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Die DPolG fordert für Wechselschichtdienstleistende eine Gleichbehandlung mit dem Tagesdienst

Änderung der PDV 350 – Urlaubsregelung an den Wochenenden

Mit der Entscheidung des Personalamtes (Oberste Dienstbehörde) von 1992 darf der Wechselschichtdienst im Polizeivollzugsdienst den Urlaub in drei Abschnitte teilen. Die PDV 350 führt dazu aus:

„Für Vollzugsbeamte im Schichtendienst ist beim Berechnen der Urlaubsdauer gemäß Ziff. 700.006130 grundsätzlich die Fünftagewoche mit den allgemeinen Dienststunden von montags bis freitags als Arbeitstage zugrunde zu legen. Sonnabende und Sonntage sowie auf Werktage fallende Feiertage sind nicht als Urlaubstage zu berechnen, es sei denn, es wird hierfür ein Freizeitausgleich gewährt.

Gemäß Entscheidung des Personalamtes aus dem Jahr 1992 dürfen Polizeivollzugsbeamte im Wechselschichtdienst ihren Urlaubsanspruch in drei Abschnitte teilen.

Bei Vollzugsbeamten, die ständig Wechselschichtdienst leisten, soll von den planmäßig zu leistenden Diensten abgesehen werden

  • am letzten Arbeitstag nach 16 Uhr
  • am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub in der Zeit von 00:00 Uhr bis 07:30 Uhr
  • an gesetzlichen Feiertagen, Sonnabenden, Sonntagen und einem Wochenende vorhergehenden oder sich anschließenden gesetzlichen Feiertagen unmittelbar vor und nach dem Urlaub,

sofern dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen und dies von dem Beamten gewünscht wird.

Tatsächlich geleistete Dienste werden mit der monatlichen Sollarbeitszeit verrechnet.

Bei einer Teilung des Urlaubs kann diese Regelung vor und nach dem Urlaub höchstens zweimal im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden.“

Die DPolG Hamburg ist der Auffassung, dass der Satz in der Regelung „bei einer Teilung des Urlaubs kann diese Regelung vor und nach dem Urlaub höchstens zweimal im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden“ unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwingend gestrichen werden muss. Der schichtdienstleistende Polizeivollzugsbeamte wird im Vergleich zum Tagesdienst – ohne Verschulden – deutlich schlechter gestellt.

Die DPolG Hamburg fordert deshalb Polizeipräsident Werner Jantosch auf, ohne, dass die zu erbringende Arbeitszeit von 40 Stunden dadurch berührt wird, eine Änderung der PDV 350 herbeizuführen. Zukünftig muss es für Schichtdienstleistende möglich sein, dass die Wochenenden vor und nach dem dritten Urlaubsabschnitt analog zum Tagesdienst freigenommen werden können.

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 31.10.2011

Sicherheit vor digitaler Schnelligkeit

DPolG Hamburg: Technische Mängel gefährden die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen

Der Digitalfunk: Das Vorzeigeprojekt der Hamburger Innenbehörde befindet sich seit 2004 in der Planung und hat bislang 53 Millionen Euro gekostet. Aktuell wird der neue Digitalfunk an den Polizeikommissariaten 37, 38, 42, 43, 44, 46 und 47 sowie bei der Wasserschutzpolizei getestet.

Trotz der bisherigen Investitionen sind in der Testphase gravierende Mängel bekannt geworden. Sonnenschein macht die Geräte unbrauchbar, mysteriöse Phantomanrufe blockieren nicht nur den Funkverkehr, sondern auch den Notruf!

Zivilfahnder beklagen die Qualität des Zubehörs und bei eingeschalteter Tastensperre, lässt sich die Lautstärke nicht regeln. Sodass insbesondere beim Tragen des Schutzhelms eher das Trommelfell platzt, als dass die Lautstärke mal schnell runter geregelt werden kann.

Die DPolG Hamburg fordert, dass der Testbetrieb nur dann weiterhin erfolgen darf, wenn eine Gefährdung unserer Kolleginnen und Kollegen ausgeschlossen ist. Hier geht Sicherheit ausdrücklich vor Schnelligkeit und „digitalen“ Erfolgsmeldungen!

Wenn das System nicht läuft, muss es abgestellt werden, bis es funktioniert!!!

Die DPolG Hamburg wird das Projekt Digitalfunk weiterhin akribisch beobachten.

Die Schwächen müssen abgestellt werden, bevor man den Digitalfunk weiter aus-

baut und hamburgweit einführt!

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 31.10.2011

Bild: Gewerkschafts-Boss Rose und die Angst vor klarer Kante

Ver.di-Landeschef und SPD-Abgeordneter Wolfgang Rose hat gekniffen. Bei der Abstimmung der Bürgerschaft über die Kürzung des Weihnachtsgelds für die Beamten verweigerte er die Stimmabgabe. Kurz vorher hatte der Gewerkschaftsboss noch erklären lassen: „Der Senat missbraucht das Instrument des Beamtenrechts zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung.“ Rose hatte sich seine Nicht-Teilnahme an der Abstimmung von der SPD-Fraktionsspitze absegnen lassen. Der SPD-Abgeordnete Arno Münster, HHLA-Konzernbetriebsvorsitzender und wie Rose Ver.di-Mitglied, dagegen musste der Weihnachtsgeldkürzung zustimmen, ebenso wie 16 weitere SPD-Abgeordnete, die ebenfalls bei Ver.di sind. Hätten sie wie Rose die Hintertür genommen, wäre die Weihnachtsgeldkürzung gekippt. Sicher ist richtig, dass im letzten Jahr der schwarz-grüne Senat beschlossen hatte, das Weihnachtsgeld ganz zu streichen. Aber damals waren noch sinkende Steuereinnahmen befürchtet worden. Der seit März allein regierende SPD-Senat aber kann sich jetzt über rund 700 Millionen Euro Mehreinnahmen freuen. Da hätte Rose schon etwas mehr Druck machen können, wenn er gewollt hätte. Aber als Gewerkschaft aufheulen und als Chef dieser Gewerkschaft in der SPD abtauchen, geht nicht. Joachim Lenders, der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, war 2003 als CDU-Abgeordneter in einer ähnlichen Lage. Damals beschloss die Bürgerkoalition (CDU, Schill, FDP) erstmals eine Kürzung des Weihnachtsgelds für Beamte. Lenders stimmte als einziger Koalitionsabgeordneter dagegen. Die Standhaftigkeit kostete ihn die politische Karriere. Auch Wolfgang Rose muss sich entscheiden, ob er Gewerkschaftsvorsitzender bleiben oder eine Polit-Karriere machen will. Die rund 95 000 Hamburger Ver.di-Mitglieder werden sich seinen Wackelkurs nicht lange ansehen, zumal sie mit ihren Beiträgen sein Gehalt bezahlen.

MOPO: Ver.di-Boss Rose am SPD-Pranger

Gewerkschafter fordern seinen Rücktritt

Genossen gegen Genossen: Die Gewerkschaften sind sauer auf die SPD. Die hat Mittwochabend die Gehaltskürzungen bei Beamten abgenickt- und kassiert jetzt wüste Attacken. Ver.di-Chef Wolfgang Rose (SPD) ließ sich von der Abstimmung befreien. Jetzt wird er zum Rücktritt aufgefordert.

„Sie sollten sich überlegen, warum sie noch Mitglied einer Gewerkschaft sind!“ beschimpft der Beamtenbund (dbb) die Gewerkschafter in der SPD. Andrè Schulz, Bundeschef im Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert Roses Rücktritt: „Hätte er Mumm gehabt, hätte Rose gegen die Kürzungen gestimmt. Ich erwarte, dass er sein Amt zur Verfügung stellt.“

Wie man sich in einer solchen Situation fühlt, weiß Joachim Lenders, Chef der Polizeigewerkschaft DPolG. Vor acht Jahren stimmte er als CDU-Abgeordneter gegen Kürzungen beim Weihnachtsgeld- und gegen seine Fraktion. Im Gegenzug wurde er von der Partei nicht wieder aufgestellt. Lenders: „Aber ich bin nicht ausgewichen, habe nicht gekniffen. Ich wusste, wo ich stehe. Nur muss man in Kauf nehmen, keine Diäten mehr zu beziehen. “

Die MOPO fragte Rose wie er zu der Kritik steht:

MOPO: Herr Rose, einfacht nicht abstimmen, was sollte das denn?

Rose: Ich habe maßgeblich dazu beigetragen, dass mehr als die Hälfte der ursprünglich geplanten Kürzungen zurückgenommen wurden, und zwar in meiner Rolle als ver.di-Landesvorsitzender. Mehr war nicht möglich. Deshalb habe ich gesagt, dass ich als Abgeordneter nicht an der Abstimmung teilnehmen kann.

Sie hatten doch eine Meinung?

Klar, aber meine gewerkschaftliche Funktion stand hier im Vordergrund.

Kann der Wähler nicht erwarten, dass Politiker gemäß ihrer Meinung abstimmen?

Im Prinzip ja. Aber Beispiele von Befangenheit gibt es viele, oft wirtschaftlicher Natur. In diesem Fall sind sie organisatorischer Natur.

Wie war denn Ihre Meinung?

Als Gewerkschafter war ich gegen den Beschluss. Die Abkopplung der Beamtenbesoldung von den Tarifabschlüssen ist ein Missbrauch des Beamtenrechts.

Jetzt gibts Rücktrittsforderungen.

Das geht an der Sache völlig vorbei. Ich habe mit dafür gesorgt, dass die Einschnitte zu großen Teilen zurückgenommen wurden. Der BDK sollte sich mit den wirklichen Gegener auseinandersetzen.

 

 

Keine Widersprüche notwendig

DPolG/dbb bereiten nach Vereinbarung mit dem

Personalamt Musterklagen zur amtsangemessenen Alimentation vor

Der dbb hamburg hat für alle seine Fachgewerkschaften folgende Vereinbarung getroffen:

Aufgrund der nachteiligen Auswirkungen des am 26.10.2011 verabschiedeten Gesetzes (Streichung/Kürzung des sog. Weihnachtsgeldes) für die Beamtinnen und Beamten wird der dbb in den Fachgewerkschaften über ihre Mitglieder gerichtliche Musterverfahren führen. Sollten die Klägerinnen und Kläger in diesen Musterverfahren obsiegen, wird die Freie und Hansestadt Hamburg in Vergleichsfällen die endgültige gerichtliche Entscheidung auf alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen anwenden und auf die Einrede der Verjährung verzichten. Insoweit bedarf es keines Antrages und keines Rechtsbehelfs (Widerspruch, Klage) gegen die in diesem Gesetz festgelegte Höhe der Besoldung. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird von sich aus über den endgültigen Abschluss der Musterverfahren zeitnah informieren und bittet daher, von Nachfragen bezüglich des Verfahrensstandes, der Fundstellen von Veröffentlichungen usw. abzusehen.

Bereits im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung, hat der dbb hamburg Gespräche mit demLeiter des Personalamtes geführt und die jetzige Vorgehensweise abgestimmt.

Dieses vereinfachte Verfahren findet die Unterstützung der DPolG Hamburg. Keine Kollegin und kein Kollege muss einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen!

Ungeachtet dessen bleiben die individuellen Ansprüche jedes aktiv oder sich im Ruhestand befindlichen Beamten gewahrt und verjähren nicht.

Die DPolG Hamburg wird über den weiteren Fortgang der Musterklageverfahren informieren.

 

Der Landesvorstand                                                                                                     Hamburg, den 28. Oktober 2011

BILD: Bewachen 45 Polizisten bald EINEN Sex-Gangster?

Der Gedanke ist beängstigend!

Ab Ende November läuft womöglich ein Mann frei durch Hamburg, der sich einer brutalsten Vergewaltigung schuldig gemacht hat und seit 1986 im Knast sitzt – die letzten zehn Jahre in Santa Fu in Sicherungsverwahrung. Im Landeskriminalamt 4 (Kapitaldelikte) wird derzeit bereits der Ernstfall geplant: Zwischen 35 und 45 Beamte sollen Jens B. (51) dann rund um die Uhre bewachen. Kosten: etwa 200000 Euro pro Monat.

Das wären doppelt so viele Beamte wie bei Sexverbrecher Hans-Peter W. (54) der wegen eines umstrittenen  Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ebenfalls aus der Haft entlassen werden musste (BILD berichtete). Hans-Peter W. wird seit Juli 2010 täglich von 20 Polizisten bewacht –  für rund 100000 Euro pro Monat.

Das Problem bei Jens B.: Er hält sich für psychisch völlig gesund, hat jede Therapie verweigert. Deshalb geht die Polizei davon aus, dass er nicht kooperativ auf seine Bewachung reagiert. Heißt: Bei der ersten Gelegenheit könnte der Vergewaltiger versuchen, zu fliehen.

Der ehemalige Gärtner sitzt ein, weil er 1986 bei Göttingen auf einem Feld einer Studentin aufgelauert hatte. Er schleppte sie in einen Wald und verging sich an ihr. Dann stach er mehrmals auf die junge Frau ein, zerschnitt ihr den Kehlkopf. Das Opfer überlebte nur knapp. Gutachter bescheinigten B. „schwere seelische Abartigkeit“.

Gerichtssprecher Conrad-Friedrich Müller-Horn bestätigte: „Im November liegt der Fall B. bei der Strafvollstreckungskammer. “ Jusitzsenatorin Jana Schiedek (SPD) sagte dazu: „Dort gibt es die Möglichkeit, die Fortdauer der Sicherungsverwahrung anzuordnen.“

Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG): „Bis zu 45 Beamte – einen solchen Aufwand bei der Überwachung einer einzelnen Person kann die Polizei nicht leisten.“ CDU-Justiz-Expertin Viviane Spethmann: „Eine Entlassung von Jens B. wäre für meine Partei völlig unverständlich.“ Nach BILD Informationen lässt sich Innensenator Michael Neumann (SPD) regelmäßig berichten, behält sich die Entscheidung über die Schutzmaßnahmen vor.

Die Welt: Weitere Schwächen beim neuen Digitalfunk

Zubehör der Digitalgeräte hat Fehler

Nach Bekanntwerden der Probleme beim Digitalfunk (die „Welt“ berichtete am Sonnabend exklusiv) haben Polizisten von weiteren Schwächen des Systems berichtet. So beklagen Zivilfahnder die Qualität des Zubehörs. Die rund 500 ausgegebenen „Dreikabelsets“, die den Beamten ein verdecktes Tragen der Geräte ermöglichen, seien nicht alltagstauglich. „Es wird zu schnell der Notruf ausgelöst“, so ein Beamter. „Das passiert in der Praxis immer wieder ungewollt.“ Von einem Kabelset, dessen Preis um die 250 Euro pro Stück liegt, sei mehr zu erwarten.

Die Bereitschaftspolizei und andere geschlossene Einheiten haben ganz andere Probleme. Die neuen Geräte sind zu klein für die Taschen der Einsatzanzüge. Diese sind nämlich noch nach den Maßen der alten, analogen Funkgeräte geschneidert. Ein weiteres Problem: Ist die Tastensperre bei den Geräten aktiviert, lässt sich die Lautstärke nicht regeln. Vor allem beim Tragen des Schutzhelms sei das ein Problem.

Wie berichtet, waren im Sommer zahlreiche Geräte ausgefallen, wenn sie von der Sonne beschienen wurden. Die Mischung aus Sonneneinstrahlung und Hitze führte zum Totalausfall. Peterwagenbesatzungen konnten teilweise nicht funken. Außerdem kommt es bis heute immer wieder zu Phantomrufen. Geräte schalten sich aus unerklärlichen Gründen selbst auf Sendung und blockieren auf diese Weise die gesamte Rufgruppe.

Die Polizei spricht von Einzelfällen. „Das mag sein. Aber genau die Schwächen gilt es, jetzt abzustellen, bevor man das Projekt Digitalfunk weiter ausbaut“, sagt Joachim Lenders, Landesvorsitzender.

 

Aufruf zur Demo am 26.10.2011

Am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 wird sich die Hamburger Bürgerschaft erstmalig mit der Neuregelung des Hamburger Sonderzahlungsgesetzes und der Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/12 befassen. Geplant ist, dass sogenannte Weihnachtsgeld auf 1.000,- Euro abzusenken! Pensionäre sollen zukünftig mit 500,- Euro abgespeist werden!

Diese beabsichtigte Senats-Sparmaßnahme ist nichts anderes als eine gesetzlich verordnete Gehaltskürzung! Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg ruft alle Kolleginnen und Kollegen auf, ihren Protest erneut unüberhörbar auf die Straße zu bringen!  Zeigen WIR dem Senat und der Bürgerschaft, was WIR und unsere Familien von diesem Gehaltsdiebstahl per Dekret halten! Seid solidarisch und kommt alle zur Protestdemonstration.

 WO? WANN?

 26.10.11,   16.00 Uhr Auftaktkundgebung Jungfernstieg/Ecke Ballindamm

Es sprechen: Uwe Grund (DGB), Rudi Klüver (dbb)

 16.30 Uhr Demo-Aufzug rund um die Bannmeile des Hamburger Rathauses

 17.30 Uhr Abschlusskunggebung Jungfernstieg

Es sprechen: Klaus Bullan (GEW), Joachim Lenders (DPolG)

 

BILD: Sonne stört digitalen Polizeifunk

Rund 53 Mio Euro hat die Hansestadt in den Digitalfunk der Polizei investiert, die Testphase begann 2006- jetzt wurde bekannt: Die Geräte haben eine Art Sonnenallergie, streiken bei gutem Wetter! Nach Informationen der Tageszeitung „Die Welt“ fällt bei den Geräten des britischen Herstellers „Sepura“ bei Sonnenstrahlung immer wieder das Display aus. Folge: Funken unmöglich, der Notrufknopf löst nicht aus. Joachim Lenders von der Deutschen Polizeigewerkschaft:

„Das stellt eine kolossale Gefährdung von Kollegen dar. Wenn das System nicht läuft, muss es abgestellt werden, bis es funktioniert.“
Aktuell wird in Rahlstedt, Wandsbek, Billstedt, Bergedorf, Harburg, Wilhelmsburg, Finkenwerder und Neugraben mit den anfälligen Geräten gefunkt. Die anderen
Stadtteile sollen bis 2012 folgen. Unklar, ob der Termin nun eingehalten werden kann.

Polizeisprecher Holger Vehren: Es handelt sich um Einzelfälle. Wir sind mit Hochdruck dabei, diese Probleme gemeinsam mit dem Hersteller zu lösen.“

Die Welt: Gravierende Pannen beim neuen Digitalfunk der Polizei

Gravierende Pannen beim neuen Digitalfunk der Polizei

Sonnenschein macht Geräte unbrauchbar – Mysteriöse Phantomrufe blockieren FrequenzenFällt ein Gerät aus, funktioniert auch der Notknopf zum Herbeirufen von Hilfe nicht Das neue Funksystem hat die Hansestadt bereits 53 Millionen Euro gekostet

Bislang gilt der 53 Millionen Euro teure Digitalfunk als Vorzeigeprojekt der Hamburger Innenbehörde. Das könnte sich jedoch bald ändern. Denn nach Informationen der „Welt“ weist das seit 2004 geplante, aber bis heute nicht hamburgweit eingeführte neue System gravierende Schwächen auf. Die Bedienelemente der Funkgeräte der Polizei leiden unter einer Art Sonnenbrand. Sobald die Sonne stärker scheint, kann es vorkommen, dass das Display am Hörer des Funkgerätes ausfällt. Das Funkgerät selbst funktioniert zwar weiter. Doch die Beamten können es nicht mehr bedienen. „Funken ist dann unmöglich, selbst der Notrufknopf, der benutzt wird, wenn es zu einer kritischen Situation kommt und dringend Verstärkung gebraucht wird, löst in diesem Fall nicht mehr aus, weil er Teil des Bedienhörers ist“, erläutert ein Beamter.

Das zweite Problem ist kaum weniger gravierend. Es werden immer wieder Phantomrufe ausgelöst. Digitalfunkgeräte der Polizei schalten sich wie von Geisterhand ein und gehen auf Sendung. Die Folge: Sie blockieren die Funkrufgruppe. Auch in diesem Fall können Peterwagenbesatzungen nicht mehr funken. Allerdings funktioniert bei dieser Blockierung zumindest der Notrufknopf. „Es gab Fälle, in denen das Gerät eines abgestellten Funkstreifenwagens eine ganze Nacht lang auf Sendung war und damit den Funkverkehr störte“, so der Beamte. „Es ist erst einmal schwierig, den Verursacher zu finden. Dann muss jemand hinfahren und das Gerät abstellen.“

Günter Krebs, Projektleiter Digitalfunk, bestätigt beide Probleme. „Ja es gibt sie“, sagt er. „Beides sind Probleme, die beseitigt werden müssen.“ Daran arbeiteten die Polizei und der Hersteller mit Hochdruck. Bislang allerdings vergebens. Beim „Sonnenbrandproblem“ ist man der Ursache auf der Spur. Es hat bereits vielfältige Versuche gegeben. Unter anderem wurden Funkgeräte in einen Backofen gesteckt. Das Ergebnis: Das Gerät schmilzt, funktioniert aber noch. „Es ist offensichtlich eine Mischung aus Sonne und Wärme, die den Ausfall verursacht“, so Krebs. Je heller und wärmer es werde, desto eher trete der Fehler auf. „Wir hatten Glück, dass dieser Sommer nicht besonders sonnig war. Trotzdem kam es etwa 50 Mal zu derartigen Ausfällen“, so der Insider. „Das Fatale ist, dass man erst den Ausfall des Bedienteils bemerkt, wenn man funken will. Dann kann es im Ernstfall zu spät sein.“

Noch komplexer ist laut Krebs das Problem der Phantomrufe, das bundesweit existiert. Netzbetreiber und die zuständige Bundesanstalt suchen den Fehler. Bislang ebenfalls erfolglos. „Das Gerät springt von sich aus an und schaltet sich nach zwei Minuten wieder ab“, sagt Krebs. „Manchmal schaltet es sich nach dem Abschalten sofort wieder an.“ Krebs beteuert, dass es sich um Einzelfälle handle. „Sie sind nervig, aber angesichts der Vorteile vertretbar.“ Die Funkabdeckung habe sich wesentlich verbessert. „Deswegen werden wir die Nachteile zunächst hinnehmen, aber vom Hersteller eine Lösung einfordern“, so Krebs. Vorwürfen, dass die Geräte auch billig eingekaufte, nicht optimale Bauteile enthielten, widerspricht er.

Anders sieht das Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Jetzt zeigt sich, dass wir den hochwertigsten und nicht den ökonomischsten Anbieter gebraucht hätten“, sagt er. „Hier geht es um einen der Kernbereich für die Sicherheit der Kollegen. Da darf null Risiko hingenommen werden.“ Komme keine schnelle Lösung, müsse man den Digitalfunk „abschalten“.