DPolG-Erfolg: WSP führt Cargohose ein!
+++Cargohose endlich auch für die Wasserschutzpolizei verfügbar+++
„Neues Jahr – neues Glück – neue Hose?“, so titelten wir am 3. Januar dieses Jahres und zwei Monate später hat es bereits geklappt – die Cargohose kommt!
Der Fachbereich Wasserschutzpolizei der DPolG Hamburg hatte die Dienststelle aufgefordert, die Cargohose als Teil der Uniform für die Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizei Hamburg einzuführen und die Trageanweisung entsprechend zu modifizieren!
Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hat den Initiativantrag des Personalrates der Polizei, der die DPolG-Forderung aufgriff, positiv beschieden und damit steht der Einführung der Cargohose nichts mehr im Weg!
Wir freuen uns für unsere Kolleginnen und Kollegen und bedanken uns beim Polizeipräsidenten für die klare Entscheidung!
Gleichfalls bedanken wir uns bei über 200 Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizei, die mit ihrer Unterschrift die Forderung der DPolG Hamburg unterstützten! Eine später von der WSP-Leitung initiierte Abfrage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kam zum selben Ergebnis – wie sollte es auch anders sein!
DPolG Deinetwegen!
Fachbereichsvorstand WSP Hamburg Hamburg, 16.03.2018
Grenze der Belastbarkeit erreicht: Gesundheitsschutz ernstnehmen!
Und hier hört der Spaß dann auch auf: Ein Aufruf der Alarmabteilung ist kein Freifahrtschein für die Dienststelle! Auch für den Alarmdienst gibt es enge Vorgaben des Personalamtes. So ist der folgenden Ausführung des Personalamtes zu diesem
Thema kaum noch etwas hinzuzufügen:
„Die Dienstplanung muss daher gewährleisten, dass auch in hohen Belastungszeiten die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der Ausgleich im vorgesehenen Bezugszeitraum sichergestellt ist, und die Dienststelle muss flankierend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Reduzierung der Belastung ergreifen, beispielsweise durch
Personalverstärkung von anderen Dienstherrn, Beauftragung externer Dienstleister sowie
interne Aufgabenkritik.“
Hierzu Thomas Jungfer, erster stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:
„Die wenigen verbliebenen Angehörigen der Grundlasten an den PK können bereits im täglichen Betrieb kaum noch ihre Aufgaben bewältigen – und müssen nun zusätzlich zu den anstrengenden Diensten noch die AAH stellen! Ihr Fehlen auf dem Streifenwagen wird durch BFS, Zivilfahnder, Verkehrsermittler- und Lehrer, den DGOAs und vielen anderen kompensiert. Die Verkehrsdirektionen, die LBP und viele weitere OEs sind durch die zusätzlichen Dienste ebenfalls über Maß belastet.
Und auch hier bleibt die Arbeit unerledigt. Auch hier sind die Ressourcen endlich!
Noch sind die Belastungen durch OSZE und G20 lange nicht ausgeglichen – die DPolG Hamburg forderte daher in einem Gespräch mit dem Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer diesen auf, den Gesundheitsschutz für die Kolleginnen und Kollegen
ernst zu nehmen und die Vorgaben des Personalamtes zu beachten – und die Belastung unverzüglich z.B. durch Anforderung auswärtiger Kräfte zu reduzieren!“
Der Landesvorstand, Hamburg, 05.03.2018
„Ich bin seit über 40 Jahren Polizeibeamter und zwar mit Leib und Seele“
Bernd Haß, Zivilfahnder, PK 36, Personalversammlung 2017:
„Meine Begrüßung gilt für alle, ist freundlich gemeint und auf die Hamburger Art:
Moin! Mein Name: Bernd Haß. Ich bin 57 Jahre alt und Zivilfahnder am PK 36. Ich bin seit über 40 Jahren Polizeibeamter, und zwar mit Leib und Seele. Von Anfang an bin ich ‚auf der Straße‘ tätig. Erst bei der Bereitschaftspolizei, dann in der Schicht und seit 30 Jahren als Zivilfahnder. Wir Polizeibeamte bewältigen regelmäßig schreckliche und lebensbedrohliche Situationen. Wir haben es zu tun mit: völlig wahnsinnigen und durchgeknallten Typen, Gewalttätern und Räubern, Einbrechern, Drogenhändlern, Totschlägern, Mördern und Tätern, die uns verletzen wollen sowie uns und unseren Familien den Tod wünschen.
Stellvertretend für viele Kollegen ein paar kurze Schilderungen meiner Erlebnisse: Ich war live dabei, als der 15-jährige Afghane auf die am Boden liegende Frau wie ein Wahnsinniger einstach. Seine Schwester wollte ihn abhalten, wurde dabei in den Oberschenkel gestochen und brach zusammen. Ich konnte den Täter dann entwaffnen und festnehmen. Die Frau – seine Mutter – war durchlöchert mit acht Kopfstichen und sieben Stichen in den Oberkörper. Sie verstarb nach wenigen Minuten am Tatort. Damals, Anfang der 1990er-Jahre, kannten wir den Begriff ‚Ehrenmord‘ noch gar nicht.
Nachmittags: 15.30 Uhr, Bramfeld, in der Straße Mützendorpsteed wird mir bei einer Personenüberprüfung eines Heroinhändlers dreimal ins Gesicht geschossen, zum Glück nur mit Tränengas, leider aus knapp 50 Zentimetern Distanz. Durch den Gasdruck schießt Blut aus meinem Gesicht und zwar aus allen Poren. Das Gesicht ist komplett blutverschmiert. Abends sieht meine Frau meine Gesichtsverletzungen und fragt: ‚Was machst Du da eigentlich?‘, sie bricht dann zusammen. Ein albanischer Einbrecher versuchte, mir mit einem Schraubendreher die Augen auszustechen. Zwei betrunkene Polen wollten mir mit jeweils einem Vorschlaghammer den Kopf einschlagen. Ich hing zusammen mit einem ZF-Kollegen an einem geklauten Pkw dran, der mit uns und mit Vollgas über die Fabriciusstraße raste. Wir konnten uns gerade noch rechtzeitig lösen, ansonsten wären wir zerquetscht worden. Wir haben morgens bei der Lebenspartnerin eines ZF-Trupp-kollegen geklingelt und ihr mitteilen müssen, dass ihr Lebenspartner nicht mehr nach Hause kommt. Er war im Nachtdienst verstorben.
Nachts um 3 Uhr im Neusurenland in Farmsen. Ich habe gerade einen Täter gestellt, nachdem dieser einem Taxifahrer in den Hals gestochen und dessen Einnahmen geraubt hat. Es gab hier ein Problem. Der Täter sagte, er sei Heroin-Junkie und ihm sei, so wörtlich, ‚alles scheißegal‘. Er hatte eine Handgranate in der Hand. Unsere Distanz betrug zwei Meter. Er zog den Sicherungssplint und warf ihn weg. Die Handgranate war jetzt entsichert und ich wusste, wenn er die Hand öffnet, bin ich tot. Ihm war – wie erwähnt – alles scheißegal. Über Funk wurde mir mitgeteilt, dass 14 Streifenwagen den Bereich weiträumig absperren. Weiterhin wurde mir über Funk „viel Glück“ gewünscht! Ein ZF-Kollege war als Pizzabote getarnt und hatte bei der Tatausführung eines Raubes drei Messer an der Brust. Die Täter flüchteten, wobei der Haupttäter aus vollem Lauf, aus etwa zwei bis drei Metern Entfernung, sein gut 20 Zentimeter langes Messer auf mich warf. Diese Tat ereignete sich gerade im letzten Monat.
Viele Kollegen hatten ähnliche oder schlimmere Erlebnisse. Die jüngeren Kollegen können si- cher sein, dass noch genügend lebensbedrohliche Situationen auf sie zukommen werden.
Die Ereignisse haben sich eingebrannt. Sie hinterlassen Narben auf der Seele meiner Familie und mir – vermutlich bis zum Tod. Für solche Ereignisse erhalten Polizeibeamte eine Polizeizulage in Höhe von 127 Euro, das sind rund 95 Euro netto. Ich zitiere aus der Definition der Polizeizulage: „Die Polizeizulage ist eine Zahlung des Arbeitgebers, die das Risiko von besonders gefahrennahen Tätigkeiten kompensieren soll.“ Die De nition ist noch ausführlicher, bezieht sich dann aber auf die besonderen psychischen Belastungen.
Mit Eintritt in den Ruhestand existieren diese „besonderen psychischen Belastungen“, die ausschließlich durch den sehr speziellen Beruf des Polizeibeamten entstanden sind, natürlich weiter. Als „Dankeschön“ und „Anerkennung“ hat der Hamburger Senat im Jahr 2008 dafür gesorgt, dass die Polizeizulage bei Eintritt in den Ruhestand gestrichen wird. Der Senat unterstellt damit den Wegfall der psychischen Belastungen im Ruhestand und ignoriert die tief eingebrannten Narben. Ich bin Beisitzer im Landeshauptvorstand der DPolG Hamburg. Seit Jahren fordern wir, wie auch auf jeder Personalversammlung, die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. In NRW hat die Politik positiv reagiert. In Bayern wurde die Ruhegehaltsfähigkeit nie angetastet. In Hamburg haben die regelmäßigen Anfragen den Senat allerdings nie interessiert. Es gab in den ganzen Jahren seitens des Hamburger Senats keinerlei Reaktion. Das könnte sich heute ändern! Herr Innensenator Grote, es geht hier um die berufliche Lebensleistung eines jeden Polizisten und seiner Familie, die alle Belastungen über Jahrzehnte haben ertragen müssen. Wäre es nicht ein angemessenes Signal der Anerkennung, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig auszugestalten? Mir geht es am Ende um Folgendes: Herr Senator, beenden Sie das neunjährige Schweigen des Hamburger Senats. Ich möchte Sie hiermit bitten, jetzt zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Vielleicht hilft bei der Premiere ein anständiger Applaus mit Anfeuerungsrufen. Danke für die Aufmerksamkeit!“
DPolG fordert: Oberschenkelholster freigeben!
An den PK 23 und 38 wird aktuell die Außentragehülle (ATH) für die Schutzwesten pilotiert – wir berichteten! Das Stimmungsbild ist eindeutig positiv. Verbesserungsvorschläge müssen nun umgesetzt und der Pilotierungszeitraum verkürzt werden, damit auch die übrigen Kolleginnen und Kollegen zeitnah von der bereits ausreichend u.a. in Schleswig-Holstein getesteten ATH profitieren können!
Ein Kernpunkt der ATH ist die Entlastung des Ausrüstungsgürtels – und hier muss konsequent weitergedacht werden: Das Standardholster für die Handfeuerwaffe ist einer der schwersten und sperrigsten Gegenstände am Koppel und führt oft zu körperlichen Beschwerden und Problemen in den Streifenwagen. Auch in Hamburg laufen vermehrt Kolleginnen und Kollegen aus diesem Grund beim Arbeitsmedizinischen Dienst auf, mit dem Ziel der Einzelfreigabe eines alternativen Holsters!
Deshalb fordert die DPolG Hamburg unverzüglich die allgemeine Freigabe des Oberschenkelholsters! Ein Weg, auf dem die Polizei Schleswig-Holstein uns wiedermal voraus ist – denn dort wurde vor kurzem entschieden, dass es den Betroffenen freigestellt wird, alternativ zum Standardholster das Oberschenkelholster „Safariland TAC 6009“ zu tragen – das gleiche Modell übrigens, dass sich zur Zeit bei unserer VT in Prüfung befindet. Eine aufwändige Pilotierung dürfte sich deshalb erübrigen!
Die DPolG Hamburg fordert für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen, sich unverzüglich dem Vorbild aus dem Norden anzuschließen!
Der Landesvorstand, Hamburg, 24.01.2018
Neues Jahr – neues Glück – neue Hose?
+++DPolG: Cargo-Hose endlich auch für die WSP einführen+++
Der Fachbereich Wasserschutzpolizei der DPolG Hamburg fordert die Dienststelle auf, die Cargo-Hose als Teil der Uniform für die Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizei Hamburg einzuführen und die Trageanweisung entsprechend zu modifizieren!
Hintergrund:
Seit vielen Jahren ist die sogenannte Cargo-Hose ein Uniformbestandteil bei unseren Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei. Diese Uniformhose hat sich aufgrund ihrer Funktionalität im täglichen Einsatzgeschehen als sehr praktisch bewährt. Unsere Kollegen schätzen dabei die zusätzlichen Hosentaschen als echten Mehrwert.
So wie es der Name „Cargo-Hose“ auch suggeriert, ist der zusätzliche Stauraum erheblich und bei den zahlreichen, beständig mehr werdenden polizeilichen Ausrüstungsgegenständen, ist der Griff in die aufgesetzten Taschen ohne lange „Suchaktionen“ schnell erledigt.
Bei der Wasserschutzpolizei wurde die Cargo-Hose in der Vergangenheit als wenig vereinbar mit der maritimen Ausrichtung der WSP-Uniform angesehen.
Der Fachbereich WSP der DPolG Hamburg hält diese Ansicht für überholt
und darüber hinaus ist dieser „Konflikt“ in der Zukunft leicht lösbar:
Die Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizei Hamburg dürfen die Cargo-Hose tragen – sie müssen es aber nicht!
Fachbereichsvorstand WSP Hamburg, 03.01.2018
Zweite Erhöhung für Beschäftigte und Beamte ab 2018!
Der dbb, die DPolG und die Arbeitgeber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) haben sich in der Einkommensrunde 2017 auf insgesamt zwei Erhöhungsschritte bei den Entgelten geeinigt.
Der erste Schritt in Höhe von 2 Prozent erfolgte in Hamburg bereits zum 1. Januar 2017. Jetzt ist der zweite Schritt an der Reihe.
Mit der TdL wurde vereinbart, dass die Entgelte zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 % monatlich ansteigen. Die Auszubildenden erhalten von diesem Zeitpunkt an 35 Euro pro Monat mehr.
Außerdem konnte mit der TdL ab Entgeltgruppe 9 für die Zeit ab 1. Januar 2018 die Entwicklungsstufe 6 vereinbart werden. Ein zweiter Erhöhungsschritt erfolgt hier zum 1. Oktober 2018.
Bei der sogenannten kleinen Entgeltgruppe 9 erhöht sich das Tabellenentgelt nach 5 Jahren in Stufe 4 ab 1.Januar 2018 um 53,41 und ab 1. Oktober 2018 um weitere 53,40 Euro.
Aktuell sind dbb, DPolG und TdL dabei, die Entgeltordnung zum TV-L zu überarbeiten und neu zu verhandeln. Kollege Michael Adomat nimmt als Mitglied von verschiedenen Arbeitsgruppen aktiv an den Tarifverhandlungen teil. Diese Arbeit soll bis zur nächsten Einkommensrunde im Länderbereich im Jahr 2019 abgeschlossen sein.
Auch für die Beamtinnen und Beamten wird die Besoldung zum 1. Januar 2018 um 2,15 Prozent und die Bezüge für Anwärter um 35 Euro erhöht.
Fachbereich Verwaltung Hamburg, 14.12.2017
Telearbeitsplätze vergeben
Ein Programmpunkt der DPolG Hamburg, FB Verwaltung ist erfüllt worden, die alternierende Telearbeit ist nun auch bei der Polizei möglich. In einem ersten Verfahren konnten 77 Telearbeitsplätze vergeben werden, weitere 25 werden 2018 folgen. Nach den Vorgaben der 93er Vereinbarung des Personalvertretungsgesetzes und der Dienstvereinbarung konnten die vordringlichen Antragsgründe bewilligt werden: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Schwerbehinderung. Auch die Kollegen, die unter andere Kategorien fallen, wie z.B. Verkürzung des Arbeitsweges, sollen möglichst in der nächsten Vergaberunde berücksichtigt werden.
Die DPolG Hamburg setzt sich für einen weiteren Ausbau der Telearbeitsplätze ein.
Arbeitsgruppe AiP
Die dienstliche Arbeitsgruppe AiP nimmt ihre Arbeit wieder auf, dort werden die Ergebnisse der AG AiP der DPolG Hamburg mit einfließen. Zum einen geht es um neue Aufgaben für AiP, ein verbessertes Berufsbild mit zusätzlichen Aufgaben, um den Vollzug zu entlasten und die AiP Aufgabe anzureichern. Letztendlich schließt sich hier die Forderung nach gerechter tariflicher Forderung ein, also Aufstiegsmöglichkeiten von der EG 5.
Gruppenführerstellen in EG 8 wieder einzuführen ist dabei ebenfalls eine Möglichkeit. Und die Dienstanweisung AiP mussendlich auf den neusten Stand gebracht werden. Hauptsächlich geht es hier um die Entscheidung, ob beim Verkehrsordnungsdienst die Waffe getragen werden kann. Die Zeiten haben sich geändert und die Gefahrenlagen auch.
Perspektiven für Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte brauchen Perspektiven, um weiterhin bei der Polizei zu arbeiten. Die Zeiten ändern sich, die Konkurrenz schläft nicht, weder die Arbeitgeber in der Privatwirtschaft noch die anderen Behörden. Bei immer weniger Arbeitskräften geht der Kampf um die Mitarbeiter los. Neue Ideen der Aufgabenbewältigung, mehr Ermittlungsunterstützung durch Angestellte, die 50 zusätzlichen Stellen im LKA sind da der richtige Weg. Die DPolG Hamburg setzt sich ein, in allen möglichen Bereichen die Angestellten vollzugunterstützend einzusetzen, mit einer angemessenen Eingruppierung. Außerdem kann es sich die Polizei nicht erlauben, dass gut ausgebildete Kollegen in andere Behörden abwandern, bei gleicher Tätigkeit, aber besserer Bezahlung.
Perspektiven für Verwaltungsbeamte:
Die DPolG Hamburg begrüßt die Ausschreibung von vier Zulagestellen für Amtsinspektoren, die demnächst veröffentlicht werden.
Einstellungsverfahren und Einsparquote
Seit 2018 laufen endlich wieder die Einstellungen von AiP Klassen, in 2017 waren es vier und in 2018 sind drei Klassen geplant. Damit wird auch eine langjährige Forderung der DPolG Hamburg erfüllt. Ziel ist es, die Einstellungen zu verstetigen und alle Objektschutzmaßnahmen vom Vollzug übernehmen zu können und weitere Aufgaben dazu.
Zurzeit wird in sämtlichen Berufsgruppen wieder ausgeschrieben, es gibt Stellenausschreibungen en masse. Ob es Schreibkräfte oder Fernsprechangestellte sind, Kraftfahrer oder Waffenmechaniker, Verwaltungsfachkräfte oder Juristen, Wissenschaftler oder Psychologen, nur IT Spezialisten zu bekommen, das ist schwierig.
Das Ziel muss sein, die Vakanz von 17 Prozent so schnell wie möglich wieder zu senken.
Fortbildung für AiP
Es scheint sich etwas zu tun! Im Januar 2018 soll es ein Gespräch zwischen PL, dem ZAF, der Personalabteilung und dem Personalrat geben, die DPolG Hamburg wird weiter berichten. Zur Erinnerung :
Die Qualifizierunslehrgänge für nicht gelernte Verwaltungsmitarbeiter nach der 93er Vereinbarung, die bisher in einem Lehrgang beim ZAF stattfanden, wurden seit 2016 den AiP Kollegen nicht mehr zugänglich gemacht. Die Begründung war, dass das ZAF die AiP einfach dem Vollzug zugerechnet hat und diese dann nicht mehr kostenlos fortbilden wollte.
Seit dem das ZAF ein Landesbetrieb geworden ist und die Hanseakademie gegründet hat, wurde das Finanzierungsmodell plötzlich geändert. Das kann jedoch nicht zu Lasten der AiP gehen. Die DPolG Hamburg hat sich diesem Thema bereits angenommen.
HERAKLES
Das Buchungsprogramm erreicht ab 1.Januar 2018 die Polizei Hamburg. Die DPolG Hamburg wird den Kollegen beim Einführungsprozess selbstverständlich zur Seite stehen.
Eine 93er Vereinbarung dazu ist abgeschlossen, es wird keine Personaleinsparungen deswegen geben.
Fachbereich Verwaltung Hamburg, 13.12.2017



