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Fachtagung: Polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme & Automatisierte Verkehrsüberwachung

Fachtagung & Fortbildun

Wann? Am 20.06.2023 Ab 9.00 Uhr
Wo? Hotel Aquino Berlin 
Hannoversche Straße 5b
10115 Berlin

Teilnahme:
Für DPolG Mitglieder kostenlos.
Für Nichtmitglieder 90 Euro Kostenbeitrag (darin enthalten sind Tagungsunterlagen, Erfrischungsgetränke und ein Mittagsimbiss)

Ansprechpartner DPolG:
DPolG Bundesgeschäftsstelle Elisabeth Schnell Friedrichstraße 169 10117 Berlin

Telefon: 030 40 81 65 50
E-Mail: dpolg@dbb.de www.dpolg.de

DPolG Erfolg: Die Erhöhung der Jahreskontensätze kommt!

 

Seit der Einführung der Außentragehülle bzw. der Funktionsbekleidung forderte die DPolG Hamburg bereits mehrfach, die Jahreskontensätze für Dienstkleidungsträger deutlich zu erhöhen!

In zahlreichen Gesprächen mit der Behörden- und Amtsleitung und zuletzt auch auf der Personalversammlung der Polizei haben wir die verantwortlichen Entscheidungsträger aufgefordert, ihren Worten Taten folgen zu lassen. Jetzt ist es (endlich) soweit!

Im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurde der Polizei Hamburg die Möglichkeit zur Erhöhung der Jahreskontensätze ermöglicht.

Die Jahreskontensätze werden ab dem laufenden Jahr 2023 wie folgt erhöht:

 

 

Kontensatz – Alt

Kontensatz – Neu

Außendienst

190 €

305 €

Innendienst

130 €

200 €

Andere Dienste

70 €

110 €

Kriminalpolizei

35 €

70 €

 

Die DPolG Hamburg bedankt sich bei allen mitwirkenden Entscheidungsträgern und freut sich mit unseren Kolleginnen und Kollegen, dass die dringend notwendige Aufstockung des „Kleiderkontos“ endlich vollzogen wurde.

 

Der Fachbereich Schutzpolizei                                                                                 Hamburg, 25.01.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

WICHTIGE INFORMATION Verfahrensstand amtsangemessene Alimentation (aA)!

Die DPolG Hamburg möchte auf diesem Weg einen Überblick zum aktuellen Sachstand geben und über den weiteren Fortgang des Verfahrens informieren. Dabei ist es wichtig, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ihren „individuellen“ Verfahrensstand mit den aktuellen Informationen abgleichen: Wann habe ich einen Antrag auf eine amtsangemessene Alimentation gestellt? Habe ich gegen den abschlägigen Bescheid fristgemäß Widerspruch eingelegt?

Ist der Widerspruch vom Personalamt abschlägig beschieden worden („Widerspruchsbescheid“

oder „Teilwiderspruchsbescheid“)? Habe ich daraufhin Klage beim VG Hamburg erhoben? Habe ich mich zuvor mit meiner DPolG in Verbindung gesetzt und eine Rechtsschutzzusage erhalten?

  • Widerspruchs- und Klageverfahren aus dem Jahr 2020

Beim VG Hamburg sind rund 8.000 Klagen (!) gerichtsanhängig. Über 500 Widersprüche sind bis zum November dieses Jahres noch nicht durch das Personalamt abgearbeitet worden. Das Verwaltungsgericht will eine weitere Bearbeitung der Klagen erst dann vornehmen, wenn das Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Beschlüsse/Urteile bezüglich der Vorlagebeschlüsse aus September 2020 gefasst bzw. ausgeurteilt hat.

Anfang 2023 wird das VG Hamburg nach derzeitiger Kenntnis eine „Einordnung“ der anhängigen Klagen vornehmen und sich dann gegenüber den Klägerinnen und Klägern äußern.

  • Antrag auf amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2022

Da sich Senat und Personalamt hinsichtlich zukünftiger Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation keinen Millimeter bewegt haben, ist es, um auf der rechtssicheren, Ansprüche wahrenden Seite zu sein, notwendig, auch für das Jahr 2022 einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Anträge zur aA für das Jahr 2022 sind auf unserer Homepage eingestellt. Den „passenden“ Antrag runterladen, ausfüllen, unterschreiben und per Stafette oder postalisch (Einschreiben) an die für den Antragsteller zuständige Personalabteilung PERS 32 bzw. PERS 33 senden. Eine Kopie an die DPolG Hamburg übersenden.

HINWEIS: Anhängige Klagen und Widerspruchsverfahren entfalten ihre Wirkung auch für die Folgejahre, wenn der Dienstherr keine amtsangemessene Alimentation geschaffen hat und die

Ansprüche auf eine aA haushaltsnah im Kalenderjahr geltend gemacht werden.

Aufgrund unklarer Erfolgsaussichten (HmbBesVAnpG 2022 und angekündigtes Besoldungsstrukturgesetz) kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtsschutzzusage für Erstanträge aus dem Jahr 2022 vorgenommen werden.

Die Grundsatzfrage einer verfassungsgemäßen und amtsangemessenen Alimentation und

Versorgung wird den dbb und die DPolG Hamburg noch über Jahre beschäftigen!

Der Senat hingegen spielt weiter auf Zeit und bürokratische Abschreckung – beschämend!

Rückfragen bitte per E-Mail an: dpolg@dpolg-hh.de

 Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, 06.12.2022

DPolG: Gespräch mit LKAL Jan Hieber

DPolG Hamburg im Gespräch mit LKAL Jan Hieber

Am vergangenen Mittwoch (23.11.22) kamen der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Thomas Jungfer, sowie Beate Petrou, Fachbereichsvorsitzende Verwaltung, und Henning Pohl, Fachbereichsvorsitzender Kriminalpolizei, mit dem Leiter des LKA Hamburg, LKD Jan Hieber, zu einem ersten Informations- und Meinungsaustausch zusammen.

Zunächst gab LKAL einen Sachstand zum Prozess „Kripo weiter denken“. Das von ihm gezeichnete Bild eines zukunftsfähig aufgestellten Landeskriminalamts wurde inzwischen der Behörden- und Amtsleitung und dem im LKA tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgestellt. Erste Veränderungsansätze wurden bereits erarbeitet.

Außerdem wurden Themen, wie die mögliche, von der DPolG abgelehnte, Leiharbeit im LKA, eine genaue Personaldatenerhebung und die Belastungen in einigen Abteilungen/Dienststellen des LKA, kurz erörtert. Ein spezielles Thema sind hier auch die Stellensituation und die Eingruppierungsmöglichkeiten im LKA 1 (MUK und Betrug) sowie die Schaffung von tariflichen Kriminalassistenten.

Die DPolG Hamburg hat selbstverständlich ein Interesse daran, die Belastung unserer Kolleginnen und Kollegen im LKA möglichst gering zu halten und nach sachgerechten sowie zielorientierten Lösungen zu suchen. Ob Personalentwicklung, Entwicklung von neuen Berufsbildern und zusätzlichen Dienstposten, gerechte Eingruppierung, Änderung der Arbeitsabläufe oder Aufgabenkritik, hier gilt es die Möglichkeiten zu prüfen, neue, kreative Ideen einzubringen. DPolG und LKAL bleiben im Dialog und vereinbarten weitere Gespräche.

Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 28.11.2022

 

 

DPolG: Vorgangshalden, Fachkräftemangel, Leiharbeit, Crashteams − wie passt das in der Polizei zusammen?

Nun wird es auch in der Polizeiverwaltung immer deutlicher: Wir erleben einen Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel und bekommen immer weniger geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf immer mehr Ausschreibungen. Die Generation der Babyboomer geht jetzt sukzessive in den Ruhestand und die Verwaltung erfährt, wie schwer es ist, neue Mitarbeiter zu gewinnen, denen die Arbeits- und sozialen Bedingungen sowie das Gehalt in der Polizei überzeugt. Dazu kommt, dass wir in sehr vielen Bereichen immer mehr Aufgaben dazubekommen und die freiwerdenden Dienstposten teilweise nicht oder verspätet wiederbesetzt werden.

In nahezu allen Organisationsbereichen der Polizei offenbaren sich jetzt die verfehlten personalpolitischen Vorgaben der Politik. Die Polizei Hamburg ist nicht nur im Polizeivollzug durch permanente Sparvorgaben und Aufgabenerweiterungen unattraktiv geworden. Nein, immer mehr tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen kehren dem Arbeitgeber Polizei den Rücken, weil die Privatwirtschaft mehr bietet! Das macht sich nicht nur im Geldbeutel bemerkbar, sondern auch bei der Bereitstellung von Parkplätzen, finanzieller Unterstützung beim ÖPNV, regelmäßiger Fortbildung, besserer Karrierechancen, zeitgemäßer IT-Ausstattung und vieler weiterer Softskills mehr. Was ist zu tun (?): „Homeoffice“, „Mobiles Arbeiten“, „Arbeiten an einem anderen Ort“ endlich als Chance für die Zukunft betrachten, den Mitarbeitern Vertrauen und kein Misstrauen entgegenbringen und vor allem diese neuen Instrumente nicht als Sparmaßnahme auf Kosten der Arbeitnehmer betrachten. 

Sollen nun Leiharbeitnehmer das Allheilmittel sein?

WIR SAGEN NEIN!

Um Arbeitsspitzen zu begegnen, sollten befristete Tarifbeschäftigte für ein Jahr eingestellt werden. Nach sechs Monaten kann man durch Evaluierung feststellen, ob es sich tatsächlich um Arbeitsspitzen handelt, oder ob es strukturelle Probleme gibt. Wenn es sich dann um ein strukturelles Problem handeln sollte, hat die Dienststelle sechs Monate Zeit „echte Stellen“ mit attraktiver Bezahlung einzubringen.

Ein Beispiel, die IT: Wachsende Aufgaben, die sich ständig weiterentwickeln und für dessen Erledigung in der freien Wirtschaft Spitzengehälter gezahlt werden. Mehrfach wurden in der Polizei IT-Stellen (EG 9 bis EG 13) ausgeschrieben, die letztendlich nach zahlreichen Versuchen nicht besetzt werden konnten. Nun will man sich in der Polizei einer IT-Consulting Firma bedienen, mit denen die Stadt Hamburg einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat um aus dem Bereich geeignete IT-Kräfte nach einem achtzehnmonatigen Trainee zu generieren. Grundsätzlich ein guter Gedanke, jedoch sollten dem interne Ausschreibungen vorgeschaltet werden, damit die internen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls Aufstiegsmöglichkeiten bekommen.

Ein weiteres Beispiel: Im LKA 1 haben sich u.a. durch die wachsende Internetkriminalität Unmengen von Vorgangshalden gebildet, die von dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigen sind. Nun sollen Leiharbeiter diese Rückstände abarbeiten, Aus Sicht der DPolG Hamburg hat sich jedoch das Modell bewährt wie zum Beispiel in der LPV 5, damals wurden Crashteams gebildet zum Abarbeiten der Halden aber nicht als Leiharbeit, sondern mit Zeitverträgen, die dann bei erfolgreicher Arbeit und Aufgabenzuwachs übernommen wurden.

Wir brauchen eine zeitgemäße Personalbedarfsbemessung, die unter Berücksichtigung der Ist-und Soll-Dienstposten, unter Berücksichtigung der Teilzeitquoten und möglicher freier Stellen sowie dem gezählten Arbeitsanfall den tatsächlichen Bedarf feststellt – sonst können die Halden nie nachhaltig abgearbeitet werden.

Mittelfristig gesehen sollten noch mehr tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen qualifiziert werden, um die Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzuges zu entlasten. Selbstverständlich mit einer angemessenen Bezahlung nach dem TV-L. Einen Weg, den man schon vor Jahren bei den AiP beschritten hat und der nun auch der Weiterentwicklung bedarf. Schwierige personelle Zeiten liegen vor uns, lasst uns gemeinsam diese Herausforderung annehmen und nach guten Lösungen suchen!

Fachbereich Verwaltung                                                                                  Hamburg, 21.10.2022