Nachruf André Zand-Vakili ist tot
Nachruf André Zand-Vakili ist tot
Der Journalist, Fotograf und Polizeireporter André Zand-Vakili ist tot. Er verstarb am 24. Juli 2025 im Alter von 61 Jahren an den Folgen einer schweren Krebserkrankung. Zand, so stellte er sich vor und meldete sich prägnant am Telefon, war Polizeireporter mit Leib und Seele. Er liebte und lebte diesen Job, denn nur so war es möglich, fast 40 Jahre auf der Straße zu sein und über Kriminalität, Unfälle, Katastrophen und polizeiliche Großeinsätze aller Art zu berichten. Zand war immer unterwegs, vermied es, wenn möglich, in der Redaktion zu sein und von denen gab es in seinem Berufsleben einige.
Er startete bei der „HAMBURGER MORGENPOST“ und bildete zusammen mit MOPO-Urgestein Thomas Hirschbiegel ein kongeniales Polizeireporter-Duo. Später ging es für ihn dann zu „BILD“, „WELT“ und schließlich zum „HAMBURGER ABENDBLATT“. Über die Jahre hatte er sich ein Informationsnetzwerk geschaffen, das seinesgleichen suchte. Zand war kritisch, aber fair. Auch die Arbeit der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hat Zand über Jahrzehnte konstruktiv begleitet. Er war ein unabhängiger Seismograph, der spürte, wann es bei der Polizei intern hoch her ging und Kolleginnen und Kollegen unzufrieden waren. Bei Zand konnte man auch mal Dampf ablassen, er wusste das objektiv einzuordnen.
André Zand-Vakili machte sich über seinen bevorstehenden Tod keine Illusionen und so tröstete er seinen Freund und Kollegen Thomas Hirschbiegel mit einem typischen Zand-Satz: „Ach komm, ich hab ein tolles Leben gehabt, viel erlebt, hab eine wundervolle Frau und drei Kinder. Was will ich mehr?“ Wir trauern um André Zand-Vakili, unsere Anteilnahme gilt seiner Ehefrau Susann, den Söhnen sowie den zahlreichen Kolleginnen und Kolleginnen in den Hamburger Redaktionen. Danke Zand!
Wichtige Information zur amtsangemessenen Alimentation
VG Hamburg: Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend gemacht werden!
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 15.07.2025 entschieden, dass Beamtinnen und
Beamte Einwände gegen ihre Alimentation grundsätzlich in dem Haushaltsjahr geltend machen
müssen, für das sie eine höhere Besoldung fordern.
Hintergrund:
Das VG Hamburg verhandelte aktuell vier Klageverfahren. Die Kläger machten erst ab dem Jahr
2020 gegenüber der Stadt Hamburg eine Unteralimentation für die Jahre 2011 bis 2019 geltend. In
jenem Zeitraum wurden sie nach den Besoldungsgruppen A 7 bzw. A 8 und A 10 besoldet.
Drei Klagen wurden abgewiesen, da die Kläger u.a. zu spät auf die Mitteilung des Dienstherrn reagierten,
dass die damalige Zusage („Klärung durch Musterverfahren, keine Widersprüche notwendig, Verzicht
auf Einrede der Verjährung“) sich allein auf die Jahre 2011 und 2012 bezogen habe.
Dazu kommt, dass die Zusage in der Bezügemitteilung bereits nicht mehr an die Kläger persönlich
adressiert war. Die Berufung zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht wurde jedoch zugelassen.
Ein Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht
zur Entscheidung vorgelegt, ob die Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 bzw. A 8 in den
Jahren 2011 bis 2019 mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist.
Dem betreffenden Kläger hatte die Beklagte in einer Bezügemitteilung im Jahr 2011 persönlich
mitgeteilt, dass es keines eigenen Antrags oder Rechtsbehelfs bedürfe. Da der Kläger dieser Mit-
teilung vertrauen konnte und im Jahr 2020 unverzüglich widersprach als die Stadt die vorher ge-
machte Zusage widerrief, kann dem Kläger eine „verspätete“ Geltendmachung nach Auffassung
des Verwaltungsgerichts nicht als „treuwidriges Verhalten“ vorgeworfen werden.
Mit dem verhandelten Verfahren hat das Verwaltungsgericht einen weiteren, mit einer großen An-
zahl von Klagen betreffenden, Themenkomplex abgeschlossen. Beim VG Hamburg noch zur Ent-
scheidung anstehende Sachverhalte betreffen u.a. die Besoldung von Richterinnen und Richtern
sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Zeitraum vor dem Jahr 2020 sowie – wichtig für
unsere pensionierten Kolleginnen und Kollegen – die Versorgungsbezüge, insbesondere ab dem
Jahr 2020. Wir werden weiter berichten! #DPolGDeinetwegen
Der Landesvorstand Hamburg, 18.07.2025
Hamburg-Zulage Jetzt!
HAMBURG-ZULAGE JETZT!
dbb und DPolG-Hamburg fordern 300,- € „Hamburg-Zulage“ für alle Beschäftigten bei Polizei, LBV und Amt-M mit mittel- und unmittelbarem Bürgerkontakt!
Hamburg gehört zu den teuersten Städten Deutschlands. Die Lebenshaltungskosten steigen stetig – besonders für diejenigen, die tagtäglich für die Sicherheit unserer Stadt im Einsatz sind.
Ob als AiP vor dem Polizeipräsidium oder vor der jüdischen Synagoge, als AiP bei der mobilen oder stationären Verkehrsüberwachung, als Mitarbeiter zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bei der Polizei oder dem Landesbetrieb Verkehr, der Telefonzentrale, der Zulassungsstelle, beim LKA, der WSP oder der Führerscheinstelle: Unsere Kolleginnen und Kollegen mit unmittelbarem oder auch nur mittelbarem Bürgerkontakt halten die Stadt am Laufen und sorgen für Sicherheit!
Unsere klare Forderung an den Verhandlungsführer der TdL Dr. Andreas Dressel lautet:
300,- € Hamburg Zulage
für alle Tarifbeschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg mit mittelbarem oder unmittelbarem Bürgerkontakt!
Diese Forderung hat unser stellvertretender Fachbereichsvorsitzender und dbb-Verhandlungsführer bei dem zweiten Sondierungsgespräch mit der Verhandlungsspitze der Arbeitgeber deutlich gemacht.
Doch stellt der Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg und Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) lediglich 50,- € brutto monatlich in Aussicht – ausschließlich für Beschäftigte mit direktem Bürgerkontakt.
„Das ist nicht nur unzureichend – es ist ein Ausdruck mangelnder Wertschätzung gegenüber der täglichen Leistung der Tarifbeschäftigten in dieser Stadt“, erklärte Michael Adomat, Verhandlungsführer des dbb.
Was wir brauchen, ist keine Symbolpolitik – sondern echte Wertschätzung! Die Kolleginnen und Kollegen leisten Enormes – trotz steigender Mieten, teurem Nahverkehr und hoher Lebenshaltungskosten.
Eine echte Hamburg-Zulage in Höhe von 300,- € ist ein Gebot der Fairness und zwingend erforderlich zur Personalbindung und -gewinnung.
Fachbereich Verwaltung Hamburg, 11.07.2025
Regress
Schluss mit der Regress-Falle!
Deckelung auf 1.500 Euro jetzt einführen – Fürsorgepflicht darf kein Lippenbekenntnis sein!
Immer wieder werden Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst nach einem Unfall mit dem Dienstfahrzeug persönlich zur Kasse gebeten – und das oft in voller Höhe des entstandenen Schadens. Begründet wird dies regelmäßig mit angeblich grober Fahrlässigkeit. Doch was auf dem Papier wie ein begründeter Vorwurf erscheint, entpuppt sich in der Praxis häufig als reine Auslegungssache. Wer im Einsatz unter hohem Druck steht, darf nicht mit existenzbedrohenden Regressforderungen alleine gelassen werden.
Die DPolG Hamburg fordert deshalb eine klare, verbindliche Deckelung von Regressforderungen auf maximal 1.500 Euro – analog zum Höchstsatz einer Eigenbeteiligung bei Kaskoversicherungen.
In anderen Bundesländern wie u.a. Nordrhein-Westfalen und Hessen wird bereits deutlich zurückhaltender mit Regressforderungen umgegangen – entweder durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Dienststellen oder durch gedeckelte Beträge bei grober Fahrlässigkeit.
Die Hamburger Praxis, regelmäßig den vollen Schaden einzufordern, steht im krassen Widerspruch zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Während Privatpersonen durch Versicherungen geschützt sind, tragen Polizeibeschäftigte in Hamburg die volle finanzielle Verantwortung – weil Dienstfahrzeuge nicht versicherungspflichtig sind. Das ist ein Systemfehler, den wir nicht länger hinnehmen können.
Wer im Einsatz für die öffentliche Sicherheit handelt, verdient Schutz – auch im Schadensfall.
Die wiederholte und häufig inflationäre Feststellung von “grober Fahrlässigkeit” bedarf dringend einer kritischen Überprüfung. Denn grobe Fahrlässigkeit liegt nur dann vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in einem besonders schweren Maß verletzt wird – also bei völlig unverständlichem oder inakzeptablem Verhalten. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit oder eine stressbedingte Fehlentscheidung im Einsatz genügen dafür nicht.
Ein fairer Ausgleich zwischen Eigenverantwortung und Fürsorge ist möglich – und längst überfällig.
Die Einführung einer klaren Obergrenze bei Regressforderungen ist kein Geschenk, sondern Ausdruck eines respektvollen Umgangs mit denjenigen, die täglich Kopf und Kragen riskieren.
Die DPolG Hamburg steht fest an der Seite der Kolleginnen und Kollegen und fordert die Verantwortlichen innerhalb der Polizei und Politik auf: Deckelung auf 1.500 Euro – jetzt!
Der Landesvorstand 08.07.2025
Hamburger Dienstzulage
Hamburger Dienstleistungszulage – Erste Gespräche gestartet
In Hamburg haben erste Sondierungsgespräche zur Einführung einer Hamburg-Zulage begonnen – einer monatlichen Zulage für Beschäftigte mit bürgernahen Aufgaben in der Verwaltung.
Wer war dabei?
Für den dbb Hamburg nahmen Thomas Treff, Michael Adomat und dbb Tarifreferent Andreas Schmalz teil.
Auf Arbeitgeberseite der Finanzsenator Dr. Dressel sowie für das Personalamt Herr Wiedemann und Herr Kuhring.
Herr Senator Dr. Dressel wies darauf hin, dass es in der Tarifeinigung seinerzeit originär um die Bereiche ging, die direkten Kundenkontakt haben. Ziel ist es, die besondere Belastung durch Bürgerkontakt endlich auch finanziell anzuerkennen.
Was fordert der dbb?
Eine faire Zulage für alle Tarifbeschäftigten mit direktem oder indirektem Bürgerkontakt ist ein wichtiges Mosaik in der Mitarbeiterbindung. Keine Einschränkung auf enge Zielgruppen und eine tariflich abgesicherte Lösung.
Warum ist das wichtig?
Nur die Gewerkschaften haben das Mandat zur Verhandlung und nur Mitglieder können diese Entwicklung mittragen und mitgestalten. Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben für unsere Kolleginnen und Kollegen. Die DPolG Hamburg wird mit am Verhandlungstisch sitzen.
Was könnt Ihr tun?
Informiert Euch – und andere
Unterstützt mögliche Aktionen
Werdet ggf. Mitglied – und gebt uns Rückhalt am Verhandlungstisch!
Jetzt zählt unser Zusammenhalt, damit die Hamburger Dienstleistungszulage Wirklichkeit wird.
Eure DPolG Hamburg Fachbereich Verwaltung 01.07.25
Distanzelektroimpulsgerät für Hamburgs Polizei
Jetzt flächendeckend einführen – DEIG für Hamburgs Polizei
Die DPolG Hamburg fordert die sofortige und flächendeckende Einführung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIG, auch bekannt als „Taser“) für den täglichen Einsatzdienst. Seit Jahren machen wir deutlich:
Der DEIG schließt die gefährliche Lücke zwischen Schlagstock und Schusswaffe – und rettet im Ernstfall Leben.
Tragischer Weise belegen die aktuelle Ereignisse erneut den Handlungsbedarf:
In Hamburg verletzte eine psychisch auffällige Frau am Hauptbahnhof 18 Menschen mit einem Messer. Auch in München kam es kürzlich zu einem ähnlichen Messerangriff– erst der Einsatz der Schusswaffe stoppte hier die Tatausführung.
Diese Fälle zeigen, wie schnell Situationen eskalieren können. Gerade bei psychischen Ausnahmelagen braucht es ein sicheres, aber nicht-tödliches Einsatzmittel. Der DEIG ist genau das – wirkungsvoll, präzise und in vielen Fällen deeskalierend allein durch seine Androhung.
Bundesinnenminister Dobrindt hat die Zeichen der Zeit erkannt: Die Bundespolizei soll, bis zum Ende des Jahres, bundesweit mit DEIG ausgestattet werden.
Andere Länder wie NRW und Schleswig-Holstein nutzen das Gerät bereits erfolgreich.
Es ist unverständlich, warum man in Hamburg weiter zögert ?!
Die DPolG Hamburg fordert den Innensenator Andy Grote (SPD) erneut dazu auf, die umgehende, flächendeckende Einführung des DEIG für alle operativen Kräfte (und nicht nur an ausgewählten Dienststellen) voranzutreiben.
Einhergehend damit muss durch die Politik eine klare rechtliche Einstufung als Hilfsmittel körperlicher Gewalt erfolgen, damit die Einsatzkräfte rechtssicher agieren können.
Um eine transparente Dokumentation jedes Einsatzes zu gewährleisten, wäre eine sinnvolle Ausweitung der Ausstattung mit Bodycams geboten.
Hamburgs Polizei braucht moderne Mittel für moderne Herausforderungen.
Der Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen – und der Bevölkerung – darf nicht länger warten.
Jetzt handeln. Jetzt DEIG einführen.
Einheitslaufbahn für den Polizeivollzug in der Diskussion
Im Fokus: Personal – Digitalisierung Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Polizei
Einheitslaufbahn für den Polizeivollzug in der Diskussion Wie der DPolG Hamburg bekannt wurde,
gibt es innerhalb der Polizeiführung Überlegungen zu einer strategischen Neuausrichtung der
Polizei Hamburg, die laufbahnzweigübergreifend angelegt sein und die Organisation zukunftssicher
aufstellen soll. Unter dem Arbeitsbegriff „Polizei 2030“ will die Dienststelle der gesellschaftlichen
Entwicklung Rechnung tragen und die Leistungsfähigkeit der Polizei nicht nur erhalten, sondern ausbauen.
Was ist unter anderem konzeptionell geplant?
Die Hamburger Polizei will die Digitalisierung auf allen Tätigkeitsebenen
vorantreiben. KI-gestützte Prozesse sollen selbstverständlich werden.
Die Polizei will technologisch Schritt halten und versteht Digitalisierung als wesentlichen Schlüssel,
um die Kernaufgaben der Polizei effizienter leisten zu können. Stärkung der fachlichen und
gesellschaftlichen Kompetenz aller Polizeibeschäftigten mit dem Ziel, das Vertrauen der
Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit der Polizei als Garanten der inneren Sicherheit zu stärken.
Schaffung einer modernen, den tatsächlichen Erfordernissen und Ressourcen angepassten
Personalentwicklung. Ein Kernelement soll die Schaffung einer Einheitslaufbahn für den Polizeivollzug sein.
Was ist unter einer Einheitslaufbahn zu verstehen?
Die Einheitslaufbahn soll die getrennten Laufbahngruppen des mittleren
Polizeivollzugsdienstes Dienstes (A7 bis A9) und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes
(A9 bis A13) zusammenführen. Sie beginnt ab dem Tag der Einstellung und vereint die
Laufbahnzweige Schutz- und Wasserschutzpolizei.
Ziel soll es dabei sein sicherzustellen, dass Karriereentwicklung, Verwendungsplanung
und Fortbildung nicht mehr durch formale Laufbahngrenzen, sondern durch Leistung,
Eignung und dienstliche Erfordernisse bestimmt werden. Die neue Ausbildung
beginnt mit einer allgemeinen Grundausbildung, die für Schutz- und Wasserschutzpolizei
identisch ist.
Ein zentrales Ziel der neuen Laufbahnstruktur könnte sein, qualifiziertes Personal für die
Kriminalpolizei aus dem gemeinsamen Ausbildungskorpus zu gewinnen. Die Rekrutierung
soll künftig leistungsbezogen, transparent und fachlich fundiert aus der Einheitslaufbahn
erfolgen. Qualifizierungsmodule werden ergänzt durch praktische Einsätze und strukturierte
Auswahlverfahren. Bereits die Grundausbildung soll kriminalistische Inhalte integrieren,
um Interessen und Potenziale frühzeitig zu erkennen und zu fördern.
So könnten die Eckpfeiler der Einheitslaufbahn aussehen. Ob diese Ansätze am Ende zu
einer tatsächlichen Verbesserung führen, lässt sich aus Sicht der DPolG Hamburg erst
dann beurteilen, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen umfassend einbezogen wurden.
Sie wissen am besten, wo es im Alltag hakt.
Die DPolG Hamburg kann aber bereits jetzt grundsätzlich erklären, dass sie sich
konstruktiven und zielführenden Veränderungsprozessen nicht verschließen
wird. Eine Vielzahl von Fragen werden sich im laufenden Prozess stellen und müssen
ergebnisoffen diskutiert werden. Interessant wird es beispielsweise sein, wie
sich die Bewerbersituation entwickelt, wenn ein Direkteinstieg bei der Kriminalpolizei
nicht mehr möglich sein wird.
Hinsichtlich der im Raum stehenden Einheitslaufbahn ist für die DPolG Hamburg
eines bereits völlig klar:
Die sogenannte Einheitslaufbahn beginnt für die DPolG mit dem einheitlichen
Einstiegsamt A9 gehobener Dienst!
Wann, wenn nicht jetzt, wollen Behördenleitung und Dienststelle den
mittleren Polizeivollzugsdienst in der Hamburger Polizei endlich abschaffen?
Die von der Politik und der Polizeiführung an die Kolleginnen und Kollegen der Polizei
formulierten Anforderungen werden immer anspruchsvoller und komplexer. Gefragt ist
immer mehr der „spezialisierte“ Allrounder und das passt mit den Leichtlohngruppen
A7 und A8 bereits seit Jahren überhaupt nicht mehr zusammen.
Die Einführung der zweigeteilten Laufbahn innerhalb der uniformierten
Polizei muss auch in Hamburg endlich beschlossen werden!
Wertschätzung bemisst sich auch in Euro, was denn sonst? Dazu kommt, dass der
Wegfall der Doppelstrukturen von Ausbildung und Studium Ressourcen freisetzt und
eine polizeiliche Ausbildung aus „einem Guss“ ermöglicht. Wir sind uns mit der
Dienststelle in der Analyse einig, die Polizei muss zukunftssicher aufgestellt werden.
Über die Wege werden wir als mitgliederstärkste Hamburger Polizeigewerkschaft
konstruktiv diskutieren und dabei immer die berechtigten Interessen unserer
Kolleginnen und Kollegen wahren.
DPolG Hamburg fordert moderne Einsatzjacke und taktische Westen für den Ermittlungsdienst
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG Hamburg) fordert mit Nachdruck
die Einführung einer funktionalen, zivilgeeigneten Einsatzjacke für die Hamburger Kriminalpolizei.
Der tägliche Außendienst erfordert eine moderne, einheitliche Ausstattung, auch in Zivil.
Dennoch fehlt es den Kolleginnen und Kollegen der Kripo bislang an einer solchen Grundausstattung.

Es klafft eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit, die dringend geschlossen werden
muss. Dabei ist die Notwendigkeit dieser Einsatzjacken selbst von der Polizeiführung
anerkannt.
Allein an der Umsetzung scheitert es seit Jahren – angeblich am Geld.
Eine Argumentation, die für die Kolleginnen und Kollegen, die täglich draußen im Einsatz stehen,
zunehmend schwer nachvollziehbar ist. Denn eine solche Jacke, wie sie etwa bei
Außendiensten oder operativen Maßnahmen getragen werden könnte, ist weder teuer noch
technisch komplex aber sie wäre ein spürbarer Fortschritt.
Eine moderne Einsatzjacke würde die Ermittlungsarbeit erleichtern, die Kolleginnen
und Kollegen vor Wind, Wetter und unzumutbaren Einsatzumgebungen schützen
und gleichzeitig zur sichtbaren Präsenz bei Maßnahmen wie z.B. Nachbarschaftsbefragungen beitragen.
So würde nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung gestärkt, auch die Attraktivität des
Dienstzweigs „K“ könnte dadurch steigen. Ein professionelles Auftreten beginnt bei
der Ausrüstung und die ist aktuell schlicht unzureichend.
Die Kriminalpolizei Hamburg braucht eine zeitgemäße, funktionale und einheitliche
Einsatzkleidung – und dazu gehört mindestens diese Jacke. In diesem Zusammenhang fordert
die DPolG Hamburg auch die dringend notwendige Erhöhung der taktischen
Überziehwesten für die Mitarbeitenden der Kriminalpolizei.
Die bisherige Ausstattung in „homöopathischen Dosen“ ist der Einsatzrealität längst nicht mehr
angemessen.
Die DPolG Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, sich endlich dieser Aufgaben anzunehmen
und sowohl die Einsatzjacken als auch die taktischen Westen für die Kriminalpolizei in ausreichender
Zahl anzuschaffen und strukturiert zu bewirtschaften. Ein entschlossenes Handeln ist gefragt.
DPolG Hamburg fordert sofortige Ausschreibung aller unterwertig besetzten Dienstposten!
NEUES PERSONALAUSWAHLGESETZ IN KRAFT
03.04.2025 I Zum 1. April 2025 trat das Hamburgische Personalauswahlgesetz (PAuswG HA) in Kraft. Es verpflichtet die Verwaltung – also auch die Polizei Hamburg – bei jeder dauerhaften Übertragung höherwertiger Dienstposten zur strikten Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Was bedeutet das konkret für die Polizei Hamburg?
Aktuell sind mehr als 800 Kolleginnen und Kollegen unterwertig eingesetzt, leisten also höherwertige Arbeit ohne offizielle Beförderung oder entsprechende Besoldung. Diese Praxis wird mit dem neuen Gesetz rechtswidrig, wenn nicht vorher eine Ausschreibung und Auswahl nach Bestenauslese erfolgt. Ab 1. April dürfen höherwertige Dienstposten nicht mehr „einfach so“ übertragen werden.
Unsere klare Haltung als DPolG Hamburg:
Keine Schlechterstellung für engagierte Kolleginnen und Kollegen!
Wer heute schon Verantwortung trägt und die Funktion erfüllt, muss weiterhin ohne Nachteile berücksichtigt werden.
Die Verantwortlichen in der Polizei, aber auch in der Politik, müssen die tatsächlich geleistete Arbeit endlich anerkennen, nicht nur in der Bewertung, sondern auch in der Besoldung und Perspektive. Seit Herbst 2024 ist bekannt, dass es eine Änderung geben muss, passiert ist bisher nichts. Umgehend muss eine Übergangsregelung mit Augenmaß erarbeitet werden.
Wir fordern die Verantwortlichen auf, sofort Gelder zur Verfügung zu stellen, damit alle unterwertig besetzten Stellen sofort ausgeschrieben werden können und die bereits eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zu befördern. Für die Zukunft müssen transparente Kriterien mit einem fairen Zugang zu unterwertigen Stellen geschaffen werden.

