personalabteilung der Polizei verfügt derzeit über keine weiteren Informationen, federführend ist das Personalamt! Wende dich bei Fragen an deine DPolG Hamburg!


Der Landesvorstand                                                              Hamburg, 30.11.2020

VD 1: neue Aufgaben und Herausforderungen für die Polizei

Ab 1. Januar 2021 werden Teilaufgaben und Personal des Landesbetriebes Verkehr (LBV) nach einer Übergangsphase endgültig der Polizei übertragen. Dafür wurde die Abteilung VD 1 neu geschaffen. Hier finden sich nun die Kollegen des Transport- und Genehmigungsmanagements (TGM) sowie die Kollegen der Verkehrsüberwachung (VÜ) wieder.

Ändert sich für die Kollegen des TGM zunächst erstmal noch nicht so viel, so gibt es im Bereich der VÜ einige Veränderungen. Neu sind 80 Stellen AiP in EG 6, bei denen dann etwa zu einem Drittel Bildauswertung vorgesehen ist und ansonsten der ruhende und fließende Verkehr überwacht wird, z.B. 2. Reihe-Parker, Busbeschleunigung, Verkehrslenkung.

Bereits vorhanden in der Polizei sind unsere Kolleginnen und Kollegen in den Verkehrsstaffeln, die die Radarfahrzeuge besetzen, diese werden in die neu geschaffenen Funktionen integriert.

Vorteile der Aufgabenübertragung und Neuorganisation:
Es gibt demnächst mehrere Ausschreibungen für die AiP EG 6 Stellen zum Teil extern, aber auch 40 Ausschreibungen für unsere AiP in der Polizei, ein weiterer Schritt in Richtung Berufsbild AiP. In der Zukunft wird es im Bereich der mobilen Anlagenbetreuung weitere Aufstiegsmöglichkeiten geben, hier werden im kommenden Jahr Stellen in EG 8 ausgeschrieben

Derzeit hat es personell keine negativen absehbaren Auswirkungen im Betrieb der LBP 10/VS. Die Dienstposten des Objektschutzes sind ausreichend besetzt, um diesen zu gewährleisten und darüber hinaus auch noch in den Überhängen Verkehrsordnungswidrigkeiten als Abwechslung durchzuführen. Damit wird zurzeit der Vollzug nicht mehr als sonst belastet für den Objektschutz.

Aber das bedingt, dass auch weiterhin regelmäßig AiP eingestellt und ausgebildet werden, denn die Fluktuation im Bereich der LBP 10/VS ist groß.

Die DPolG Hamburg fordert deshalb die Verantwortlichen in der Politik auf, weitere Einstellungen von AiP in den kommenden Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen, damit das Kartenhaus nicht zusammenfällt.

Es sind noch einige Dinge zu klären in dieser neuen Welt der VD 1, angefangen von den räumlichen Unterbringungen sowie der Führungsstruktur und dem reibungslosen Ablauf der Aufgaben, natürlich unter dem neuen Fokus von Einnahmeerwartungen.

Die DPolG Hamburg wird sich in dem Prozess beteiligen und regelmäßig berichten.

Fachbereich Verwaltung, 08.12.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

Die DPolG an Deiner Seite!

Immer an vorderster Front und die Kastanien aus dem Feuer holen – für die Kolleginnen und Kollegen in allen Organisationseinheiten der Polizei alltäglich.

Alltäglich, ja, aber selbstverständlich? Die Einsatz-bereitschaft gerade in diesen durch Corona und Polizei-Bashing geprägten Zeiten, wird nicht selten nur unter persönlichen Opfern und gesundheitlichen Risiken erbracht!

Damit dies nicht ungehört geschieht, setzen wir uns als DPolG Hamburg unermüdlich dafür ein, dass jeder erdenkliche Ansatz, jeder Vorschlag und jede Anregung aus der Belegschaft zum Schutz der Kollegen aufgenommen, geprüft und wo angebracht verfolgt wird!
Bereits frühzeitig in der Corona-Lage, im Januar dieses Jahres, hat die DPolG Hamburg erfolgreich adäquate Schutzausrüstung und belastbare Informationen eingefordert. Im März forderten wir Innensenator Grote (SPD) auf, statt warmer Worte die Kollegen unbürokratisch bei familiären Betreuungsproblemen oder Gesundheitsrisiken zu unterstützen. Ein für den Senator offenbar zu dickes Brett (?) – wir bohren weiter! Wie auch beim Thema Heil-„Fürsorge“ – die eigentlich ein Ausgleich für eben jene darstellen sollte, die an vorderster Front stehen. Den uns durch immer weitere Kürzungen hingeworfenen Fehdehandschuh nehmen wir auf, und verstärken nochmal unseren Einsatz für eine Gesundheitsfürsorge, die ihren Namen auch verdient!

Dass Wertschätzung auch anders geht, zeigt wieder mal der Bund und drückt diese nicht nur in Worten, sondern auch in Euro aus: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zahlt seinen Bediensteten trotz leerer Kassen, eine „Corona-Prämie“. Und auch Baden-Württemberg ist auf diesem Weg! Diese Prämie schreiben wir Behördenleitung und Polizeiführung fett unterstrichen ebenfalls auf ihre to-do-Liste der unerledigten Dinge! Dies muss auch in Hamburg möglich sein!

Die DPolG Hamburg steht immer an der Seite der Kollegen! Mit Euch und für Euch!

Euer

Thomas Jungfer, Landesvorsitzender                                                        Hamburg, 12.11.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

Gesundheitsschutz weiter gedacht!

Während Konzepte für Kohorten-Bildung in Stäben, mobiles Arbeiten, Distanzlernen an der AK bis hin zu Empfehlungen für das Arbeiten auf dem Streifenwagen vorhanden sind, gibt es für Kollegen an den PK, den VD und anderen Dienststellen in den dortigen Wachräumen noch deutlichen Optimierungsbedarf. Am Herzen der Wache führt kein Weg vorbei, wenn Vorgänge geprüft, Einsätze besprochen oder Nachfragen gehalten werdenmüssen. Die baulichen Gegebenheiten und die oft unausweichlichen Begegnungen im Wachraum machen dies nicht besser – Verhaltensempfehlungen zur Begegnungsreduzierung und Lüftungsvorgaben sind hier oftmals in der Praxis leider nicht vollumfänglich umsetzbar.

Als weiteren Baustein zum Schutz der Kollegen in diesen Bereichen fordert die DPolG Hamburg deshalb die Prüfung einer Ausstattung der Wachräume mit entsprechend hochwertigen Luftreinigern!
Diese sollen laut aktuellen, wissenschaftlich fundierten Studien in der Lage sein, die Aerosole aus der Luft zu filtern – und somit eine der Hauptursachen der Infektionsgefahr effektiv zu beseitigen!  

Zukünftig sollten entsprechende Filteranlagen bei Neubauten von Dienstgebäuden selbstverständlich zum Standard gehören – mobile und dadurch kurzfristig installierbareGeräte können jedoch durchaus geeignet sein, hier und jetzt Abhilfe zu schaffen! Schnelles Handeln der Dienststelle ist aber auch wegen der sicherlich bald steigenden Nachfrage nach solchen Geräten umso wichtiger!

Für den Schutz der Kollegen und zur Aufrechterhaltung des Wachbetriebes muss ein ständiger Optimierungsprozess stattfinden und sollte jede geeignete Maßnahme in Betracht gezogen werden!

Der Fachbereich Schutzpolizei,  Hamburg, 10.11.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

Letzte Ausfahrt nicht verpassen! Wo bleibt die Fürsorge bei der Heilfürsorge?

Die Heilfürsorge verdient mittlerweile kaum noch ihren Namen! Wer vor Jahren noch eine Behandlung erstattet bekommen hat und heute die gleiche Leistung erwartet, steht nicht selten vor einer unliebsamen Überraschung: Über die Jahre wurden die Leistungen immer weiter abgesenkt – zuletzt Anfang des Jahres mit dem Wegfall der Heilpraktiker Behandlung oder der Absenkung der Brillenversorgung.

Aber nicht nur die Leistungen wurden reduziert, auch das Personal bei der Heilfürsorgestelle (PERS 41) wurde immer weiter abgebaut, die verbliebenen Mitarbeiter immer mehr an die Leistungsgrenzen und die Bearbeitungszeiten ins uferlose getrieben – zurzeit muss mit 6 Monaten gerechnet werden!

Über Jahre hinweg Leistungen kürzen und Personal abbauen? Da könnte man schon Absicht unterstellen, wenn nun, als „Lösung“ die Übertragung der Aufgaben an die ämterübergreifend und entsprechend bürokratisch agierenden ZPD als angeblicher „Notausgang“ präsentiert wird!

Die Bearbeitungszeiten werden sich bestimmt verbessern, wenn das ZPD übernimmt. Aber wie sieht es mit den Leistungen aus? Wo heute noch die persönliche Beratung bei z.B. Zahnarztkosten oder psychologischen Behandlungen durch PERS 41 trotz der widrigen Umstände wo immer möglich stattfindet, wird sich der Hilfesuchende künftig wohl eher als eine Nummer unter vielen wiederfinden!

Wo ist die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Kollegen bei Polizei und Feuerwehr geblieben?

Wie kann es sein, dass mittlerweile gesetzliche Krankenkassen zum Teil bessere Versorgungsleistungen anbieten – teilweise sogar Fitnessstudio-Besuche, Kurse oder sogar Healthgadgets wie eine Apple-Watch subventionieren – während diejenigen, die ihre Gesundheit an vorderster Front zu Markte tragen mitLeistungen nach „SGB V“ und Dankesworten der politisch Verantwortlichen abgespeist werden? Diese Dankesworte sind billig, wenn solche Auswüchsezugelassen werden! Es muss dringend ein Leistungskatalog mit entsprechenden, über das SGB V hinausgehenden Angeboten für die Heilfürsorgeberechtigten her, der auf deren speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse angepasste ist!

Aber auch wenn durch die (gesetzlich verankerten) Leistungskürzungen und den Personalbestand sowie die fehlende Ausstattung mit brauchbaren IT-Lösungen bei PERS 41 bereits Fakten geschaffen wurden, so ist es noch nicht zu spät, entscheidende Weichenstellungen zu korrigieren!

Die DPolG Hamburg fordert deshalb neben der Korrektur der Leistungen, dass ausschließlich das Abrechnungswesen durch die ZPD übernommen wird, um so die Abrechnungszeiten wieder in einen erträglichen Bereich zu bringen – aber KEINESFALLS dürfen die sehr sensiblen Bereiche der arbeitsmedizinischen Vorsorge- und der medizinischen Reha-Kuren, der Dienstunfälle und nicht zuletzt der psychologischen Behandlungen das Haus Polizei verlassen! Der polizeiliche Fachverstand, der in diesen Bereichen unbedingt erforderlich ist, darf nicht verloren gehen! Gerade in diesen Bereichen, die besonders oft in der Art des polizeilichen Handelns begründet sind, darf der Hilfesuchende nicht zur Nummer verkommen!

Und durch die freiwerdenden Kapazitäten bei PERS 41 könnten diese Bereiche endlich die ihnen zustehende Aufmerksamkeit wiedererlangen.

Der Landesvorstand Hamburg, 22.10.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)