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Startschuss für die Einkommensrunde 2025/2026 !

Zum 31. Oktober 2025 ist der Tarifvertrag aus der letzten
Einkommensrunde ausgelaufen. Damit beginnt jetzt die neue
Einkommensrunde 2025/2026 für die Beschäftigten der Länder.
Heute, am 17. November 2025, hat der dbb gemeinsam mit den
Fachgewerkschaften, darunter auch wir als DPolG, die Forderungen in Berlin
beschlossen und vorgestellt. Damit ist der Startschuss für die Verhandlungen
gefallen.
Unsere zentrale Forderung:
7 % mehr Einkommen – mindestens 300 Euro monatlich.
Wir erwarten in dieser Tarifrunde eine stufengleiche
Höhergruppierung sowie eine deutliche Anhebung der Wechselschicht- und
Schichtzulagen auf TVÖD-Niveau, damit die Arbeitswirklichkeit unserer
Kolleginnen und Kollegen endlich angemessen anerkannt wird.
Die Beschäftigten der Länder leisten Tag für Tag enorm viel, und diese
Leistung muss sich endlich auch im Geldbeutel bemerkbar machen.
Selbstverständlich fordern wir auch die zeitgleiche und systemgerechte
Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.
 
Die Forderungen im Detail:
Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens 300 Euro
monatlich
Erhöhung aller Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 TV-L um 20 Prozent
Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 12 Monate
+ 200 Euro für Auszubildende,
Studierende und Praktikantinnen bzw. Praktikanten
Laufzeit 12 Monate
Wie geht es weiter?
Am 3. Dezember 2025 beginnt in Berlin die erste Verhandlungsrunde mit der
TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder). Weitere Termine folgen im
Januar und Februar 2026. Die DPolG wird gemeinsam mit dem
dbb konsequent dafür eintreten, dass die Leistungen aller Beschäftigten im
öffentlichen Dienst der Länder endlich angemessen honoriert werden.
Diese Einkommensrunde betrifft uns alle. Jetzt gilt es, geschlossen und
solidarisch aufzutreten. Nur gemeinsam können wir Druck
aufbauen – für gerechte Bezahlung, Anerkennung und Wertschätzung. 
 

DPolG fordert Anpassung der Hamburger Sonderurlaubsrichtlinie (HmbSUrlR)

Am 11.09.2025 hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss (Az.15 K 1556/24) erstmals entschieden, dass
Bundesbeamten unmittelbar aus der EU Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (sog. Vereinbarkeitsrichtlinie; RL
2019/1158/EU) ein Anspruch auf bis zu zehn Tagen vergüteter Vaterschaftsurlaub zusteht.
Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2019/1158 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Väter und ihnen gleichgestellte zweite
Elternteile Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der
anlässlich der Geburt eines Kindes gewährt wird. Die Richtlinie soll die Gleichstellung von
Männern und Frauen am Arbeitsplatz fördern, indem sie es ermöglicht, Beruf und
Familienleben besser zu vereinbaren, auch für Tarifbeschäftigte.
Gemäß Art. 8 RL 2019/1158/EU wird festgelegt, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen,
dass Väter während der Inanspruchnahme eines zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs eine
Bezahlung oder Vergütung erhalten. Dieser Urlaub dient der Geburt des Kindes. EU Richtlinien,
wie hier die Vereinbarkeitsrichtlinie, entfalten grundsätzlich selbst keine rechtliche
Wirkung. Sie sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und erfordern einen nationalen
Umsetzungsakt (Gesetz) des Mitgliedstaates, damit die Richtlinie auf nationaler Ebene
rechtliche Wirkung entfaltet.
Leider scheint eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nicht in dem Maße erfolgt zu
sein, wie es das europäische Recht verlangt. Zumindest hat das VG Köln hieran erhebliche
Zweifel geäußert und deshalb die unmittelbare Anwendung des EU Rechts beschlossen.
 
Die DPolG Hamburg vertritt die Auffassung, dass die Nr. 4 der HmbSUrlR anzupassen ist,
auch wenn es sich bei dem Kläger um einen Bundesbeamten handelt und die zuständige
Behörde in Köln Berufung gegen das Urteil eingelegt hat.
Eine Erhöhung des für die in Rede stehenden Fälle von bisher einen auf künftig 10 Tage
Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, würde einer rechtssicheren Umsetzung der
Richtlinie 2019/1158/EU entsprechen.
 
Im Übrigen wäre das ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Beamten.
 

WICHTIGE INFORMATION: Amtsangemessene Alimentation (aA) – Widerspruch auch für 2025 einlegen!

 Die DPolG Hamburg

Die DPolG Hamburg empfiehlt, dass alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger – erstmals oder ggf. zusätzlich und unter Aufrechterhaltung ihrer bereits in 2020, 2021, 2022, 2023 und/oder 2024 eingelegten Widersprüche – auch im laufenden Kalenderjahr gegen die Besoldungsmitteilungen November und Dezember 2025 für das laufende Kalenderjahr sowie die Folgejahre Widerspruch einlegen und eine amtsangemessene Vergütung verlangen sollten.

Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass für die Musterkläger, die in den Jahren 2011 oder 2012 unter Einbeziehung auch der Folgejahre Widerspruch eingelegt und dann für die Folgejahre keine weiteren Widerspruchsverfahren durchgeführt haben, die Durchführung eines weiteren Widerspruchsverfahrens für die Folgejahre nicht notwendig sei.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich dieser Rechtsauffassung allerdings ausdrücklich nicht angeschlossen und vertritt offensichtlich auch heute noch eine gegenteilige Auffassung, so dass davon auszugehen ist, dass sie auch in den aktuell noch anhängigen Verfahren die Aussage des Verwaltungsgerichts in Abrede stellen wird.

So weit, so schlecht!

Die DPolG Hamburg hält einen erneuten Widerspruch auch deshalb für erforderlich, weil es sich jetzt um neue gesetzliche Regelungen aus den Jahren 2022 bis 2024 handelt und nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die einschlägige Rechtsprechung in höheren Instanzen einen gesonderten Antrag/Widerspruch auch für 2025 sowie die Folgejahre verlangt, weil die vorliegende Fallkonstellation nicht unbedingt vergleichbar ist mit den Musterklagen aus 2011/2012.

Aufgrund unklarer Erfolgsaussichten (HmbBesVAnpG und beschlossenes Besoldungsstrukturgesetz) kann zum jetzigen Zeitpunkt – für die entsprechenden Widersprüche/Anträge kein Rechtsschutz gewährt werden und ggf. Gebühren von ca. € 100,00 (und mehr) die anfallen könnten, selbst zu zahlen wären, wenn sich die Widersprüche/Anträge später als unbegründet herausstellen sollten.

 

Anträge zur aA für das Jahr 2025 sind unterhalb des Beitrags auf unserer Homepage (dpolg-hh.de) eingestellt. Den „passenden“ Antrag runterladen, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (intern oder extern) an das Funktionspostfach von PERS 3 senden:

Pol-PERS-Alimentation bzw. pers-alimentation@polizei.hamburg.de

Die Personalabteilung stellt sicher, dass alle auf diese Weise eingehenden Anträge/Widersprüche mit dem jeweiligen Eingangsdatum erfasst und an das Personalamt weitergeleitet werden. Eine Kopie an die DPolG Hamburg ist nicht notwendig.

 

Der Landesvorstand                                                                                                         Hamburg, 13.11.2025

Anträge zum Herunterladen

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Vorbereitung auf den Ruhestand 2026

Nr. 1 / 12.02.2026 [ausgebucht]
Nr. 2 / 10.03.2026
Nr. 3 / 28.04.2026
 
DPOLG GESCHÄFTSSTELLE
HOLZDAMM 18
NÄHE HBF
Freddi Lohse
Referent
Wir freuen uns auf Dich!
Die DPolG Hamburg lädt alle interessierten verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die
in naher Zukunft ihren aktiven Polizeivollzugsdienst beenden und in den wohlverdienten
Ruhestand gehen und Mitglied der DPolG sind, zu einem Tagesseminar ein. Wir wollen
mit und für euch wichtige Fragen rund um eure bevorstehende Pensionierung
besprechen und Hinweise geben.
jeweils 09:00-16:00 Uhr
 
Beihilfe / private Krankenversicherung
Nebentätigkeiten und Hinzuverdienst
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Notfallordner
gesetzliche Erbfolge
Testament
Erbschein
digitaler Nachlass
Versorgungsansprüche
Die Tagesseminare werden vom Seniorenbeauftragten der DPolG Hamburg, Freddi Lohse, geleitet.
 
 

Pressemitteilung

EINLADUNG PRESSEKONFERENZ

27. Landeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg

DPolG startet Video-Kampagne „Der Mensch neben Dir“

Am 6. und 7. November findet der 27. Landeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg statt. Der Landeskongress ist das höchste Beschlussgremium der DPolG und trägt in diesem Jahr das Motto:

#Freiheit #Demokratie #Sicherheit – Für Dich. Für uns. Für alle.

Im Mittelpunkt des Landeskongresses steht zunächst die Wahl des Landesvorsitzenden sowie der weiteren Mitglieder des Landes- und Landeshauptvorstandes der DPolG Hamburg.

Anlässlich des Landeskongresses lädt der neu gewählte Landesvorsitzende zu einer Pressekonferenz ein:

Wo?:            Hotel Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg

                        (in der dortigen Bibliothek)

Wann?:       Donnerstag, 6. November, 14 Uhr

Unter anderem wird den anwesenden Medienvertretern, die von der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg initiierte Kampagne „Der Mensch neben Dir“ exklusiv vorgestellt.

Teil dieser Kampagne ist ein Videoprojekt, das ab dem 6. November auf allen Social-Media-Kanälen der DPolG Hamburg abrufbar ist und zudem in ausgewählten Hamburger Kinos zu sehen sein wird. Das Video „Der Mensch neben Dir“ wird auf der Pressekonferenz gezeigt und via Datenträger vorab zur Verfügung gestellt.

 

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

 

Pressemitteilung zum Download

Tarifabschluss Stadtstaatenzulage TV Bürgernahe Dienste

Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst
Stadtstaatenzulage/ TV Bürgernahe Dienste
 
20.10.25 I In der Nacht zum 29. Oktober 2025 war es soweit: Nach langen und intensiven Gesprächen
hat sich der dbb hamburg gemeinsam mit den anderen Tarifvertragsparteien und der Freien und
Hansestadt Hamburg (FHH) auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Der dbb und seine
Mitgliedsgewerkschaften, darunter auch wir als DPolG Hamburg, haben in diesen Verhandlungen
hart gearbeitet. Ziel war es, dass die tägliche Arbeit im direkten Bürgerkontakt endlich die
Anerkennung erhält, die sie verdient, gerade im Wettbewerb zu Kommunen, die nach dem TVöD
bezahlen. Ebenso wichtig: die Absicherung psychisch belasteter Beschäftigter, etwa in Polizei,
Justizvollzug oder Sozialdiensten. Hierzu wurde ein Gesprächsprozess für Frühjahr 2026 vereinbart.
 
Das Ergebnis im Detail:
Zulage für bürgernahe Dienstleistungen
Ab 1. Februar 2026 erhalten Kolleginnen und
Kollegen in der Hamburger Verwaltung, die im
direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern
arbeiten, eine monatliche Zulage von = 100 €.
Ab 1. Mai 2027 erhöht sich die Zulage auf 115 €.
Waffenträgerzulage
 
Mobilitätszuschuss für alle im Landesdienst
Ab 1. April 2026 führt Hamburg für alle
Tarifbeschäftigten und Beamtinnen sowie
Beamten einen monatlichen Zuschuss von
15,75 € zum Deutschlandticket ein.
Das Ticket vergünstigt sich dadurch um etwa
25 % , ein echter spürbarer Entlastungseffekt.
Künftige Preissteigerungen werden automatisch 
ausgeglichen. 
Und für unsere waffenführenden Angestellten
der Polizei kommt ebenfalls Bewegung:
→ ab Februar 2026: 30 € monatlich zusätzlich
→ ab Mai 2027: Erhöhung auf 40 €
Insgesamt profitieren damit rund 10.000
Kolleginnen und Kollegen der Stadt Hamburg.

Ein Erfolg mit Signalwirkung und ein Auftrag für die Zukunft
Der dbb hamburg und seine Fachgewerkschaften, darunter auch wir als DPolG Hamburg, haben
sich mit großem Einsatz für faire Lösungen starkgemacht. Das Ergebnis zeigt, dass
gewerkschaftliches Engagement wirkt.
Jetzt geht es weiter. Im Dezember 2025 beginnt die nächste Tarifrunde zum TV-L. Gerade in Zeiten
knapper Kassen müssen wir gemeinsam deutlich machen, dass faire Arbeit auch fair bezahlt werden
muss.
Wer will, dass sich etwas ändert, muss sichtbar sein. Jede Teilnahme an Demonstrationen oder
Warnstreiks zählt. Auch die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen sind gefragt, denn am Ende
geht es um das Einkommen und die Wertschätzung aller im öffentlichen Dienst.

 
Deine DPolG Hamburg
 

Streikaufruf Dienstag, 14.10.2025

Aufruf zum WARNSTREIK

dbb und DPolG Hamburg rufen zu einem ganztägigen Warnstreik auf!

 
Der Warnstreik startet mit Beginn des Nachtdienstes am 13.Oktober 2025 und ist mit dem Ende
des Nachtdienstes am 15.Oktober 2025 beendet.

Die Arbeitgeber der Freien und Hansestadt Hamburg haben in der ersten von zwei
Verhandlungsrunden zur Stadtstaatenzulage Hamburg am 30. September 2025 kein
akzeptables Angebot vorgelegt.

Damit ist klar: Unsere berechtigten Forderungen nach einer angemessenen finanziellen
Anerkennung der besonderen Lebenshaltungs- und Arbeitsbedingungen in Hamburg werden
bislang nicht ernst genommen.

Um den Druck auf die respektlosen Arbeitgeber zu erhöhen, hat der dbb – beamtenbund
tarifunion die Freigabe für einen Warnstreik erteilt.

Der dbb beamtenbund und tarifunion und die DPolG Hamburg rufen daher alle
Tarifbeschäftigten, die unter dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen, der Polizei, des
Landesbetriebes Verkehr sowie des Amtes für Migration zu einem gemeinsamen Warnstreik
und zu einer Demonstration auf!

Unser mobiles Streikbüro wird uns auf dem Dag-Hammarskjöld-Platz begleiten. Alle streikenden
Kolleginnen und Kollegen müssen sich in die Streikliste eintragen lassen und unterschreiben!

DPolG Landesstreikleiter: Martin Dumpich 0151 – 515 90 133
stellv. Landesstreikleiter/in: Dimitrios Argiridis
                                                     Jörn Scheewe

 
 

Tarifverhandlungen 2025 im Tarifbereich Regional Nord dbb Hamburg und DPolG Hamburg

16.09.25 I Am 12. September 2025 haben sich Delegierte der dbb Gewerkschaften wie z.B. komba, DJG, LVHS, dlg, DSTG und natürlich der DPolG aus Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern  und  Schleswig- Holstein  zur  Regionalkonferenz  Nord  in Hamburg getroffen. Die DPolG Hamburg war mit zwölf Delegierten vertreten. Gemeinsam wurden  dort  die  Forderungen  für  die anstehende  Einkommensrunde  diskutiert.

Klar ist, die endgültige Forderung wird erst am 17. November 2025 in Berlin beschlossen, zusammen mit den  anderen  Bundesländern (außer  Hessen),  den  dbb  Landesbünden  und ihren Gewerkschaften, natürlich auch mit der DPolG und später wird dies auch noch mit ver.di auf  Bundesebene  abgestimmt.  Bis  dahin  sind noch  jederzeit  Änderungen  möglich! Unsere DPolG-Schwerpunkte, abgestimmt mit dem dbb Hamburg:

  •  etwa 8 % lineare Erhöhung mit einer Sozialkomponente
  •   Mitgliedervorteilsregelung (z. B. zusätzlicher Urlaub nur für Mitglieder)
  •   stufengleicher Aufstieg und Beibehaltung der Stufenlaufzeiten
  •   höhere Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie Zeitzuschläge und alles dynamisieren
  •  besondere Absicherung für Beschäftigte in gefährdeten Bereichen
  •   Vollzugszulage und Zulage für psychisch stark belastete Ermittlungsbereiche
  •  Erhöhung der Jahressonderzahlung für alle Entgeltgruppen
  •   verpflichtendes Arbeitszeitkonto, derzeit gibt es nur die theoretische Möglichkeit, aber es wird in Hamburg nicht genutzt, dazu müsste es eine Einigung mit der Stadt Hamburg geben
  •   Laufzeit 12 Monate

Warum 8% fordern und nachher möglicherweise doch weniger als 8% mehr im Portemonnaie? Wie hängt das zusammen?

Am Ende zählt immer das Gesamtpaket: Eine lineare Erhöhung und zusätzliche Zulagen und zusätzliche freie Tage oder Erhöhung der Jahressonderzahlung: alles wird in Geld umgerechnet und vom Gesamtvolumen abgezogen.

Beispiel: Gefordert werden 8 %.

Das Verhandlungsergebnis könnte sein: 2,8 % linear zusätzlich Verbesserungen im Wert von 3%  durch Zulagen, Erhöhung  der Sonderzuwendung, Erhöhung der Wechselschichtzulage oder anderes. Das macht dann ein Gesamtpaket von 6 %. Wichtig ist also der Paketwert, nicht nur die Prozentzahl auf der Gehaltsabrechnung. Durch eine soziale Komponente wie  z.B.  einen  Mindestbetrag, errechnen sich die prozentualen Erhöhungen in den einzelnen Entgeltgruppen unterschiedlich und führen gerade in den unteren Gruppen zu einer höheren prozentualen Steigerung.

Wie es weitergeht

  • 17. November 2025: Beschluss der endgültigen Forderung in Berlin
  •  Danach: Start der Tarifverhandlungen mit den Ländern (TdL und Gewerkschaften)
  •  Wir informieren regelmäßig über Termine, Ergebnisse und Aktionen
  •  Am schnellsten geht das über unsere DPolG WhatsApp Gruppen – melde dich bei uns!
  •  Mitmachen erwünscht: Ideen für Aktionen gern an uns melden beate.petrou@dpolg- hh.de

Wir halten Euch in den nächsten Wochen zu den Tarifverhandlungen 2025 auf dem Laufenden!

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Deine DPolG Hamburg