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Jetzt geht’s los: Start zur Tarifrunde 2015

dbb Vizechef und Verhandlungsführer, Willi Russ, zu Gast in Hamburg

Einkommensrunde 2015: Ein dickes Plus bei den Gehältern und Bezügen! Das wollen wir alle – also, los geht’s, von nichts kommt nichts!

Branchentag-6 dbb

Mit der Forderungserhebung beim Branchentag „Öffentliche Sicherheit“ am 3. Dezember 2014 bei der Hamburger Polizei durch den dbb und die DPolG Hamburg ist die Einkommensrunde für alle Kolleginnen und Kollegen –Tarifbeschäftigte und Beamte – eingeläutet worden!

Will Russ, dbb Vize und Verhandlungsführer bei den Tarifverhandlungen, erklärte die Beseitigung der bereits jetzt bestehenden Einkommensunterschiede zu den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen als unterste Schmerzgrenze für jede Einigung im Länderbereich: „Die Differenz liegt schon jetzt bei über 1,4 Prozent, ab März 2015 sogar bei fast 4 Prozent. Das muss mindestens ausgeglichen werden. Außerdem muss das Tarifergebnis auf alle Beamtinnen und Beamten in allen Ländern übertragen werden – alles andere wäre ungerecht und inakzeptabel.“

Der stellv. Bundesvorsitzende und Hamburger Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lenders, erinnerte daran, dass Hamburg vor zwei Jahren das Tarifergebnis vollständig auf die Beamten übertragen hat: „Das war 2013 richtig und ist es auch 2015. Insofern begrüßen wir die frühzeitige Übernahmezusage des Senats für das nächste Jahr. Es bleibt aber die offene Frage der Gegenfinanzierung. Einen parallelen Stellenabbau oder ähnliches werden wir keinesfalls hinnehmen. Die Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich den Kopf für die öffentliche Sicherheit hinhalten, lassen sich nicht über den Tisch ziehen.“

Wie die Kolleginnen und Kollegen im Seminar der DPolG Hamburg: „Rechte und Pflichten“ im Arbeitskampf“ gelernt haben:

„Beschäftigte dürfen streiken und Beamte dürfen in ihrer Freizeit demonstrieren.“

Lasst uns die kommenden gewerkschaftlichen Aktionen zur Tarifrunde 2015 gemeinsam und zahlreich begleiten. Wer mehr will, muss mitmachen und kämpfen! Seid solidarisch! Es geht um unser Geld und um die Verbesserung sozialer Leistungen für alle!

Am 18. Dezember 2014 werden die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Berlin ihr Forderungspaket für die Einkommensrunde 2015 beschließen.

Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beginnen am 16. Februar 2015 in Berlin und werden am 26. Februar bzw. 16. März 2015 in Potsdam fortgesetzt.

WIR sagen nein zur Zwangstarifeinheit!!!

 

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 05.12.2014

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HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER POLIZEI HAMBURG!“ ..wirklich?

Mit diesen Worten werden jedes Jahr aufs Neue die Nachwuchskräfte bei der Polizei Hamburg begrüßt. Junge Menschen, die sich auf eine moderne und zeitgemäße Großstadtpolizei freuen. Viele der neuen Anwärter/innen kommen aus anderen Bundesländern und müssen in ein von der Polizei betreutes Wohnheim ziehen.

Was sie dort in den Gemeinschaftsküchen vorfinden ist allerdings alles andere als zeitgemäß. Die Küchen haben den Charme der 70er Jahre und der Zustand lässt vermuten, dass sich niemand für die Reinigung verantwortlich fühlt. Es ist zu einfach, immer die Schuld bei den Bewohnern zu suchen. Die aktuellen Bewohner haben diesen Zustand beim Einzug vorgefunden und müssen (?) damit „leben“.

Das zweite Bild zeigt die Herrenduschen im Polizeiausbildungszentrum (PAZ). Über 400 Polizeimeisteranwärter und Studenten müssen sich sechs Duschen im PAZ teilen. Stau und Warteschlangen nach dem Sportunterricht sind vorprogrammiert. Die „abgefressenen“ Fugen und der „aufsteigende“, gesundheits-gefährdende Schimmel zeigen deutlich, dass sich auch hier in den letzten Jahren wenig bis nichts getan hat.

Sind das die Rahmenbedingungen der Polizei

Hamburg, um für Nachwuchs zu werben?

Einstellungszahlen zu bewältigen. Diese politische Entscheidung muss jedoch weitere Konsequenzen haben:

 

Wir brauchen…

            …eine personell besser ausgestattete Einstellungsstelle mit einem                                       
               erhöhten Budget, um eine Einstellungsoffensive zu bewältigen.

            …zeitgemäße Sanitäreinrichtungen, um dem hohen Bedarf gerecht zu werden.

            …eine Modernisierung der Wohnheime, sowie deutlich mehr Wohnungen
               um den Anwärter/innen und Studenten eine akzeptable Unterkunft in Hamburg zu bieten.

            …mehr Kolleginnen und Kollegen in Lehrgruppenteams, um für jede
               Lehrgruppe/Studiengruppe eine praxisbegleitende Ausbildung zu gewährleisten

            …mehr und größere Klassenräume, um die steigende Anzahl an Lehrgruppen/Studiengruppen adäquat unterzubringen. 
               Eine Lehrgruppe/Studiengruppe besteht derzeit aus mind. 25 Personen.
               Die Unterrichtsräume sind bereits heute für die Anzahl an Auszubildenden/Studenten zu klein.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) wird das Thema weiterhin konstruktiv begleiten, vor Ort sein und weiter informieren!

 

Der Landesvorstand                                                          Hamburg, 5. Dezember 2014

 

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Vorzeitige Erhöhung der Teilzeit möglich

DPolG begrüßt Entscheidung des Polizeipräsidenten

Seit Ende Oktober ist es Teilzeitkräften, die in bestimmten Bereichen der Polizei Hamburg Dienst verrichten, aufgrund einer Entscheidung von Polizeipräsident Ralf Martin Meyer, möglich, ihre Zeitanteile vorzeitig zu erhöhen.

 Dies betrifft Kolleginnen und Kollegen

–       der Dienstgruppen A-D an allen PK/WSPK

–       der Dienstgruppen operative Aufgaben (DGOA)

–       der Dienststellen der DE 3

–       die sich in Vorbereitung auf eine neue Funktion mit entsprechender zwingend vorgeschriebener Fortbildung (z.B. Hundeführer, Verkehrslehrer) befinden.

Polizeipräsident Meyer folgt damit einem Vorschlag von LPDin Birgit Rebuschat (PersL).

Bisher wurden Anträge auf vorzeitige Erhöhung der Teilzeit in der Regel abgelehnt, u. a. mit der Begründung mangelnder zur Verfügung stehender freier Zeitanteile.

Gemäß § 62 Abs. 3 HmbBG kann die oder der Dienstvorgesetzte u. a. die Dauer der Teilzeitbeschäftigung nach § 62 Abs. 1 HmbBG beschränken oder den Umfang der zu leistenden Arbeitszeit erhöhen, soweit zwingende dienstliche Belange dies erfordern. 

Die Verwendung der Kolleginnen und Kollegen in den o. a. Funktionen wird jetzt von der Dienststelle − zu Recht − als solches dienstliches Erfordernis anerkannt.

Ein Ermessensspielraum der Personalabteilung zur Genehmigung von Anträgen auf vorzeitige Erhöhungen der wöchentlichen Arbeitszeit reduziert sich damit gegen null. Gemäß der Entscheidung PL sind sie zu genehmigen. 

Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung des Polizeipräsidenten und sieht darin eine Stärkung des Primärvollzuges und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 05.12.2014

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Schichtdienst stärken!

AG Schichtdienst im Fachbereich Schutzpolizei der DPolG Hamburg ins Leben gerufen

Aus der Mitte des Fachbereichs Schutzpolizei wurde auf der letzten Sitzung am 20.

November die Arbeitsgruppe Schichtdienst ins Leben gerufen.

Stark und breit aufgestellt sind Kollegen aus einer Vielzahl relevanter Bereiche vertreten.

So sind unter anderen dabei:

  • Norbert Schmitz, WH in der A-Schicht am PK 27
  • Rainer Krüger, WH in der D-Schicht am PK 38
  • Jürgen Tschernoster, WH in der D-Schicht am PK 43
  • Tim Höschler, MA in der D-Schicht am PK 15
  • Heiko Wille, MA in der D-Schicht in der PEZ / DE 12
  • Stefan Hirsch, Gruppenführer in der DE 334
  • Fabian Rockhausen, Gruppenführer in der DE 314 

Die DPolG Hamburg fordert weiterhin mindestens 5 Euro pro Stunde!

Die AG wird sich weiter lautstark für die Forderung der DPolG Hamburg nach einer angemessenen Bezahlung des Wechselschichtdienstes einsetzen und die Einführung von Schichtdienstmodellen kritisch und konstruktiv begleiten. Neben Gesundheitsschutz und Aufgabenkritik stehen natürlich auch die von der DPolG Hamburg beschlossenen Forderungen im Vordergrund:

  • Änderung, Erhöhung ( mind. 300,- Euro) und Dynamisierung der Schichtzulage
  • Anhebung der Erschwerniszulage für Spezialeinheiten (SEK) auf mind. 300,- Euro
  • Erhöhung auf mind. 200,- Euro und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Wir werden in Zukunft noch stärker und deutlicher unsere Stimme für die Belange des Schichtdienstes erheben!

 

Der Landesvorstand                                                              Hamburg, 02.12.2014

 

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+++ Endlich den Schichtdienst stärken!!! +++

DPolG: Keine weiteren Verzögerungen bei der Stärkung des Schichtdienstes!

Lediglich 1,28 Euro DUZ-Zulage gibt es zurzeit für eine geleistete Nachtdienststunde. Das allein, ist eigentlich schon ein Skandal! Wenn nun aber Behördenleitung und Polizeiführung immer wieder ihre Absicht bekunden, den Schichtdienst stärken zu wollen, es aber an Taten fehlen lassen, wird es noch unglaubwürdiger!

Es muss endlich eine gerechte und angemessene Bezahlung für die Kolleginnen und Kollegen her, die tagtäglich und zwar Rund-um-die-Uhr für die Sicherheit dieser Stadt sorgen und ihre Gesundheit zu Markte tragen!

Selbst das finanziell angeschlagene Schleswig-Holstein hat sich nun dazu durchgerungen, die Sonn-/Feiertags- und Nachtdienststunden einheitlich mit 3,15 Euro zu vergüten!
Ab 2016 ist sogar eine weitere Anhebung auf 3,50 Euro geplant.

Das sind, zum Vergleich, für einen Polizeibeamten in Schleswig-Holstein, in einem Durchschnittsmonat – ohne Berücksichtigung von Feiertagen:

 51 Euro im Monat und damit 616 Euro im Jahr mehr

 als sein Kollege in Hamburg bekommen würde! Bei 3,50 Euro/Stunde ab 2016:

 78 Euro im Monat – also 935 Euro im Jahr mehr!

(Hinweis: Bei der Berechnung wurde berücksichtigt, dass in S-H die Wechselschichtzulage zukünftig entfallen wird – welche in Hamburg nur maximal hälftig gezahlt wird und auch noch versteuert werden muss.)

Die DPolG Hamburg fordert weiterhin 5 Euro pro Stunde!

Der Weg, der jetzt von Schleswig-Holstein gegangen wird, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung – dem Hamburg unverzüglich folgen muss!

 KEINE LIPPENBEKENNTNISSE! +++ ENDLICH HANDELN!

 Der Landesvorstand                                                                                Hamburg, 10.11.2014

 

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil zu Altersdiskriminierung

DPolG: Jüngere Beamtinnen und Beamte können auf Entschädigung hoffen 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat sich gestern mit dem Thema Altersdiskriminierung bei Beamten und Soldaten befasst und ein richtungsweisendes Urteil gefällt.  

Jüngere Beamte von Bund und Ländern können unter bestimmten Umständen auf eine Entschädigungszahlung wegen Altersdiskriminierung hoffen. Das ergibt sich aus einem Urteil des BVG. Hintergrund ist die inzwischen in Hamburg und in einer Reihe weiterer Bundesländer korrigierte Besoldungseinstufung nach Lebensalter. Dadurch verdienten jüngere Kolleginnen und Kollegen automatisch weniger als ältere Kollegen.

Das BVG hat nun entschieden, dass diese Praxis einer seit 2006 geltenden EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf widerspricht. Jüngere Beamte hätten daher unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung. Das Gericht begrenzte diesen Anspruch allerdings auf 100 Euro im Monat und zeitlich auf die Spanne zwischen dem Inkrafttreten der Richtlinie und der Korrektur der Besoldungsrichtlinien in den jeweiligen Ländern. Zur Erinnerung: Das Hamburgische Besoldungsgesetz – HmbBesG –

(Erfahrungsstufen) ist am 1. Februar 2010 in Kraft getreten. 

Der zweite Senat verhandelte mehrere Klagen von Beamten aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie von drei Soldaten. In dem Streitfall mit dem längsten Zeitraum stehen dem Kläger nun 5.500 Euro zu. Einige Klagen wurden auch als unberechtigt abgewiesen. 

geldscheine

Das BVG-Urteil hat grundsätzliche Bedeutung. Bei den Verwaltungsgerichten sind eine Vielzahl ähnlicher Fälle anhängig. Die Maßstäbe des BVG sind jetzt Vorbild auch für diese Entscheidungen. 

Personalamt, Behördenleitung und Dienststelle sind nun aufgefordert, das BVG-Urteil unverzüglich zu prüfen, daraus resultierende Folgen rechtswirksam umzusetzen und die Kolleginnen und Kollegen zeitnah zu informieren.

Wir werden weiter berichten!

 

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 31.10.2014

 

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Einladung zu einem Tagesseminar „Rechte und Pflichten im Arbeitskampf“

Die DPolG Hamburg Fachbereich Verwaltung möchte alle interessierten Kolleginnen und Kollegen zu einem Tagesseminar „Rechte und Pflichten im Arbeitskampf“ einladen.

In diesem Seminar wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung das Thema Rechte und Pflichten im Arbeitskampf, sowie die geplante Einführung des Tarifeinheitsgesetzes umfassend behandelt.

 

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Wann?               Mittwoch, der 3. Dezember 2014

                                    9.00 bis 16.00 Uhr 

 

Wo?                 Polizeipräsidium Hamburg,               

                 Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg

                                Gr. Sitzungssaal 

Als Referenten haben unter anderem zugesagt: 

– Willi Russ, Fachvorstand Tarifpolitik Zweiter Vorsitzender des dbb

– Joachim Lenders, Stv. Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender der DPolG Hamburg 

Die Veranstaltung ist sonderurlaubsfähig. Anmeldungen werden ab sofort unter der Telefonnummer: 040/254026-0 in der DPolG-Geschäftsstelle entgegengenommen.

 

Fachbereich Verwaltung                                                                    Hamburg, 22.10.2014

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Einladung zu einem Abrechnungsworkshop SPX bei DE 14

Die DPolG Hamburg Fachbereich Verwaltung möchte alle interessierten Kolleginnen und Kollegen der DE 14 zu einem Abrechnungsworkshop einladen.

 Ziel ist es, ein tragfähiges und rechtmäßiges sowie verständliches Abrechnungssystem mit SPX zu erarbeiten. 

Wann?        Mittwoch, der 12. November 2014

                                   9.00 bis 16.00 Uhr

Wo?             DPolG-Geschäftsstelle, Holzdamm 18 (Nähe Hauptbahnhof)

Dazu eingeladen sind:

  • Herr Kuhring, Personalamt, Leiter Abteilung Dienst- und Tarifrecht
  • Herr Schürmann , PERS 13 (SPX)
  • Fr. Will und Fr. Holsten von PERS 31 (Grundsatz)
  • Ein Kollege aus dem Polizeivollzug, um das dortige Stundenabrechnungssystem zu erläutern
  • Zeitwirtschaftler SPX

 Bitte formuliert Eure Fragen zur Abrechnungsproblematik und sendet diese per E-Mail an: beate.petrou@dpolg-hh.de

 Die Veranstaltung ist sonderurlaubsfähig. Anmeldungen werden ab sofort unter

Tel.: 040.254026-0 in der DPolG-Geschäftsstelle entgegengenommen.

  

Fachbereich Verwaltung                                                             Hamburg, 25.09.2014

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DPolG Hamburg setzt Forderungen nach Ausschöpfung der Beförderungsmöglichkeiten durch!

Beförderungen im Vollzug –Entscheidung getroffen

Die DPolG Hamburg hatte in ihren Flugblättern vom 10.07. und 26.08.2014 die Dienststelle und Behördenleitung unmissverständlich aufgefordert, dass alle Beförderungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden und die bereit stehenden Gelder ohne „Wenn“ und „Aber“ auszugeben sind! Es war aus unserer Sicht völlig inakzeptabel, dass in einigen Statusämtern lediglich Beförderungen im Bereich des Prädikats „A“ und nur teilweise im Prädikat „B“ vorgesehen waren.

Nach zahlreichen Gesprächen und Diskussionsrunden konnte sich die DPolG Hamburg mit ihren Forderungen jetzt durchsetzen. Die beharrliche Durchsetzungsfähigkeit einer starken DPolG Hamburg, insbesondere auch im Personalrat, zahlt sich aus:

Nach Informationen der DPolG Hamburg, plant die Dienststelle jetzt insgesamt ca. 615Beförderungen in die Statusämter A 8, A 9 und A 10. Des Weiteren wird es voraussichtlich 172 Ausschreibungen nach A11 geben.

A 7 nach A 8                   = 80 Beförderungen
 A 8 nach A 9                   = 136 Beförderungen
 A 9 nach A 10                 = 399 Beförderungen

Für das Statusamt A 7 bedeutet dies, dass vom Prädikat “A” bis einschließlich Prädikat “C” Ernennungen durchgeführt werden können.

Für das Statusamt A 8 bedeutet es, dass vom Prädikat „A“ bis einschließlich Prädikat „B“ Ernennungen vorgenommen werden können.

Für das Statusamt A 9 bedeutet es, dass vom Prädikat „A“ bis in das Prädikat „C“ hinein Ernennungen vorgenommen werden können. Insgesamt werden somit Beförderungen von A 8 bis A 11 in einer Größenordnung von ca. 787 Beförderungen möglich.

Diese Anzahl an Beförderungen ist ein Erfolg der DPolG Hamburg, die zu recht auf so genannte Taschenspielertricks hingewiesen hatte, wie zum Beispiel die Finanzierung der zusätzlichen Einstellungsklasse im Februar 2015 aus dem Finanztopf der Beförderungsmöglichkeiten oder das taktische Ansparen! Unsere Kolleginnen und Kollegen haben das Recht jetzt befördert zu werden und wir setzen es durch– ohne „Wenn“ und „Aber“!

Es ist beabsichtigt die 172 A 11 Stellen bis Ende 2014 auszuschreiben.

Die DPolG Hamburg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und fordert die Dienststelle auf, schnellstmöglich die Ausschreibung für die A 11-Stellen zu veranlassen.

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 8.9.2014

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Gemeinsame Aktion: HSV Handball und die DPolG Hamburg !

Der HSV Handball und die DPolG Hamburg sagen Danke. In einer gemeinsamen Aktion möchte sich ein namentlich nicht genannter Sponsor des HSV Handball bei all denjenigen bedanken, die Tag für Tag, Nacht für Nacht die Sicherheit dieser Stadt gewährleisten.

Denn auch der HSV Handball profitiert davon. Mit uns, der Polizei, können die Spiele geordnet ausgetragen werden. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil.

Eine Mitgliedschaft in der DPolG Hamburg lohnt sich:

Ab sofort können jeweils zwei Freikarten in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg reserviert (Tel: 040/254026-0) und abgeholt (Holzdamm 18) werden. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der DPolG Hamburg! Ausgabe erfolgt nach Reihenfolge und nur so lange der Vorrat reicht!

FREIKARTEN!

für das

Handball Bundesliga-Spiel

 

HSV Hamburg – HSG Wetzlar

am Samstag, 13.09.2014

Anpfiff: 15.00 Uhr

Einlass: 13.00 Uhr

in der O 2 World

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, August 2014

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