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Polizei Hamburg am Limit – Einsatzbelastung immer unerträglicher

Flora-Aktivisten missbrauchen Flüchtlingsschicksale

Die Hamburger Polizei arbeitet „Ihre“ oftmals personalintensiven Einsätze professionell, routiniert und engagiert ab. Dazu gehören u. a.  Demonstrationen, Fußballeinsätze, Bewachung ehemals Sicherungsverwahrter, Präsenzdienste oder Großeinsätze, wie zuletzt der bundesweite „Blitzermarathon“ und selbstverständlich die Bewältigung der täglichen Einsatzanlässe. Dies hat zur Folge, dass die Kollegen/innen enorm belastet werden durch Anordnung von 12-Stunden-Diensten, dauerhafte Eingriffe in die Dienstzeitregelungen, Anordnung von Mehrarbeit, Dienstzeitverschiebungen und die Streichung von freien Wochenenden. Dass dieser „tägliche Wahnsinn“ noch steigerungsfähig ist erleben wir seit dem 11. Oktober 2013.

Dazu der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lenders:

„Nachdem der Senat dem Rechtsstaat Geltung verschafft und die Identität der sogenannten Lampedusa-Flüchtlinge durch die Polizei feststellen lässt, kommen unsere Kollegen/innen nicht mehr aus den Stiefeln. Die schon bisher angespannte Personalsituation hat sich deutlich verschärft. Teile der gewaltbereiten linken Szene haben mobil gemacht, setzen Ultimaten und drohen unverhohlen damit, Gewalt auf die Straßen Hamburgs zu bringen. Es gibt ein friedliches, gesellschaftspolitisches Lager, welches sich aus humanitären Gründen für die Lampedusa-Flüchtlinge einsetzt. Aus deren Aktionsbereich hat es bisher auch keine gewalttätigen Aktionen gegeben – sie stellen sich mit friedlichen Protestaktionen gegen die Linie des Senats. Das ist ihr legitimes Recht und man muss sich auch die Frage stellen, ob der Zeitpunkt des Agierens durch den Senat klug gewählt wurde. Es ändert aber nichts an der grundsätzlichen Ausrichtung, dass es folgerichtig ist, die erforderlichen strafprozessualen und ausländerrechtlichen Maßnahmen durchzuführen.

Rassismusvorwürfe gegen die Polizei und den Senat seitens der linken Szene entbehren jeglicher Grundlage. Es ist geradezu unerträglich wie gewaltbereite Protestaufzüge aus Linksextremisten, Autonomen und Antiimperialisten die Stadt seit Tagen terrorisieren und die Flüchtlingsschicksale für ihren gewaltbereiten Straßenkampf benutzen und missbrauchen. Ihr Aktionismus beschränkt sich nur auf Krawall und Randale.  Sie erweisen mit ihrem Handeln den Flüchtlingen selbst, wie auch deren gewaltfreien Unterstützern einen Bärendienst. Es ist allerdings auch dringend geboten, dass sich die friedlichen Protestgruppen deutlicher als bisher geschehen, von dieser Gewaltklientel distanzieren und sie von ihren Protestaufzügen ausschließen.

Die Polizei wird sich möglicherweise in den nächsten Wochen auf weitere personalintensive Einsätze einstellen müssen. Die Belastungsgrenze unserer Kollegen/innen ist bereits am Scheitelpunkt. Es rächt sich jetzt die Einsatzphilosophie „für Eventualitäten halten wir keine Kräfte bereit“. Die Bemühungen des Senats die Einstellungszahlen zu erhöhen erkennen wir zwar an, stellen jedoch fest, dass sie nicht ausreichend sind und sie natürlich auf die derzeitige polizeiliche Einsatzlage keine Auswirkung hat. Die DPolG Hamburg fordert Polizeiführung und Senat auf, weiterhin vermehrt auswärtige Kräfte zur Unterstützung heranzuziehen, um unsere Kollegen zumindest teilweise zu entlasten. Darüber hinaus erwarten wir, dass die logistischen Rahmenbedingungen für die Einsätze gewährleistet sein müssen. Die Anordnung der Einsatzverpflegung muss selbstverständlich sein. „Pfennigfuchserei“ und eine „Muss-das-sein“-Mentalität haben da keinen Platz!“

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Einladung zu einem Tagesseminar für AiP der DE 14 und interessierte Kollegen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die DPolG Hamburg möchte Euch zu einem Tagesseminar für AiP der DE 14 und interessierte Kollegen einladen.

Termin: Mittwoch den 27.11.2013 von 9.00 bis 16.00 Uhr

Ort: DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18 (am Hauptbahnhof) in Hamburg.

Tagesordnung:

                            – Führung- und Neustrukturierung der DE 14

                            – Klage wegen Urlaubskürzung imWechselschichtdienst

                            – Arbeitsgruppe DE 14 der Dienststelle Polizei und

                               Personalrat zu den Themen: Aufgabenbeschreibung und Eingruppierung,

                               Dienstzeitmodelle, Personalbedarfsberechnung u.a.

                            – Verschiedenes

 Wir werden zeitweise den Leiter DE 10 Herrn Buttmann und einen Vertreter

der VT 5 (Ressourcenplanung) begrüßen können.

Anmeldungen werden ab sofort unter der Telefonnummer 25 40 26 0 angenommen, bitte

dabei auch mitteilen, ob ein Antrag auf Arbeitsbefreiung gem. § 29 (4) TV-L gestellt wird.

Frühes Anmelden sichert die Plätze, die DPolG Hamburg freut sich auf eure Teilnahme.

Hamburg, 07.10.2013                                 Vorsitzende des Fachbereichs Verwaltung Beate Petrou

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Als hätten sie sonst nichts zu tun!

Wachhabende übernehmen Aufgaben der Verkehrsermittler

DPolG: Schluss mit der weiteren Belastung des Vollzuges

Im Januar 2013 erhielt eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von PD Sellmann vom damaligen ZDL den Auftrag, in Anlehnung an den ProMod-Prozess den Aufgabenbereich der Verkehrsermittler an den PK zu untersuchen, um Doppelarbeit zu minimieren, Schnittstellen zu verringern, die Nutzung von fachlichen Synergieeffekten vorzunehmen und Personal für andere Aufgaben freizusetzen. So lautete der Auftrag, der von ZDL an die AG VKE erteilt wurde.

Im April 2013 legte die Arbeitsgruppe einen Abschlussbericht mit verschiedenen Empfehlungen vor. So wurde neben den Vorschlägen, Mängelmeldungen abschließend durch die Wachdienstgruppen zu bearbeiten und Anschriftenermittlungen künftig durch die BFS vorzunehmen u. a. empfohlen, die Qualitätssicherung von Verkehrsunfällen im Bereich 5V und 4V mit Zuständigkeiten bei den Ermittlern der Verkehrsdirektionen an den PK, nur noch durch den WH vorzunehmen und nicht mehr an die VKE der PK weiterzuleiten. Also, auf die Qualitätssicherung durch die VKE der PK zu verzichten!

Die nun nur noch durch die WH vorgenommene Qualitätssicherung am PK führt zu einer deutlich spürbaren Mehrarbeit für die Wachhabenden. Neben der intensiveren Prüfung der Verkehrsunfälle müssen die WH jetzt zusätzlich die Vorgänge ausdrucken, zu Akten zusammenstellen und entsprechend abverfügen. Bei festgestellten Qualitätsmängeln durch die weiterbearbeitenden Stellen wie z. B. E6, DPV 023 oder VKE der VD werden die Vorgänge als Rückläufer wieder bei den WH ankommen, um nachbearbeitet zu werden!

Schließlich übt das leitzeichenführende PK „die Fachaufsicht für die fehlerfreie Sachbearbeitung und Übersendung des Vorganges an nachstehende Stellen aus und ist für die Fehlerbeseitigung zuständig.“ Vorstehende Textstelle entstammt einer entsprechenden Vollzugsinformation zum Aktenlauf bei Berichten zur VU-Aufnahme vom 29.08.2013, die die PK am 30.08.2013 erreichte und am 01.09.2013 bereits in Kraft trat.

Somit werden die Verkehrsunfälle nicht nur einmal auf den Tischen der WH ankommen, die Arbeitsgruppe VKE hat in ihrem Abschlussbericht zu erwartende Qualitätsverluste prognostiziert und nimmt diese zugunsten der aus Sicht der AG zu erwartenden, aber aus Sicht der DPolG nicht eintretenden Präsenzgewinne in Kauf.

Wieder einmal wird auf dem Rücken des Primärvollzuges und hier explizit der Wachhabenden eine Aufgabenverlagerung „nach unten durchgereicht“. Die WH an den PK haben bereits jetzt genug Aufgaben durchzuführen – nachzulesen in der PDV 350 – und die „Spardose“ „Dezentralisierung des Erkennungsdienstes“ zu Lasten der Schichten steht schon in den Startlöchern.

Die DPolG Hamburg fordert eine Rücknahme der Mehrbelastung der WH und einen Stopp aller weiteren beabsichtigten Maßnahmen, die den ohnehin schon an der Leistungsgrenze stehenden Primärvollzug noch mehr belasten!

 

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 30.09.2013

 

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Weihnachtsmärchen 2013

„Dornröschen“

im Ernst Deutsch Theater

 Sonntag, 15. Dezember 2013, 13:30 Uhr

 Preise: 5,00 € bis 9,00 € p. P.

 (inklusive Garderobe/Weihnachtstüte/Weihnachtsmann)

Die Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Fahrkarte im HVV-Bereich!

 Kartenreservierung und Kartenverkauf ab sofort

in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg * Telefon: 254026-0

 

ACHTUNG: Die Karten müssen bis 14 Tage nach Bestellung in der DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18, abgeholt werden, sonst erfolgt ein Weiterverkauf!

September 2013

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Als ehemaliger Angestellter doch Anspruch auf Strukturausgleich?

Wie in der Tarifinfo der DPolG Hamburg im November 2008 mitgeteilt, gab es ein anhängiges Gerichtsverfahren in Sachen Strukturausgleichzahlung für Angestellte bei der Überleitung vom BAT in den TV-L.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass Beschäftigte einen Strukturausgleich auch dann erhalten, wenn sie zum Stichtag 1.11.2006 in einer Vergütungsgruppe eingruppiert waren, aus der zum Zeitpunkt der Überleitung kein (weiterer) Aufstieg in eine andere Vergütungsgruppe möglich war. Es ist unerheblich, ob eine am 1.11.2006 erreichte Vergütungsgruppe bereits durch Aufstieg erlangt worden ist oder nicht, es also nicht auf die „originäre“ Eingruppierung ankommt. (BAG vom 18.10.2012 – 6 AZR 261/11).

Für welche Vergütungsgruppen der Strukturausgleich mit welchen Konstellationen (Aufstieg, Ortszuschlagsstufe und Lebensaltersstufe) überhaupt in Frage kommt, kann aus der Anlage 3 Strukturausgleich zum TVÜ entnommen werden. Dieses findet ihr auf der DPolG Hamburg Seite, Fachbereich Verwaltung im Internet.

Die Personalabteilung der Polizei wertet zur Zeit alle in Frage kommenden Mitarbeiter aus und wird dann den Anspruch auf Strukturausgleich prüfen, zunächst für die Kolleginnen und Kollegen die seinerzeit einen Antrag gestellt haben, so wie es in der DPolG Hamburg Tarifinfo vorgesehen war. Die Ansprüche sind dann bei positivem Ergebnis  im Rahmen der Antragsfrist zu erfüllen.

Ohne individuelle Antragsstellung sind die Ansprüche jeweils rückwirkend sechs Monate ab Urteil, also rückwirkend bis April 2012 zu erfüllen.

Da es sich hier um eine komplexe Einzellfallprüfung handelt, wird dieses einige Zeit in Anspruch nehmen. Wie der Leiter von PERS 30 mitteilte, sei vor Ende des Jahres 2013 nicht mit einem Ergebnis zu rechnen.

Grundsätzliche Auskünfte dazu erteilen euch die Tarifexperten der DPolG Hamburg:

 

Beate  Petrou                       und                            Michael Adomat.

Tel:     4286 56601                                                 Tel:     4286 56604

Mobil: 0177 288 1882                                            Mobil: 0172 403 8078.

 

Hamburg, den 13.09.2013                                               Fachbereich Verwaltung

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Der erste Schritt in die richtige Richtung?

Aktionsbündnis „Freie Heilfürsorge“

Der erste Schritt in die richtige Richtung? 

Auf der Personalversammlung am 29.08.2013 machte Innensenator Michael Neumann nachfolgenden Vorschlag zur Wiedereinführung der Heilfürsorge für mehr als 1.050 Kolleginnen und Kollegen der Polizei und Feuerwehr, die sich derzeit in der Beihilfe befinden:

a)    Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V (Kassenleistungen)

b)   1,4 Prozent Eigenbeteiligung

c)    Einmaliges Wahlrecht zwischen Verbleib in der Beihilfe oder Eintritt in die Heilfürsorge

Für die bisherigen Heilfürsorgeberechtigten ändert sich nichts.

Am 05.09.2013 traf sich das Aktionsbündnis in der BIS mit der Behördenleitung, um eine „Zwei-Klassen-Heilfürsorge“ abzuwenden.

Erstmals wurde durch Staatsrat Schiek eine eigene „Berechnung“ vorgelegt, deren Grundlage für uns nicht nachvollziehbar ist.

Das Aktionsbündnis forderte den Senator auf, die Berechnungsgrundlagen der BIS transparent zu machen und diese in einem nächsten Treffen zu erläutern.

 

Die Landesvorstände                                                                   Hamburg, 10.09.2013

BdK, Landesverband Hamburg

DPolG, Landesverband Hamburg

GdP, Landesbezirk Hamburg

BV Feuerwehr, Landesverband Hamburg

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Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2013/2014

Gestern hat die Bürgerschaft einen fraktionsübergreifenden „Nachantrag“ zur Bürgerschaftssitzung zugelassen. Um 20.05 Uhr votierten die Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft einstimmig in erster und zweiter Lesung für das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014.

Die Nachzahlung soll bereits zum 01. Oktober 2013 erfolgen. Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2014 kann demzufolge pünktlich zum 01. Januar 2014 erfolgen.

 

Der Landesvorstand                                                                                                           Hamburg, 29.08.2013

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Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

See oder Binnen

Kosten je Schein

 DPolG-Mitglieder:     75,00 €

Nichtmitglieder:       115,00 €

 Für den Ehepartner (und solche, die es werden wollen), Auszubildende, Schüler und Studenten halber Beitrag!

Sparangebot!

 See- und Binnenschein

 

DPolG Mitglieder:   125,00 €

Nichtmitglieder:       155,00 €

 Alle Kosten zzgl. der z. Zt. externen Prüfungsgebühren! 

Infotreff am 10. September 2013, 17:00 Uhr

In der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg,

Holzdamm 18, 20099 Hamburg (ggü. Hotel Atlantic)

 

Anmeldung bis zum 06. September 2013

unter dpolg@dpolg-hh.de oder o. a. Telefonnummer

  August 2013

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DPolG: Nachzahlung der Besoldungserhöhung zum 1. November!

Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2013/2014

Der Erste stellv. Landesvorsitzende der DPolG Hamburg und dbb-Landesvize, Thomas Jungfer, hat am 13.08.2013 an einer Inforunde im Personalamt teilgenommen. Dabei teilte die Leiterin des Personalamtes, Bettina Lentz, mit, dass die Besoldungserhöhung für alle Hamburger Beamtinnen und Beamten mit den November-Bezügen rückwirkend zum 1. Januar 2013 ausgezahlt wird.

Offenbar bewirkte das beständige „Generve“ der Gewerkschaften ein Umdenken der Senatskanzlei, denn ursprünglich war der 1. Dezember dieses Jahres als Auszahlungstermin für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2013/14 vorgesehen. Je schneller, je besser, aber aus Sicht der DPolG Hamburg kein Grund zum Jubeln, denn lange genug hat es gedauert, bis der Senat seine Absicht, der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten, umgesetzt hat.

Des Weiteren ist laut Personalamt sichergestellt, dass die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2014 (monatlich 2,75 Prozent) pünktlich zum 1. Januar 2014 erfolgt.

Novellierung der Erholungsurlaubsverordnung (Beamte)

Die neue ErholungsurlaubsVO wird noch in diesem Jahr in Kraft treten, ein genaues Datum steht allerdings noch nicht fest. Das bedeutet, dass jüngere Beamtinnen und Beamte ihre zusätzlichen Urlaubstage (also insgesamt bis zu acht zusätzliche Arbeitstage) bis zum 30. September 2014 abgelten können bzw. müssen.

 

Der Landesvorstand                                                                                                                       Hamburg, 14.08.2013

 

 

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Freie Heilfürsorge für alle!

Acht Jahre – Viele Worte – Keine Taten

 Schon seit Jahren forcieren die Berufsverbände von Feuerwehr und Polizei die Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge für alle Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzugsdienstes und des feuerwehrtechnischen Dienstes – ab dem 11. Juni 2013 nun auch gemeinsam mit dem BV Feuerwehr im Rahmen des Aktionsbündnisses „Freie Heilfürsorge“.

Unter dem Deckmantel der Haushaltskonsolidierung wurde die Freie Heilfürsorge Ende des Jahres 2004 abgeschafft und damit einhergehend die Eigenbeteiligung an den Kosten eingeführt. Für die neuen Beamtinnen und Beamte, zwischenzeitlich mehr als 1.000 betroffene Kolleginnen und Kollegen, wurde die Heilfürsorge gänzlich gestrichen. Ob die Beihilfe kostengünstiger ist als die Heilfürsorge konnte weder damals noch in jüngster Vergangenheit durch die verantwortlichen Politiker nachgewiesen werden.

Das Aktionsbündnis erstellte eigene Berechnungen mit dem Ergebnis, dass die Heilfürsorge günstiger ist als die Beihilfe und legte diese der Behördenleitung bereits am 06. Juni 2013 vor.

Mehrkosten in Höhe von mindestens 200.000 € pro Jahr entstehen gegenüber einer Abrechnung über die Heilfürsorge für die über tausend Beamtinnen und Beamte im Rahmen der Beihilfe. Bei Übernahme in die Heilfürsorge und Beibehaltung der Eigenbeteiligung, würden mindestens weitere 370.000 € zur Verfügung stehen, so die Berechnungen des Aktionsbündnisses.

Dem gegenüber stehen Berechnungen der Behördenleitung, die von nebulösen Zahlenwerken bis hin zu der Aussage, gar keine konkreten Zahlen vorlegen zu können, reichen.

Auf eine Reaktion des Innensenators auf die Berechnungen des Aktionsbündnisses warten wir bis heute. Bis dahin finanzieren die Freie und Hansestadt Hamburg und mehr als tausend Beamtinnen und Beamte gemeinsam weiter die horrenden Abrechnungen der Privatärzte und die Beiträge zu den privaten Krankenversicherungen, die im Jahr zusammen weit über 2,5 Millionen Euro jährlich betragen.

Die Situation ist für die betroffenen Beamtinnen und Beamten indes eine permanente finanzielle Belastung – im Schnitt müssen zur Absicherung der eigenen Gesundheit etwa 200 € monatlich aufgewendet werden. Bedingt durch lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe, müssen Arztrechnungen, die nicht selten über 1.000€ liegen, oft vorgestreckt werden. Ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist und mit Fürsorge nichts zu tun hat!

„Nicht nur klatschen, auch was tun!“

So, Herr Neumann, war ihre Forderung am 13. Dezember 2004 an die applaudierende CDU-Fraktion, als ihr Parteifreund Dr. Andreas Dressel im Rahmen der Debatte zur Abschaffung der Freien Heilfürsorge den Polizisten und Feuerwehrleuten für ihren gefährlichen Einsatz dankte. Zwei Legislaturperioden später haben nun Sie die Möglichkeit den Kolleginnen und Kollegen die eingeforderte Wertschätzung entgegen zu bringen.

Wir erwarten deshalb unverzüglich Ihre Reaktion auf die von uns vorgelegten Berechnungen!

 

Die Landesvorstände                                                                         Hamburg, 06.08.2013

BDK, Landesverband Hamburg

DPolG, Landesverband Hamburg

GdP, Landesbezirk Hamburg

BV Feuerwehr, Landesverband Hamburg

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