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ES REICHT! Einsatzbelastung: Schmerzgrenze überschritten!

Fußballeinsätze, NPD-Demonstrationen, Gegenveranstaltungen, Wahlkampf, BAO Florian und HWE, Bewachung von ehemaligen Sicherungsverwahrten, Präsenz und Video PK 15, Unterstützungsaktion der linken Szene und die Bewältigung des täglichen Dienstes. Diese Einsatzanlässe in den Monaten Januar und Februar 2011 bedeuteten für die Kolleginnen und Kollegen der ZD, LBP, VD, VT, ZP, WSP und LKA.

  • 4 AAH Aufrufe und damit die belastenden 12-Stunden Dienste an den PK
  • Dauerhafte Eingriffe in die Dienstzeitregelung und Anordnung von Mehrdienst
  • Streichung von 37 planbaren Wochenenden für die Züge der LBP
  • Streichung von 9 planbaren Wochenenden für 6 ZD/WS-Einsatzzüge
  • Alarmierungen

An 9 aufeinander folgenden Wochenenden mussten Züge der ZD und LBP arbeiten. Dies führte im Regelfall zu Mehrarbeit und Dienstzeitverschiebung.

Hinzu kommt die desolate Personalsituation an den PK, die keinerlei Freiräume in den Schichtdienstmodellen der ZD zulässt. Geplante Freischichten werden gestrichen oder können nicht genommen werden.

Nachdem in den Jahren 2009 und 2010 bereits rekordverdächtige Einsatzanlässe von den Kolleginnen und Kollegen bewältigt werden mussten, stellt der Beginn des Jahres 2011 alles in den Schatten.

Und es hört nicht auf:

Die Polizeiführung muss sich ihrer Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern bewusst werden.

Soziale Isolation, Burn-Out, Motivationsverlust und Frustration führen zur inneren Kündigung. Probleme müssen nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch angepackt und gelöst werden.

Die Polizeiführung muss ein klares Zeichen setzen und der Politik die ungeschönte Personalsituation vor Augen führen.

Die DPolG Hamburg nimmt zur Kenntnis, dass die politisch Verantwortlichen die Einstellungszahlen erhöhen und die unbesetzten Stellen nachbesetzen möchten, jedoch ist dies nur langfristig zu realisieren. Um den personellen Kollaps zu verhindern, bedarf es aber einer kurzfristigen Lösung.

Deshalb fordert die DPolG Hamburg eine klare Prioritätensetzung der Aufgaben getreu dem Motto: „Vieles ist wünschenswert, nicht alles ist machbar“! Die Heranziehung von auswärtigen Einheiten zur Entlastung der Hamburger Kolleginnen und Kollegen, muss auch außerhalb von Großeinsätzen, in Anspruch genommen werden.

Der Landesvorstand                                                   Hamburg, den 25.02.2011

POLIZEI STÄRKEN!

DPolG Hamburg fordert deutliche Erhöhung der Zulagen für den Polizeivollzugsdienst

Ein wichtiger Bestandteil der Föderalismusreform ist die Neuregelung der alleinigen Zuständigkeit und der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht der Landesbeamtinnen und -beamten.

Die Bundesländer haben die Möglichkeit, alle besoldungsrechtlichen Aspekte
– einschließlich aller Zulagen –,
für ihre Beamtinnen und Beamten eigenständig zu regeln. Hierunter fällt die Polizeizulage und die Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) wie DuZ und die Wechselschicht- und Schichtzulage.

Die ehemals bundeseinheitliche Erschwerniszulagenverordnung wird zurzeit vom Senat mit dem Ziel überarbeitet, eine eigenständige Hamburger Erschwerniszulagenverordnung in Kraft zu setzen.

Ein erster, aus Sicht der DPolG Hamburg, völlig unzureichender und den besonderen Bedingungen des Polizeiberufes keineswegs Rechnung tragender Entwurf des Personalamtes liegt vor und befindet sich bereits in der Behördenabstimmung.

Wertschätzung bemisst sich auch in Euro. Diese Wertschätzung lässt der Senat in seinem Entwurf vermissen. Aus unserer Sicht wird eine Chance vertan, den besonderen Belastungen für die Kolleginnen und Kollegen des Schicht- und Wechselschichtdienstes bei Polizei und Feuerwehr angemessen zu honorieren.

Dass es auch anders geht beweisen der Bund und das Bundesland Baden-Württemberg! Der Bund zahlt seinen Beamten 75 Prozent der Wechselschichtzulage und in Baden-Württemberg erhalten unsere Kolleginnen und Kollegen die volle Wechselschichtzulage in Höhe von 102,26 Euro.

Deshalb fordert die DPolG Hamburg:

 

  • Änderung der bisherigen Wechselschichtzulage in eine Schichtzulage sowie die Erhöhung auf mindestens 300,- Euro monatlich (bisher max. 51,13 Euro
  • Dynamisierung der Schichtzulage im Rahmen der Besoldungsanpassung (bisher nicht erfolgt)
  • Anhebung der DuZ-Zahlung ohne Einschränkung auf mindestens 5,- Euro (bisher zwischen 0,77 und 2,88 Euro)
  • Anhebung der Erschwerniszulage für Spezialeinheiten (MEK) auf mindestens 300,- Euro analog der Zahlung beim BKA (bisher 153,39 Euro)
  • Erhöhung der Polizeizulage auf mindestens 200,- Euro sowie die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit (bisher 127,38 Euro)

 

Die DPolG Hamburg nimmt den Ersten Bürgermeister, Christoph Ahlhaus (CDU), beim Wort: „Polizei stärken“! Es wird Zeit für eine Kurskorrektur damit unsere Kolleginnen und Kollegen die Zulagen erhalten, die sie auch verdienen! Vollmundige Worthülsen helfen unseren Kolleginnen und Kollegen nicht.

 

 

Der Landesvorstand                                                      Hamburg, 09.02.2011

Reduzierung in der Begleitung von Schwerlasttransporten führt zur Entlastung!

DPolG-Forderung erfüllt: deutliche Reduzierung in der Begleitung von Schwerlasttransporten führt zur Entlastung des täglichen Dienstes!

 

Im April 2010 bemängelte die DPolG die durch die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (bis zu 300 Transporte im Monat) zusätzliche immense Belastung des täglichen Dienstes an den Polizeikommissariaten (PK).

Die vor allem nachts stattfindenden Schwertransporte führten zum Teil dazu, dass an diversen PK die Funkstreifenwagen ausschließlich für die Begleitung der Transporte eingesetzt werden mussten und für das übrige Einsatzgeschehen keine Kräfte des örtlich zuständigen PK mehr zur Verfügung standen.

Die DPolG wies die Dienststelle frühzeitig darauf hin,  dass die eingesetzten Kollegen in der Regel nicht über die nötigen Fachkenntnisse verfügten, um bei der Übernahme des Schwertransportes die notwendigen Überprüfungen hinsichtlich des technischen Zustandes und der Einhaltung von erteilten Auflagen durchzuführen. Es hätte in einem Schadensfall durch unzureichende Ladungssicherung aufgrund der Garantenstellung der eingesetzten Kollegen zu Regressansprüchen gegen die Kollegen kommen können.

Aus diesem Grund wurde der Lehrgang „Begleitung von Großraum- und Schwertransporten“ durch die Polizei Hamburg inhaltlich angepasst und von zwei auf fünf Tage erweitert.

Auch am Genehmigungsverfahren für Schwertransporte ist die Polizei Hamburg mittlerweile beteiligt. Bislang führte dieses Verfahren der Landesbetrieb Verkehr (LBV) durch und ordnete in der Regel die Begleitung der Schwertransporte auf Hamburger Gebiet durch die Polizei an. In einem neu eingeführten Verfahren prüft die Zentraldirektion (ZD) die Erforderlichkeit der Begleitung von Schwertransporten, die die Autobahnen auf Hamburger Gebiet als „Transitverkehr“ nutzen. Bei standardmäßigen Transporten wird die polizeiliche Begleitung durch die ZD abgelehnt und als Auflage die Begleitung durch ein Sicherungsfahrzeug einer Privatfirma verfügt. Dieses neue Genehmigungsverfahren führt zu einer Reduzierung in der Begleitung von Schwertransporten durch die Grundlasten der PK von bis zu 90 Prozent!

Die Umsetzung der Forderungen der DPolG führten zu einer spürbaren Entlastung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

 

 

 

Der Landesvorstand                                                       Hamburg, Januar 2011

Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt Auffassung der DPolG Hamburg!

„Bereitschaftszeit ist normale Arbeitszeit“

Am gestrigen Dienstag entschied das OVG Lüneburg zu Gunsten eines niedersächsischen Kollegen, der auf die vollständige Anrechnung der Bereitschaftszeiten während des Castor-Einsatzes 2005 geklagt hatte. Das Land Niedersachsen hatte dem Kollegen lediglich 25 Prozent als Arbeitszeit angerechnet.

Das OVG Lüneburg (Az.: 5 LC 178/09) ist der Auffassung, dass der Beamte während eines geschlossenen Einsatzes besonderen Bedingungen ausgesetzt ist. Auch in den Ruhezeiten, die die Polizisten während des Castor-Einsatzes haben, müssen sie permanent verfügbar sein, stellte das Gericht fest.

Nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg tritt das OVG Lüneburg in die Pflicht des Dienstherrn und bestätigt eine besondere Fürsorgepflicht. Insbesondere bei auswärtigen und Großeinsätzen, werden die Kolleginnen und Kollegen vor außerordentliche Herausforderungen gestellt.

Im Anschluss an gewalttätige Auseinandersetzungen mit Chaoten müssen Bereitschaftszeiten nicht selten in Schlafcontainern, Kasernen oder auf den Mannschaftswagen geleistet werden. Hier besteht für die Kolleginnen und Kollegen keine Möglichkeit in irgendeiner Weise sich dem Einfluss des Dienstherrn zu entziehen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg fordert deshalb die Innenbehörde auf, dieses richtungweisende Urteil sofort umzusetzen und die Bereitschaftszeiten den Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei ohne Ausnahmen anzurechnen. Denn eines ist klar, auch zukünftig werden sie während ihrer Bereitschaftszeiten uneingeschränkt dem Dienstherrn zur Verfügung stehen.

DPolG fordert die umgehende Beförderung vom PHM zum PK!

Mit Einführung der Beförderungsrichtlinie für Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte der Polizei Hamburg (BefRL-Pol) vom 13.11.2010 soll die Beförderungsauswahl nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) im Wege der Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei (HmbLVO-Pol) erfolgen. Des Weiteren soll die Vergabe der Beförderungsämter grundsätzlich im Rahmen eines jährlich durchzuführenden Auswahlverfahrens stattfinden.Bei der Beförderung vom Statusamt Polizeihauptmeisterin/Polizeihauptmeister, Besoldungsgruppe A9, nach Statusamt Polizeikommissarin/Polizeikommissar, Besoldungsgruppe A9, ist gemäß der BefRL-Pol eine Auswahl nach vier Jahren ohne Bestenauslese möglich, da sich diese als haushaltsneutral erweisen und somit keine haushaltsrechtlichen Gründe gegen eine Beförderung sprechen, wenn die betreffenden Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte neben der Ableistung der Qualifizierungsmaßnahmen A gemäß § 8 BefRL-Pol zumindest das Gesamtprädikatsurteil D aufweisen können. 

Nach Auffassung der Dienststelle Polizei ist nach der Beförderungsrichtlinie eine Beförderungsauswahl und eine damit einhergehende Ernennung nur einmal im Kalenderjahr möglich. Durch eine im Jahr 2011 angedachte Evaluation der Richtlinie soll unser Vorschlag geprüft und eine Änderung in Betracht gezogen werden.

Die Deutsche Polizeigwerkschaft fordert die Dienststelle auf, die Richtlinie im Sinne der Kolleginnen und Kollegen unverzüglich zu ändern und die Beamtinnen und Beamten zu ernennen, welche die Voraussetzungen erfüllen. Hausgemachte, bürokratische Hemmnisse dürfen nicht zum Nachteil unserer Kolleginnen und Kollegen führen.

 


Der Landesvorstand                                                       Hamburg, Januar 2011

Aufruf an alle Beamten und Beschäftigten der Hamburger Polizei!

Personalversammlung und Demonstration

Im September hat der Hamburger Senat sein „Strukturelles Konsolidierungsprogramm über 510 Mio. Euro“ verabschiedet. Kernstück dieses Programmes ist die Reduzierung bzw. Streichung des Weihnachtsgeldes für die hamburgischen Beamten mit ca. 100 Mio Euro. Mittlerweile ist ein Großteil der angeblichen Sparmaßnahmen nach Bürgerprotesten wieder rückgängig gemacht worden, geblieben aber ist der „Diebstahl“ bei der Beamtenbesoldung.

„Wo bekommen wir sonst so einfach 100 Mio. Euro her?“, war die einzige Antwort eines Senatsmitgliedes auf den Protest der DPolG Hamburg. Diese reflexartigen Reaktionen des Hamburger Senates auf die selbst verschuldeten Haushaltsengpässe sind nicht nur ein Skandal sondern verstoßen gegen geltendes Beamtenrecht!

Die Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei und Feuerwehr sind es leid, seit Jahren die Opfer einer maßlosen und verfehlten Finanzpolitik zu sein und die Leuchtturmprojekte des Hamburger Senates finanzieren zu müssen!

Deshalb tragen wir unseren Protest auf die Straße:

Donnerstag, d. 25. November 2010, 15:00 Uhr CCH

Im Anschluss an die Personalversammlung werden wir, unterstützt durch die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr, vom CCH in die Innenstadt marschieren. Die Großdemon-stration ist von uns bereits angemeldet, sie wird vom CCH über den Gänsemarkt, Jungfernstieg, Bergstraße bis ins Zentrum der Weihnachtmärkte führen. Der Kampf lohnt sich, da die Kürzung/Streichung des Weihnachtsgeldes noch nicht durch die Bürgerschaft beschlossen wurde und sich damit noch nicht im Gesetzgebungsverfahren befindet.

Da bereits auf Staatsräteebene geäußert wurde, dass die Streichung des Weihnachtsgel-des auch auf die Tarifbeschäftigten übertragen wird, haben wir die Erwartung, dass alle Beschäftigten der Hamburger Polizei zur Personalversammlung erscheinen und anschließend an der Demo teilnehmen. Uniformträger werden gebeten, zur Großdemo in Uniform zu erscheinen. Achtung: Bitte keine Dienstwaffen mitbringen!

Wir rufen hiermit alle Beschäftigten in der Polizei zur Teilnahme an der Personalversammlung und der sich anschließenden Großdemonstration auf!

Getreu dem Motto:

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat bereits verloren!

 


 

Der Landesvorstand                       Hamburg, d. 5. November 2010

DPolG und dbb zeigen dem Senat die Rote Karte!

Mehr als 5.000 Teilnehmer protestierten am 6. Oktober gegen das Sparpaket des Hamburger Senats. Die DPolG Hamburg hatte alle Polizeibeschäftigten aufgerufen, sich an der Protestdemonstration zu beteiligen und ihren Unmut über die geplante Kürzung bzw. Streichung des Weihnachtsgeldes unüberhörbar zu äußern. Mit dem Beginn der Auftaktkundgebung war der Rathausmarkt fest in der Hand des Öffentlichen Dienstes. Die von den Kolleginnen und Kollegen gebildete Menschenkette rund um das Hamburger Rathaus zeigte eindrucksvoll, dass Hamburgs Polizisten, Feuerwehrleute und alle anderen Angehörigen des Öffentlichen Dienstes Gehaltskürzungen nicht widerstandslos hinnehmen werden! UNSER PROTEST GEHT WEITER!!!

Im Anschluss zogen die Demonstrationsteilnehmer weiter zum Gänsemarkt, um den Hausherrn der Finanzbehörde, Senator Carsten Frigge, für die einseitige Sparpolitik zu Lasten des Öffentlichen Dienstes die Rote Karte zu zeigen. DPolG und dbb Hamburg fordern den Hamburger Senat auf, die geplante Kürzung bzw. Streichung des Weihnachtsgeldes zurück zu nehmen. Wir sind es endgültig leid, Bauernopfer einer verfehlten Haushaltspolitik zu sein!

 

 

Der Landesvorstand                                               Hamburg, 7.10.2010

Protestaktion am 06.10.2010

die DPolG Hamburg und der dbb hamburg rufen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Hamburg auf zur Protestaktion rund um das Hamburger Rathaus

 

 

am 6. Oktober 2010, 15.30 Uhr

 

ab 15.30 Uhr        : Eintreffen auf dem Rathausmarkt

16.00 Uhr             : Begrüßung und kurze Auftaktkundgebung

16.15 Uhr             : Beginn der „Absperrung“ des Rathauses Menschenkette (mit Roten Karten) rund um das Rathaus

17.15 Uhr             : Protestzug zum Gänsemarkt

ca. 18.00 Uhr        : Abschlusskundgebung auf dem Gänsemarkt

 


 

 

Der Landesvorstand                                      Hamburg, September 2010

Sparverpflichtung für die Polizei moderat?

Sparklausur oder „strukturiert organisierter Diebstahl“?

Knapp ein Viertel der vom Senat beschlossenen Sparsumme von 510 Mio. €, nämlich 100 Mio. €, werden allein durch die Reduzierung/Streichung des Weihnachtsgeldes der hamburgischen Beamtinnen und Beamten erbracht. So einfach kann Sparen also sein – ein strukturelles Konsolidierungsprogramm enthüllt sich hier als strukturelles Wegnahmeprogramm!

Wir sind es leid, dass die verantwortlichen Politiker ihre durch Fehlentscheidungen und Leuchtturmprojekte verursachten Milliardengräber immer wieder mit unserem Geld zuschütten!

Massiv wurden die Einkommen und die Versorgungsbezüge der Beamten in den vergangenen Jahren reduziert: Wegfall der Ballungsraumzulage, Streichung des Urlaubsgeldes, Kürzung des Weihnachtsgeldes, Spreizung der Dienstaltersstufen, keine Übernahme von Tarifabschlüssen, Kürzung von Familienzuschlägen, Zahlung einer Kostendämpfungspauschale, Streichung der Heilfürsorge, Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, Kürzung der Einmalzahlung nach qualifiziertem Dienstunfall, Halbierung der Schichtdienstzulage und Streichung des Übergangsgeldes.

Reflexartig greift der Senat bei Haushaltsengpässen in die Portemonnaies seiner Beamten. Dies sind einseitige Sonderopfer und ist eine in höchstem Maße unsoziale Maßnahme. Die weitere Kürzung bzw. Streichung des Weihnachtgeldes bringt das Fass zum Überlaufen. Wir werden dies nicht kampflos hinnehmen!

– DPolG-Aktion „Uns steht das Wasser bis zum Hals“ erfolgreich!

Durch zahlreiche Gespräche mit dem ehemaligen Innensenator und jetzigen Ersten Bürgermeister Christoph Ahlhaus, aber auch durch unsere Montagsaktion vor dem Rathaus Uns steht das Wasser bis zum Hals“ konnte die DPolG den Senat überzeugen, von der geplanten Sparorgie bei der Polizei Abstand zu nehmen. Geblieben sind allerdings die Streichung von 40 Stellen in verschiedenen Stabsbereichen, die Abschaffung der Fahrradstaffel, Auflösung der Diensthundeschule, Reduzierung der Polizeiposten und der Einstellung des Plakatwettbewerbes der Polizeiverkehrslehrer. Bei erster Betrachtung erscheint dies als eine moderate Lösung.

Fakt ist jedoch, nachdem bereits über 650 Polizeibeamte in Hamburg fehlen, ist jede einzelne Stellenstreichung ein kaum kompensierbarer Verlust. In Stabsbereichen werden u. a. Einsätze vorbereitet und geleitet, wichtige administrative Aufgaben für den reibungslosen funktionellen Ablauf der Polizei erledigt aber auch mit großem Aufwand Anfragen aus Bürgerschaft und Senat beantwortet. Die Kolleginnen und Kollegen der Fahrradstaffel, Polizeiverkehrslehrer, die Ausbilder der Diensthundeschule und die Polizeiposten verrichten eine anerkanntermaßen engagierte wie auch wichtige Polizeiarbeit.

Allein vor dem Hintergrund „Wünschenswert oder notwendig“ hält die DPolG diese Entscheidung für mehr als fragwürdig, sie ist vielmehr absolut falsch!

 

 

Der Landesvorstand                                                      Hamburg, d. 23.09.2010

Vorbereitung Auswahl LBA II

Wann:
Mittwoch 21. Juli 2010
um 16.00 Uhr

Wo:
Geschäftsstelle DPolG
Holzdamm 18

Anmeldung unter 040 / 25 40 26 – 0

bis zum 16. Juli 2010

 


Der Landesvorstand                                                Hamburg, 09.07.2010