Zum Hauptinhalt springen

Doch nicht Systemrelevant?

Wie u.a. dem Hamburger Abendblatt vom 8.12.2020 zu entnehmen war, steht nun offenbar fest: So systemrelevant sind Polizei und Feuerwehr wohl doch nicht. War es anfangs noch geplant, hier priorisiert die Impfung anzubieten, sollen die Impfungen jetzt erst stattfinden können, nachdem fast alle anderen Gruppen die Impfung zur Verfügung gestellt bekommen haben.

Wo noch zu Beginn der Pandemie insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Polizei immer wieder geradezu als Musterbeispiel für Systemrelevanz angeführt wurden, sind sie jetzt offenbar nur noch gut genug, den Impfstoff und die Verteilzentren zu schützen.

Die DPolG Hamburg will hier keinesfalls eine Empfehlung für oder wider die Impfung abgeben! Es gibt genügend Argumente dafür aber ebenso dagegen, sich mit dem neuen Impfstoff behandeln zu lassen, wenn dieser einmal zur Verfügung stehen sollte. Diese Entscheidung muss selbstverständlich ohne Wenn und Aber jeder für sich selbst treffen!

Dass es den Kolleginnen und Kollegen aber nicht einmal priorisiert ANGEBOTEN wird, ist schon ein deutliches Zeichen, wie weit es mit der Wertschätzung wirklich her ist!

Die DPolG Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, die Auswirkungen ihrer Entscheidungen nochmal zu überdenken!

Der Landesvorstand, Hamburg, 09.12.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE BEAMTINNEN UND BEAMTEN SOWIE VERSORGUNGESEMPFÄNGER!

Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen und Widerspruch gegen die Bezüge aus Dezember 2020 einlegen! Der Wortbruch des Hamburger Senats muss Konsequenzen haben, deshalb jetzt handeln und Ansprüche wahren!

Worum geht es?: Vor dem Hintergrund des Besoldungsanpassungsgesetzes 2011/12 und den damit verbundenen massiven Kürzungen der Sonderzahlungen für Beamte und Pensionäre haben zahlreiche Landesbeamte und Versorgungsempfänger Widerspruch eingelegt. Die Dachverbände dbb und DGB haben daraufhin mit dem Senat vereinbart, dass Musterklageverfahren durchgeführt werden, um eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Der Hamburger Senat hat damals zugesagt (!), dass diese Musterklagen im Erfolgsfall für alle vergleichbaren Fälle gelten und für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger Anwendung finden. Weitere Widersprüche und Klagen seien nicht erforderlich, auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet (Gleichbehandlung).

Vor wenigen Wochen hat das Verwaltungsgericht Hamburg erstinstanzlich verhandelt. Das VG Hamburg hat einen Beschluss zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angekündigt, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen, ob die Besoldung und Versorgung in Hamburg verfassungswidrig ist oder nicht!

Offensichtlich hat der Senat nach dieser Ankündigung gemerkt, dass das Eis dünner wird und die Karlsruher Richter womöglich eine Entscheidung treffen, die in der Summe gravierende finanzielle Folgen haben kann. Denn plötzlich rückt der Senat von seiner Aussage ab und behauptet, dass die damalige Gleichbehandlungszusage lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelte. Mögliche Ansprüche ab dem Jahr 2013 seien nicht abgedeckt. Dieser politische Wortbruch hat mit dem Leitsatz „Hamburg ordentlich regieren“ des ehemaligen Bürgermeisters Olaf Scholz nichts mehr zu tun! Diesen Umgang lassen wir uns nicht bieten! Um es mit den Worten des Personalamts aus dem Rundschreiben vom 25. November 2020 zu sagen: „Aufgrund (…) der darauf zu erwartenden gewerkschaftlichen Reaktionen ist mit einer erheblichen Anzahl von Anträgen bzw. Widersprüchen zu rechnen.“ – RICHTIG erkannt!Was ist jetzt zu tun?:

Die DPolG Hamburg hat auf ihrer Homepage zwei Musterwidersprüche zum Download eingestellt (Widerspruch I: Einstellung vor dem 1.1.2011 bzw. bis zum 31.12.2012 – Widerspruch II: Einstellung nach dem 31.12.2012). Diese Anträge ausfüllen, unterschreiben und an PERS 3 senden. Wichtiger Hinweis: Es ist möglich, dass diese Widersprüche kostenpflichtig (ca. 50 bis 100 Euro) abgewiesen werden! Diese Kosten muss jeder Antragsteller selbst tragen! Aber: Nur wer Widerspruch einlegt, kann sicher sein, dass Ansprüche aus Gerichtsentscheidungen gewahrt bleiben! Unser Dachverband dbb Hamburg wird darüber hinaus ein weiteres Musterverfahren anstreben.

Bitte beachten: Die Personalabteilung der Polizei verfügt derzeit über keine weiteren Informationen, federführend ist das Personalamt! Wende dich bei Fragen an deine DPolG Hamburg!


Der Landesvorstand                                                              Hamburg, 30.11.2020

VD 1: neue Aufgaben und Herausforderungen für die Polizei

Ab 1. Januar 2021 werden Teilaufgaben und Personal des Landesbetriebes Verkehr (LBV) nach einer Übergangsphase endgültig der Polizei übertragen. Dafür wurde die Abteilung VD 1 neu geschaffen. Hier finden sich nun die Kollegen des Transport- und Genehmigungsmanagements (TGM) sowie die Kollegen der Verkehrsüberwachung (VÜ) wieder.

Ändert sich für die Kollegen des TGM zunächst erstmal noch nicht so viel, so gibt es im Bereich der VÜ einige Veränderungen. Neu sind 80 Stellen AiP in EG 6, bei denen dann etwa zu einem Drittel Bildauswertung vorgesehen ist und ansonsten der ruhende und fließende Verkehr überwacht wird, z.B. 2. Reihe-Parker, Busbeschleunigung, Verkehrslenkung.

Bereits vorhanden in der Polizei sind unsere Kolleginnen und Kollegen in den Verkehrsstaffeln, die die Radarfahrzeuge besetzen, diese werden in die neu geschaffenen Funktionen integriert.

Vorteile der Aufgabenübertragung und Neuorganisation:
Es gibt demnächst mehrere Ausschreibungen für die AiP EG 6 Stellen zum Teil extern, aber auch 40 Ausschreibungen für unsere AiP in der Polizei, ein weiterer Schritt in Richtung Berufsbild AiP. In der Zukunft wird es im Bereich der mobilen Anlagenbetreuung weitere Aufstiegsmöglichkeiten geben, hier werden im kommenden Jahr Stellen in EG 8 ausgeschrieben

Derzeit hat es personell keine negativen absehbaren Auswirkungen im Betrieb der LBP 10/VS. Die Dienstposten des Objektschutzes sind ausreichend besetzt, um diesen zu gewährleisten und darüber hinaus auch noch in den Überhängen Verkehrsordnungswidrigkeiten als Abwechslung durchzuführen. Damit wird zurzeit der Vollzug nicht mehr als sonst belastet für den Objektschutz.

Aber das bedingt, dass auch weiterhin regelmäßig AiP eingestellt und ausgebildet werden, denn die Fluktuation im Bereich der LBP 10/VS ist groß.

Die DPolG Hamburg fordert deshalb die Verantwortlichen in der Politik auf, weitere Einstellungen von AiP in den kommenden Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen, damit das Kartenhaus nicht zusammenfällt.

Es sind noch einige Dinge zu klären in dieser neuen Welt der VD 1, angefangen von den räumlichen Unterbringungen sowie der Führungsstruktur und dem reibungslosen Ablauf der Aufgaben, natürlich unter dem neuen Fokus von Einnahmeerwartungen.

Die DPolG Hamburg wird sich in dem Prozess beteiligen und regelmäßig berichten.

Fachbereich Verwaltung, 08.12.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

Die DPolG an Deiner Seite!

Immer an vorderster Front und die Kastanien aus dem Feuer holen – für die Kolleginnen und Kollegen in allen Organisationseinheiten der Polizei alltäglich.

Alltäglich, ja, aber selbstverständlich? Die Einsatz-bereitschaft gerade in diesen durch Corona und Polizei-Bashing geprägten Zeiten, wird nicht selten nur unter persönlichen Opfern und gesundheitlichen Risiken erbracht!

Damit dies nicht ungehört geschieht, setzen wir uns als DPolG Hamburg unermüdlich dafür ein, dass jeder erdenkliche Ansatz, jeder Vorschlag und jede Anregung aus der Belegschaft zum Schutz der Kollegen aufgenommen, geprüft und wo angebracht verfolgt wird!
Bereits frühzeitig in der Corona-Lage, im Januar dieses Jahres, hat die DPolG Hamburg erfolgreich adäquate Schutzausrüstung und belastbare Informationen eingefordert. Im März forderten wir Innensenator Grote (SPD) auf, statt warmer Worte die Kollegen unbürokratisch bei familiären Betreuungsproblemen oder Gesundheitsrisiken zu unterstützen. Ein für den Senator offenbar zu dickes Brett (?) – wir bohren weiter! Wie auch beim Thema Heil-„Fürsorge“ – die eigentlich ein Ausgleich für eben jene darstellen sollte, die an vorderster Front stehen. Den uns durch immer weitere Kürzungen hingeworfenen Fehdehandschuh nehmen wir auf, und verstärken nochmal unseren Einsatz für eine Gesundheitsfürsorge, die ihren Namen auch verdient!

Dass Wertschätzung auch anders geht, zeigt wieder mal der Bund und drückt diese nicht nur in Worten, sondern auch in Euro aus: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zahlt seinen Bediensteten trotz leerer Kassen, eine „Corona-Prämie“. Und auch Baden-Württemberg ist auf diesem Weg! Diese Prämie schreiben wir Behördenleitung und Polizeiführung fett unterstrichen ebenfalls auf ihre to-do-Liste der unerledigten Dinge! Dies muss auch in Hamburg möglich sein!

Die DPolG Hamburg steht immer an der Seite der Kollegen! Mit Euch und für Euch!

Euer

Thomas Jungfer, Landesvorsitzender                                                        Hamburg, 12.11.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

Gesundheitsschutz weiter gedacht!

Während Konzepte für Kohorten-Bildung in Stäben, mobiles Arbeiten, Distanzlernen an der AK bis hin zu Empfehlungen für das Arbeiten auf dem Streifenwagen vorhanden sind, gibt es für Kollegen an den PK, den VD und anderen Dienststellen in den dortigen Wachräumen noch deutlichen Optimierungsbedarf. Am Herzen der Wache führt kein Weg vorbei, wenn Vorgänge geprüft, Einsätze besprochen oder Nachfragen gehalten werdenmüssen. Die baulichen Gegebenheiten und die oft unausweichlichen Begegnungen im Wachraum machen dies nicht besser – Verhaltensempfehlungen zur Begegnungsreduzierung und Lüftungsvorgaben sind hier oftmals in der Praxis leider nicht vollumfänglich umsetzbar.

Als weiteren Baustein zum Schutz der Kollegen in diesen Bereichen fordert die DPolG Hamburg deshalb die Prüfung einer Ausstattung der Wachräume mit entsprechend hochwertigen Luftreinigern!
Diese sollen laut aktuellen, wissenschaftlich fundierten Studien in der Lage sein, die Aerosole aus der Luft zu filtern – und somit eine der Hauptursachen der Infektionsgefahr effektiv zu beseitigen!  

Zukünftig sollten entsprechende Filteranlagen bei Neubauten von Dienstgebäuden selbstverständlich zum Standard gehören – mobile und dadurch kurzfristig installierbareGeräte können jedoch durchaus geeignet sein, hier und jetzt Abhilfe zu schaffen! Schnelles Handeln der Dienststelle ist aber auch wegen der sicherlich bald steigenden Nachfrage nach solchen Geräten umso wichtiger!

Für den Schutz der Kollegen und zur Aufrechterhaltung des Wachbetriebes muss ein ständiger Optimierungsprozess stattfinden und sollte jede geeignete Maßnahme in Betracht gezogen werden!

Der Fachbereich Schutzpolizei,  Hamburg, 10.11.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

Letzte Ausfahrt nicht verpassen! Wo bleibt die Fürsorge bei der Heilfürsorge?

Die Heilfürsorge verdient mittlerweile kaum noch ihren Namen! Wer vor Jahren noch eine Behandlung erstattet bekommen hat und heute die gleiche Leistung erwartet, steht nicht selten vor einer unliebsamen Überraschung: Über die Jahre wurden die Leistungen immer weiter abgesenkt – zuletzt Anfang des Jahres mit dem Wegfall der Heilpraktiker Behandlung oder der Absenkung der Brillenversorgung.

Aber nicht nur die Leistungen wurden reduziert, auch das Personal bei der Heilfürsorgestelle (PERS 41) wurde immer weiter abgebaut, die verbliebenen Mitarbeiter immer mehr an die Leistungsgrenzen und die Bearbeitungszeiten ins uferlose getrieben – zurzeit muss mit 6 Monaten gerechnet werden!

Über Jahre hinweg Leistungen kürzen und Personal abbauen? Da könnte man schon Absicht unterstellen, wenn nun, als „Lösung“ die Übertragung der Aufgaben an die ämterübergreifend und entsprechend bürokratisch agierenden ZPD als angeblicher „Notausgang“ präsentiert wird!

Die Bearbeitungszeiten werden sich bestimmt verbessern, wenn das ZPD übernimmt. Aber wie sieht es mit den Leistungen aus? Wo heute noch die persönliche Beratung bei z.B. Zahnarztkosten oder psychologischen Behandlungen durch PERS 41 trotz der widrigen Umstände wo immer möglich stattfindet, wird sich der Hilfesuchende künftig wohl eher als eine Nummer unter vielen wiederfinden!

Wo ist die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Kollegen bei Polizei und Feuerwehr geblieben?

Wie kann es sein, dass mittlerweile gesetzliche Krankenkassen zum Teil bessere Versorgungsleistungen anbieten – teilweise sogar Fitnessstudio-Besuche, Kurse oder sogar Healthgadgets wie eine Apple-Watch subventionieren – während diejenigen, die ihre Gesundheit an vorderster Front zu Markte tragen mitLeistungen nach „SGB V“ und Dankesworten der politisch Verantwortlichen abgespeist werden? Diese Dankesworte sind billig, wenn solche Auswüchsezugelassen werden! Es muss dringend ein Leistungskatalog mit entsprechenden, über das SGB V hinausgehenden Angeboten für die Heilfürsorgeberechtigten her, der auf deren speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse angepasste ist!

Aber auch wenn durch die (gesetzlich verankerten) Leistungskürzungen und den Personalbestand sowie die fehlende Ausstattung mit brauchbaren IT-Lösungen bei PERS 41 bereits Fakten geschaffen wurden, so ist es noch nicht zu spät, entscheidende Weichenstellungen zu korrigieren!

Die DPolG Hamburg fordert deshalb neben der Korrektur der Leistungen, dass ausschließlich das Abrechnungswesen durch die ZPD übernommen wird, um so die Abrechnungszeiten wieder in einen erträglichen Bereich zu bringen – aber KEINESFALLS dürfen die sehr sensiblen Bereiche der arbeitsmedizinischen Vorsorge- und der medizinischen Reha-Kuren, der Dienstunfälle und nicht zuletzt der psychologischen Behandlungen das Haus Polizei verlassen! Der polizeiliche Fachverstand, der in diesen Bereichen unbedingt erforderlich ist, darf nicht verloren gehen! Gerade in diesen Bereichen, die besonders oft in der Art des polizeilichen Handelns begründet sind, darf der Hilfesuchende nicht zur Nummer verkommen!

Und durch die freiwerdenden Kapazitäten bei PERS 41 könnten diese Bereiche endlich die ihnen zustehende Aufmerksamkeit wiedererlangen.

Der Landesvorstand Hamburg, 22.10.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

 

Doppelhaushalt 2021 / 2022

DPolG Hamburg warnt vor schwerwiegenden Einsparungen bei der Polizei!

In Kürze wird sich der Hamburger Senat mit den Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt der Jahre 2021 und 2022 befassen. Trotz der Pandemie und den damit verbundenen Mindereinnahmen der Stadt, warnt die DPolG Hamburg bereits im Vorwege der Haushaltsberatungen, Einsparungen bei der Polizei vorzunehmen. Gerade in den letzten Wochen und Monaten haben Hamburgs Polizistinnen und Polizisten sowie alle anderen Polizeibeschäftigten gezeigt, wie unverzichtbar sie für die innere Sicherheit unserer Stadt sind. Immer wieder mussten und müssen sie unter anderem zur Durchsetzung der Eindämmungsverordnung eingesetzt werden.

Die Hamburgerinnen und Hamburger haben in dieser schwierigen Zeit der Pandemie für das medizinische und pflegerische Personal – aber auch für die Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei – applaudiert und ihre Wertschätzung zum Ausdruck gebracht. Systemrelevante Berufe sind plötzlich „da“, wo sie sie schon immer hingehört haben, im Fokus der Politik. Was vor wenigen Monaten richtig war und immer noch ist, darf jetzt nicht wieder im „Pandemie-Alltag“ untergehen. Aber: Applaus, Respekt und Anerkennung allein, werden die innere Sicherheit nicht gewährleisten und die Rechnungen müssen nach wie vor in Euro beglichen werden! 

Die DPolG Hamburg erwartet vom rot-grünen Senat, ein klares Bekenntnis für die innere Sicherheit und keine Wiederauflage der Rotstiftpolitik einer unseligen Vergangenheit! 

Die Einstellungsoffensive, die Besoldungsanpassung, die Stellennachbesetzung im Bereich der tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen, weitere Verbesserungen von Ausstattung und Ausrüstung (zum Beispiel die flächendeckende Einführung von Bodycams und sogenannten Tasern/DEIG), das Ausschöpfen aller Beförderungsmöglichkeiten, verbesserte Stellenbewertungen… – DAS ALLES MUSS WEITERGEHEN (!) und darf auch während einer angespannten Haushalts- und Finanzlage nicht zur Disposition stehen!

Verzichtbar hingegen sind Leuchtturmprojekte wie die Einführung eines neuen, überbordenden Beschwerdemanagements bei der Polizei Hamburg, das unnötig Ressourcen kostet und Personal bindet! Die DPolG Hamburg wird die Haushaltsberatungen kritisch verfolgen und scheut auch vor öffentlichen Protestaktionen nicht zurück, wenn sie notwendig werden sollten!

Der Landesvorstand Hamburg, 01.10.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)

 

Objektiv und deeskalierend: Bodycam-Einführung beschleunigen!

Weste

Immer wieder werden tendenziös gekürzte Videos u.a in den Sozialen Medien verbreitet, auf denen polizeiliche Maßnahmen möglichst unvorteilhaft für die Kollegen dargestellt werden!

Die von einschlägigen Kreisen, aber auch von politischer Seite befeuerten Hexenjagden auf die Polizei erreichten mit den Diskussionen um einen Einsatz vom 17.8. gegen einen gewalttätigen Jugendlichen, der versucht hatte, sich einer Kontrolle zu entziehen, ihren unrühmlichen Höhepunkt. Wieder einmal wurde gekürztes Filmmaterial Grundlage böswilliger Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte! Wieder einmal gab es keine Möglichkeit, eigene Aufzeichnungen einzubringen, die das ganze Bild gezeigt hätten.

Wäre dem Täter bewusst gewesen, dass nicht nur ihm wohlgesonnene und ihn anfeuernde Dritte in seinem Sinne das Geschehen festhalten, sondern der gesamte Vorfall später von allen Seiten beleuchtet werden würde, wäre sein Handeln vielleicht ein anderes gewesen!
Bereits im Rahmen des laufenden Pilotprojektes wurde die deeskalierende oder auch mäßigende Wirkung der Bodycam ausdrücklich bestätigt!
Auf jeden Fall hätten die Kollegen die Gewissheit, dass ihr gesamtes Handeln objektiv dokumentiert wird!

Zuletzt hatte der Chef der Senatskanzlei, Staatsrat Pörksen,vor wenigen Tagen im Rahmen eines Meinungsaustausches mit Vertretern des dbb hamburg die derzeit im Pilotbetrieb befindliche Body-Cam-Initiative begrüßt. Die Übergriffe auf die Beschäftigten und Einsatzkräfte der FHH seien auch für den Staatsrat nicht hinnehmbar.

Die DPolG Hamburg unterstützt ausdrücklich die von der Dienststelle beabsichtigte Ausweitung des Einsatzes von Bodycams. Aber: Es ist genug pilotiert und diskutiert worden! Es ist Zeit zum Handeln!

Aus diesem Grund fordert die DPolG Hamburg den Personalrat der Polizei auf, initiativ die flächendeckende und zeitnahe Ausstattung des Polizeivollzuges mit Bodycams zu beantragen!

Der Landesvorstand                                                                             Hamburg, 19.8.2020

Hier das Flugblatt zum Download.

Schutzwesten: Astronomische Wartezeit

WesteAblaufdatum der schusssicheren Weste erreicht und/oder die al­­te passt nicht mehr? Einfach bei der VT vorbeischauen, eine neue vermessen lassen und auf die Lieferung warten!

Was einfach sein könnte, muss es aber leider nicht: Vermehrt stellen Kollegen erstaunt fest, dass der nächste Termin zur Vermessung bei der VT erst im Sommer nächsten Jahres angeboten wird – die eigentliche Lieferzeit kommt dann natürlich noch dazu!

Will man also das Leben der Kollegen nicht mit schlecht sitzenden oder abgelaufenen Schutzwesten gefährden und sie trotzdem auf die Straße schicken, bleibt nur, die Betroffenen bis zur Auslieferung anderweitig zu verwenden. Ein „Luxus“, den man sich angesichts der desolaten Personaldecke an den Wachen sicherlich nicht erlauben kann.

Die DPolG Hamburg fordert deshalb die Dienststelle auf, den Schutz der Kollegen ernst zu nehmen und unverzüglich für einen optimierten Auslieferungsprozess zu sorgen!

Der Fachbereich Schutzpolizei                          Hamburg, 17.8.2020

Hier das Flugblatt zum Download.

Flugblatt: UNVERSCHÄMT – INAKZEPTABEL − INFAM

DPolG weist Rassismusvorwürfe an die Polizei mit aller Schärfe zurück!

Nach den schrecklichen Ereignissen in den USA und den sich daraus anschließenden – zum Teil – gewalttätigen demonstrativen Aktionen in Hamburg, zeichnet sich mal wieder blinder Aktionismus u. a. im Hamburger Regierungsbündnis von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Einer dieser Schnellschüsse gipfelte in der Aussage von Innensenator Andy Grote (SPD) in der „WAMS“ vom vergangenen Sonntag zur geplanten „Beschwerdestelle für Polizeigewalt“:

„Niemand, der dort hingeht, soll befürchten müssen, dass daraufhin gegen ihn ermittelt wird.“

Sieht so das Verständnis des Innensenators für rechtsstaatliches Handeln aus? Erst die Kolleginnen und Kollegen mit der Kennzeichnungspflicht überziehen und dann sperrangelweit Tür und Tor für Beschuldigungen öffnen, bei denen derjenige der sie erhebt schön in der Deckung der Anonymität bleiben kann?

Zur personellen Besetzung dieser „Beschwerdestelle“ hat man sich offenbar auch schon Gedanken gemacht, so soll diese nicht von Polizisten besetzt werden – man denke da eher z.B. an „Personal von der Hochschule der Polizei“.

Einem Bewerbungsschreiben kommen hierbei die Äußerungen des Hamburger „Polizisten und Polizeiausbilders“ Prof. Rafael Behr von der HdP im Webportal t-online vom 11.06.2020 gleich, in denen er das Vertrauen, dass Polizisten hierzulande genießen, in Gefahr sieht – sei es dadurch, dass „von tausenden Polizisten“ während des G20-Gipfels „zu heftig gegen Demonstranten vorgegangen“ wurde, diese dann aber „von der Staatsanwaltschaft nicht bestraft worden sind“. Oder durch die seiner Meinung nach zu lasche Vorgehensweise gegen „Rassisten und Menschen mit rechtsextremer Gesinnung in der Polizei“.

Und da ist er in bester Gesellschaft. So hatte auch die SPD-Bundesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete, Saskia Esken, vor wenigen Tagen die gegenwärtige Rassismus-Debatte zum Anlass genommen, der deutschen Polizei einen latent vorhandenen Rassismus vorzuwerfen.

Mit dieser pauschalen Unterstellung und einem ausgesprochenen Generalverdacht hat auch die SPD-Vorsitzende, alle deutschen Polizistinnen und Polizisten und darüber hinaus alle anderen Polizeibeschäftigten zu „latenten“ Menschenfeinden erklärt!

Denn nichts anderes ist ein Rassist, ein Menschenfeind! Die DPolG Hamburg weist diesen haltlosen und ehrverletzenden Vorwurf mit aller Schärfe zurück! Wer als verantwortliche SPD-Spitzenpolitikerin, der Polizei und unseren Kolleginnen und Kollegen „latent“ rassistisches Handeln und rassistische Strukturen vorwirft, ist unverschämt und nach Auffassung der DPolG geradezu infam! Inzwischen hat sie sich „relativiert“ – kein Generalverdacht, ein kommunikatives Missverständnis, natürlich.

Wozu solch eine Stimmungsmache gegen die Polizei führen kann, zeigt eine gestern in der „TAZ“ erschienene Kolumne, dort wird schon von der „Abschaffung der Polizei“ geträumt und die Autorin kommt zu dem Schluss, dass es nur eine „geeignete Option“ für Polizisten geben würde: „Die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch am wohlsten“.

Unerträglich! „Defund the police“ – vermengt mit menschenverachtender Hetze. Die DPolG Bund hat zwischenzeitlich eine Strafanzeige u.a. wegen Volksverhetzung gegen die „TAZ“ erstattet.

Die Jagdsaison ist eröffnet und es dürfen alle Hemmungen fallen gelassen und jedweder Hass und jedes Vorurteil gegen Kolleginnen und Kollegen wird freier Lauf gelassen!

Dabei steht die Polizei aktuell weiterhin gemeinsam mit den Ärzten an der Spitze der Beliebtheitsumfragen und genießt tatsächlich das Vertrauen in der Bevölkerung. Dass dieses nun durch schamlose Diffamierungen und Angriffe aus dem linken, linksradikalen und linksextremen Lager sturmreif geschossen wird, kann und darf nicht zugelassen werden!

Und statt dass der Innensenator seiner Rolle als Dienstherr gerecht wird und sich vor die Polizei stellt – wie es der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius tat – wird den populistischen und haltlosen Vorwürfen Schützenhilfe geleistet!

Die DPolG Hamburg steht an der Seite unserer Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diese Diffamierungs- und Verleumdungskampagne nicht stillschweigend hinnehmen und jederzeit solchen perfiden Angriffen die Stirn bieten! Darauf können sich unsere Kolleginnen und Kollegen verlassen! Insbesondere der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders, bezieht in seinem Leitartikel für den Polizeispiegel 07/20 eine deutliche Position.

Der Landesvorstand                                                      Hamburg, 17.6.2020

Hier das Flugblatt zum Download.