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Gute Leistung verdient gute Bezahlung

Beim digitalen Branchentag am 2. August 2021 haben Mitglieder der DPolG zusammen mit dem stellvertretenden Bundes-vorsitzenden des dbb und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer und dem DPolG Bundes-vorsitzenden Rainer Wendt diskutiert. Dabei ging es um die zukünftige Forderungslage für die Einkommensrunde 2021.

Die anstehenden Bundestagswahlen mit anschließenden Koalitionsverhandlungen und einem dazugehörigen Kassensturz sowie eine hohe Inflationsrate von derzeit 3,8 Prozent und hohen Rohölpreisen geben den Rahmen für die Tarifverhandlungen vor. Die Kolleginnen und Kollegen erwarten gerade in dieser angespannten Lage eine spürbare Anerkennung für ihre Leistungen – bei der Sicherheit darf nicht gespart werden!

Die Pandemie hat viele Probleme verstärkt, sei es der Fachkräftemangel, die hohe Anzahl der Überstunden oder die schleppende Digitalisierung. Im Außendienst haben die Kolleginnen und Kollegen der Polizei und des Landesbetriebes Verkehr häufig keinen leichten Stand, insbesondere in Corona Zeiten. Deshalb erwarten sie, dass u.a. die Forderung nach einer Corona Zulage Kernpunkt sein wird.

Für Kolleginnen und Kollegen im Schichtdienst sind Verbesserungen ebenso angezeigt, wie bei der Einführung des stufengleichen Aufstieges für alle Beschäftigten. Auch die Forderung nach einer Waffenträgerzulage wurde von Rainer Wendt nochmals unterstrichen.

Die Arbeitgeber gehen diesmal mit einer Gegenforderung in die Tarifrunde: Sie wollen den Arbeitsvorgang bei der Eingruppierung verändern. Dies können wir als Gewerkschaften nicht hinnehmen, da es hierdurch voraussehbar zu schlechteren tariflichen Bewertungen kommmen wird. Was das bedeutet? Dazu werden wir bald ausführlich berichten.

Die Tarifrunde wird mit der Forderungsfindung am 26.08.2021 eröffnet!

Fachbereich Verwaltung                                                              06.08.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Was lange währt: Erfolg bei der Kostenübernahme Heilfürsorge!

Lang ist es her – bei den Betroffenen aber ganz sicher noch immer ein großes Thema: Bereits im Dezember wurde aufgrund „ungeklärter Rahmenbedingungen“ die Erstattung bei Zahnersatz von 100 Prozent der Regelleistung auf nur noch 60 Prozent gekürzt. Und nicht wenige Kollegen haben seitdem vorläufige Bescheide erhalten, die dazu führen würden, dass die sowieso schon oft nicht unerhebliche Lücke zwischen tatsächlichen Kosten und Erstattungsbetrag deutlich größer geworden wäre.

Waren anfangs noch alle guten Mutes, dass dieses eigentlich einfache Problem mit einem Federstrich aus der Welt geschafft und die bisherigen Erstattungsansprüche wiederhergestellt werden können, hat es sich doch bis jetzt hingezogen.

Nun jedoch ist es – nicht zuletzt auch aufgrund von Gesprächen des DPolG Landesvorstandes in dieser Sache mit Innensenator Andy Grote und Staatsrat Bernd Krösser – den Entscheidern doch noch gelungen, sich endlich dazu durchzuringen, dem unhaltbaren Zustand ein Ende zu bereiten: Zukünftige Anträge werden wieder mit dem bisherigen Satz von 100 Prozent des Regelsatzes bedacht – und die mit 60% beschiedenen Anträge werden rückwirkend ebenfalls berücksichtigt und der Differenzbetrag nachgewährt!

 Betroffen sind aber nun nicht nur Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz, sondern auch die Bereiche Kunststofffüllungen, Inlays und – etwas weniger artverwandt – künstliche Befruchtungen, da auch in diesen Bereichen „Unstimmigkeiten“ bezüglich der bisherigen Praxis und den Heilfürsorgebestimmungen entdeckt und mit behoben werden konnten.

Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung grundsätzlich und ausdrücklich, da hier ein eklatanter Missstand behoben und eine weitere Verschlechterung der Heilfürsorgeleistungen abgewandt werden konnte. Es bleibt aber festzustellen, dass zahlreiche Betroffene weit über ein halbes Jahr lang im Unklaren gelassen wurden, ob sie die oftmals heftigen Zusatzbelastungen selbst kompensieren müssten. Das geht sicher auch schlanker und effizienter.

Die DPolG Hamburg wird sich weiterhin vehement für eine gerechte und dem gefahrengeneigten Beruf entsprechende Heilfürsorge und gegen eine Absenkung der bereits in vielen Bereichen fragwürdig geringen Leistungen stark machen!

Der Landesvorstand                                                                                               Hamburg, 05.08.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Umsetzung endlich erfolgt: Corona-Infektion als Dienstunfall

Vor nunmehr fast einem halben Jahr kam – die DPolG Hamburg berichtete – aus der Innenbehörde die Zusage, dass die Bestimmungen zur Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Dienstunfall im Sinne der Betroffenen verbessert werden sollen.

Damit sollte eine Forderung der DPolG Hamburg aus dem April 2020 endlich umgesetzt werden.

Nun ist es tatsächlich so weit! Das Personalamt hat die entsprechende Handlungsanweisung herausgegeben:

Demnach ist es nun ausreichend, wenn die „dienstliche Verursachung überwiegend wahrscheinlich ist“, um einen Dienstunfall anerkannt zu bekommen.

Auch wenn es sicherlich im Einzelfall noch Klärungsbedarf geben wird, so sollte spätestens jetzt jeder Infizierte, bei dem es wahrscheinlich ist, dass die Infektion im Dienst erfolgte, dieses als Dienstunfall melden! Dieses gilt selbstverständlich auch für bereits in der Vergangenheit erfolgte Infektionen.

Ein entsprechendes Formblatt wurde vom Personalamt ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Da tatsächliche Erfahrungen mit der Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Dienstunfall noch ausstehen, wird die DPolG Hamburg die Bewertung der Dienstunfallmeldungen weiter beobachten!

Der Landesvorstand, Hamburg, 4.8.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Funktionskleidung – Finanzierung noch nicht gesichert!

Die DPolG Hamburg hatte bereits im letzten Jahr mehrfach gefordert, dass nach der erfolgreichen Einführung der Mehrzweckweste nun konsequent auch der nächste Schritt getan und die dazugehörende Funktionskleidung auf den Weg gebracht werden muss.

Nachdem nun Anfang des Jahres die Unterziehjacke für die Kolleginnen und Kollegen verfügbar war und das Langarmshirt aufgrund von Corona bedingten Produktionsverzögerung seitens des Herstellers für den Herbst dieses Jahres erwartet wird, stehen die Verantwortlichen der LPV 23 vor einem Dilemma:

Wie auch im vergangenen Jahr von der DPolG Hamburg gefordert, kam es zu keiner politischen Entscheidung über die Bereitstellung von Mitteln zur Anschaffung des vorerst letzten Kleidungstückes:

Der Funktionsjacke, besser bekannt als Wetterschutzjacke!

Damit die bereits abschließend konzipierte Jacke zum Winter 2022 (!) zur Verfügung stünde, bedarf es einer Mittelzusage von ca. 2,5 Millionen Euro für eine flächendeckende Ausstattung.

Die Polizei hat die erforderlichen Mittel eingeworben. Eine Mittelzusage liegt bislang nicht vor. Wenn es keine sofortige, kurzfristige politische Entscheidung gibt, muss dieser Bedarf im nächsten Doppelhaushalt, über den im August bereits die ersten Vorgespräche stattfinden, eingebracht werden.

Dies würde bedeuten, dass die Jacke nicht vor dem Jahr 2023 bzw. 2024 den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen würde.

Die Aussicht auf noch zwei oder drei Winter ohne eine entsprechende, die bereits eingeführten Teile der Systembekleidung abschließende Funktionsjacke, ist für die DPolG Hamburg nicht hinnehmbar!

Die DPolG Hamburg fordert die politischen Entscheidungsträger auf, IHRE, sie während der schweren Corona-Zeit immer zur Stelle stehenden Kolleginnen und Kollegen der Polizei Hamburg, nicht im Regen stehen zu lassen.

Fachbereich Schutzpolizei                                                                                   30.07.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Alternierende Telearbeit ein Erfolgsmodell!

Was wird aus der mobilen Arbeit nach der Pandemie?

Das unter Federführung des Polizeipräsidenten, der Personalabteilung und des Personalrates eingeführte Erfolgsmodell der alternierenden Telearbeit hat sich etabliert. Die DPolG Hamburg hat sich dafür jahrelang engagiert eingesetzt und den Prozess begleitet.

Nach anfänglich 75 Plätzen im Jahr 2017 konnte die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze auf aktuell 476 erhöht werden. Die Pandemie hat noch einmal mehr möglich gemacht, so sind zum einen die jährlichen Kontingente weggefallen und in vielen Bereichen der Polizei ist das mobile Arbeiten aufgrund von Corona möglich geworden, ganz ohne Vorbedingungen. Hier gilt es die neuen Arbeitsmodelle in die Zeit nach der Pandemie zu übertragen

Die Kolleginnen und Kollegen konnten zum 1. Juli 2021 erneut Anträge auf Verlängerung und Neuanträge für die alternierende Telearbeit stellen. Durch die Neugestaltung des Dataport-Vertrages mit der Polizei werden nach und nach moderne Laptops verteilt und damit auch das mobile Arbeiten möglich gemacht.

Sollten wir demnächst wieder in die „Normalität“ zurückkehren, wird das Homeoffice etabliert sein. Die DPolG Hamburg unterstützt die Bestrebungen der Dienststelle, das mobile Arbeiten in der Polizei weiter möglich zu machen.

Derzeit arbeitet das Personalamt an einem Eckpunktepapier,  das es mit den Spitzenorganisationen (dbb und DGB) verhandeln will, um eine sogenannte 93er Vereinbarung nach dem Personalvertretungsgesetz zu vereinbaren. Die DPolG Hamburg ist in dem Gremium vertreten und wird die Interessen der Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich einbringen, ebenso ist eine Dienstvereinbarung im Hause Polizei geplant.

Für die DPolG Hamburg ist es wichtig, für die Kolleginnen und Kollegen weiterhin alternierende Telearbeit mit festgelegten Tagen anzubieten und auf der anderen Seite auch die Rahmenbedingungen für ein zukunftsorientiertes flexibles mobiles Arbeiten auszuhandeln. Deshalb bleiben wir für euch im Gespräch mit dem Personalamt, mit dem dbb Hamburg und der Polizei

Der Landesvorstand                                                                                                  Hamburg, 03.06.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Spatenstich für eine Polizeiakademie der Zukunft?

Am 24. März 2021 erfolgte zusammen mit dem Senator für Inneres und Sport Andy Grote, Polizeipräsident Ralf Martin Meyer und Personalratsmitglied Liv Grolik der erste Spatenstich für den Neubau von Haus A. [siehe aktuelles HPJ Nr. 2/S. 43]. Dieser symbolische Spatenstich ist eine Antwort auf den Film des Personalrats der Polizei, der auf der Personalversammlung 2019 gezeigt wurde. Der Innensenator hatte ein Jahr zuvor auf der Personalversammlung 2018 den Spatenstich für das Ersatzgebäude des alten HSGII im Jahr 2019 angekündigt. Die Ansage im Film lautete: „Es wurde viel geredet, noch mehr Papier bewegt, aber es ist wie immer nichts passiert.“ Nun, zwei „Behördenjahre“ später, endlich der ersehnte Spatenstich und schöne Bilder für Social-Media und die Senatspressestelle.

Doch reicht ein Gebäude um Deutschlands modernste Polizeiakademie zu sein? Natürlich nicht!

Das Haus A wird maximal ein neues Fortbildungshaus, doch noch lange keine neue Polizeiakademie der Zukunft für unseren Polizeinachwuchs. Das Haus A als Ersatzgebäude reicht nicht! Der Innensenator hat es oft betont, er möchte die modernste Polizeiakademie Deutschlands![siehe dazu BILD vom 27.12.2019 & aktuelles HPJ Nr. 2 2021]

Nun müssen Worten auch Taten folgen!

  • Gute Polizeiaus- und Fortbildung für über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern braucht Platz! Eine zukunftsweisende Akademie mit flexibler Raumnutzung und nutzbaren Außenbereichen darf nicht an zu kleinen Flächen scheitern. Neubau PAZ: Nicht kleckern, sondern klotzen!
  • Wir brauchen einen zentralen Campus und keine verstreute AK auf der gesamten Liegenschaft!
  • Die Flächenbedarfe für einen neuen Campus müssen an den Nutzerbedarfen und nicht am Geldbeutel ausgerichtet werden!
  • Kein Umbau des PAZ im laufenden Akademiebetrieb, sondern rechtzeitig und adäquat auslagern!
  • Unser Polizeinachwuchs braucht eine zeitgemäße technische Ausstattung!
  • Die technische Infrastruktur muss an den modernsten und besten Lehr- und Lernformaten ausgerichtet werden!
  • Wir brauchen ein qualitativ hochwertiges und effizient organisiertes Studium/Ausbildung mit ausreichend Lehr- und Stammpersonal ohne Überstundenberg, mit entfristeten Professoren und ausreichend Budget!
  • Die Einstellungsoffensive darf nicht als beendet betrachten werden – 2025/26 werden immer noch mehr Nachwuchskräfte an der Akademie sein als 2014.

Die Corona-Pandemie hat die Akademie weiterhin fest im Griff. Präsenzunterricht, technische Ausstattung, geordneter Ausbildungs- und Studiumverlauf, Impfangebot – Fehlanzeige! Diese akuten Probleme muss Politik und Polizei in den Fokus nehmen und JETZT handeln, um eine erfolgreiche Ausbildung/Studium zu gewährleisten! Symbolische Spatenstiche sind ein hübsches Beiwerk, lösen diese aktuellen Probleme jedoch nicht! Wir werden uns weiterhin konstruktiv an der Bewältigung der aktuellen Themenfelder beteiligen. Wir bleiben dran… 

Der Landesvorstand                                                                                                  Hamburg, 21.4.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Bescheide zu den Widersprüchen/Anträgen amtsangemessene Alimentation im Dezember 2020

Das Personalamt hat damit begonnen an die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen kostenfreie Bescheide zu versenden, die im Dezember 2020 einen Antrag/Widerspruch auf Gewährung einer amtsangemessenen, höheren Besoldung gestellt haben. In diesem Bescheid wird die derzeitige vorliegende Rechtslage aus Sicht des Personalamtes dargelegt bzw. erklärt.

Wie fast schon zu erwarten war hält das Personalamt an seiner Auffassung fest, dass die Besoldung und Versorgung in Hamburg zumindest ab dem Jahr 2013 insofern „korrekt“ war, da niemand (ab 2013) Widerspruch gegen die jeweilige Besoldung bzw. Versorgung eingelegt hat und damit die Verjährungsfrist greift.

Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand käme wegen der Nichtgeltendmachung der Ansprüche im jeweiligen Haushaltsjahr quasi aufgrund dieses eigenen Verschuldens der Nichteinhaltung der entsprechenden Fristen durch die Kolleginnen und Kollegen ebenfalls nicht in Betracht.

Auch könne das Personalamt keine Entscheidung über eine höhere Besoldung und Versorgung treffen − dies sei der Hamburgischen Bürgerschaft vorbehalten.

Somit versteckt sich das Personalamt nach wie vor hinter dem in der Bezügemitteilung Dezember 2020 mitgeteilten Widerruf der Gleichbehandlungszusage ab dem Jahr 2013.

Was ist jetzt zu tun?:

Alle Mitglieder der DPolG Hamburg, die im Dezember 2020 Widerspruch einlegten und einen Bescheid erhalten haben, werden gebeten, der DPolG Hamburg diesen Bescheid umgehend in Kopie zu übermitteln. Sie werden dort gesammelt und gesichtet.

Die DPolG Hamburg wird, zusammen mit ihrem Dachverband dem dbb hamburg, eine juristische Prüfung vornehmen lassen und anschließend allen, die ihren Bescheid an die DPolG Hamburg gesandt haben, einen Musterwiderspruch zukommen lassen.

Natürlich kann jeder selbst entscheiden, ob sie den Bescheid des Personalamtes gegen sich gelten lassen oder ob sie innerhalb der besagten Monatsfrist erneut Widerspruch einlegen.

Die Widerspruchsfrist von einem Monat ist unbedingt zu beachten, weil sich sonst die Angelegenheit rein rechtlich dann erledigt hat.

Der Landesvorstand                                                                                                  Hamburg, 19.4.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Beweis- und Festnahme Hundertschaft

DPolG: Politisch gewollt und polizeilich dringend benötigt!

Nach wie vor befindet sich die BFHu (LBP 5) im Aufbau und vielleicht ist das sogar bewusst und gewollt so gesteuert worden. Wie wir bereits vor einem Jahr berichtet haben, ist die Platzsituation innerhalb der LBP 5 immer noch nicht besser geworden − ganz im Gegenteil. Seit Einsetzung der BFHu und der Einführung der Kennzeichnungspflicht, die interessanterweise völlig problemlos (!) seitens der Dienststelle umgesetzt wurde, gibt es beträchtliche Platzprobleme!

Der Unterschied zu den vergangenen Jahren ist, dass die gewollte Stärke noch nicht erreicht wurde, allerdings mehr Kolleginnen und Kollegen in der BFHu ihren Dienst verrichten und zwar trotz der desolaten Raumsituation. Die Kapazität war von Anfang an ausgereizt und die Suche nach Räumlichkeiten wurde in der Prioritäten-Liste ganz nach oben gesetzt − leider ohne Erfolg.

Die DPolG Hamburg erwartet von der Dienststelle, dass endlich agiert wird und damit die gute Arbeit und das hohe Engagement der Kolleginnen und Kollegen nicht verloren gehen. Nach über drei Jahren ist eine Lösung überfällig!

Der Landesvorstand                                                                                                  Hamburg, 14.4.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Corona Anerkennung als Dienstunfall

DPolG-Forderung nach vereinfachter Anerkennung erfüllt

Im April letzten Jahres forderte die DPolG Hamburg die Dienststelle auf:

„… im Falle einer Ansteckung bei der die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass diese
im Dienst erfolgt ist, auch die Verantwortung zu übernehmen und die Erkrankung als
Dienstunfall anzuerkennen!“

Stand das Personalamt bei einer Infektion mit Covid-19, bei der es nicht gänzlich
auszuschließen ist, dass diese im nicht-dienstlichen Bereich stattgefunden hat, der
Anerkennung als Dienstunfall doch bisher ablehnend gegenüber. Die Beweislast lag
also bisher bei den infizierten Kolleginnen und Kollegen, die einen konkreten
Zeitpunkt und Ort der Infektion benennen mussten, damit eine Infektion mit Corona
als Dienstunfall anerkannt werden könnte.

Dies nahm der Landesvorstand der DPolG Hamburg am 19. Februar zum Anlass,
um in einem Gespräch mit der Behördenleitung auf diesen Missstand hinzuweisen
und eine Beweislastumkehr zugunsten der Kollegen zu fordern.

Mit Unterstützung der Innenbehörde ist nun offenbar ein Umdenken beim
Personalamt erfolgt: Ein Folgegespräch des Landesvorsitzenden Thomas
Jungfer mit Staatsrat Bernd Krösser ergab, dass nun Infektionen, bei denen
die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass sie im dienstlichen Umfeld
stattgefunden haben, auch als Dienstunfall mit allen Folgen anerkannt werden
sollen.

Die DPolG Hamburg begrüßt dieses Umdenken beim Personalamt, denn damit
wurde den besonderen und schwierigen Umständen der Hamburger
Polizeibeschäftigten in ihrer Dienstausübung hinsichtlich des Infektionsschutzes
Rechnung getragen – die tatsächliche Bewertung konkret angezeigter Dienstunfälle
wird aber weiter intensiv verfolgt werden!

Der Landesvorstand Hamburg, 12.3.2020

 

(Hier das Flugblatt zum Download)

Heilfürsorge: Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen in Gefahr!

DPolG: Inakzeptable Benachteiligung dienstälterer Kolleginnen und Kollegen sofort beenden!

Es steht wieder mal neues Unheil vor der Tür der Heilfürsorge: Eingereichte Heil- und Kostenpläne für zahnärztliche Behandlungen von Heilfürsorge-Alt-Berechtigten waren aufgrund „ungeklärter Rahmenbedingungen“ seit Mitte Dezember 2020 auf Eis gelegt und seitdem nicht beschieden worden! Vergangene Woche nun – erst gute zwei Monate später – erhielten zahlreiche Antragsteller nun endlich ihren Bescheid, haben aber nicht schlecht gestaunt, als sie lesen mussten, dass lediglich die Kosten für 60 (!) Prozent statt 100 Prozent des Regelsatzes übernommen werden sollen. Was war passiert?

Durch die Umstellung von 50 Prozent auf 60 Prozent Regelleistung bei Zahnbehandlungen nach dem SGB Ende 2020 fiel auf, dass die Heilfürsorge-Alt-Berechtigten nun folgerichtig 120 Prozent hätten bekommen müssen (nicht der Gesamtkosten, sondern der Regelleistung, die so gut wie nie annähernd kostendeckend ist!). Was aber nicht abgerechnet werden konnte und deshalb hinterfragt wurde. Dabei stellte man fest, dass – im Gegensatz zu den Bestimmungen der Heilfürsorge-Neu – der bislang immer gewährte doppelte Festkostenzuschuss aus irgendwelchen „formellen“ Gründen bei der Heilfürsorge-Alt gar nicht vorgesehen war!

Wie konnte man so etwas übersehen? Eine Katastrophe, da es sich ja regelmäßig um sehr hohe Beträge dreht, auf denen die Betroffenen nun sitzen bleiben! Also ist der Handlungsdruck entsprechend hoch! Sollte man meinen…! Aber leider haben sich bislang die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung noch nicht zu der einfachen und naheliegenden Lösung durchringen können, die Leistung der HF-Alt einfach auf das Niveau der HF-Neu anzuheben, von dem man bisher sowieso ausgegangen war – Mehrkosten entstehen so ja keine. Hier darf es keine weitere Verzögerung geben!

In ersten Gesprächen des Landesvorstandes in dieser Sache mit Innensenator Andy Grote und Staatsrat Bernd Krösser zeigten diese dann auch Ihr Verständnis für die Situation und sagten zu, sich für eine Lösung im Sinne der Betroffenen einsetzen zu wollen. Die DPolG Hamburg wird sich weiterhin vehement für eine gerechte und dem gefahrengeneigten Beruf entsprechende Heilfürsorge und gegen eine Absenkung der bereits in vielen Bereichen fragwürdig geringen Leistungen stark machen! Die Heilfürsorgebestimmungen sind ein intransparentes und nicht nachvollziehbares Vorschriftengeflecht – auch das muss endlich anders werden!

Der Landesvorstand                                                                                                  Hamburg, 2.3.2021

(Hier das Flugblatt zum Download)