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Vorbereitung Auswahl LA II zur Eignungsuntersuchung beim ZAF

Wann: 

Mittwoch, 24.07.2013 um 16.00 Uhr

sowie

Montag, 29.07.2013 um 16.00 Uhr

Wo:

Geschäftsstelle DPolG

Holzdamm 18 

Anmeldung unter 040 / 25 40 26 – 0

bis zum 22. Juli 2013

  

Der Landesvorstand                                                                                   Hamburg, 03.07.2013

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Tropfen auf dem heißen Stein!!!

Wie die DPolG Hamburg aus der Innenbehörde erfuhr, darf die Polizei Hamburg nach Maß-gabe freiwerdender Stellen wieder befördern. Ausgenommen sind Stellen, die dem PROMOD-Vorbehalt unterliegen.

Damit können bereits freie bzw. die in Folge der Kaskadierung frei werdenden Stellen ausgeschrieben werden.

Hierzu ist es erforderlich, einen Maßstabsprozess einzuleiten. Ein Auftrag dazu ist erteilt. Nach unserer Einschätzung können im Herbst die ersten Ernennungen erfolgen. Es bleibt abzuwarten, wie viel Beförderungen insbesondere im mittleren Dienst ermöglicht werden.

Die DPolG Hamburg begrüßt, dass diese Selbstverständlichkeit endlich umgesetzt wird.

Die DPolG Hamburg fordert den Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch auf, endlich seine Hinhaltetaktik aufzugeben und für Klarheit über die Ernennungsmöglichkeiten zu sorgen.

Die DPolG Hamburg findet es unerträglich, dass sich der Polizeipräsident ständig in Schweigen hüllt. Das Amt gebietet ihm, die Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Wie uns bekannt geworden ist, hat seine destruktive Informationspolitik zu Spannungen in der Polizeiführung geführt.

Die DPolG Hamburg fordert den Senat auf, über die jetzigen wenigen Beförderungsmöglichkeiten hinaus, Finanzmittel für eine verlässliche Karriereplanung aller Beamtinnen und Beamten zur Verfügung zu stellen.

Wir werden weiter berichten.

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 26.06.2013

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Polizeipräsident ist beratungsresistent

Erkennungsdienst und Gefangenentransport sollen umstrukturiert werden

Die DPolG Hamburg hat in der Vergangenheit gegenüber der Dienststelle und dem Polizeipräsidenten wiederholt und unmissverständlich deutlich gemacht, dass aus fachlichen Gründen Aufgabenverlagerungen vom Erkennungsdienst und Gefangenentransport nicht zielführend sind. Trotzdem hält die Dienststelle weiter an ihrer Vorgehensweise fest.

Bereits im Mai 2013 wurde die Dienststelle von der DPolG Hamburg aufgefordert, die seit 2008 andauernden Visionen endgültig einzustellen und die vakanten Stellen beim ED und beim DGT zu besetzen. Der DGT ist darüber hinaus personell so auszustatten, dass alle erkennungsdienstlich zu behandelnden Personen  sofort (unverzüglich) dem PP überstellt werden können.

Die fachlichen Aspekte, wie z.B. die Kosten der Technikausstattung (pro Standort ca. 25.000 € plus Unterhaltungskosten), die Raumnot an den Dienststellen, den jährlichen Fortbildungsbedarf von mindestens 60 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beim Kriminaldauerdienst und die Deeskalation bei der ED Behandlung durch Nicht-Uniformträger, sind nicht berücksichtigt worden.

Auch die bisher hohe Qualität, die deutschlandweit anerkannt ist, interessiert den Polizeipräsidenten nicht.

Die Ausführung von Amts- und Vollzugshilfe für andere Behörden (bis jetzt durch LKA 133/DGT und ZD 673) wird ebenfalls, ohne konkrete Fallzahlen,  mit einem Federstrich verlagert.

Reale Einkommensverluste bei den Tarifbeschäftigen von jährlich bis zu 4.000 € verbunden

mit Existenzängsten erscheinen für die Dienststelle auch zweitrangig.

Augenscheinlich ist jedoch, dass bei den Tarifbeschäftigten vom Erkennungsdienst und Gefangenentransport sozialer Kahlschlag betrieben wird. Stellen werden gestrichen, um den Einsparverpflichtungen der Hamburger Behörden / des Senats nachzukommen.

Dass dies zu Lasten der Schutzpolizei und des Kriminaldauerdienstes geht und zu erheblichen und unzumutbaren Arbeitsverdichtungen führt, ist offensichtlich sekundär.

Personalwirtschaftliche Konzepte für die Betroffenen sind offensichtlich ebenfalls schon in den Schreibtischen vorhanden. 

Hierbei sind die Belange und die persönliche Betroffenheit unwichtig und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nur noch flexible Marionetten, die ein Spielball der Einsparverpflichtungen sind.

Die DPolG Hamburg fordert den Polizeipräsidenten erneut auf, den Erkennungsdienst und den Gefangenentransport in seiner bisherigen Form zu erhalten. Es ist unverantwortlich die Kollegen beim Kriminaldauerdienst und an den Polizeikommissariaten mit weiteren zusätzlichen Aufgaben zu belasten.

Der Landesvorstand                                                                                       Hamburg, 18.06.2013

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Polizei lehnt Anrechnung der Ruhepausen für Zivilfahnder ab

DPolG: Dienststelle verneint ständige Dienstbereitschaft der Zivilfahnder!

Im Januar 2013 hat die DPolG Hamburg den Personalrat der Polizei gebeten, die Dienststelle initiativ aufzufordern, die für den Wechselschichtdienst und die Einsatzzüge geltende Pausenregelung (Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit) für die Kolleginnen und Kollegen der Zivilfahndung an den PK/WSPK auszuweiten.

Das Ziel der DPolG ist es, den besonderen Belastungen der ZF gerecht zu werden und den tatsächlichen Einsatzbedingungen (ständige Dienstbereitschaft) und dem Selbstverständnis der Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen.

Die Dienststelle Polizei hat den Initiativantrag des Personalrates geprüft und die Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit für die ZF abgelehnt sowie einen entsprechenden Antrag an das Personalamt verworfen.

In der Begründung der Polizeiführung heißt es unter anderem:

„Aufgrund der geringeren Anzahl der Einsätze, die zu einem unvorhergesehenen Abbruch von Pausen führen, besteht für Zivilfahnder nicht die gleiche regelhafte Abrufbereitschaft wie bei den Beamten im ständigen Wechselschichtdienst.“

Eine Mischung aus Pause und ein bisschen Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsverpflichtung oder Bereithalten ist aber rechtlich nicht möglich. Somit kann eine Ruhepause auch gar nicht unterbrochen werden. Es kann also nur heißen: Pause und damit Freizeit oder Bereithalten und dadurch Arbeitszeit.

Die DPolG Hamburg fordert den Polizeipräsidenten auf, die rechtlichen Bestimmungen sowie die Erwartungshaltung der ständigen Dienstbereitschaft seitens der Dienstvorgesetzten zu berücksichtigen und umgehend die Ausnahmeregelung beim Personalamt zu beantragen!

Wenn dies in naher Zukunft nicht erfolgt, empfiehlt die DPolG Hamburg allen Kolleginnen und Kollegen, die als Zivilfahnder tätig sind, ihre Ruhepausen wahrzunehmen, sich dienstlich abzumelden, den Einsatzort bzw. ihre Dienststelle zu verlassen, Funkgeräte und Diensthandys auszuschalten bzw. an der Dienststelle zu belassen und während ihrer Ruhepause nicht erreichbar zu sein, denn eine ständige Dienst- und Einsatzbereitschaft wird ja von der Polizeiführung nicht erwartet!

Es ist ganz einfach! Pausen sind mitgebrachte Freizeit und in seiner Freizeit kann jeder tun und lassen was er/sie will!

Die DPolG Hamburg lässt sich mit der jetzigen Entscheidung durch PL nicht abspeisen und wird gegen diese im Rahmen einer Musterklage vorgehen!

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 18.06.2013

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Musterprozessabrede zwischen der Polizei und der DPolG Hamburg vereinbart

In Sachen Urlaubsgewährung für Tarifbeschäftigte in Schicht- und Wechselschichtdienst hat die DPolG Hamburg mit der Personalabteilung der Polizei eine Musterprozessabrede vereinbart.

Die Parteien streben eine rechtskräftige Entscheidung an und möchten Klarheit über die rechtliche Würdigung  der gegenteiligen Argumente schaffen.

Das Ergebnis des  Musterprozesses findet bei einer rechtskräftigen Entscheidung Anwendung auf alle betroffenen  Kolleginnen und Kollegen der DPolG Hamburg, wenn diese es wünschen.

Die Personalabteilung beabsichtigt dieses auf Wunsch und aus Gründen der Gleichbehandlung auf alle Wechselschicht- oder Schichtarbeit leistende Tarifbeschäftigten der Polizei zu übertragen.

Am 24.07.2013 um 10:00 Uhr wird der Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamburg fortgesetzt, die DPolG Hamburg wird berichten.

Fachbereich Verwaltung                                                       Hamburg, 12.06.2013

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Laufen für einen guten Zweck

 

 

Laufen für einen guten Zweck!

Am 8. Juni 2013 fand der HSH Nordbank Run 2013 in der Hafen City statt.

HSH Nordbank Run

 

Für die DPolG Hamburg organisierte Kollege Andy Metzlaff ein Läufer-Team bestehend aus Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Verwaltung. Für die Teilnehmer war es eine Herzensangelegenheit, diese Veranstaltung und die dadurch erbrachten Spenden zu unterstützen. Dafür DANKE! LautVeranstalter kamen über 1 Million Euro an Spendengeldern zusammen. Diese Spende kommt jetzt bedürftigen Kindern zu Gute.

 

 Fachbereich Verwaltung                                           Hamburg, 11.06.2013

 

Wenn es denn so wäre…. Beförderungen bei der Hamburger Polizei!

Es wird befördert bei der Hamburger Polizei! Das ist die Botschaft, die Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch in einem Interview bei NDR 90,3 der breiten Öffentlichkeit mitgeteilt hat.

 „(…) Die Zahl der bisher getroffenen Beförderungen in diesem Jahr liegt bei 133. (…)!“, so Wolfgang Kopitzsch. Und weiter: „(…) Dass wir das Thema sehr ernst nehmen, hab ich von Anfang an bewiesen (…)“!

 Beförderungen und ernst nehmen. Zwei Aussagen, an denen sich der Polizeipräsident messen lassen muss. Bei den 133 angegebenen Beförderungen in diesem Jahr, handelte es sich zum größten Teil um Beförderungen zum Polizeimeister bzw. zum Polizeikommissar nach erfolgter Ausbildung im LA I und LA II und einigen Überleitungen vom Hauptmeister zum Kommissar. Von „echten“ Beförderungen kann man eigentlich nur im höheren Dienst sprechen, wo es Ernennungen im Bereich A 15 und A 16 gab.

 Mit diesem Interview versucht der Polizeipräsident die berechtigte Kritik innerhalb der Polizei in ein für Ihn angenehmes Bild zu rücken. Im Hause Polizei brodelt es aber gewaltig. Die Kolleginnen und Kollegen in den Statusämtern A 7 – A 12 wissen bis heute nicht, wie es weiter gehen wird.

 Das Projekt „zukunftsfähiges Beförderungssystem“ ist wegen fehlender finanzieller Mittel gescheitert. Eine Nachbesetzung nach der Maßgabe freiwerdender Stellen findet nicht statt. Ausschreibungen nach A 11, A 12 und A 13 -welche auch weitere Beförderungen nach sich ziehen würden- können wegen fehlender Stellenpläne nicht getätigt werden.

Interne Informationen zu diesen und anderen Themen? Fehlanzeige! Stattdessen dürfen die Kolleginnen und Kollegen aus der Presse entnehmen, wie ernst es dem Polizeipräsidenten ist.

 Die DPolG fordert den Polizeipräsidenten auf, endlich aufzuwachen und in der realen Welt anzukommen. Bis jetzt besteht die Amtszeit von Wolfgang Kopitzsch nur aus Hinhalteparolen und einem denkwürdigen Umorganisationsprozess namens PROMOD.

Die Kolleginnen und Kollegen aber haben eine vernünftige Berufsperspektive verdient.

 Landesvorstand                                                                                                     05.06.2013

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mp3: Interview mit Wolfgang Kopitzsch NDR 90,3

 

Kripo-Reform: Beförderungschancen sichern!

Kripo-Reform: Beförderungschancen sichern!

Die Neuorganisation der Kriminalpolizei biegt auf die Zielgerade ein. Unter großem Engagement haben die Verantwortlichen auf allen Ebenen zusammen mit der Mitarbeiterschaft die größte Kripo-Reform seit den siebziger Jahren auf den Weg gebracht.

 Aber wie sieht es zukünftig mit den Beförderungschancen in der neuen Organisation aus?

 Da Beförderungen in Zukunft nur noch nach der Maßgabe frei werdender Stellen erfolgen sollen, hängt dies ganz entscheidend davon ab, ob die vorhandenen Stellenwertigkeiten auch in der neuen Organisation erhalten bleiben.

 Durch die Zusammenlegung von Kommissariaten und Sachgebieten werden allerdings eine Vielzahl von Führungsfunktionen wegfallen. Zunächst werden ehemalige KED-Leiter A 13 als SGL – parallel zu A 12-SGL – ihren Dienst versehen. Ehemalige A 12-SGL werden in den neu geschaffenen Funktionen der SGL/V als Sachbearbeiter und SGL-Abwesenheitsvertreter Verwendung finden. Damit sind aber nur die akuten personellen Einzelfälle geregelt, die Frage der Stellenwertigkeiten soll erst später geklärt werden.

 Viele junge, gut ausgebildete und hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen fürchten nun, dass es eine Abwertung dieser Funktionen geben wird, die SGL wie bisher mit der Wertigkeit A 12 und der SGL/V der Wertigkeit A 11 eingestuft werden. Schon dies allein würde einen bislang beispielslosen Beförderungsstau verursachen.

 Vor dem Hintergrund der internen Papiere, nach denen Hauptkommissarsstellen A 11 bis    A 13 in der Polizei im drei- bis vierstelligen Bereich in A 9 bzw. A 10-Stellen umgewandelt werden könnten, wäre noch ein ganz anderes Szenario vorstellbar: Die flächendeckende Abschaffung des A 11-wertigen ersten Ermittlungssachbearbeiters!

 Herr Senator Neumann, Herr Polizeipräsident Kopitsch!

Treten Sie diesen Befürchtungen entgegen! Es ist Zeit, den Kolleginnen und Kollegen Ihre Vorstellungen offenzulegen! Bekennen Sie sich zu den vorhandenen Stellenwertigkeiten und zur Einstufung des ersten Ermittlungssachbearbeiters in das Amt A 11 im bisherigen Umfang!

 

Fachbereich Kripo                                                                                                    Juni 2013

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Olaf Scholz steht zu seinem Wort

Jetzt ist es offiziell:

Tarifabschluss wird auf die Beamten übertragen!

Der Senat hat in seiner Sitzung am 28.05.2013 beschlossen, den Tarifabschluss vom 09. März 2013 auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfänger zeit- und inhaltsgleich zu übertragen.

Das ist endlich mal eine erfreuliche Nachricht für die Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei. Die verbeamtete Kollegenschaft erfährt das erste positive Signal des Jahres durch den SPD geführten Senat.

Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung, den Tarifabschluss auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

„Wir haben allerdings die Kürzung bzw. Streichung der Sonderzuwendung aus dem Jahr 2011 nicht vergessen. Das ist nach wie vor ein ganz erheblicher Einschnitt. Nach dieser Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlung sind wir mit der jetzigen Übernahme des Tarifergebnisses Ende 2014 wieder auf dem Besoldungsniveau von 2012“, sagt Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg.

Abzüglich der Versorgungsrücklage von 0,2 Prozent, erhalten in:

2013 Beamtinnen und Beamte 2,45 Prozent mehr Geld und im Jahr

2014 erhöht sich der Betrag nochmals um 2,75 Prozent.

Die Erhöhung der Beamtenbesoldung samt Nachzahlung wird erst nach der Sommerpause zur Auszahlung kommen.

Der Landesvorstand                                                                               Hamburg, 29.05.2013

Exklusivangebot nur für Mitglieder der DPolG Hamburg!!!!

Kinderstück
DER KLEINE VAMPIR UND DIE GROSSE LIEBE
von Angela Sommer-Bodenburg und Wolf-Dietrich Sprenger

vampir

 Große und kleine Vampirfreunde aufgepasst! Am Samstag, 01.06. und Sonntag, 02.06.2013 um 15.00 Uhr sowie am Samstag, 08.06. und Sonntag, 09.06.2013 um 15.00 Uhr ist das beliebte Kinderstück DER KLEINE VAMPIR UND DIE GROSSE LIEBE zum letzten Mal auf der Bühne des Ernst Deutsch Theaters zu erleben. In dem spannenden Abenteuer von Anton Bohnsack und Rüdiger von Schlotterstein haben die Vampire Besuch bekommen von Olga von Seifenschwein. Seit dem ist der kleine Vampir ganz verändert…

Wir möchten die Gelegenheit geben, mit dabei zu sein und bieten Ihnen und Ihren Kindern für die beiden Wochenenden vergünstigte Karten zum Sonderpreis von 6,50 €/Karte an.

 Bitte rufen Sie ganz einfach unter der Telefonnummer 040 22 70 14 20 an und geben bei der Reservierung Ihrer Karten das Stichwort DEUTSCHE POLIZEIGEWERKSCHAFT an.

Wir wünschen ein schaurig-schönes Theatererlebnis.

 Landesvorstand                                                                                                        24.05.2013

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