ZHH-Inhalte müssen bleiben – Sicherheit ist nicht verhandelbar
der ZHH-Unterricht aus der WSPS reduziert werden.
anzubieten. Besonders die Themenbereiche Gefahrgut und Grenze sollen
Qualität der täglichen Polizeiarbeit. Aus Sicht des Fachbereichs WSP
sicher zu erkennen und angemessen zu kontrollieren.
Gefährdungen und ein Verlust an Kompetenz im
täglichen Streifendienst.
die wir im Alltag brauchen. Gerade in Zeiten
knapper Ressourcen sind Kolleginnen und
Kollegen gefragt, die bei personellen Engpässen
Wissen, weniger Flexibilität und weniger Sicherheit.
Der Fachbereich WSP fordert deshalb den
vollständigen Erhalt der ZHH-Inhalte in der
WSPS-Ausbildung. Sicherheitsrelevante Themen
dürfen nicht gestrichen werden. Nur eine solide
Ausbildung schafft die fachliche Grundlage, die
moderne Polizeiarbeit benötigt
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Sparen auf dem Rücken der Polizei! Beförderungen werden zum Haushaltsventil!
verkündet. Beförderungen werden verschärft, verzögert und damit faktisch
zusammengestrichen. Grundlage ist der eingekürzte Nachtragshaushalt in diesem Jahr
und die Tatsache, dass es im kommenden Jahr gar keinen Nachtragshaushalt mehr geben
wird. Damit ist klar: Es geht ums Sparen und zwar auf dem Rücken der Kolleginnen und
Kollegen, ausgerechnet in den Leichtlohngruppen, die es normalerweise in Hamburg gar
nicht mehr geben dürfte. Statt einer stabilen und verlässlichen Personalpolitik soll die
Polizei Hamburg das Haushaltsloch mittragen. Das ist ein fatales Signal für die innere
Sicherheit dieser Stadt.
Mit den neuen Vorgaben sollen Aufstiege von A 7 nach A 8 sowie von A 8 nach A 9 nur
noch mit Prädikat 5 oder 6 möglich sein. Für A 9 nach A 10 und A 10 nach A 11 wird künftig
ausschließlich das Prädikat 6 gefordert. Gleichzeitig sollen alle Beförderungen um drei bis
sechs Monate verzögert werden. Viele Kolleginnen und Kollegen, die sich auf eine
transparente Beförderungslinie verlassen haben, verlieren damit ihre Perspektive. Diese
kurzfristige Änderung beschädigt Vertrauen, Motivation und Leistungsbereitschaft in einer
Organisation, die ohnehin dauerhaft unter hoher Belastung arbeitet.
Während die Polizei erneut sparen soll, werden politisch andere Prioritäten gesetzt. Für
Projekte wie den Elbtower oder den Klimaentscheid scheint es Mittel zu geben. Für
diejenigen, die täglich 24/7 für Hamburgs Sicherheit einstehen, hingegen nicht. „Dank und
Anerkennung“ auszusprechen ist leicht und kostet nichts. Die Sparkommissare Grote und
Dressel haben offensichtlich nicht die politische Macht und den Willen, um für den
entsprechenden Nachtragshaushalt zu sorgen. Es wird dort gespart, wo es am einfachsten
ist und am wenigsten angebracht.
Die DPolG Hamburg fordern eine Rückkehr zur verlässlichen und transparenten
Beförderungspraxis, die sich über Jahre bewährt hat. Verzögerungen und verschärfte
Kriterien sind keine Option. Wir akzeptieren nicht, dass innere Sicherheit von der
Kassenlage abhängig gemacht wird. Die Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf
eine Personalpolitik, die zu ihrem Wort steht und nicht an denen spart, die Hamburg jeden
Tag schützen. Die DPolG Hamburg erwartet, dass sich Polizeipräsident Falk Schnabel vor
die Mitarbeitenden der Polizei Hamburg stellt.
Startschuss für die Einkommensrunde 2025/2026 !
Einkommensrunde ausgelaufen. Damit beginnt jetzt die neue
Einkommensrunde 2025/2026 für die Beschäftigten der Länder.
Fachgewerkschaften, darunter auch wir als DPolG, die Forderungen in Berlin
beschlossen und vorgestellt. Damit ist der Startschuss für die Verhandlungen
gefallen.
Höhergruppierung sowie eine deutliche Anhebung der Wechselschicht- und
Schichtzulagen auf TVÖD-Niveau, damit die Arbeitswirklichkeit unserer
Kolleginnen und Kollegen endlich angemessen anerkannt wird.
Die Beschäftigten der Länder leisten Tag für Tag enorm viel, und diese
Leistung muss sich endlich auch im Geldbeutel bemerkbar machen.
Selbstverständlich fordern wir auch die zeitgleiche und systemgerechte
Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.
monatlich
+ 200 Euro für Auszubildende,
Studierende und Praktikantinnen bzw. Praktikanten
Laufzeit 12 Monate
TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder). Weitere Termine folgen im
Januar und Februar 2026. Die DPolG wird gemeinsam mit dem
dbb konsequent dafür eintreten, dass die Leistungen aller Beschäftigten im
öffentlichen Dienst der Länder endlich angemessen honoriert werden.
Diese Einkommensrunde betrifft uns alle. Jetzt gilt es, geschlossen und
solidarisch aufzutreten. Nur gemeinsam können wir Druck
aufbauen – für gerechte Bezahlung, Anerkennung und Wertschätzung.
DPolG fordert Anpassung der Hamburger Sonderurlaubsrichtlinie (HmbSUrlR)
Bundesbeamten unmittelbar aus der EU Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (sog. Vereinbarkeitsrichtlinie; RL
2019/1158/EU) ein Anspruch auf bis zu zehn Tagen vergüteter Vaterschaftsurlaub zusteht.
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Väter und ihnen gleichgestellte zweite
Elternteile Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der
anlässlich der Geburt eines Kindes gewährt wird. Die Richtlinie soll die Gleichstellung von
Männern und Frauen am Arbeitsplatz fördern, indem sie es ermöglicht, Beruf und
Familienleben besser zu vereinbaren, auch für Tarifbeschäftigte.
dass Väter während der Inanspruchnahme eines zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs eine
Bezahlung oder Vergütung erhalten. Dieser Urlaub dient der Geburt des Kindes. EU Richtlinien,
Umsetzungsakt (Gesetz) des Mitgliedstaates, damit die Richtlinie auf nationaler Ebene
rechtliche Wirkung entfaltet.
sein, wie es das europäische Recht verlangt. Zumindest hat das VG Köln hieran erhebliche
Zweifel geäußert und deshalb die unmittelbare Anwendung des EU Rechts beschlossen.
auch wenn es sich bei dem Kläger um einen Bundesbeamten handelt und die zuständige
Behörde in Köln Berufung gegen das Urteil eingelegt hat.
Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, würde einer rechtssicheren Umsetzung der
Richtlinie 2019/1158/EU entsprechen.
WICHTIGE INFORMATION: Amtsangemessene Alimentation (aA) – Widerspruch auch für 2025 einlegen!
Die DPolG Hamburg
Die DPolG Hamburg empfiehlt, dass alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger – erstmals oder ggf. zusätzlich und unter Aufrechterhaltung ihrer bereits in 2020, 2021, 2022, 2023 und/oder 2024 eingelegten Widersprüche – auch im laufenden Kalenderjahr gegen die Besoldungsmitteilungen November und Dezember 2025 für das laufende Kalenderjahr sowie die Folgejahre Widerspruch einlegen und eine amtsangemessene Vergütung verlangen sollten.
Hintergrund:
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass für die Musterkläger, die in den Jahren 2011 oder 2012 unter Einbeziehung auch der Folgejahre Widerspruch eingelegt und dann für die Folgejahre keine weiteren Widerspruchsverfahren durchgeführt haben, die Durchführung eines weiteren Widerspruchsverfahrens für die Folgejahre nicht notwendig sei.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich dieser Rechtsauffassung allerdings ausdrücklich nicht angeschlossen und vertritt offensichtlich auch heute noch eine gegenteilige Auffassung, so dass davon auszugehen ist, dass sie auch in den aktuell noch anhängigen Verfahren die Aussage des Verwaltungsgerichts in Abrede stellen wird.
So weit, so schlecht!
Die DPolG Hamburg hält einen erneuten Widerspruch auch deshalb für erforderlich, weil es sich jetzt um neue gesetzliche Regelungen aus den Jahren 2022 bis 2024 handelt und nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die einschlägige Rechtsprechung in höheren Instanzen einen gesonderten Antrag/Widerspruch auch für 2025 sowie die Folgejahre verlangt, weil die vorliegende Fallkonstellation nicht unbedingt vergleichbar ist mit den Musterklagen aus 2011/2012.
Aufgrund unklarer Erfolgsaussichten (HmbBesVAnpG und beschlossenes Besoldungsstrukturgesetz) kann zum jetzigen Zeitpunkt – für die entsprechenden Widersprüche/Anträge kein Rechtsschutz gewährt werden und ggf. Gebühren von ca. € 100,00 (und mehr) die anfallen könnten, selbst zu zahlen wären, wenn sich die Widersprüche/Anträge später als unbegründet herausstellen sollten.
Anträge zur aA für das Jahr 2025 sind unterhalb des Beitrags auf unserer Homepage (dpolg-hh.de) eingestellt. Den „passenden“ Antrag runterladen, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (intern oder extern) an das Funktionspostfach von PERS 3 senden:
Pol-PERS-Alimentation bzw. pers-alimentation@polizei.hamburg.de
Die Personalabteilung stellt sicher, dass alle auf diese Weise eingehenden Anträge/Widersprüche mit dem jeweiligen Eingangsdatum erfasst und an das Personalamt weitergeleitet werden. Eine Kopie an die DPolG Hamburg ist nicht notwendig.
Der Landesvorstand Hamburg, 13.11.2025
Anträge zum Herunterladen
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Vorbereitung auf den Ruhestand 2026
Nr. 2 / 10.03.2026
Nr. 3 / 28.04.2026
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Wir freuen uns auf Dich!
in naher Zukunft ihren aktiven Polizeivollzugsdienst beenden und in den wohlverdienten
Ruhestand gehen und Mitglied der DPolG sind, zu einem Tagesseminar ein. Wir wollen
mit und für euch wichtige Fragen rund um eure bevorstehende Pensionierung
besprechen und Hinweise geben.
jeweils 09:00-16:00 Uhr
Nebentätigkeiten und Hinzuverdienst
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Notfallordner
Testament
Erbschein
digitaler Nachlass
Versorgungsansprüche
Pressemitteilung
EINLADUNG PRESSEKONFERENZ
27. Landeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg
DPolG startet Video-Kampagne „Der Mensch neben Dir“
Am 6. und 7. November findet der 27. Landeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg statt. Der Landeskongress ist das höchste Beschlussgremium der DPolG und trägt in diesem Jahr das Motto:
#Freiheit #Demokratie #Sicherheit – Für Dich. Für uns. Für alle.
Im Mittelpunkt des Landeskongresses steht zunächst die Wahl des Landesvorsitzenden sowie der weiteren Mitglieder des Landes- und Landeshauptvorstandes der DPolG Hamburg.
Anlässlich des Landeskongresses lädt der neu gewählte Landesvorsitzende zu einer Pressekonferenz ein:
Wo?: Hotel Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg
(in der dortigen Bibliothek)
Wann?: Donnerstag, 6. November, 14 Uhr
Unter anderem wird den anwesenden Medienvertretern, die von der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg initiierte Kampagne „Der Mensch neben Dir“ exklusiv vorgestellt.
Teil dieser Kampagne ist ein Videoprojekt, das ab dem 6. November auf allen Social-Media-Kanälen der DPolG Hamburg abrufbar ist und zudem in ausgewählten Hamburger Kinos zu sehen sein wird. Das Video „Der Mensch neben Dir“ wird auf der Pressekonferenz gezeigt und via Datenträger vorab zur Verfügung gestellt.
Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287


