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Beförderungskatastrophe durch Stopp LVM

Am 17. Februar wurde das seit Monaten befürchtete Urteil des OVG Hamburg gefällt. Die Durchführungspraxis des LVM entspricht nicht den Grundsätzen des Art. 33 Grundgesetz, ist also verfassungswidrig. Beförderungen nur nach Regelverweilzeiten und dann noch nach sieben und mehr Jahren entsprechen nicht dem Grundsatz der „Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“.

Die Polizeiführung hat heute entschieden (Interne Information Nr. 1) eine Vielzahl der bis zu 850 LVM-basierenden Beförderungen für das Jahr 2010 zu stoppen.

Ein Sieg der GdP, die das dem Urteil zu Grund liegende Klageverfahren massiv unterstützt hat.

Aber ist es wirklich ein Sieg? Kann man in die Hände klatschen vor dem Hintergrund der Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen, die mit Vorfreude auf die erwartete Beförderung nunmehr leer ausgehen (könnten).

BDK und DPolG sagen: Nein!

Seit Inkrafttreten des LVM haben BDK und DPolG immer wieder deutlich gemacht, dass die Regelverweilzeiten zu lang sind. In der Vergangenheit wurde vielfach auf die Fehler des Beurteilungssystems hingewiesen.

Und zuletzt wurde wieder deutlich gemacht, dass das Leistungsträgerfeststellungs-verfahren diesen Namen nicht verdient, weil es tatsächlich KEIN Beförderungsmodell für Leistungsträger ist. Befördert wird nur nach Kassenlage (Anzahl der Bezahler) und ohne eine fachlich notwendige Funktionsdifferenzierung.

Statt – wie die GdP – das LVM durch ein Klageverfahren zu kippen, ohne einen Plan B in der Schublade zu haben (um einen Beförderungs-Stopp zu verhindern), haben BDK und DPolG auf allen notwendigen Ebenen die Mängel am Gesamtsystem (LVM, Beurteilung, LFV) aufgezeigt. Ziel war, das bestehende LVM entsprechend zu modifizieren.

Jetzt ist das Kind – oder besser: der Beamte – aber in den Brunnen gefallen. Dank an die GdP.

Dank aber auch an Polizeipräsident Werner Jantosch. Er hat zwar nicht am gleichen Strang gezogen, wie die GdP. Herr Jantosch hat allerdings die vielen Warnungen, sowohl von gewerkschaftlicher wie aber auch von justizieller Seite, beharrlich ignoriert. Wider besseres Wissens wurden Durchhalteparolen ausgegeben. Jährlich wurde rechtsfehlerhaft die Herstellung der Maßstabsidentität verkündet, obwohl der Polizeipräsident um die Fehler wusste. Seine Einsetzung der Evaluierungsgruppe erfolgte viel zu spät …

Polizeipräsident Werner Jantosch war nicht bemüht, die allseits bekannten Miss-stände im System frühzeitig zu beseitigen und aus diesem Grund ist er mitverantwortlich für das OVG-Urteil und seine zu befürchtenden Auswirkungen.

BDK und DPolG fordern:

Politik, Senat und Bürgerschaft, sowie die Polizeiführung haben ohne jede weitere Verzögerung das entstandene Problem aufzugreifen. Das Urteil des OVG ist polizeiintern eine Katastrophe und ist als solche zu behandeln. Schnell sind Lösungen herbeizuführen, die die zu erwartenden Benachteiligungen der Polizisten dieser Stadt aus dem Weg räumen. Unsere Geduld ist definitiv am Ende.

BDK und DPolG erwarten und gehen davon aus, dass Polizeipräsident Werner Jantosch seine Ankündigung in der Internen Information, „alles zu tun, um eine Lösung zu finden“ schnell in die Tat umsetzen wird.

 


Die Landesvorstände von BDK und DPolG                 Hamburg, den 24. Februar 2010

Aktuelle Information − Auflösung WSPR 4 Cuxhaven!

Die Bürgermeister Brauer (WS 1) im Hafen von Cuxhaven

Aktuelle Information − Auflösung WSPR 4 Cuxhaven

 

  1. Die Behörde für Inneres (A 40) hat in einem Schreiben vom 11. Dezember 2009 den Vertragspartnern Niedersachsen und Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass Hamburg beabsichtigt das WSPR 4 in Cuxhaven aufzugeben und das „Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe“ zu modifizieren.
  2. Hamburg hat den Elbevertrag nicht gekündigt. WSPL hat die Mitarbeiter des WSPR 4 in einem Schreiben vom 13. Januar dieses Jahres entsprechend informiert und fehlerhafte Veröffentlichungen korrigiert.
  3. Die Hamburger Wasserschutzpolizei hatte den Auftrag, ein alternatives Konzept zu entwickeln, das die bisherige Aufgabenwahrnehmung im Zuständigkeitsbereich des WSPR 4 fortführt und gleichzeitig dem Sparbeschluss des Senats Rechnung trägt. Dieser Auftrag schloss ausdrücklich die Berücksichtigung der besonderen sozialen Belange der Cuxhavener Kollegen ein.
  4. Das von der Wasserschutzpolizei entwickelte Konzept wurde als Lösungsvorschlag über PL der Behörde für Inneres zugeleitet.
  5. Dieses Konzept wird zurzeit von der Behördenleitung fachlich und politisch geprüft und bewertet.
  6. Nach Abschluss dieser Prüfung bzw. Bewertung durch die Behördenleitung sollen zeitnah Gespräche mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein folgen. Diese Gespräche bzw. Verhandlungen haben das Ziel, den Elbevertrag zu modifizieren. Eine Kündigung bzw. Aufhebung ist nicht das Ziel.

Die DPolG Hamburg hat die politisch gewollte Schließung des WSPR 4 in Cuxhaven als fachlich falsch und sozial ungerecht bewertet. Die Aufgabenwahrnehmung auf der Unterelbe ist ohne das Vorhalten eines Reviers oder eines Außenpostens nicht möglich. Zwischenzeitlich haben sich auch die Innenbehörde und die Polizeiführung dieser Auffassung angeschlossen.

 

Aus Sicht der DPolG konterkariert Hamburg seine Bemühungen für eine engere Zusammenarbeit der norddeutschen Länder − Hafenpolitik, Elbvertiefung − , wenn gleichzeitig ein Wasserschutzpolizeirevier an der wichtigen Seeschifffahrtsstraße Elbe geschlossen wird, um ein relativ geringes Einsparvolumen zu realisieren.

 

Wenn das WSPR 4 als eigenständiges Revier geschlossen wird, muss das zukünftige Konzept die berechtigten sozialen Interessen der Cuxhavener Kolleginnen und Kollegen ausreichend

berücksichtigen! Dafür wird sich die DPolG Hamburg nachhaltig bei der Politik und der Polizeiführung einsetzen!

 

 

Der Landesvorstand                                           Hamburg, 3. Februar 2010

Presseauswertung

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erschienen am 18.01.2010

 

GAL legt sich mit der Polizei an

In der schwarz-grünen Koalition ist die Lage in der Innenpolitik angespannt: Seit CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus den Vorsitz der Konferenz der Innenminister übernommen hat, unternimmt er zahlreiche Vorstöße, die dem grünen Koalitionspartner nicht passen. GAL-Innenexpertin Antje Möller fand am Freitag im Rathaus deutliche Worte: „Die Debatte um das Thema Gewalt gegen Polizeibeamte ist mir zu undifferenziert“, hält sie fest. Es möge sein, dass die Gewalt qualitativ zugenommen habe, aber dies sei nicht quantifizierbar. Vorfälle wie der Überfall auf die Polizeiwache im Schanzenviertel sind für Möller immer noch Einzelfälle. Die jetzige Gesetzeslage biete eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten. „Strafverschärfungen muss man kritisch beäugen, aber das ist nichts, wo ein schwarz-grüner Senat entscheiden muss.“

Ahlhaus nutze die Innenministerkonferenz für bundespolitische Profilierung, wie dies jeder Senator tue. Möller geht nicht so weit, ihm Polemik vorzuwerfen. Sie glaubt, dass in den beiden anderen Themen, die Ahlhaus mit dem IMK-Vorsitz voranbringen will – die Gewaltbereitschaft von Fußballfans und die Internet-Kriminalität -, Durchbrüche möglich seien. Wenngleich auch bei der Bekämpfung der Internet-Kriminalität die Positionen des grünen Justizsenators von denen des CDU-Innensenators abwichen, wie Möller einräumt.

Aber mitunter stören sie die Polemik, die von den Polizeigewerkschaften ausgehe, und zwar auf Bundes- wie auf Hamburger Ebene. „Der Einfluss der Polizeigewerkschaften auf die Innenpolitik in Hamburg darf nicht unterschätzt werden.“ Insbesondere die DPolG tue sich da hervor“: Die große grüne Idee wäre es, eine moderne Großstadtpolizei in Hamburg zu schaffen“, kritisiert Möller. Über Strukturveränderungen bei der Polizei wird in der Koalition bereits gesprochen. „Aber die Debatte darüber ist nicht einfach – auch nicht mit den Gewerkschaften.“ Ein kleiner Erfolg sei immerhin gewesen, dass die sogenannten Präsenzschichten in den Wachen aufgehoben wurden, wodurch flexiblere Dienste möglich wurden. Andere Themen, wie die namentliche Kennzeichnung der Beamten der Bereitschaftspolizei, scheiterten aber derzeit am Widerstand der Gewerkschaften.

Auch bei den Plänen des Senats zur Schließung des Reviers der Wasserschutzpolizei in Cuxhaven sei die Kritik vonseiten der Gewerkschaften unangemessen groß. Hamburg habe lediglich die Kündigung des Elbe-Vertrages angekündigt, es blieben immer noch zwei Jahre Zeit, um Lösungen zu finden. Von den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt sei die Schaffung der Kommunikationsteams. Diese müssten jetzt auch eingesetzt werden: Seit Oktober sind die beiden Polizeiteams ausgebildet und einsatzbereit, aber es habe bisher nicht einen einzigen Einsatz gegeben.

Bei den Demonstrationen zur Weihnachtszeit hätte sich dafür Gelegenheit geboten, so Möller. „Es kommt auch darauf an, wie man das innerhalb der Polizei kommuniziert. Der Einsatz dieser Teams sollte zur Routine bei Großeinsätzen werden“, fordert sie.

Viele Konflikte löse der schwarz-grüne Senat aber auch sehr schnell. Bestes Beispiel sei die Auslieferung eines Iraners, die Anfang der Woche nach Intervention der GAL gestoppt werden konnte.

Zu den Punkten, die noch anstehen, gehöre die Novellierung des Hamburger Polizeigesetzes. Strittig sei der gesamte Komplex Überwachung der Bürger, Online-Durchsuchungen und verdachtsunabhängige Kontrollen. Die Novellierung gestalte sich als sehr zäh. Möller hofft, im ersten Quartal dieses Jahres hier einen Vorstoß machen zu können.

Der Innensenator selbst reagiert gelassen auf die GAL-Kritik: „Natürlich gibt es in einigen Fragen differente Auffassungen“, sagt Christoph Ahlhaus. „Ich bin aber zuversichtlich, dass wir durch intensive Gespräche auf einen Nenner kommen.“

Die DPolG dazu:

Zu den Aussagen der „GAL-Innenexpertin“, Frau Möller, („Der Einfluss der Polizeigewerkschaften auf die Innenpolitik in Hamburg darf nicht unterschätzt werden. Insbesondere die DPolG tue sich da hervor), lässt sich aus Sicht der DPolG Hamburg nur folgendes dazu anmerken:

 

  1. …das ist auch gut so!
  2. …wird sich auch künftig nicht ändern!
  3. Was wir als DPolG in Hamburg unter einer schwarz-grünen Innenpolitik nicht ändern können, setzen wir in Berlin um (siehe nachfolgenden Artikel der BILD vom 18.01.2010)!

erschienen am 18.01.2010

 

Angriffe auf Polizisten härter bestrafen!

Wer auf Polizeibeamte mit Steinen, Stöcken, Zwillen oder Brandsätzen losgeht, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden (bisher zwei Jahre)!

Das plant Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). UND: Wird ein Polizist in Ausübung seines Dienstes verletzt, soll dies grundsätzlich als „besonders schwerer Fall der Körperverletzung“ geahndet werden. Gerichte können bei besonders schwerer Körperverletzung (z. B. Verlust des Augenlichtes) sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis verhängen. De Maizière will vor dem Hintergrund zunehmend brutaler Übergriffe auf Polizeibeamte in der Koalition auf eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Verschärfung des Strafrahmens dringen.

Innenstaatssekretär, Ole Schröder (CDU): In den vergangenen zehn Jahren haben Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte um rund 31 Prozent zugenommen. Es gibt eine gesteigerte Respektlosigkeit vor allem in Städten mit einer ausgeprägten militanten linken Szene wie Hamburg und Berlin.

 

Bundesleitung DPolG
Bundesleitung DPolG im Gespräch mit Bundesinnenminister De Maizière (CDU)

 

 

Der Landesvorstand                                                 Hamburg, 18.01.2010