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Einladung zu einem Abrechnungsworkshop SPX bei DE 14

Die DPolG Hamburg Fachbereich Verwaltung möchte alle interessierten Kolleginnen und Kollegen der DE 14 zu einem Abrechnungsworkshop einladen.

 Ziel ist es, ein tragfähiges und rechtmäßiges sowie verständliches Abrechnungssystem mit SPX zu erarbeiten. 

Wann?        Mittwoch, der 12. November 2014

                                   9.00 bis 16.00 Uhr

Wo?             DPolG-Geschäftsstelle, Holzdamm 18 (Nähe Hauptbahnhof)

Dazu eingeladen sind:

  • Herr Kuhring, Personalamt, Leiter Abteilung Dienst- und Tarifrecht
  • Herr Schürmann , PERS 13 (SPX)
  • Fr. Will und Fr. Holsten von PERS 31 (Grundsatz)
  • Ein Kollege aus dem Polizeivollzug, um das dortige Stundenabrechnungssystem zu erläutern
  • Zeitwirtschaftler SPX

 Bitte formuliert Eure Fragen zur Abrechnungsproblematik und sendet diese per E-Mail an: beate.petrou@dpolg-hh.de

 Die Veranstaltung ist sonderurlaubsfähig. Anmeldungen werden ab sofort unter

Tel.: 040.254026-0 in der DPolG-Geschäftsstelle entgegengenommen.

  

Fachbereich Verwaltung                                                             Hamburg, 25.09.2014

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DPolG Hamburg setzt Forderungen nach Ausschöpfung der Beförderungsmöglichkeiten durch!

Beförderungen im Vollzug –Entscheidung getroffen

Die DPolG Hamburg hatte in ihren Flugblättern vom 10.07. und 26.08.2014 die Dienststelle und Behördenleitung unmissverständlich aufgefordert, dass alle Beförderungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden und die bereit stehenden Gelder ohne „Wenn“ und „Aber“ auszugeben sind! Es war aus unserer Sicht völlig inakzeptabel, dass in einigen Statusämtern lediglich Beförderungen im Bereich des Prädikats „A“ und nur teilweise im Prädikat „B“ vorgesehen waren.

Nach zahlreichen Gesprächen und Diskussionsrunden konnte sich die DPolG Hamburg mit ihren Forderungen jetzt durchsetzen. Die beharrliche Durchsetzungsfähigkeit einer starken DPolG Hamburg, insbesondere auch im Personalrat, zahlt sich aus:

Nach Informationen der DPolG Hamburg, plant die Dienststelle jetzt insgesamt ca. 615Beförderungen in die Statusämter A 8, A 9 und A 10. Des Weiteren wird es voraussichtlich 172 Ausschreibungen nach A11 geben.

A 7 nach A 8                   = 80 Beförderungen
 A 8 nach A 9                   = 136 Beförderungen
 A 9 nach A 10                 = 399 Beförderungen

Für das Statusamt A 7 bedeutet dies, dass vom Prädikat “A” bis einschließlich Prädikat “C” Ernennungen durchgeführt werden können.

Für das Statusamt A 8 bedeutet es, dass vom Prädikat „A“ bis einschließlich Prädikat „B“ Ernennungen vorgenommen werden können.

Für das Statusamt A 9 bedeutet es, dass vom Prädikat „A“ bis in das Prädikat „C“ hinein Ernennungen vorgenommen werden können. Insgesamt werden somit Beförderungen von A 8 bis A 11 in einer Größenordnung von ca. 787 Beförderungen möglich.

Diese Anzahl an Beförderungen ist ein Erfolg der DPolG Hamburg, die zu recht auf so genannte Taschenspielertricks hingewiesen hatte, wie zum Beispiel die Finanzierung der zusätzlichen Einstellungsklasse im Februar 2015 aus dem Finanztopf der Beförderungsmöglichkeiten oder das taktische Ansparen! Unsere Kolleginnen und Kollegen haben das Recht jetzt befördert zu werden und wir setzen es durch– ohne „Wenn“ und „Aber“!

Es ist beabsichtigt die 172 A 11 Stellen bis Ende 2014 auszuschreiben.

Die DPolG Hamburg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und fordert die Dienststelle auf, schnellstmöglich die Ausschreibung für die A 11-Stellen zu veranlassen.

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, 8.9.2014

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Gemeinsame Aktion: HSV Handball und die DPolG Hamburg !

Der HSV Handball und die DPolG Hamburg sagen Danke. In einer gemeinsamen Aktion möchte sich ein namentlich nicht genannter Sponsor des HSV Handball bei all denjenigen bedanken, die Tag für Tag, Nacht für Nacht die Sicherheit dieser Stadt gewährleisten.

Denn auch der HSV Handball profitiert davon. Mit uns, der Polizei, können die Spiele geordnet ausgetragen werden. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil.

Eine Mitgliedschaft in der DPolG Hamburg lohnt sich:

Ab sofort können jeweils zwei Freikarten in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg reserviert (Tel: 040/254026-0) und abgeholt (Holzdamm 18) werden. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der DPolG Hamburg! Ausgabe erfolgt nach Reihenfolge und nur so lange der Vorrat reicht!

FREIKARTEN!

für das

Handball Bundesliga-Spiel

 

HSV Hamburg – HSG Wetzlar

am Samstag, 13.09.2014

Anpfiff: 15.00 Uhr

Einlass: 13.00 Uhr

in der O 2 World

 

Der Landesvorstand                                                                                     Hamburg, August 2014

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Beurteilungsmaßstab 2014 veröffentlicht!

DPolG: Alle Beförderungsmöglichkeiten ausschöpfen!

Die Dienststelle hat den diesjährigen Beurteilungsmaßstab für die Statusämter A7 mittlerer Dienst bis einschließlich A12 gehobener Dienst für alle Laufbahnzweige des Polizeivollzugsdienstes veröffentlicht und im IntraPol eingestellt.

Ab sofort können den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Beurteilungen eröffnet werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Erstellung von Ranglisten (Rangreihung) und der Mitbestimmung des Personalrats können die Ernennungsvorschläge vorbereitet werden. Erste Beförderungen sind deshalb im Dezember 2014 zu erwarten.

Des Weiteren werden zusätzliche Auswahlverfahren und damit weitere Beförderungsmöglichkeiten nach A 11 vorbereitet. Hier darf es nach Auffassung der DPolG keine Verzögerungen geben!

Am 8. September wird die Lenkungsgruppe ProBest unter dem Vorsitz des Staatsrats der Behörde für Inneres und Sport (BIS), Volker Schiek, zusammentreffen und die diesjährigen Beförderungen (Anzahl, Verteilung innerhalb der verschiedenen Statusämter) beschließen.

Wieviel Geld steht eigentlich zur Verfügung?

Ursprünglich, und so von Senat und Bürgerschaft beschlossen, sollten zusätzliche fünf Millionen Euro als Anschubfinanzierung für ein neues Beförderungssystem und für eine Übergangsregelung bis zum Systemstart (voraussichtlich: 2016) verwandt werden.

Aktuell wurden bereits 1,8 Millionen Euro für die Beförderungen aus 2013 eingesetzt und mit weiteren 1,2 Millionen Euro soll die Einstellung einer weiteren Klasse mittlerer Dienst finanziert werden (Hintergrund sind viele Kündigungen und das Wegbewerben in andere Bundesländer). Diese Finanzierung ist aus Sicht der DPolG Hamburg fragwürdig, da das Geld ja tatsächlich vorhanden sein muss, denn ohne diese Kündigungen wären sowohl die Anwärter als auch die Ausbildung bezahlt worden. Diesen Widerspruch konnten bisher weder Behördenleitung noch Polizeiführung aufklären!

Es stehen also mindestens weitere 2 Millionen Euro für die aktuelle Beförderungsrunde zur Verfügung! Die DPolG Hamburg fordert, dass alle Beförderungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden und die bereit stehenden Gelder ohne „Wenn“ und „Aber“ ausgegeben werden!

Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 26.08.2014

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Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

See oder Binnen

 Kosten je Schein

 DPolG-Mitglieder:    75,00 €

Nichtmitglieder:      115,00 €

Für den Ehepartner (und solche, die es werden wollen), Auszubildende, Schüler und Studenten halber Beitrag!

 Sparangebot!

 See- und Binnenschein

 DPolG Mitglieder:   125,00 €

Nichtmitglieder:     155,00 €

Alle Kosten zzgl. der z. Zt. externen Prüfungsgebühren!

 Infotreff am 10. September 2014, 16:30 Uhr
In der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg,
Holzdamm 18, 20099 Hamburg (ggü. Hotel Atlantic)

Anmeldung bis zum 08. September 2014

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DPolG-Informationsveranstaltung zur Heilfürsorge – Fragen und Antworten zum Wechsel

Die DPolG Hamburg lädt alle betroffenen und interessierten Kolleginnen und Kollegen, die ab dem 1. Oktober dieses Jahres die Möglichkeit haben in die neue Heilfürsorge zu wechseln, zu einer Info-Veranstaltung ein!

  • WANN?       Donnerstag, 28. August 2014, ab 16.00 Uhr
     
  • WO?              PAZ, Raum 505/506

                                     und am 

  • Wann?         Dienstag, 2. September 2014, ab 16.00 Uhr
     
  • Wo?              Polizeipräsidium, Großer Sitzungssaal

 Eingeladen wurden:

 Polizeioberrat Andreas Klahn (PERS 10) und für spezielle Fragen Vertreter unserer Kooperationspartner DBV und Debeka.

 Um Anmeldung unter 040/25 40 26 – 0 oder per Mail: dpolg@dpolg-hh.de

wird gebeten.

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 05.08.2014

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Die 5 Millionen Euro-Lüge…

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…oder das Märchen von Beförderungen

Wir erinnern uns: Überraschend gab Innensenator Michael Neumann kurz nach der Personalversammlung im Januar 2014 bekannt, dass der Senat nach den gewaltsamen Übergriffen auf Hamburger Polizeibeamte zum Ende des vergangenen Jahres kurzfristig der Polizei zusätzliche 10 Millionen Euro zur Verfügung stellt: 5 Mio. für die Ausstattung und Überstunden sowie 5 Mio. für Beförderungen.

Das Kalkül des Senates ging auf! Die durch Beförderungsungerechtigkeiten aufgeheizte Stimmung bei den Polizisten und die nach den Gewalttätigkeiten erboste Öffentlichkeit beruhigten sich.

Die Anschaffung von Ausrüstung lief zügig und problemlos an. Und die Beförderungsgelder, ausdrücklich so auch von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen? Aus Sicht der Behördenleitung wohl auch kein Problem.

Und aus unserer Sicht? „Mogelpackung“ ist noch die harmloseste Bezeichnung für das, was zwischenzeitlich bekannt geworden ist. Nachdem endlich klar war, dass das Geld nicht strukturell zur Verfügung steht, hat man schnell andere Ausgabemöglichkeiten gefunden.

1,9 Mio. Euro wurden erst einmal kurzer Hand dafür benutzt, die Beförderungen aus 2013, die in großer Anzahl aber erst im Januar 2014 erfolgten, zu bezahlen. Die Einstellung einer zusätzlichen Klasse mD soll weitere 1,1 Mio. Euro kosten.

Und – upps – schon sind 3 Mio. Euro weg! Und keine einzige zusätzliche Beförderung!

Und wer jetzt glaubt, dass dann ja immerhin noch 2 Mio. Euro übrigbleiben, wird wohl auch getäuscht werden. Da für den kommenden Haushalt lediglich 1,5% für Gehaltssteigerungen eingeplant werden, der Tarifabschluss im kommenden Jahr aber tatsächlich höher ausfallen könnte, wird möglicherweise jeder weitere Euro für diesen Zweck angespart.

BDK und DPolG fragen:
Weiß die Bürgerschaft, mit welchen Taschenspielertricks der Senat mit ihren Beschlüssen umgeht? Weiß der Erste Bürgermeister, was hier in Innenbehörde und Polizei gespielt wird? Die Polizisten dieser Stadt fühlen sich auf jeden Fall um 5 Mio. Euro für ihre Beförderungen betrogen!

So nicht mit uns! Wir lassen uns nicht belügen!

Die Landesvorstände von BDK und DPolG                        Hamburg, 29. Juli 2014

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ProBeSt: Bereits auf dem Weg in eine Sackgasse?

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ProBeSt, das Projekt zur Findung eines neuen zukunftsfähigen Beförderungs- und Stellensystems, hat seine ersten richtungsweisenden Überlegungen bekanntgegeben.

Unter anderem wird beabsichtigt, alle ca. 800 Funktionen der Polizei Hamburg nach, vom Projekt bestimmten Werten durch den sogenannten „Paarvergleich“ einzureihen. Dies bedeutet, dass alle Vollzugstätigkeiten der Polizei über die drei Dienstzweige und Laufbahnabschnitte hinweg unter der Fragestellung: „Wer ist mehr wert?“ verglichen werden sollen, um sie anschließend in eine Rangreihenfolge zu bringen.  

Ein solches Modell, das nur Verlierer produziert, lehnen wir in aller Deutlichkeit ab!

Bereits in diesem Stadium ignoriert das Projekt dem Anschein nach die Vorgabe des Polizeipräsidenten Ralf Meyer, ein Modell zu schaffen, was von den Kolleginnen und Kollegen als gerecht empfunden werden muss.

Bei der Vielfalt der polizeilichen Tätigkeiten ist eine Vergleichbarkeit unseres Erachtens nicht möglich und auch nicht notwendig. Wer soll nach Meinung des Projektes „mehr wert“ sein? Der BFS oder der kriminalpolizeiliche Ermittler, der Reviervollzugsbeamte oder der Verkehrslehrer?

BDK und DPolG fordern gemeinsam das Projekt auf, den eingeschlagenen Irrweg zu verlassen.

Bei diesem wichtigen Thema sollten ferner alle Berufsvertretungen geschlossen Seite an Seite stehen.

Bevor sich das Projekt mit ungerechten Funktionsreihungen beschäftigt, sollten lieber dringendere Probleme im Hause Polizei angegangen werden. Vom Senat sind der Polizei 5 Mio. EURO für Beförderungen bereitgestellt worden. Wir fordern das Projekt auf, das zur Verfügung gestellte Geld, jetzt und in vollem Umfang, für Beförderungen auch auszugeben.

Taktisches Ansparen werden wir nicht akzeptieren!

 

Die Landesvorstände von BDK und DPolG                        Hamburg, 10. Juli 2014

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EuGH-Entscheidung zum Senioritätsprinzip

– Altersdiskriminierung im (alten) Besoldungsrecht –

Der EuGH hat am 19.06.2014 ein Urteil gefällt, dass die „alten“ besoldungsrechtlichen Vorschriften bzw. Übergangsregelungen für Beamte, nach denen das Lebensalter, nicht aber die Erfahrung für die Besoldungshöhe maßgeblich waren, eine unzulässige Form der Altersdiskriminierung darstellt.

Demgegenüber seien die Übergangsregelungen und das neue Erfahrungsstufensystem aber rechtens.

Zu diesen Themenkomplexen stehen ferner noch ein BVerwG-Urteil und weitere VG-Urteile aus, die u.a. die Frage der möglichen Haftbarmachung der jeweiligen Dienstherrn für die unzulässigen Altregelungen bzw. eine zu späte Umsetzung des EU-weiten Verbots der Altersdiskriminierung betreffen.

Da Hamburg als eines der ersten Bundesländer im Rahmen der Föderalismusreform sein Besoldungsrecht zum 01.02.2010 auf Erfahrungsstufen umgestellt und das Übergangsrecht vom EuGH als rechtmäßig erachtet hat, dürfte für den Dienstherrn Hamburg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Schadensersatzpflicht (Haftbarmachung) nicht zum Tragen kommen.

Über dennoch zwar für Hamburg höchst unwahrscheinlich mögliche Schadensersatzansprüche wird zudem im Rahmen des nationalen Rechtes das BVerwG entscheiden müssen.

Für Hamburg gilt daher vorläufig:

Alle bis dato eingelegten Widersprüche oder Anträge werden weiterhin vorerst nicht beschieden, sondern bleiben weiterhin in der „Warteschleife“. Das Personalamt wird in nächster Zeit per Rundschreiben über die weitere Vorgehensweise die Personalabteilungen informieren.

Die Beamtinnen und Beamten der FHH müssen derzeit insofern nicht tätig werden, indem sie ihre Anträge oder Widersprüche zurückziehen.

Die Reaktion der Behörden (Personalabteilungen) bleibt abzuwarten.

Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils machen ab sofort Widersprüche bzw. Anträge zu dieser Thematik keinen Sinn mehr, sondern werden aller Voraussicht nach sogar kostenpflichtig zurückgewiesen.

Über den weiteren Fortgang werden wir zeitnah berichten.

 

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 20.06.2014

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