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G7-Patches Elmau 2022

 

Nur für kurze Zeit zum Vorzugspreis!

G7- Patches Elmau 2022

Der G7-Gipfel 2022 findet erneut auf Schloss Elmau bei Garmisch-Partenkirchen statt.

Im Zuge dessen haben zwei Mitglieder der DPolG Hamburg ein Patch   (PVC oder Stoff) entwickelt und produzieren lassen.

 

Ruhegehaltfähigkeit Polizeizulage

Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage im Bund auf den Weg gebracht

Bundesinnenministerin Nancy Feser (SPD) kündigte auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit an.

Jetzt hat sie ihren Worten auch Taten folgen lassen, Ende April hat das Bundesinneministerium (BMI) einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und Zoll sowie Soldatinnen und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben im Bundesdienst vorgelegt.

Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage war ab dem Jahr 1999 bundeseinheitlich mit Übergangsregelungen bis zum Jahr 2010 abgeschafft worden.

Nach der Föderalismusreform 2006 wurden in Bayern später auch in Nordrhein-Westfalen und Sachsen die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt.

Nun soll dies auch für die Bundesbeamtinnen und –beamten wieder gelten – warum nicht auch in Hamburg?

Die Polizeizulage würdigt die besonderen Belastungen des Polizeiberufes.

Diese Belastungen wirken auch über den Eintritt in den Ruhestand hinaus.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Grote eindringlich auf, es der Bundesinnenministerin und seinen Amtsbrüdern in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gleichzutun und diese langjährige Kernforderung der DPOlG Hamburg endlich umzusetzen.

 

Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, 08.06.2022

Pressemitteilung: Personalratswahl Polizei Hamburg

DPolG baut absolute Mehrheit weiter aus (+ 1 Sitz)

Die DPolG sagt Dankeschön: Überragender Wahlsieg der DPolG Hamburg

 

Die Personalratswahl in der Hamburger Polizei ist am heutigen Tag mit der öffentlichen Auszählung im Polizeipräsidium beendet worden. Nach der Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses

durch den Wahlvorstand hat die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG), als mitgliederstärkste Polizeigewerkschaft, einen überragenden Wahlsieg errungen. Der Personalrat der

Polizei Hamburg hat insgesamt 25 Sitze (Beamte und Arbeitnehmer) von denen 16 Sitze

auf die DPolG Hamburg entfallen, 5 Sitze auf den BDK und 4 Sitze auf die GdP.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Was für ein grandioser Tag! Wir freuen uns riesig über dieses Super-Wahlergebnis und den damit verbundenen Vertrauensbeweis. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben offensichtlich die hervorragende Arbeit, die die Personalräte der DPolG auch in den schwierigen Jahren der Pandemie geleistet haben, anerkannt und honoriert. Dieses Wahlergebnis ist für uns Ansporn und Motivation, auch in der nun vor uns liegenden Wahlperiode die Interessen aller Polizeibeschäftigten mit Engagement und Kompetenz zu vertreten. Mit diesem deutlichen Votum für die DPolG Hamburg ist uns auch gegenüber dem Hamburger Senat und der Polizeiführung der Rücken gestärkt worden, danke!“

Bei Rückfragen:

Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

Pressemitteilung zum Download

DPolG im Gespräch mit der SPD Hamburg

Gestern (16. Mai 2022) waren Landesvorsitzender Thomas Jungfer, Landesvize Klemens Burzlaff und Landesredakteur Frank Riebow zu Gast bei der SPD Hamburg.

Die Landesvorsitzenden der SPD, Senatorin Melanie Leonhard und der neue Co-Vorsitzende Nils Weiland, empfingen die Polizeigewerkschafter zu einem Informations- und Meinungsaustausch im Kurt-Schumacher-Haus. Bestimmende Themen des fast eineinhalbstündigen Gespräches waren unter anderem die Bewerbersituation und hier besonders die unbefriedigende Anzahl von potentiellen Nachwuchskräften für den mittleren Polizeivollzugsdienst, das Einstellungsmanagement, die Personal- und Belastungssituation für unsere Kolleginnen und Kollegen und die aus Sicht der DPolG unzureichende Fortbildung.

Weitere für die DPolG wichtige Themenfelder, wie die Einführung der zweigeteilten Laufbahn für die Schutz- und Wasserschutzpolizei, die Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge und der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage sowie die grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Polizeibeschäftigten, wurden mit der Landesspitze der SPD konstruktiv diskutiert.

Melanie Leonard und Nils Weiland zeigten sich gut informiert und offen für Argumente, die das Ziel haben, die Attraktivität der Polizei als Arbeitgeber für junge Menschen zu verbessern und allen Kolleginnen und Kollegen der Polizei die Wertschätzung entgegenbringen, die sie verdienen. DPolG und SPD vereinbarten den Dialog – mit einem besonderen Augenmerk auf die Nachwuchsgewinnung – fortzusetzen.

 

Der Landesvorstand

 

 

DPolG: Anerkennung DU Corona

Fehlende Wertschätzung bei der Anerkennung einer Covid 19 Erkrankung als Dienstunfall

Nachdem Anfang des Jahres 2020 die DPolG Hamburg intensiv gefordert hat, eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus (Covid-19) als Dienstunfall anzuerkennen (siehe Flugblatt vom 13.04.2020), veröffentlichte das Personalamt im August 2021 ein Rundschreiben.

Kernaussage der obersten Dienstbehörde war: Erkranken Beamtinnen und Beamte aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 liegen die Voraussetzungen für einen Dienstunfall grundsätzlich vor, sofern geringfügige klinische Symptome bestehen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich Ort und Zeitpunkt der Infektion konkret nachweisen lassen und dieses Ereignis eindeutig während der Dienstausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.

In diesem Rahmen muss in der Regel ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person (sog. Indexperson) stattgefunden haben. Seit Anfang dieses Jahres häufen sich die Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen, die sich in Ausübung ihres Dienstes unter den o.a. Umständen mit dem Coronavirus infiziert haben und deren Erkrankung nicht als Dienstunfall anerkannt wird.

Die Dienststelle begründet die Ablehnung häufig mit dem fehlenden Nachweis über die Infektion der Indexperson und fordert die Kolleginnen und Kollegen indirekt auf, diesbezüglich doch selbst tätig zu werden.

Wie bitte? Dieselben Kolleginnen und Kollegen, die disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie zu Übungszwecken ihr eigenes PKW-Kennzeichen in ZEVIS eintragen, um Praktikanten zu unterweisen, sollen nun den „Kontakt zur Indexperson herstellen“ und um die Übermittlung des PCR-Ergebnisses bitten? Sollen unsere Kolleginnen und Kollegen hier als persönliche Gesundheitsbehörde in eigener Sache ermitteln?

Die Herbeiführung der zur Dienstunfallverhandlung nötigen Unterlagen und „Beweise“ liegen nach Auffassung der DPolG Hamburg bei der Dienststelle!

Die DPolG Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, hier eine wertschätzende Lösung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen!

Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 09.05.2022

DPolG: Erschwerniszulagenverordnung anpassen!

Immer wieder kommt es vor, dass Kolleginnen und Kollegen einsatzbedingt nach einem Nachtdienst länger arbeiten müssen und damit faktisch „ihre“ Nacht verlängern müssen!

Die Zulage für besonders belastende Dienste im Polizeivollzug ist im § 4 a der Hamburgischen Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO) geregelt. Für Nachtdienststunden in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr werden gewisse Zulagen gewährt.

Arbeitet ein Polizeivollzugsbeamter aber zum Beispiel innerhalb eines 12er Nachtdienstes von 18 bis 6 Uhr einsatzbedingt länger, bekommt er für die Stunden nach 6 Uhr keine Zulagen mehr, es sei denn, der Nachtdienst endet an einem Sonn- oder Feiertag.

Bekanntlich sind jedoch die letzten Stunden, die anstrengendsten Stunden des Dienstes!

Ein weiteres Beispiel sind verschobene Dienste von einem „normalen“ Nachtdienst von 21 bis 6 Uhr beispielsweise zu einem Dienst von 23 bis 8 Uhr. Wer morgens später im Bett ist, erhält keine weiteren Zulagen als finanziellen Ausgleich, obwohl hier eine besondere Erschwernis vorliegt und die Nacht durchgearbeitet worden ist.

Die DPolG Hamburg fordert die Anpassung der HmbEZulVO dahingehend, dass nach einem Nachtdienst die Stunden ab 6 Uhr ebenfalls als besondere Belastung angesehen und entsprechend vergütet werden.