Zum Hauptinhalt springen

Gute Leistung verdient gute Bezahlung

Beim digitalen Branchentag am 2. August 2021 haben Mitglieder der DPolG zusammen mit dem stellvertretenden Bundes-vorsitzenden des dbb und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer und dem DPolG Bundes-vorsitzenden Rainer Wendt diskutiert. Dabei ging es um die zukünftige Forderungslage für die Einkommensrunde 2021.

Die anstehenden Bundestagswahlen mit anschließenden Koalitionsverhandlungen und einem dazugehörigen Kassensturz sowie eine hohe Inflationsrate von derzeit 3,8 Prozent und hohen Rohölpreisen geben den Rahmen für die Tarifverhandlungen vor. Die Kolleginnen und Kollegen erwarten gerade in dieser angespannten Lage eine spürbare Anerkennung für ihre Leistungen – bei der Sicherheit darf nicht gespart werden!

Die Pandemie hat viele Probleme verstärkt, sei es der Fachkräftemangel, die hohe Anzahl der Überstunden oder die schleppende Digitalisierung. Im Außendienst haben die Kolleginnen und Kollegen der Polizei und des Landesbetriebes Verkehr häufig keinen leichten Stand, insbesondere in Corona Zeiten. Deshalb erwarten sie, dass u.a. die Forderung nach einer Corona Zulage Kernpunkt sein wird.

Für Kolleginnen und Kollegen im Schichtdienst sind Verbesserungen ebenso angezeigt, wie bei der Einführung des stufengleichen Aufstieges für alle Beschäftigten. Auch die Forderung nach einer Waffenträgerzulage wurde von Rainer Wendt nochmals unterstrichen.

Die Arbeitgeber gehen diesmal mit einer Gegenforderung in die Tarifrunde: Sie wollen den Arbeitsvorgang bei der Eingruppierung verändern. Dies können wir als Gewerkschaften nicht hinnehmen, da es hierdurch voraussehbar zu schlechteren tariflichen Bewertungen kommmen wird. Was das bedeutet? Dazu werden wir bald ausführlich berichten.

Die Tarifrunde wird mit der Forderungsfindung am 26.08.2021 eröffnet!

Fachbereich Verwaltung                                                              06.08.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Was lange währt: Erfolg bei der Kostenübernahme Heilfürsorge!

Lang ist es her – bei den Betroffenen aber ganz sicher noch immer ein großes Thema: Bereits im Dezember wurde aufgrund „ungeklärter Rahmenbedingungen“ die Erstattung bei Zahnersatz von 100 Prozent der Regelleistung auf nur noch 60 Prozent gekürzt. Und nicht wenige Kollegen haben seitdem vorläufige Bescheide erhalten, die dazu führen würden, dass die sowieso schon oft nicht unerhebliche Lücke zwischen tatsächlichen Kosten und Erstattungsbetrag deutlich größer geworden wäre.

Waren anfangs noch alle guten Mutes, dass dieses eigentlich einfache Problem mit einem Federstrich aus der Welt geschafft und die bisherigen Erstattungsansprüche wiederhergestellt werden können, hat es sich doch bis jetzt hingezogen.

Nun jedoch ist es – nicht zuletzt auch aufgrund von Gesprächen des DPolG Landesvorstandes in dieser Sache mit Innensenator Andy Grote und Staatsrat Bernd Krösser – den Entscheidern doch noch gelungen, sich endlich dazu durchzuringen, dem unhaltbaren Zustand ein Ende zu bereiten: Zukünftige Anträge werden wieder mit dem bisherigen Satz von 100 Prozent des Regelsatzes bedacht – und die mit 60% beschiedenen Anträge werden rückwirkend ebenfalls berücksichtigt und der Differenzbetrag nachgewährt!

 Betroffen sind aber nun nicht nur Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz, sondern auch die Bereiche Kunststofffüllungen, Inlays und – etwas weniger artverwandt – künstliche Befruchtungen, da auch in diesen Bereichen „Unstimmigkeiten“ bezüglich der bisherigen Praxis und den Heilfürsorgebestimmungen entdeckt und mit behoben werden konnten.

Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung grundsätzlich und ausdrücklich, da hier ein eklatanter Missstand behoben und eine weitere Verschlechterung der Heilfürsorgeleistungen abgewandt werden konnte. Es bleibt aber festzustellen, dass zahlreiche Betroffene weit über ein halbes Jahr lang im Unklaren gelassen wurden, ob sie die oftmals heftigen Zusatzbelastungen selbst kompensieren müssten. Das geht sicher auch schlanker und effizienter.

Die DPolG Hamburg wird sich weiterhin vehement für eine gerechte und dem gefahrengeneigten Beruf entsprechende Heilfürsorge und gegen eine Absenkung der bereits in vielen Bereichen fragwürdig geringen Leistungen stark machen!

Der Landesvorstand                                                                                               Hamburg, 05.08.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Umsetzung endlich erfolgt: Corona-Infektion als Dienstunfall

Vor nunmehr fast einem halben Jahr kam – die DPolG Hamburg berichtete – aus der Innenbehörde die Zusage, dass die Bestimmungen zur Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Dienstunfall im Sinne der Betroffenen verbessert werden sollen.

Damit sollte eine Forderung der DPolG Hamburg aus dem April 2020 endlich umgesetzt werden.

Nun ist es tatsächlich so weit! Das Personalamt hat die entsprechende Handlungsanweisung herausgegeben:

Demnach ist es nun ausreichend, wenn die „dienstliche Verursachung überwiegend wahrscheinlich ist“, um einen Dienstunfall anerkannt zu bekommen.

Auch wenn es sicherlich im Einzelfall noch Klärungsbedarf geben wird, so sollte spätestens jetzt jeder Infizierte, bei dem es wahrscheinlich ist, dass die Infektion im Dienst erfolgte, dieses als Dienstunfall melden! Dieses gilt selbstverständlich auch für bereits in der Vergangenheit erfolgte Infektionen.

Ein entsprechendes Formblatt wurde vom Personalamt ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Da tatsächliche Erfahrungen mit der Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Dienstunfall noch ausstehen, wird die DPolG Hamburg die Bewertung der Dienstunfallmeldungen weiter beobachten!

Der Landesvorstand, Hamburg, 4.8.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Funktionskleidung – Finanzierung noch nicht gesichert!

Die DPolG Hamburg hatte bereits im letzten Jahr mehrfach gefordert, dass nach der erfolgreichen Einführung der Mehrzweckweste nun konsequent auch der nächste Schritt getan und die dazugehörende Funktionskleidung auf den Weg gebracht werden muss.

Nachdem nun Anfang des Jahres die Unterziehjacke für die Kolleginnen und Kollegen verfügbar war und das Langarmshirt aufgrund von Corona bedingten Produktionsverzögerung seitens des Herstellers für den Herbst dieses Jahres erwartet wird, stehen die Verantwortlichen der LPV 23 vor einem Dilemma:

Wie auch im vergangenen Jahr von der DPolG Hamburg gefordert, kam es zu keiner politischen Entscheidung über die Bereitstellung von Mitteln zur Anschaffung des vorerst letzten Kleidungstückes:

Der Funktionsjacke, besser bekannt als Wetterschutzjacke!

Damit die bereits abschließend konzipierte Jacke zum Winter 2022 (!) zur Verfügung stünde, bedarf es einer Mittelzusage von ca. 2,5 Millionen Euro für eine flächendeckende Ausstattung.

Die Polizei hat die erforderlichen Mittel eingeworben. Eine Mittelzusage liegt bislang nicht vor. Wenn es keine sofortige, kurzfristige politische Entscheidung gibt, muss dieser Bedarf im nächsten Doppelhaushalt, über den im August bereits die ersten Vorgespräche stattfinden, eingebracht werden.

Dies würde bedeuten, dass die Jacke nicht vor dem Jahr 2023 bzw. 2024 den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen würde.

Die Aussicht auf noch zwei oder drei Winter ohne eine entsprechende, die bereits eingeführten Teile der Systembekleidung abschließende Funktionsjacke, ist für die DPolG Hamburg nicht hinnehmbar!

Die DPolG Hamburg fordert die politischen Entscheidungsträger auf, IHRE, sie während der schweren Corona-Zeit immer zur Stelle stehenden Kolleginnen und Kollegen der Polizei Hamburg, nicht im Regen stehen zu lassen.

Fachbereich Schutzpolizei                                                                                   30.07.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Alternierende Telearbeit ein Erfolgsmodell!

Was wird aus der mobilen Arbeit nach der Pandemie?

Das unter Federführung des Polizeipräsidenten, der Personalabteilung und des Personalrates eingeführte Erfolgsmodell der alternierenden Telearbeit hat sich etabliert. Die DPolG Hamburg hat sich dafür jahrelang engagiert eingesetzt und den Prozess begleitet.

Nach anfänglich 75 Plätzen im Jahr 2017 konnte die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze auf aktuell 476 erhöht werden. Die Pandemie hat noch einmal mehr möglich gemacht, so sind zum einen die jährlichen Kontingente weggefallen und in vielen Bereichen der Polizei ist das mobile Arbeiten aufgrund von Corona möglich geworden, ganz ohne Vorbedingungen. Hier gilt es die neuen Arbeitsmodelle in die Zeit nach der Pandemie zu übertragen

Die Kolleginnen und Kollegen konnten zum 1. Juli 2021 erneut Anträge auf Verlängerung und Neuanträge für die alternierende Telearbeit stellen. Durch die Neugestaltung des Dataport-Vertrages mit der Polizei werden nach und nach moderne Laptops verteilt und damit auch das mobile Arbeiten möglich gemacht.

Sollten wir demnächst wieder in die „Normalität“ zurückkehren, wird das Homeoffice etabliert sein. Die DPolG Hamburg unterstützt die Bestrebungen der Dienststelle, das mobile Arbeiten in der Polizei weiter möglich zu machen.

Derzeit arbeitet das Personalamt an einem Eckpunktepapier,  das es mit den Spitzenorganisationen (dbb und DGB) verhandeln will, um eine sogenannte 93er Vereinbarung nach dem Personalvertretungsgesetz zu vereinbaren. Die DPolG Hamburg ist in dem Gremium vertreten und wird die Interessen der Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich einbringen, ebenso ist eine Dienstvereinbarung im Hause Polizei geplant.

Für die DPolG Hamburg ist es wichtig, für die Kolleginnen und Kollegen weiterhin alternierende Telearbeit mit festgelegten Tagen anzubieten und auf der anderen Seite auch die Rahmenbedingungen für ein zukunftsorientiertes flexibles mobiles Arbeiten auszuhandeln. Deshalb bleiben wir für euch im Gespräch mit dem Personalamt, mit dem dbb Hamburg und der Polizei

Der Landesvorstand                                                                                                  Hamburg, 03.06.2021

(Hier Flugblatt zum Download)

Pressemitteilung: DPolG fordert Polizeiposten in den Vier- und Marschlanden erhalten − Vor-Ort-Präsenz und Bürgernähe der Polizei sind wichtiger als Sparquoten!

Die Polizei Hamburg versteht sich als moderne Großstadtpolizei in einer Metropolregion. Das ist selbsterklärend und der Überstundenberg unserer Kolleginnen und Kollegen spricht hier eine deutliche Sprache. Aber Hamburg ist nicht nur eine feierwütige – aktuell durch die Pandemie gebremste − Event- und Sportstadt. Auch in unserer Stadt gibt es einen ländlichen Raum mit berechtigten Ansprüchen der dortigen Bevölkerung und speziellen Herausforderungen für die polizeiliche Arbeit.

Die Vier- und Marschlande sind ein ländlich geprägtes Gebiet, hier verfolgt die Polizei die sogenannte Polizeiposten-Philosophie: Polizeibeamte wohnen und verrichten ihren Dienst im eigenen oder angemieteten Haus. Diese Philosophie soll jetzt aus Kostengründen aufgegeben werden. Zwischen den Jahren 2021 und 2025 gehen fünf von sechs Kollegen, die als Polizeiposten vor Ort ihren Dienst versehen, in den Ruhestand. Ihre Häuser stehen dann für den Dienstbetrieb nicht mehr zur Verfügung, weil sie sich nicht im Eigentum der Stadt befinden oder die Kollegen dort wohnen bleiben. Ein Kollege, zuständig für Allermöhe, Billwerder und Reitbrook, rückt bereits jetzt vom Bergedorfer Polizeikommissariat 43 zum Dienst aus. Dies soll dann mittelfristig für alle Polizeiposten dienstliche Praxis werden.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) lehnt diese Pläne ab. Nicht zum ersten Mal sind die Polizeiposten in der Diskussion. Natürlich ist es schwierig, in den Vier- und Marschlanden geeignete und bezahlbare Immobilien zu finden, um die Präsenz und Ansprechbarkeit der Polizeiposten für die Bürgerinnen und Bürger direkt vor Ort zu ermöglichen. Hier sind jetzt neben dem Einsatz von Senat, Bezirk und Polizeiführung auch kreative Ideen gefragt, die sowohl die Interessen der Bevölkerung als auch die der Polizei berücksichtigen.

Ich fordere Behördenleitung und Polizeiführung eindringlich auf, nach Lösungen zu suchen, die die über Jahrzehnte bewährten Strukturen nicht zerschlagen und eine präsente Polizeiarbeit für die Menschen vor Ort ermöglichen. Eine Außenstelle für alle Polizeiposten wäre ein machbarer, diskutabler Lösungsansatz, bevor Fakten geschaffen werden, die mit einer bürgernahen Polizei zum ‚Anfassen‘ nichts mehr zu tun haben. Es ist immer falsch, wenn sich die Polizei aus der Fläche zurückzieht. Die DPolG hat sich bereits einmal sehr erfolgreich gegen die Zerschlagung der Polizeiposten gewehrt, diesen Kampf nehmen wir wieder auf, wenn es nötig sein sollte!“

Pressemitteilung zum Download