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AAH 07.05.2024

18 Tage Dienst – 0 Tage Frei die Wachdienstgruppen vor dem KOLLAPS!!

Fußball, Demos, Großveranstaltungen… In der Sport- und Eventstadt Hamburg gibt es offenbar genug Gründe und keiner scheint zu gering zu sein, um nicht noch mal die AAH aufzurufen!

Wie die DPolG Hamburg schon während und nach G20 bereits mehrfach und anschließend über die Jahre immer wieder angemahnt hat, ist die AAH keine beliebige Verfügungsmasse zum Auffangen der desolaten Personalsituation in der LBP bzw. um Kosten für Fremdkräfte oder externe Dienstleister einsparen zu können!

Jetzt scheint es aber wieder so weit zu sein – kaum eine Woche, in der nicht zumindest die Vorplanungen für einen AAH-Aufruf laufen! Und die EM kommt erst noch!!

Eigentlich ist dazu alles schon – mehrfach – gesagt, aber offenbar nicht überall gehört worden. Lassen wir hier deshalb noch einmal das Personalamt zu Wort kommen (Auszug aus den Ausführungen zur Ausnahmegenehmigung für den Alarmdienst I vom 26.5.2017):

Die Dienstplanung muss daher gewährleisten, dass auch in hohen Belastungszeiten die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der Ausgleich im vorgesehenen Bezugszeitraum sichergestellt ist, und die Dienststelle muss flankierend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Reduzierung der Belastung ergreifen, beispielsweise durch Personalverstärkung von anderen Dienstherrn, Beauftragung externer Dienstleister sowie interne Aufgabenkritik.“

Die Belastung der Kollegen und Kolleginnen, die direkt in der AAH eingebunden sind, als auch derer, die aus anderen Bereichen in den dann brachliegenden Grundlasten aushelfen oder liegengebliebene Arbeit zusätzlich erledigen müssen, ist wieder zum Bersten angespannt!

Die DPolG Hamburg fordert die Dienststelle auf, die vom Personalamt geforderten flankierenden Maßnahmen endlich umzusetzen und die Kollegen und Kolleginnen an den Wachen endlich und dauerhaft zu entlasten.

Der Fachbereich Schutzpolizei wird die Situation selbstverständlich weiter konstruktiv kritisch begleiten und weiter den Finger in die Wunde legen!

Fachbereich Schutzpolizei                                                                       Hamburg, 07.05.2024

Erhöhung der Polizeizulage kommt!

Schritt in die richtige Richtung!
DPolG-Forderung erfüllt: Erhöhung der Polizeizulage kommt

„Steter Tropfen…“ Die Durchsetzungskraft und der lange Atem der DPolG
Hamburg führten erneut zum Erfolg! Seit vielen Jahren kämpfen wir für eine
deutliche Anhebung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der
Ruhegehaltsfähigkeit! Unser Engagement führte jetzt zu einem Teilerfolg!

Die DPolG Hamburg wurde heute von Innensenator Andy Grote (SPD)
informiert, dass die Anhebung der Polizeizulage auf den Weg gebracht
worden ist.

Das plant der Senat: Ab dem 01.08.2025 soll die Polizeizulage von
derzeit 127,38 Euro auf zunächst 170 Euro ansteigen und ein Jahr
später dann auf 180 Euro. Dabei soll die Polizeizulage zukünftig auch
der Dynamisierung unterliegen.

Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und von der Forderung der
DPolG Hamburg nach einer Erhöhung auf 250 Euro noch weit entfernt, aber
es ist endlich Bewegung in die Diskussion um eine Zulagenerhöhung
gekommen.

Die DPolG Hamburg wird weiterhin engagiert und mit Vehemenz für die
Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kämpfen,
versprochen!

„Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat bereits verloren!“

Der Landesvorstand Hamburg, 30.04.2024

Vorbereitung auf den Ruhestand

DPolG-Tagesseminar: Vorbereitung auf den Ruhestand

Die DPolG Hamburg lädt alle interessierten verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die in naher Zukunft ihren aktiven Polizeivollzugsdienst beenden, in den wohlverdienten Ruhestand gehen und Mitglied der DPolG sind, zu einem Tagesseminar ein.

Wir wollen mit und für euch wichtige Fragen rund um eure bevorstehende Pensionierung besprechen und Hinweise für die Zeit „danach“ geben.

Fragen und Problemfelder zu Beihilfe, privater Krankenversicherung, Nebentätigkeiten und Hinzuverdienst, Notfallordner, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden dabei im Vordergrund stehen. Auch zum speziellen Thema Erbrecht wird informiert.

Das Seminar ist sonderurlaubsfähig und für das leibliche Wohl wird selbstverständlich gesorgt.

  • WANN?
  • Donnerstag, 30. Mai 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr (AUSGEBUCHT)
  • Donnerstag, 25. Juli 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr
  • Donnerstag, 19. September 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr
  • Donnerstag, 24. Oktober 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr

 

  • WO?
  • DPolG-Geschäftsstelle, Holzdamm 18 (Nähe Hauptbahnhof)

Das Tagesseminar wird vom Seniorenbeauftragten der DPolG Hamburg, Freddi Lohse, geleitet.

Bitte meldet euch bevorzugt per E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de oder telefonisch in der Geschäftsstelle unter Tel.: 040.2540260 an. Jetzt anmelden!

Der Landesvorstand                                                                                              Hamburg, 16.04.2024

 

Polizeizulage

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit an.

Am 13. Juli 2023 verkündete Innenministerin Faeser (SPD) die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für rund 56.000 Bundesbedienstete. In ihrer Rede betonte sie, „Die Polizeibeamtinnen und -beamten halten jeden Tag auf der Straße ihren Kopf für das hin, was in der Politik beschlossen und in der Gesellschaft diskutiert wird.“ Ein klares Zeichen der Wertschätzung. Doch wo bleibt diese Wertschätzung in Hamburg?

Auf der Personalversammlung 2022 betonte Innensenator Andy Grote (SPD), dass es an der Zeit ist, die Polizeizulage zu erhöhen und sich somit dem Bund anzunähern. Auf der Personalversammlung 2023 wiederholte er diese Zusage. Was ist seitdem passiert? N I C H T S!        N A D A!         N I E N T E!

Die Bundesregierung schafft es in 18 Monaten die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage durchzusetzen! Und in Hamburg, außer leerer Phrasen vor den Kolleginnen und Kollegen auf ihrer Personalversammlung, ist nichts passiert.

Wertschätzung des Senats insbesondere des Ersten Bürgermeisters, Peter Tschentscher (SPD), und des fachlich zuständigen Innensenators Andy Grote (SPD)? – Fehlanzeige!

Die Erhöhung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit führen unmittelbar zu einer sofortigen Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs in Hamburg.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Grote eindringlich auf, endlich der Bundesinnenministerin zu folgen und die langjährigen Kernforderungen der DPolG Hamburg umzusetzen.

Fachbereich Schutzpolizei

Fachbereich Wasserschutzpolizei

Fachbereich Kriminalpolizei                                                                    Hamburg, 15.04.2024

 

Pressemitteilung

22.03.2024

Teil-Legalisierung von Cannabis

„Nichts wird besser, aber vieles wird schlechter werden.“

Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident Sachsen, Bundesrat, 22.03.2024

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetzesvorhaben einer Teil-Legalisierung von Cannabis abgelehnt. Damit kann das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war die letzte Chance wesentliche Änderungen vorzunehmen und die berechtigte Kritik insbesondere der Innen- und Justizminister aus den Bundesländern sowie der Polizeigewerkschaften aufzunehmen.

Das bereits vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossene Cannabis-Gesetz sieht vor, dass Erwachsene in Zukunft bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen dürfen und drei Cannabis-Pflanzen zu Hause aufziehen können. Außerdem sollen Cannabis-Clubs mit bis zu 500 Mitgliedern gemeinschaftlich Cannabis anbauen dürfen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Der Bundesrat war die letzte, leider vergebliche, Hoffnung ein Gesetz zu verhindern oder so zu verändern, dass sich in naher Zukunft als Irrweg herausstellen wird. Das Cannabis-Gesetz ist entgegen der parteiübergreifenden Auffassung der Innen- und Justizminister der Länder auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Die Bedenken wurden vom Tisch gewischt und für die Justiz wird das Gesetz nichts als ein vom Bundestag verordnetes, organisiertes Chaos bedeuten.

Ich gehe davon aus, dass zukünftig mehr Menschen Cannabis konsumieren. Der Cannabis-Markt wird größer und die Organisierte Kriminalität wird Wege finden, ihr Cannabis an die Konsumenten zu bringen. Mit dem Gesetz kann die Organisierte Kriminalität hervorragend leben und sich auch auf Kinder und Jugendliche konzentrieren, die keinen Zugang zu Cannabis bekommen werden.

Der Schwarzmarkt wird belebt und nicht ausgetrocknet. Bei Dealern dürften heute die Korken knallen, denn in wenigen Wochen darf jeder Erwachsene mit 25 Gramm Cannabis unterwegs sein – herrliche Zeiten für Dealer und ihr Geschäft.

Für meine Kolleginnen und Kollegen wird sich konkret nichts ändern, ganz im Gegenteil. Der Kontrollaufwand wird sehr kleinteilig, zeitintensiv und überbordend werden. Das Gesetz ist in der jetzigen Form nichts als ideologiegetriebener Murks.“

Den nachfolgenden Worten von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist nichts hinzuzufügen:

„Die Polizisten werden auf der Straße sein und feststellen müssen: Ist das legaler Handel, ist das illegaler Handel, wurden drei Gramm zu viel angebaut, haben die noch ‚ne Oma zu Hause, die auch noch anbauen durfte? Ich sage Ihnen, ich habe keine Lust, meine Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen.“ ARD, 23.02.2024

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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