DPolG Hamburg fordert moderne Einsatzjacke und taktische Westen für den Ermittlungsdienst
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG Hamburg) fordert mit Nachdruck
die Einführung einer funktionalen, zivilgeeigneten Einsatzjacke für die Hamburger Kriminalpolizei.
Der tägliche Außendienst erfordert eine moderne, einheitliche Ausstattung, auch in Zivil.
Dennoch fehlt es den Kolleginnen und Kollegen der Kripo bislang an einer solchen Grundausstattung.

Es klafft eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit, die dringend geschlossen werden
muss. Dabei ist die Notwendigkeit dieser Einsatzjacken selbst von der Polizeiführung
anerkannt.
Allein an der Umsetzung scheitert es seit Jahren – angeblich am Geld.
Eine Argumentation, die für die Kolleginnen und Kollegen, die täglich draußen im Einsatz stehen,
zunehmend schwer nachvollziehbar ist. Denn eine solche Jacke, wie sie etwa bei
Außendiensten oder operativen Maßnahmen getragen werden könnte, ist weder teuer noch
technisch komplex aber sie wäre ein spürbarer Fortschritt.
Eine moderne Einsatzjacke würde die Ermittlungsarbeit erleichtern, die Kolleginnen
und Kollegen vor Wind, Wetter und unzumutbaren Einsatzumgebungen schützen
und gleichzeitig zur sichtbaren Präsenz bei Maßnahmen wie z.B. Nachbarschaftsbefragungen beitragen.
So würde nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung gestärkt, auch die Attraktivität des
Dienstzweigs „K“ könnte dadurch steigen. Ein professionelles Auftreten beginnt bei
der Ausrüstung und die ist aktuell schlicht unzureichend.
Die Kriminalpolizei Hamburg braucht eine zeitgemäße, funktionale und einheitliche
Einsatzkleidung – und dazu gehört mindestens diese Jacke. In diesem Zusammenhang fordert
die DPolG Hamburg auch die dringend notwendige Erhöhung der taktischen
Überziehwesten für die Mitarbeitenden der Kriminalpolizei.
Die bisherige Ausstattung in „homöopathischen Dosen“ ist der Einsatzrealität längst nicht mehr
angemessen.
Die DPolG Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, sich endlich dieser Aufgaben anzunehmen
und sowohl die Einsatzjacken als auch die taktischen Westen für die Kriminalpolizei in ausreichender
Zahl anzuschaffen und strukturiert zu bewirtschaften. Ein entschlossenes Handeln ist gefragt.
DPolG Hamburg fordert sofortige Ausschreibung aller unterwertig besetzten Dienstposten!
NEUES PERSONALAUSWAHLGESETZ IN KRAFT
03.04.2025 I Zum 1. April 2025 trat das Hamburgische Personalauswahlgesetz (PAuswG HA) in Kraft. Es verpflichtet die Verwaltung – also auch die Polizei Hamburg – bei jeder dauerhaften Übertragung höherwertiger Dienstposten zur strikten Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Was bedeutet das konkret für die Polizei Hamburg?
Aktuell sind mehr als 800 Kolleginnen und Kollegen unterwertig eingesetzt, leisten also höherwertige Arbeit ohne offizielle Beförderung oder entsprechende Besoldung. Diese Praxis wird mit dem neuen Gesetz rechtswidrig, wenn nicht vorher eine Ausschreibung und Auswahl nach Bestenauslese erfolgt. Ab 1. April dürfen höherwertige Dienstposten nicht mehr „einfach so“ übertragen werden.
Unsere klare Haltung als DPolG Hamburg:
Keine Schlechterstellung für engagierte Kolleginnen und Kollegen!
Wer heute schon Verantwortung trägt und die Funktion erfüllt, muss weiterhin ohne Nachteile berücksichtigt werden.
Die Verantwortlichen in der Polizei, aber auch in der Politik, müssen die tatsächlich geleistete Arbeit endlich anerkennen, nicht nur in der Bewertung, sondern auch in der Besoldung und Perspektive. Seit Herbst 2024 ist bekannt, dass es eine Änderung geben muss, passiert ist bisher nichts. Umgehend muss eine Übergangsregelung mit Augenmaß erarbeitet werden.
Wir fordern die Verantwortlichen auf, sofort Gelder zur Verfügung zu stellen, damit alle unterwertig besetzten Stellen sofort ausgeschrieben werden können und die bereits eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zu befördern. Für die Zukunft müssen transparente Kriterien mit einem fairen Zugang zu unterwertigen Stellen geschaffen werden.
Pressemitteilung
27.03.2025
Hamburg hat gewählt: Was der neue Senat jetzt anpacken muss
DPolG Hamburg fordert „Sondervermögen“ von 100 Millionen Euro für die Polizei
Hamburg hat gewählt und trotz spürbarer Verluste für die bisherigen Regierungsparteien werden SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihre Koalition in Hamburg fortsetzen können und wollen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft erwartet, dass beide Koalitionsparteien ihre vor der Bürgerschaftswahl gemachten sicherheitspolitischen Zusagen einhalten und die Gewährleistung der inneren Sicherheit unserer Stadt priorisieren.
Zugesagt wurden von den Grünen unter anderem weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur, um auch eine Entlastung der Polizeibeschäftigten von Routineaufgaben durch die Fortsetzung der Digitalisierung von Arbeitsprozessen zu erreichen. Für die SPD ist die kontinuierliche Digitalisierung in der Verwaltung und bei der Polizei ein Schlüssel für moderne und effiziente Strukturen. Die SPD sieht sich als Partei auf dem richtigen Weg, um Prozesse zu vereinfachen und die Arbeit der Beschäftigten spürbar zu entlasten. Die vor der Bürgerschaftswahl abgegebenen Statements haben wir gehört und gelesen. Jetzt muss es darum gehen, Erkenntnisse in konkretes politisches Handeln umzusetzen!
- Dazu bedarf es Personal und (mehr) Geld!
Die DPolG Hamburg fordert den zukünftigen Hamburger Senat auf, in der aktuellen Legislaturperiode einen zusätzlichen Investitionshaushalt für die Polizei in Höhe von 100 Millionen Euro für kommenden fünf Jahre zu beschließen und in die Hamburgische Bürgerschaft als Gesetzesvorlage einzubringen.
Das Finanzpaket soll ausschließlich dem Sachmittelhaushalt der Polizei zur Verfügung stehen und unter anderem folgende Investitionen ermöglichen bzw. Projekte finanziell verstärken, um polizeiliche Standards qualitativ deutlich zu verbessern und dringend erforderliche Innovationen voranzutreiben.
- Was soll zum Beispiel finanziert werden?
Für die DPolG Hamburg ist eine durchgreifende und umfassende Entbürokratisierung der Polizeiarbeit eine zwingende Voraussetzung, um die Effizienz der Polizei wirksam zu erhöhen und auch dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die gesamte interne und externe Vorgangsfertigung gehört auf den Prüfstand. Überflüssiges wird gestrichen, Notwendiges digitalisiert. Des Weiteren: Fortentwicklung des „Funkstreifenwagens der Zukunft“, die Peterwagen müssen eine vollumfängliche polizeiliche Datenverarbeitung und Vorgangsfertigung ermöglichen, Tablets auf allen Dienstfahrzeugen und MobiPol-Geräte für alle
Polizeibeamten werden Standard. Der Ausbau der IT-Infrastruktur und der digitalen Forensik wird priorisiert. E-Learning-Anwendungen bereitstellen: Die kontinuierliche Weiterbildung und Förderung der digitalen Kompetenz sind entscheidende Faktoren für die erfolgreiche Integration moderner Technologien in die Polizeiarbeit, hierfür sind E-Learning Portale ein Baustein in der Aus- und Fortbildung. Die Digitalisierung verändert das Berufsbild Polizei erheblich, daher ist es unerlässlich, die digitale Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv zu fördern. Das umfasst nicht nur den Umgang mit neuer Hardware, sondern auch das Verständnis für Datenanalyse, Cybersicherheit und digitale Ermittlungstechniken.
Die Polizei investiert in Drohnen, Drohnenabwehr und technische Videobeobachtung, um unter anderen den Objektschutz personell zu entlasten. Notwendige Investitionen in Einsatzmittel und Ausrüstungsgegenstände werden nicht länger aufgeschoben, dazu gehören neben Dienstfahrzeugen mit unterschiedlichen Antriebsarten selbstverständlich auch Dienstpferde und Diensthunde.
Die Sanierung und Modernisierung von Dienstgebäuden werden zügig in Angriff genommen. Für die Unterbringung von Nachwuchskräften während der Ausbildung und des Studiums werden kostengünstige Unterkünfte bereitgestellt. Erforderliche Investitionen in die Beschaffung und Entwicklung moderner sowie alltagstauglicher Dienstbekleidung und in die persönlicher Ausrüstung von Polizeibeschäftigten erfolgen prioritär nach Bedarf und nicht nach Haushaltskasse. Diese Beispiele lassen sich fortsetzen.
Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Wir leben in einer Welt des Umbruchs, des Wandels und der rauer werdenden Zeiten. Viele Menschen sind angespannt und gereizt, die persönliche ‚Zündschnur‘ wird kürzer und meine Kolleginnen und Kollegen spüren dies auf der Straße und im täglichen Umgang zuerst. Innere Sicherheit ist mehr als die jährlich ausgeworfenen Kennzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik oder die Häufigkeitszahl von Straftaten je 100.000 Einwohner. Die Kriminalitätsfurcht und das daraus resultierende subjektive Sicherheitsgefühl ist für die Menschen relevanter.
Es ist an der Zeit, dass die Politik zusätzlich in die innere Sicherheit unserer Stadt investiert. Nach meiner Auffassung sind weitere Ausgaben, vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten auf der einen Seite und dem Rückgang der für die Polizei geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auf der anderen Seite, nicht nur geboten, sondern unerlässlich.
Im Gegensatz zum Bund muss Hamburg für das über fünf Jahre gestreckte, zusätzliche Finanzpaket von 100 Millionen Euro keine Schulden machen. Allein für das Jahr 2024 erhält Hamburg 200 Millionen Euro Dividende aus der Beteiligung an Hapag-Lloyd. Ein Zusatzhaushalt für die Polizei ist machbar und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Polizei sollte der Stadt 20 Millionen Euro jährlich wert sein.“
Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287
Korrektur der Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte
Korrektur der Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte – Was bedeutet das konkret?
Betroffener Personenkreis: Tarifbeschäftigte in Schicht- und Wechselschichtdienstbereichen sowie in Tagesdienst- und Gleitzeitbereichen, in denen regelmäßig unständige Bezüge anfallen.
Im Jahre 2022 erging ein BAG Urteil, das eine andere Abrechnungssystematik von Überstunden im Schicht- und Wechselschichtdienst notwendig machte.
Allerdings führte die Umstellung der Abrechnung in eZeit/SPX zu erheblichen Defiziten. Nach fast zwei Jahren voller Unklarheiten und zahlreichen Gesprächen mit dem Personalamt und dem dbb sowie der DPolG Hamburg hat das ZPD endlich die Korrektur der fehlerhaften Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte angekündigt.
Die neuen Abrechnungsvorgaben treten zum 31.03.2025 in Kraft. Auf Bestreben des dbb und der DPolG Hamburg hat das Personalamt bereits im Mai 2022 den Verzicht auf Einrede der Verjährung schriftlich erklärt. Daher gelten die Regelungen bereits rückwirkend zum 01.06.2023.
Hier nun noch ein paar Erläuterungen dazu aus tarifrechtlicher Hinsicht, die PERS 13 i.V.m. dem Personalamt und dem ZPD erstellt hat.
Was ist jetzt zu tun?
Bis zum 30.03.2025 müssen alle Tarifbeschäftigten ihre Stundennachweise zur Darstellung der Abrechnung unter alten Bedingungen erzeugen, also als PDF speichern oder ausdrucken! Die späteren Änderungen können sonst nicht nachvollzogen werden!
Falls jemand krank oder im Urlaub ist, sollten Vorgesetzte schnell eine Lösung finden, um die Sicherung zu ermöglichen.
Ablauf der Umsetzung:
✔ 31.03.2025 – 04.04.2025: Technische Umstellung durch das ZPD
✔ Anfang Mai 2025: Rückrechnungen und mögliche Nachzahlungen für Überstunden und Zuschläge
Wichtiger Hinweis:
Abhängig von der individuellen Dienstverrichtung in den vergangenen knapp zwei Jahren können nachträglich Überstunden sowie insbesondere Dienstplanstunden im Wechselschicht- oder Schichtdienst entstanden sein. Diese können gegebenenfalls zu nachträglichen Zuschlags- oder Auszahlungen führen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Überstunden & Mehrarbeit
Überstunden müssen angeordnet werden und sollen bis zum Ende der Folgewoche durch Freizeit ausgeglichen werden.
Zuschläge für Überstunden (30 % bzw. 15 %) entstehen bei Anordnung der Überstunden und sie werden am Ende des Leistungsmonats ausgezahlt. Die Überstunde an sich wird nach drei Monaten ausgezahlt, falls zuvor kein Freizeitausgleich gewährt wurde.
Mehrarbeit bei Teilzeitkräften wird erst nach Erreichen der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit als Überstunde gewertet.
- Feiertagsarbeit & Rufbereitschaft
Feiertagszuschläge (35 %) werden sofort gezahlt.
Feiertagsstunden (100 %) sollen zeitnah durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, erfolgt eine Auszahlung nach drei Monaten.
Rufbereitschaft wird vergütet, jedoch nicht als Arbeitszeit angerechnet. Arbeitseinsätze während der Rufbereitschaft werden pro Stunde als Überstunde bezahlt.
- Schichtdienst & Mehrleistung
Schichtpläne können nicht exakt an die monatliche Sollzeit angepasst werden, daher kann es zu zusätzlichen Mehrleistungen kommen.
Innerhalb von drei Monaten muss ein Ausgleich dieser Mehrleistung durch Freizeit erfolgen, andernfalls erfolgt eine Auszahlung inklusive Überstundenzuschlag, da angenommen wird, dass diese angeordneten Überstunden waren.
Vorgesetzte sind aus Fürsorgegründen verpflichtet, Überbesetzungen in der Dienstplanung zu vermeiden. Ist eine Besetzung nicht notwendig, sollen Freizeiten zum Ausgleich von Überstunden gegeben werden.
Fazit:
Mit dieser Korrektur in der eZeit/SPX wird eine Verbesserung der Stundenabrechnung erwartet. Ob damit tatsächlich alle Fehler behoben wurden, bleibt abzuwarten – wir bleiben dran!
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an unsere Kolleginnen und Kollegen bei PERS 1 bei der Aufbereitung und Umsetzung der tarifrechtlichen Vorgaben durch das Personalamt.
Habt ihr Fragen oder Probleme? Ihr könnt euch selbstverständlich an die DPolG Hamburg wenden! Wir werden weiter berichten.
Fachbereich Verwaltung 18.03.25
Aktuelles aus den derzeitigen Tarifverhandlungen
Solidarität für bessere Arbeitsbedingungen!
Am vergangenen Mittwoch, den 5. März 2025 haben wir uns mit einer Delegation des FB Vw gemeinsam mit anderen Gewerkschaften des dbb versammelt, um ein deutliches Zeichen für die Fortsetzung der Tarifgespräche zur Altersteilzeit zu setzen. Mit unserer Beteiligung als DPolG Hamburg haben wir klargemacht: Faire Lösungen für einen würdigen Übergang in den Ruhestand sind uns wichtig!
Hamburger Dienstleistungszulage im Fokus
Die DPolG Hamburg bereitet sich intensiv auf die anstehenden Tarifverhandlungen zur sogenannten „Hamburger Dienstleistungszulage“ vor. Diese Zulage soll speziell für Hamburg gelten, und wir setzen uns mit Nachdruck für eine angemessene Regelung ein. Selbstverständlich wird die DPolG Hamburg über den dbb Hamburg aktiv an diesen Verhandlungen teilnehmen und sich für die Interessen der Beschäftigten stark machen.
Dritte TVÖD-Tarifrunde – Ein Blick nach vorne
Am Freitag, den 14. März 2025, startet die dritte Verhandlungsrunde für den TVÖD-Bereich (Bund und Kommunen) in Potsdam. Auch hier wird die DPolG vertreten sein und die Entwicklungen genau verfolgen. Zwar betrifft der TVÖD die Länder nicht direkt, doch die Ergebnisse dieser Verhandlungen setzen oft Maßstäbe für die kommenden Tarifrunden im TV-L – insbesondere mit Blick auf 2026.
Tarifverhandlungen – Wer verhandelt eigentlich?
Die aktuellen Tarifgespräche zeigen einmal mehr, wie wichtig eine starke Interessenvertretung ist. Als anerkannte Tarifvertragspartei bringt die DPolG Hamburg ihre Stimme direkt in die Verhandlungen ein und gestaltet die Arbeitsbedingungen aktiv mit. Ein starkes Zeichen für unsere Mitglieder und alle, die sich eine engagierte Vertretung wünschen!
DPolG Hamburg – Wir kämpfen für euch!
Fachbereich Verwaltung 13.03.2025
Solidarische Mittagspause am 5. März 2025
die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg setzt sich gemeinsam mit dem dbb
Hamburg für eine gerechte und verlässliche Regelung der Altersteilzeit ein. Unsere Arbeit
im täglichen Dienst ist anspruchsvoll – es ist nur fair, dass wir einen würdigen Übergang
in den Ruhestand erhalten!
2025 zu einem Warnstreik der dbb-Gewerkschaften Hamburg auf.
sogenannten „Hamburger Dienstleistungszulage“ und zum TVL.
landesbezirkliche Regelung in Hamburg geführt werden können. Das ist für uns ein
zentrales Ziel und deshalb wollen wir uns kräftemäßig darauf fokussieren.
Abschlusskundgebung des dbb Hamburg beteiligen.
Zeichen der Unterstützung setzen
Datum: 5. März 2025
Uhrzeit: 11.50 Uhr
Sicherheit und eine starke berufliche Zukunft unserer Mitglieder ein. Dazu gehört, dass
wir uns auf die anstehenden Tarifgespräche konzentrieren, die alle Beschäftigten
unmittelbar betreffen.
uns ein Zeichen für faire Arbeitsbedingungen.










