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Auf der Suche nach den Superwachen

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Innensenator Neumann verordnet der Polizei eine Radikalreform. Die Kritik wächst – auch am Präsidenten

 ProMod heißt die Abkürzung, hinter der sich die bisher wohl radikalste Umstrukturierung der Hamburger Polizei verbirgt. Ausgangspunkt des Vorhabens ist eine Vorgabe von Innensenator Michael Neumann. Der Sozialdemokrat will einerseits mehr Polizei auf die Straße bringen, um das Sicherheitsbedürfnis der Bürger zu befriedigen. Andererseits aber soll kein zusätzliches Personal eingestellt werden. Entsprechend intensiv suchte die Chefetage der Ordnungshüter eine Lösung.

 Belastet wird das ehrgeizige Vorhaben durch das bisweilen unglückliche Auftreten des kürzlich neu ernannten Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch (SPD).

 Im Prinzip sind sich die Polizei-Entscheider bereits einig, was zu tun ist. Hamburg soll schon bald eine Art von „Super-Kommissariaten“ bekommen, die dann abgespeckten Wachen vorstehen. Damit führt man faktisch die vor mehr als zehn Jahren abgeschafften Polizeidirektionen wieder ein – in noch kleinerer Form. Gab es von den Direktionen bislang vier, sind jetzt acht Regionen geplant, die bis zu vier Wachen umfassen. Das jeweilige Führungsrevier wird Leit-Polizeikommissariat genannt und erhält umfangreiche Kompetenzen und zusätzliches Personal. Dazu gehören Motorradfahrer, die straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten regeln, Einsatzzüge, Jugendschutz- und Jugendbeauftragte. Aber auch der bislang den Verkehrsstaffeln angegliederte Verkehrsunfalldienst, der für die Aufnahme besonders schwerer Unfälle zuständig ist, soll samt der zugehörigen Ermittler an die Leit-Kommissariate transferiert werden.

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DPolG-Tagesseminar „Was bringt ProMod 2012?“

Themenschwerpunkt:
Auflösung der Einsatzzüge der ZD zu Gunsten einer flächendeckenden Einführung der Dienstgruppe Operative Aufgaben DGOA

Wann? Mittwoch, 25.04.2012, 09.00 – 16.00 Uhr

Wo?  Landesgeschäftsstelle DPolG Hamburg, Holzdamm 18, 20099 Hamburg

Das Tagesseminar ist sonderurlaubsfähig. Wer Sonderurlaub benötigt, teilt dieses bitte bei der Anmeldung mit.

Anmeldungen: In der Geschäftsstelle der DPolG unter 040 254026-0

 Download des Flugblattes

DPolG – Tagesseminar „Was bringt ProMod 2012?“

Themenschwerpunkt:
„Zentralisierung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
an den sog. Leit-PK“

Wann? Dienstag, 24.04.2012, 09:00 – 16:00 Uhr

Wo? Landesgeschäftsstelle DPolG Hamburg, Holzdamm 18, 20099 Hamburg

Das Tagesseminar ist sonderurlaubsfähig. Wer Sonderurlaub benötigt, teilt dieses bitte bei der Anmeldung mit.

Anmeldungen: In der Geschäftsstelle der DPolG unter 040 254026-0

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DPolG begrüßt Entscheidung des BAG

Altersabhängiger Urlaub im öffentlichen Dienst ist diskriminierend!

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.03.2012 (9-AZR-529/10) entschieden, dass jüngeren Beschäftigten, für die der TVöD wirksam ist, mehr Urlaub als die bisherigen 26 bzw. 29 Arbeitstage zusteht. Die bislang vom Alter abhängige Urlaubsdauer diskriminiert dem Urteil zufolge die jüngeren Beschäftigten und muss deshalb „nach oben“ auf einheitlich 30 Kalendertage angepasst werden. Die DPolG Hamburg begrüßt dieses Urteil und fordert die Polizei auf, dieses Urteil sofort für alle Beschäftigten der Polizei Hamburg umzusetzen, da der TVöD nahezu inhaltsgleich mit dem TV-L  ist.

 Die DPolG Hamburg fordert den Senat auf, dass auch die Hamburgische Erholungsurlaubsverordnung (HmbEUrlVO), die für alle Beamtinnen und Beamte in Hamburg gilt, unverzüglich angepasst wird. Beamte sind ebenso Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, da kann es nicht sein, dass wieder mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.

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Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

–     See

–     Binnen

Kosten je Schein    

DPolG-Mitglieder: 70,00 €

Nichtmitglieder:  110,00 €

Für den Ehepartner (und solche, die es werden wollen), Auszubildende, Schüler und Studenten halber Beitrag!

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DPolG-Mitgliederinformation

Das Beförderungssystem der Polizei ist kollabiert!

Die Beförderungsauswahl 2012 ist gescheitert – ein weiter so, kann es nicht geben

Seit mehreren Wochen waberte es durch die Hamburger Polizei, bei den Beförderungen bleiben wir in „B“ stecken, „C“ wird gar nicht befördert. Der am 6. Februar 2012 von der ZP veröffentlichte Infobrief, mit den Auswahlergebnissen zum Leistungsträgerfeststellungsverfahren (LT-Verfahren), bestätigte nun die schlimmsten Befürchtungen.

Lediglich 335 Kolleginnen und Kollegen wurden im Zuge des LT-Verfahrens für eine Ernennung ausgewählt. In den Statusämtern A8 nach A9 mittlerer Dienst und A9 gehobener Dienst nach A10 blieben viele Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Prädikat „B“ beurteilt wurden, unberücksichtigt. Nur 20 Minuten nach der Veröffentlichung des ZP-Infobriefes war der Landesbezirksvorstand der GdP Hamburg mit einem Flugblatt auf dem Markt. Das GdP-Flugblatt „LVM mit Volldampf an die Wand!“ hätte richtigerweise „LVM mit Volldampf an die Wand! – Wir haben alles dafür getan“ heißen müssen. Das Flugblatt ist ein Sammelsurium von gezielter Desinformation, Halbwahrheiten, Diffamierungen und ehrverletzenden Behauptungen. Frei nach dem Motto: „Wenn ich schon nicht im Bilde bin, dann falle ich wenigstens aus dem Rahmen!“, wird via Flugblatt (siehe Anlage 1) und Presseerklärung (Auszug, siehe Anlage 2) zum beleidigenden personellen Rundumschlag ausgeholt. Das Nachkarten und Nachtreten gegenüber einem gerade in den Ruhestand verabschiedeten Polizeipräsidenten, ist dabei die allerunterste Schublade.

  Download komplette Mitgliederinformation

Langjährige DPolG-Forderung erfüllt: Sofortige Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen

Endlich: Nach mehreren Jahren der gebetsmühlenartigen Wiederholung war die Polizeiführung endlich einsichtig und hat die Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen beschlossen.

 „Plötzlich“ und „unerwartet“ wird es kalt und das mitten im Winter. Die Abfolge der Jahreszeiten kommt für viele immer wieder überraschend. Das war auch für die Polizeiführung ein immer wieder „spannendes“ Erlebnis und so wiederholte sich die „Mützenposse“ bei der Hamburger Polizei Jahr um Jahr. Seit Jahren weigerte sich die Hamburger Polizei die wärmende Wollmütze als „offizielle“ Kopfbedeckung für alle Kolleginnen und Kollegen einzuführen. Mit stoischer Gelassenheit und einem unzweideutigen „Basta“ wurde jegliche Diskussion im Keim erstickt und auf die Trageanweisung verwiesen.

 Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen salopp gesagt die Ohren vom Stamm. Es wurde endlich Zeit, dass die Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen wieder im Vordergrund steht. Gut, dass wir jetzt das nächste sibirische Kältehoch nicht „Wolfgang“ taufen müssen.“

 Der Landesvorstand                                                                                                              Hamburg, 01.02.2012

Auswirkungen der bereinigten Entgeltordnung ab 1. Januar 2012 für Tarifbeschäftigte

Der TV-L ersetzt seit dem 1.November 2006 den BAT und MTArb, es gab allerdings bisher noch keine Tarifeinigung hinsichtlich der Eingruppierung gem. §§ 12 und 13 TV-L. Nach lang andauernden Verhandlungen ist es nun gelungen, eine „bereinigte  Entgeltordnung“ zu schaffen, die unter bestimmten Umständen Auswirkungen auf die Eingruppierung hat.

Aus dem BAT/MTArb übergeleitete und zwischen dem 01.11.2006 und dem 31.12.2011 neu unter dem TV-L eingestellte Tarifbeschäftigte werden unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe zum 01.01.2012 automatisch in die Entgeltordnung (EGO) zum TV-L übergeleitet. Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen für übergeleitete Beschäftigte und für Eingruppierungen ab dem 01.11.2006 mit Stichtag 31.12.2011 als Eingruppierung.

Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien wird es keine pauschale Überprüfung und Neufestsetzung aller Eingruppierungen geben. Daher kommt weder eine automatische Herabgruppierung noch automatische Höhergruppierung in Frage. Das bedeutet, dass die Beschäftigten ihre bisherige Entgeltgruppe grundsätzlich behalten.

Ergibt sich nach der Entgeltordnung für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit jedoch eine höhere Entgeltgruppe als die bisherige, werden die neueingestellten und umgruppierten Beschäftigten auf ihren Antrag hin (Ausschlussfrist binnen einen Jahres bis zum 31.12.2012) in die höhere Entgeltgruppe übergeleitet. Eine Beratungspflicht des Arbeitgebers hierzu besteht jedoch nicht.

Nach jetzigem Kenntnisstand der DPolG Hamburg und des BDK Hamburg hat die EGO für die Tarifbeschäftigten im Wesentlichen folgende Auswirkungen:

  • Beschäftigte mit Eingruppierung ab dem 1.November 2006 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „kurzen Aufstiegen“ (bis zu 6 Jahren) können nach entsprechender Antragsstellung ggf. in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 könnten nach entsprechender Antragstellung durch die Neudefinition der „schwierigen Tätigkeit“ eventuell der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer dreijährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5 zugeordnet werden, wenn die Tätigkeit eine solche Berufsausbildung vorschreibt.
  • Für Beschäftigte aus dem Überlappungsbereichen (Vorher Arbeiter und für die es Tätigkeitsmerkmale im Lohngruppenverzeichnis und in der Vergütungsordnung gab –z.B. Hausmeister-) könnten nach entsprechender Antragsstellung eine höhere Entgeltgruppe erhalten.
  • Für Beschäftigte als Ingenieure könnte sich nach entsprechender Antragsstellung aufgrund der Drittelmerkmale eine höhere Entgeltgruppe ergeben
  • Beschäftigte, die keine Vergütungszulagen im Besitzstand erhalten und ein Tätigkeitsmerkmal mit einer Entgeltgruppenzulage erfüllen, könnten diese nach entsprechender Antragsstellung erhalten.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 2 Ü könnten nach entsprechender Antragsstellung eventuell in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert werden.
  • Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13 mit Zulage („langer“ Aufstieg BAT IIa/Ib) werden stufengleich ohne Antrag der Entgeltgruppe 14 zugeordnet.

Die Entgeltordnung hat keine Auswirkung auf

  • Beschäftige in der Datenverarbeitung, hier gilt der Abschnitt B der Vergütungsordnung weiter, bis auch hier eine Einigung erzielt werden konnte. Derzeit laufen Tarifverhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung im Bereich Dataport AöR, die vielleicht wegweisend sind.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppen 9 bis 15 (mit Ausnahme der vorgenannten Fälle), da hier die Aufstiegskonstellationen bei der Entgeltgruppenzuordnung bereits berücksichtigt wurden.
  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „langen Aufstiegen“  von mehr als sechs Jahren.

Die Entscheidung über die Antragsstellung und die Risikoabwägung hinsichtlich einer möglichen Absenkung der Jahressonderzahlung bei Höhergruppierung aus der Entgeltgruppe 8 oder eines wegfallenden Strukturausgleiches durch den zu erwartenden Höhergruppierungsgewinn oder durch Wegfall einer dynamischen Endstufe oder durch Wegfall einer Vergütungsgruppenzulage liegt ausschließlich bei den Beschäftigten.

Der Arbeitgeber ist aufgrund der Fürsorgepflicht jedoch gehalten, bestimmte Auskünfte über den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges, über ggf. noch ausstehenden Besitzstand, über einen Strukturausgleich und Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung zu geben.

Die DPolG Hamburg und der BDK Hamburg haben hierzu entsprechende Anträge entwickelt.

Beide Gewerkschaften haben sich in der Thematik neuen Entgeltordnung schulen lassen und sind deshalb in der Lage, eine Hilfestellung bei der Entscheidung zu geben. Deshalb wendet euch in diesen Angelegenheiten an folgende Kolleginnen und Kollegen:

Beate Petrou                                   

Meral Cakar                         

Michael Adomat                  

Andy Metzlaff                      

Unabhängig von der Entgeltordnung können individuelle Aufstiege nach § 8 TVÜ-Länder  und Vergütungsgruppenzulagen nach § 9 TVÜ-Länder nach entsprechender Antragstellung in der Regel bis zum 31.Oktober 2012 gewährt werden. Auch hierzu können über die o.g. Gewerkschaftskollegen entsprechende Anträge abgefordert werden.

Mit kollegialen Grüßen

Beate Petrou                                                                         Meral Cakar

Fachbereichsvorsitzende DPolG                                          Tarifpolitische Sprecherin BDK

Was Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch jetzt anpacken muss!

(Bild: Da geht`s lang. Innensenator Michael Neumann (SPD) und Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch am Tag der Amtseinführung (v.l).)

Heute wurde der neue Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch in sein Amt eingeführt und tritt damit offiziell die Nachfolge von Werner Jantosch an. Die DPolG Hamburg wünscht Wolfgang Kopitzsch einen erfolgreichen Start in sein schwieriges Amt.

Als mitgliederstärkste Polizeigewerkschaft wird die DPolG Hamburg konstruktiv, vertrauensvoll und sachorientiert mit Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch zusammenarbeiten, um weitere Verschlechterungen für unsere Kolleginnen und Kollegen abzuwenden, soziale Verbesserungen zu erreichen und bewährte Strukturen zu erhalten!

Wir werden uns auch weiterhin kämpferisch und mit Enthusiasmus für die berechtigten Interessen aller Polizeibeschäftigten einsetzen! Dabei gehört es zu unserem gewerkschaftlichen Selbstverständnis, uns hart in der Sache, jedoch fair im Umgang mit der Polizeiführung und der Behördenleitung auseinanderzusetzen. Diese Prämisse zeichnet die DPolG Hamburg aus und unterscheidet uns von anderen!

 Die DPolG Hamburg erwartet von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, die Einbindung in strukturelle Entscheidungsprozesse und eine offensive Informationskultur. Gerade in Zeiten der ständigen knappen Kassen, des Sparzwangs und klammer Haushalte braucht die Hamburger Polizei einen starken Polizeipräsidenten, um die Interessen der Polizei gegenüber der Behördenleitung zu vertreten und durchzusetzen.

Forderungen der DPolG Hamburg an den neuen Polizeipräsidenten:

 Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge

  • Schaffung eines gerechten Beförderungssystems, mit einer für alle

Kolleginnen und Kollegen nachvollziehbaren Karriereperspektive

  • Erhalt des bewährten Prinzips „Deeskalation durch Stärke“ bei Großeinsätzen
  • Mittlerer Dienst: Sofortige Einweisung in das Einstiegsamt A8

(Polizeiobermeister/-in) nach der Laufbahnprüfung I

  • Erhöhung der Einstellungszahlen für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst
  • Dauerhafte Erhöhung der Anzahl der Studienplätze für Aufsteiger
  • Erhalt der besonderen Altersgrenze von 60 Jahren für Polizeivollzugsbeamte
  • Verbleib der Verantwortung für die Aus- und Fortbildung bei der Polizei
  • Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit der KED
  • Erhöhung der polizeirelevanten Zulagen (z. B. DuZ) im Zusammenhang mit der vom Senat geplanten Hamburger Erschwerniszulagenverordnung
  • Entwicklung eines neuen Stellenhebungsprogramms A12 und A13
  • Keine weiteren Stellenstreichungen in der Polizeiverwaltung
  • Kein Outsourcing der Personalabteilung der Polizei
  • Einrichtung eines Betriebskindergartens für Polizei und Feuerwehr

 

 Der Landesvorstand                                                                         Hamburg, 18.01.2012

DPolG Hamburg und dbb hamburg informieren:

Einladung zur Informationsveranstaltung

(nur für Mitglieder der DPolG und anderer dbb-Gewerkschaften)

„Hamburgs Beamte verklagen die Stadt!“

Chancen und Risiken der Musterklageverfahren zur amtsangemessenen Alimentation und der Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“

Wann?: Mittwoch, 1. Februar 2012, 16.00 Uhr

Wo?: Geschäftsstelle des dbb hamburg, Mönkedamm 11, 20457 Hamburg

Es referieren: Rechtsanwältin Barbara Lause, dbb-Dienstleistungszentrum

                        Rudolf Klüver, Landesvorsitzender des dbb hamburg

Rechtsanwältin Barbara Lause vertritt Kollegen, die in Absprache mit der DPolG Hamburg Widerspruch eingelegt haben:

Rechtsanwältin

Barbara Lause informiert:

–          Zum Sachstand der Musterklagen des dbb hamburg, dem Ablauf des Widerspruchsverfahrens und dem Einreichen der Klageschriften

–          Bereits anhängige Vorlagebeschlüsse beim Bundesverfassungsgericht

–          Vergleich zu anderen Bundesländern

 

Der Landesvorstand                                                                     Hamburg, 16.01.2012