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Pressemitteilung: Personalratswahl Polizei Hamburg

DPolG baut absolute Mehrheit weiter aus (+ 1 Sitz)

Die DPolG sagt Dankeschön: Überragender Wahlsieg der DPolG Hamburg

 

Die Personalratswahl in der Hamburger Polizei ist am heutigen Tag mit der öffentlichen Auszählung im Polizeipräsidium beendet worden. Nach der Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses

durch den Wahlvorstand hat die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG), als mitgliederstärkste Polizeigewerkschaft, einen überragenden Wahlsieg errungen. Der Personalrat der

Polizei Hamburg hat insgesamt 25 Sitze (Beamte und Arbeitnehmer) von denen 16 Sitze

auf die DPolG Hamburg entfallen, 5 Sitze auf den BDK und 4 Sitze auf die GdP.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Was für ein grandioser Tag! Wir freuen uns riesig über dieses Super-Wahlergebnis und den damit verbundenen Vertrauensbeweis. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben offensichtlich die hervorragende Arbeit, die die Personalräte der DPolG auch in den schwierigen Jahren der Pandemie geleistet haben, anerkannt und honoriert. Dieses Wahlergebnis ist für uns Ansporn und Motivation, auch in der nun vor uns liegenden Wahlperiode die Interessen aller Polizeibeschäftigten mit Engagement und Kompetenz zu vertreten. Mit diesem deutlichen Votum für die DPolG Hamburg ist uns auch gegenüber dem Hamburger Senat und der Polizeiführung der Rücken gestärkt worden, danke!“

Bei Rückfragen:

Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

Pressemitteilung zum Download

DPolG im Gespräch mit der SPD Hamburg

Gestern (16. Mai 2022) waren Landesvorsitzender Thomas Jungfer, Landesvize Klemens Burzlaff und Landesredakteur Frank Riebow zu Gast bei der SPD Hamburg.

Die Landesvorsitzenden der SPD, Senatorin Melanie Leonhard und der neue Co-Vorsitzende Nils Weiland, empfingen die Polizeigewerkschafter zu einem Informations- und Meinungsaustausch im Kurt-Schumacher-Haus. Bestimmende Themen des fast eineinhalbstündigen Gespräches waren unter anderem die Bewerbersituation und hier besonders die unbefriedigende Anzahl von potentiellen Nachwuchskräften für den mittleren Polizeivollzugsdienst, das Einstellungsmanagement, die Personal- und Belastungssituation für unsere Kolleginnen und Kollegen und die aus Sicht der DPolG unzureichende Fortbildung.

Weitere für die DPolG wichtige Themenfelder, wie die Einführung der zweigeteilten Laufbahn für die Schutz- und Wasserschutzpolizei, die Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge und der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage sowie die grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Polizeibeschäftigten, wurden mit der Landesspitze der SPD konstruktiv diskutiert.

Melanie Leonard und Nils Weiland zeigten sich gut informiert und offen für Argumente, die das Ziel haben, die Attraktivität der Polizei als Arbeitgeber für junge Menschen zu verbessern und allen Kolleginnen und Kollegen der Polizei die Wertschätzung entgegenbringen, die sie verdienen. DPolG und SPD vereinbarten den Dialog – mit einem besonderen Augenmerk auf die Nachwuchsgewinnung – fortzusetzen.

 

Der Landesvorstand

 

 

DPolG: Anerkennung DU Corona

Fehlende Wertschätzung bei der Anerkennung einer Covid 19 Erkrankung als Dienstunfall

Nachdem Anfang des Jahres 2020 die DPolG Hamburg intensiv gefordert hat, eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus (Covid-19) als Dienstunfall anzuerkennen (siehe Flugblatt vom 13.04.2020), veröffentlichte das Personalamt im August 2021 ein Rundschreiben.

Kernaussage der obersten Dienstbehörde war: Erkranken Beamtinnen und Beamte aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 liegen die Voraussetzungen für einen Dienstunfall grundsätzlich vor, sofern geringfügige klinische Symptome bestehen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich Ort und Zeitpunkt der Infektion konkret nachweisen lassen und dieses Ereignis eindeutig während der Dienstausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.

In diesem Rahmen muss in der Regel ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person (sog. Indexperson) stattgefunden haben. Seit Anfang dieses Jahres häufen sich die Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen, die sich in Ausübung ihres Dienstes unter den o.a. Umständen mit dem Coronavirus infiziert haben und deren Erkrankung nicht als Dienstunfall anerkannt wird.

Die Dienststelle begründet die Ablehnung häufig mit dem fehlenden Nachweis über die Infektion der Indexperson und fordert die Kolleginnen und Kollegen indirekt auf, diesbezüglich doch selbst tätig zu werden.

Wie bitte? Dieselben Kolleginnen und Kollegen, die disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie zu Übungszwecken ihr eigenes PKW-Kennzeichen in ZEVIS eintragen, um Praktikanten zu unterweisen, sollen nun den „Kontakt zur Indexperson herstellen“ und um die Übermittlung des PCR-Ergebnisses bitten? Sollen unsere Kolleginnen und Kollegen hier als persönliche Gesundheitsbehörde in eigener Sache ermitteln?

Die Herbeiführung der zur Dienstunfallverhandlung nötigen Unterlagen und „Beweise“ liegen nach Auffassung der DPolG Hamburg bei der Dienststelle!

Die DPolG Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, hier eine wertschätzende Lösung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen!

Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 09.05.2022

DPolG: Erschwerniszulagenverordnung anpassen!

Immer wieder kommt es vor, dass Kolleginnen und Kollegen einsatzbedingt nach einem Nachtdienst länger arbeiten müssen und damit faktisch „ihre“ Nacht verlängern müssen!

Die Zulage für besonders belastende Dienste im Polizeivollzug ist im § 4 a der Hamburgischen Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO) geregelt. Für Nachtdienststunden in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr werden gewisse Zulagen gewährt.

Arbeitet ein Polizeivollzugsbeamter aber zum Beispiel innerhalb eines 12er Nachtdienstes von 18 bis 6 Uhr einsatzbedingt länger, bekommt er für die Stunden nach 6 Uhr keine Zulagen mehr, es sei denn, der Nachtdienst endet an einem Sonn- oder Feiertag.

Bekanntlich sind jedoch die letzten Stunden, die anstrengendsten Stunden des Dienstes!

Ein weiteres Beispiel sind verschobene Dienste von einem „normalen“ Nachtdienst von 21 bis 6 Uhr beispielsweise zu einem Dienst von 23 bis 8 Uhr. Wer morgens später im Bett ist, erhält keine weiteren Zulagen als finanziellen Ausgleich, obwohl hier eine besondere Erschwernis vorliegt und die Nacht durchgearbeitet worden ist.

Die DPolG Hamburg fordert die Anpassung der HmbEZulVO dahingehend, dass nach einem Nachtdienst die Stunden ab 6 Uhr ebenfalls als besondere Belastung angesehen und entsprechend vergütet werden.

DPolG: Forderung nach AiP-Einstellungen erfüllt!

DPolG im Gespräch mit PL und PLV

Die DPolG Hamburg hat am 8. April 2022 mit der Polizeileitung gesprochen, um die Problematik rund um den Objektschutz zu thematisieren und dabei weiterhin offensiv das Ziel zu verfolgen, den Polizeivollzug und die Angestellten im Polizeidienst (AiP) zu entlasten.

Die zügige Einstellung von mindestens 40 AiP im Objektschutz plus der Anzahl der Kolleginnen und Kollegen, die sich erfolgreich bei den anstehenden Ausschreibungen in der VD 1 bewerben werden, wird nun umgesetzt.

Im Gespräch mit Polizeivizepräsident Morton Struve (Zweiter von rechts): Marc-Ulrich Schipper (FB-Vors. SCH), Beate Petrou (FB-Vors. VW) und Landesvorsitzender Thomas Jungfer (von links).

Die Ausschreibungen zum 1. August und 1. September dieses Jahres sind bereits veröffentlicht. Der Personalrat der Polizei hat den Maßnahmen und der Stellenausschreibung zugestimmt.

Die Themen Berufsbild und Verbesserungen für die AiP begleiten die DPolG Hamburg schon seit vielen Jahren. Erfolgreich hat die DPolG Hamburg nun ebenfalls die Wiederaufnahme der Tätigkeit der dienstlichen Arbeitsgruppe AiP initiiert, in der viele Themenfelder (wie zum Beispiel die Dienstzeiten, die Personalbedarfsberechnung, Führungsstrukturen, Aufgabenvielfalt) weiter besprochen werden.

Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 14.04.2022

DPolG: Hamburger Senat legt Gesetzesentwurf zur Zahlung einer sogenannten Angleichungszulage vor

Beamtinnen und Beamte sollen für die Jahre 2021 bis 2025 einmal jährlich eine befristete Zulage von 33 bzw. 20 Prozent eines „Monatsbruttos“ erhalten. WICHTIG: Die aktuellen Klagen zur amtsangemessenen Alimentation bleiben davon unberührt!

Was bedeutet dieser Gesetzentwurf konkret?

Im Zuge des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2022 – regelt unter anderem die Übernahme des Tarifabschlusses aus dem November 2021 und die daraus folgende Erhöhung der Beamtenbezüge um 2,8 Prozent ab dem 1. Dezember dieses Jahres – hat der Senat die Zahlung von Angleichungszulagen angekündigt.

Alle aktiven Landesbeamtinnen und -beamten sollen für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 33 Prozent eines „Monatsbruttos“ erhalten und für die Jahre 2023 bis einschließlich 2025 jeweils 20 Prozent. Mit diesen Einmalzahlungen will der Senat die unsäglichen Kürzungen bzw. Streichungen der Sonderzahlung aus dem Jahr 2011 ausgleichen und politisch erreichen, dass weitere Massenklagen zur amtsangemessenen Alimentation vermieden werden.

Der Senat gesteht also ein, ohne es natürlich so zu kommunizieren, dass die Kürzungsorgien der Vergangenheit mutmaßlich rechtswidrig waren und gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstießen. Ein Zustand, der bis heute andauert und zu einer Klagewelle führte, die Senat und Personalamt noch nie erlebten. Da der Senat hinsichtlich der Beamtenbesoldung auf rechtlich tönernen Füßen steht, soll im Verlauf dieses Jahres ein Besoldungsstrukturgesetz folgen, das dann die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.

Dazu Landesvorsitzender Thomas Jungfer: „Die DPolG Hamburg hat gegen die Kürzungen und Streichungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld massiv und unüberhörbar protestiert, unseren Kolleginnen und Kollegen Rechtsschutz gewährt und erfolgreich geklagt. Der Senat hat jetzt endlich in einem ersten Schritt auf die Rechtsprechung reagiert. Daher sind die angekündigten Zahlungen zu begrüßen. Allerdings wird die bisherige Nichtberücksichtigung unserer pensionierten Kolleginnen und Kollegen auf unseren erbitterten Widerstand stoßen. So geht man mit Polizistinnen und Polizisten nicht um, die Jahrzehnte im Dienst unserer Stadt standen.“

Der Landesvorstand                                           Hamburg, 08.04.2022

DPolG Erfolg – Erneute Einstellungen von AiP im Objektschutz erreicht − mindestens 40 AiP-Stellen werden zeitnah nachbesetzt!

Die Themen Berufsbild und Verbesserungen im AiP-Bereich begleiten die DPolG Hamburg schon seit vielen Jahren.

Nach jahrelangem Kahlschlag im Objektschutz wurden seit 2017 wieder regelmäßig Angestellte im Polizeidienst (AiP) eingestellt. Fast durchgängig vier Klassen pro Jahr waren nötig, die grundsätzliche Vakanz sowie die Lücken zu füllen, die durch die zusätzlichen Aufgaben „Lokale Präsenz“ und Verkehrsdirektion aufgrund von Personalbewegungen geschlossen werden mussten. Zuletzt wurden in 2020 drei Klassen für den Objektschutz eingestellt, die zwei Klassen in 2021 dienten dazu, den Bedarf bei der VD 1 zu decken. Eine Klasse wurde damals direkt für die LBP 10/VS eingestellt, die andere Klasse, um die erfolgreich internen Auswahlgewinner der LBP 10/VS zu ersetzen.

Die DPolG Hamburg hatte schon damals frühzeitig darauf hingewiesen, dass es damit nicht getan sei und forderte die regelmäßige jährliche Einstellung von AiP-Klassen, um einerseits die Vakanzen durch Personalfluktuation durch berufliche Weiterentwicklungen und sonstigen Abgängen bei den AiP zu kompensieren, andererseits aber auch, um den Vollzug dauerhaft von Objektschutzaufgaben zu entlasten.

Im gesamten AiP-Bereich, also im Objektschutz, im Verkehrsordnungsdienst, in der Verkehrsüberwachung und „Lokalen Präsenz“ sind derzeit knapp 90 (!) Dienstposten nicht besetzt. Damit liegt die Polizei deutlich über der vorgegebenen Einsparvakanz von 12 Prozent.

Ein Teil der Forderungen der DPolG Hamburg wurde jetzt erfüllt:

Die zügige Einstellung von mindestens 40 AiP im Objektschutz plus der Anzahl der Kolleginnen und Kollegen, die sich erfolgreich bei den anstehenden Ausschreibungen in der VD 1 bewerben werden, hilft in der täglichen Aufgabenbewältigung.

Aber im Angesicht der zusätzlichen Aufgaben und der ständigen Personalfluktuation erneuern wir die Forderung nach einer regelmäßigen jährlichen Einstellung von AiP-Klassen. Auch die Lücken in der höheren Entgeltgruppe EG 8, wie zum Beispiel bei den Gruppenführern und der „Lokalen Präsenz“, müssen geschlossen werden.

Die AiP-Einstellungen sind ein ständiges Thema, mit dem wir uns auch in der dienstlichen Arbeitsgruppe AiP weiter beschäftigen werden. Wir werden weiter berichten!

Fachbereich Verwaltung                                            Hamburg, 29.03.2022

DPolG – Neuregelungen zur Telearbeit und Einführung des mobilen Arbeitens

Das Personalamt und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften haben eine neue, hamburgweit geltende Rahmenvereinbarung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten abgeschlossen.

Für den dbb Hamburg war die Fachbereichsvorsitzende Verwaltung der DPolG Hamburg, Beate Petrou, am Verhandlungstisch dabei. Zum Verhandlungsergebnis sagt sie: „Wir haben in vielen, teilweise auch zähen Verhandlungsrunden mit dem Personalamt neue Wege für moderne Arbeitsformen vereinbart. Dies ist der Anfang einer neuen Arbeitswelt und neuer Formen des Zusammenarbeitens auch in der Polizei. Hierzu ist die bereits bestehende Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit auf die Neuerungen anzupassen und um das mobile Arbeiten zu ergänzen.“

Gleichzeitig erfüllt sich damit auch eine Forderung der DPolG Hamburg, die während der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Variante der Polizei über die Pandemie hinaus in der Polizei zu etablieren. Als nächster wichtiger Schritt beginnen nun die Verhandlungen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften mit dem Personalamt. Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung zum Thema moderne Raumkonzepte abzuschließen. Auch hier ist abzusehen, dass es harte Verhandlungen mit dem Personalamt geben wird, um die Rechte der Beschäftigten und die Mitbestimmungsrechte der örtlichen Personalräte zu wahren sowie eine zeitgerechte Beteiligung der Personalräte auf Augenhöhe einzufordern.“

Das derzeitige Homeoffice-Angebot basiert auf dem Infektionsschutzgesetz und der dort genannten Regelung zur Nutzung von Möglichkeiten des Homeoffice. Hierdurch haben die Dienststellen die Möglichkeit, Homeoffice ohne Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gestalten und die Verteilung von Diensten im Büro und am häuslichen Arbeitsplatz z. B. durch die Bildung von Kohorten vorzugeben. Nach Gesprächen mit der Polizeiführung wird dieses Modell, unabhängig vom Verlauf der Pandemie, bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung bestehen bleiben.

Die DPolG Hamburg wird langfristige Änderungen von Raumkonzepten zum jetzigen Zeitpunkt erst offiziell anerkennen, wenn die hierzu avisierte Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und dem Personalamt unterschrieben ist. Für über die Pandemie hinausgehende Raumkonzepte gelten bereits jetzt Mitbestimmungsrechte des Personalrats. Ein Pilotprojekt eines möglichen neuen Raumkonzepts findet derzeit im Bereich der IT statt.

Aufgrund der Einsparungsverpflichtungen wurden bereits durch die Polizei angemietete Büroflächen gekündigt. Hintergrund hierfür ist der Plan der Behörden- und Amtsleitung, durch moderne Raumkonzepte Büroräume effektiv zu nutzen und Kosten durch die Anmietung von Büroflächen zu senken. Mehrere Kolleginnen und Kollegen sollen sich zukünftig Büroräume teilen. Im Rahmen von New Work ist das geboten, aber Vorsicht Senator Grote, die DPolG wird diesen Prozess kritisch begleiten und keine Alleingänge der Behörden- und Amtsleitung tolerieren! Legen Sie ihre Pläne für die Unterbringung der Beschäftigten aus den abgemieteten Büroflächen offen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist wie immer das Gebot der Stunde!

Fachbereich Verwaltung                                            Hamburg, 18.03.2022

DPolG-Tagesseminar: Vollzugsentlastung und Aufgaben für die AiP in der VD 1 und am PK

Am 9. März 2022 sind Kolleginnen und Kollegen aus den PK (DGOA „Lokale Präsenz“) und aus der VD 1 zusammengekommen, um über aktuelle Probleme aus ihren Dienststellen und über weitere mögliche Aufgaben und Entlastungen des Vollzuges zu sprechen.

Als Gäste konnte die DPolG Hamburg den Leiter des PK 46, Dirk Noetzel, und VDLS Wolfgang Breust begrüßen. Beide nahmen sich die Zeit, ihre Bereiche vorzustellen und dann mit den Teilnehmern zu diskutieren.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass es hilfreich war, sich dienststellenübergreifend auszutauschen, denn die Arbeitsweise ist doch überall sehr unterschiedlich.

Die wichtigsten Punkte aus dem Seminar waren:

  • Unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte und Einsatzmöglichkeiten der AiP in den Regio-PK sowie der Austausch untereinander
  • zusätzlichen Objektschutzaufgaben und ihre Bewältigung
  • Nachbesetzung freier Stellen sowie die Schaffung weiterer Stellen und mögliche zusätzliche Aufgaben in der „Lokalen Präsenz“
  • Mitführen der Waffe im Dienst
  • Ausrüstung in der VD 1(z. B. mit Warnschutzjacken)
  • mögliche Erweiterung des Fuhrparks in der VD 1(z. B. Elektroroller)
  • regelmäßige ETR-Lehrgänge und Sportmöglichkeiten
  • Ausbau der Führungsstruktur in den Schichten sowie
  • die Anzahl der OWI-Verwarnungen.

Schnell wurde deutlich, dass diese Themenvielfalt sich mit dem deckt, was die DPolG Hamburg seit Jahren in ihrer Forderungslage vorangetrieben und teilweise auch erreicht hat. Nun ist jedoch der Zeitpunkt gekommen, sich erneut mit dem Status Quo auseinanderzusetzten.

Deshalb hat der Fachbereich Verwaltung vor einiger Zeit beschlossen, darauf hinzuwirken, dass die dienstliche Arbeitsgruppe AiP ihre Arbeit möglichst wiederaufnimmt! Mit Erfolg, im kommenden April findet die erste Sitzung nach fast drei Jahren statt.

Wie bisher auch wird die DPolG Hamburg den Prozess aktiv begleiten. Das erwünschte Berufsbild AiP ist nach über zehn Jahren geschaffen worden. Jetzt darf es keinen Stillstand geben, so wie nach dem Erreichen der AiP-Einstellungszahlen Anfang des Jahres 2021. Wie schnell doch das Erreichte wieder zunichtewerden kann, sieht man an der jetzigen AiP-Stellensituation, mit derzeit 80 (!!!) unbesetzten Dienstposten.

Deshalb wird die DPolG Hamburg mit allen Beteiligten weiterhin im Kontakt bleiben, um die notwenigen Reformen und Schritte in Richtung einer durchgreifenden Personalerweiterung umzusetzen!

Fachbereich Verwaltung                                            Hamburg, 15.03.2022