WICHTIGE INFORMATION Verfahrensstand amtsangemessene Alimentation (aA)! – Widerspruch auch für 2023 einlegen!
Die DPolG Hamburg empfiehlt, dass alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger – erstmals oder ggf. zusätzlich und unter Aufrechterhaltung ihrer bereits in 2020, 2021 und/oder 2022 eingelegten Widersprüche – auch im laufenden Kalenderjahr gegen die Besoldungsmitteilungen November und Dezember 2023 für das laufende Kalenderjahr sowie die Folgejahre Widerspruch einlegen und eine amtsangemessene Vergütung verlangen sollten.
Hintergrund:
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass für die Musterkläger, die in den Jahren 2011 oder 2012 unter Einbeziehung auch der Folgejahre Widerspruch eingelegt und dann für die Folgejahre keine weiteren Widerspruchsverfahren durchgeführt haben, die Durchführung eines weiteren Widerspruchsverfahrens für die Folgejahre nicht notwendig sei.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich dieser Rechtsauffassung allerdings ausdrücklich nicht angeschlossen und vertritt offensichtlich auch heute noch eine gegenteilige Auffassung, so dass davon auszugehen ist, dass sie auch in den aktuell noch anhängigen Verfahren die Aussage des Verwaltungsgerichts in Abrede stellen wird.
So weit, so schlecht!
Die DPolG Hamburg hält einen erneuten Widerspruch auch deshalb für erforderlich, weil es sich jetzt um neue gesetzliche Regelungen aus den Jahren 2022 und 2023 handelt und nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die einschlägige Rechtsprechung in höheren Instanzen einen gesonderten Antrag/Widerspruch auch für 2022 und 2023 sowie die Folgejahre verlangt, weil die vorliegende Fallkonstellation nicht unbedingt vergleichbar ist mit den Musterklagen aus 2011/2012.
Aufgrund unklarer Erfolgsaussichten (HmbBesVAnpG und beschlossenes Besoldungsstrukturgesetz) kann zum jetzigen Zeitpunkt – für die entsprechenden Widersprüche/Anträge kein Rechtsschutz gewährt werden und ggf. Gebühren von ca. € 100,00 (und mehr) die anfallen könnten, selbst zu zahlen wären, wenn sich die Widersprüche/Anträge später als unbegründet herausstellen sollten.
Anträge zur aA für das Jahr 2023 sind auf unserer Homepage (dpolg-hh.de) eingestellt. Den „passenden“ Antrag runterladen, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (intern oder extern) an das Funktionspostfach von PERS 3 senden:
Pol-PERS-Alimentation bzw. pers-alimentation@polizei.hamburg.de
Die Personalabteilung stellt sicher, dass alle auf diese Weise eingehenden Anträge/Widersprüche mit dem jeweiligen Eingangsdatum erfasst und an das Personalamt weitergeleitet werden. Eine Kopie an die DPolG Hamburg ist nicht notwendig.
Der Landesvorstand Hamburg, 28.11.2023
Anträge zum Herunterladen
Jetzt teilen!
WERTSCHÄTZUNG UND ANERKENNUNG LEBEN
–DPolG fordert Entscheidungen FÜR die Kolleginnen und Kollegen–
Die Hamburger Polizei arbeitet „Ihre“ oftmals personalintensiven Einsätze professionell, routiniert und engagiert ab.
Dazu gehören u. a. Demonstrationen, Fußballeinsätze, Präsenzdienste oder Großeinsätze und selbstverständlich die Bewältigung der täglichen Einsatzanlässe. Dies hat zur Folge, dass die Kollegen/innen enorm belastet werden durch Anordnung von 12-Stunden-Diensten, dauerhafte Eingriffe in die Dienstzeitregelungen, Anordnung von Mehrarbeit, Dienstzeitverschiebungen und die Streichung von freien Wochenenden.
Die Belastungsgrenze unserer Kollegen/innen ist bereits am Scheitelpunkt. Eine Verpflegung im Einsatz ist an den Regularien der Verpflegungsregelung gebunden, diese wiederum hat starre verwaltungsrechtliche Vorgaben. Bei der Anordnung der Einsatzverpflegung, gerade bei angespannten und unklaren Einsätzen, muss ein Ausbrechen aus der unflexiblen Verpflegungsregelung auch außerhalb einer BAO möglich sein.
Dass dieser „tägliche Wahnsinn“ noch steigerungsfähig ist erleben wir seit ca. zwei Wochen. Die Folgen des verbrecherischen Angriffs auf Israel reicht auch bis nach Hamburg, deshalb kommen unsere Kolleginnen und Kollegen nicht aus den Stiefeln. Die Polizei wird sich möglicherweise in den nächsten Wochen auf weitere personalintensive und konfrontative Einsätze einstellen müssen.
Der Landesvorstand Hamburg, 20.10.2023
DPolG Weihnachtsmärchen 2023
„Der gestiefelte Kater“ nach den Brüdern Grimm
im Ernst Deutsch Theater
Sonntag, 10. Dezember 2023, 13:30 Uhr
Preise: 7,00 € bis 11,00 € p. P.
(inklusive Garderobe/Weihnachtstüte/Weihnachtsmann)
Die Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Fahrkarte im HVV-Bereich!
Kartenreservierung und Kartenverkauf ab sofort
in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg * Telefon: 254026-0
ACHTUNG: Die Karten müssen bis 14 Tage nach Bestellung in der DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18, abgeholt werden, sonst erfolgt ein Weiterverkauf!
Hamburg, 09. Oktober 2023
DPolG: Der Umorganisationsprozess der Personalabteilung der Polizei schreitet weiter voran
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der DPolG Hamburg auf die Tarifverhandlungen 2023 ließ der scheidende Polizeipräsident Ralf Martin Meyer „die Katze aus
dem Sack“: Die Tarifbeschäftigten in der Personalabteilung der Polizei Hamburg sollen zukünftig in die Entgeltgruppe 9b TV-L eingruppiert werden! Damit wäre eine langjährige
Forderung der DPolG Hamburg erfüllt!
Die Vorsitzende des Fachbereiches Verwaltung der DPolG Hamburg, Beate Petrou, sagte zum geplanten Umorganisationsprozess bei PERS: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Personalabteilung arbeiten seit Jahren mit großem Engagement und hoher Arbeitsbelastung für die Kolleginnen und Kollegen der Polizei Hamburg.
Durch eine Schieflage in der Bezahlstruktur und der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle innerhalb der Hamburger Behördenlandschaft verlor die Polizei seit Jahren gerade im Bereich
der Personalverwaltung (PERS 3) regelmäßig gut eingearbeitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Warum? In anderen Behörden wird für die gleiche Arbeit und weniger zu betreuenden
Personalakten mehr bezahlt. Die angekündigte mögliche Anpassung der Vergütung auf EG 9b TV-L ist ein wichtiger Schritt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.“
Die DPolG Hamburg wird den Prozess weiter eng begleiten und alles daransetzen, dass auch für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in der Personalabteilung eine neue
Dienstpostenbewertung erfolgt. Die Umstrukturierung sollte aus Sicht der DPolG zum Ziel haben, die Qualität der Personalverwaltung zu halten, weiter zu verbessern sowie die Entgelt- bzw. Besoldungsstruktur anzupassen.
Die anderen Bereiche der Personalabteilung müssen genau so betrachtet werden, um eine Optimierung der Arbeit und das bestmögliche Umfeld für die Kolleginnen und
Kollegen zu erreichen. Die DPolG Hamburg steht PERS weiterhin als Gesprächspartner zur Verfügung und wird den Umorganisationsprozess auch in Zukunft konstruktiv unterstützen.
Fachbereich Verwaltung Hamburg, 16.10.2023






