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Verwaltungsgericht a.A. am 08.05.2024

Klare Ansage: Verwaltungsgericht Hamburg – Besoldung in
den Jahren 2020 und 2021 verfassungswidrig!

Rechtsauffassung der DPolG Hamburg bestätigt – 8.000 Klagen sind weiterhin anhängig. Die DPolG wird weiter für eine amtsangemessene Alimentation und ein
amtsangemessenes Ruhegehalt unserer Kolleginnen und Kollegen kämpfen!
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist die Beamten- und Richterbesoldung in
Hamburg in den Besoldungsgruppen A 7 – A 15 sowie R 1 in verfassungswidriger Weise zu niedrig
bemessen. Das Verwaltungsgericht hat gestern (07.05.24) nach mündlicher Verhandlung daher
fünf Verfahren ausgesetzt und mit heute bekannt gegebenen Beschlüssen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Dieser erneute Teilerfolg bestätigt die Rechtsauffassung
unserer Gewerkschaft.

Das VG Hamburg hat u.a. klargestellt:

  • Die Besoldung in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 10 wahrt in den Jahren 2020 nicht den erforderlichen Mindestabstand zur Höhe der Grundsicherung. Die Besoldung der Kläger in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sei bereits aus diesem Grund verfassungswidrig. Für die Besoldung in den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 sei dies aufgrund des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen ein erhebliches Indiz für ihre Verfassungswidrigkeit.
  • Insbesondere bei der Besoldung in den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 komme hinzu, dass der Nominallohnindex in Hamburg in den zurückliegenden 15 Jahren erheblich stärker gestiegen sei als die Hamburger Besoldung. Die Angleichungszulage, die im Jahr 2022 ohnehin lediglich für das Jahr 2021 gewährt worden
    sei, ändert nichts daran.

Wie geht es weiter?

Hält ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat bereits im September 2020 Verfahren zur amtsangemessenen Besoldung in Hamburg in den Jahren 2011 bis 2019 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hierzu bisher nicht ergangen. Somit wird das Bundesverfassungsgericht jetzt darüber hinaus auch über die Vorlagebeschlüsse, die den Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2021 umfassen, zu entscheiden haben. Die DPolG ist optimistisch und geht davon aus, dass die Rechtsposition der DPolG durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gestärkt wurde.
An der gestrigen Verhandlung des VG Hamburg haben für die DPolG Landesvorsitzender Thomas
Jungfer, der Erste stellvertretende Landesvorsitzende Klemens Burzlaff, der von der DPolG mandatierte Rechtsanwalt Dr. Dieter Struck sowie dbb-Fachanwältin Barbara Lause vom DLZ Nord
teilgenommen.

Wir werden selbstverständlich über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichten.

Der Landesvorstand Hamburg, 13.05.2024

AAH 07.05.2024

18 Tage Dienst – 0 Tage Frei die Wachdienstgruppen vor dem KOLLAPS!!

Fußball, Demos, Großveranstaltungen… In der Sport- und Eventstadt Hamburg gibt es offenbar genug Gründe und keiner scheint zu gering zu sein, um nicht noch mal die AAH aufzurufen!

Wie die DPolG Hamburg schon während und nach G20 bereits mehrfach und anschließend über die Jahre immer wieder angemahnt hat, ist die AAH keine beliebige Verfügungsmasse zum Auffangen der desolaten Personalsituation in der LBP bzw. um Kosten für Fremdkräfte oder externe Dienstleister einsparen zu können!

Jetzt scheint es aber wieder so weit zu sein – kaum eine Woche, in der nicht zumindest die Vorplanungen für einen AAH-Aufruf laufen! Und die EM kommt erst noch!!

Eigentlich ist dazu alles schon – mehrfach – gesagt, aber offenbar nicht überall gehört worden. Lassen wir hier deshalb noch einmal das Personalamt zu Wort kommen (Auszug aus den Ausführungen zur Ausnahmegenehmigung für den Alarmdienst I vom 26.5.2017):

Die Dienstplanung muss daher gewährleisten, dass auch in hohen Belastungszeiten die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der Ausgleich im vorgesehenen Bezugszeitraum sichergestellt ist, und die Dienststelle muss flankierend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Reduzierung der Belastung ergreifen, beispielsweise durch Personalverstärkung von anderen Dienstherrn, Beauftragung externer Dienstleister sowie interne Aufgabenkritik.“

Die Belastung der Kollegen und Kolleginnen, die direkt in der AAH eingebunden sind, als auch derer, die aus anderen Bereichen in den dann brachliegenden Grundlasten aushelfen oder liegengebliebene Arbeit zusätzlich erledigen müssen, ist wieder zum Bersten angespannt!

Die DPolG Hamburg fordert die Dienststelle auf, die vom Personalamt geforderten flankierenden Maßnahmen endlich umzusetzen und die Kollegen und Kolleginnen an den Wachen endlich und dauerhaft zu entlasten.

Der Fachbereich Schutzpolizei wird die Situation selbstverständlich weiter konstruktiv kritisch begleiten und weiter den Finger in die Wunde legen!

Fachbereich Schutzpolizei                                                                       Hamburg, 07.05.2024

Erhöhung der Polizeizulage kommt!

Schritt in die richtige Richtung!
DPolG-Forderung erfüllt: Erhöhung der Polizeizulage kommt

„Steter Tropfen…“ Die Durchsetzungskraft und der lange Atem der DPolG
Hamburg führten erneut zum Erfolg! Seit vielen Jahren kämpfen wir für eine
deutliche Anhebung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der
Ruhegehaltsfähigkeit! Unser Engagement führte jetzt zu einem Teilerfolg!

Die DPolG Hamburg wurde heute von Innensenator Andy Grote (SPD)
informiert, dass die Anhebung der Polizeizulage auf den Weg gebracht
worden ist.

Das plant der Senat: Ab dem 01.08.2025 soll die Polizeizulage von
derzeit 127,38 Euro auf zunächst 170 Euro ansteigen und ein Jahr
später dann auf 180 Euro. Dabei soll die Polizeizulage zukünftig auch
der Dynamisierung unterliegen.

Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und von der Forderung der
DPolG Hamburg nach einer Erhöhung auf 250 Euro noch weit entfernt, aber
es ist endlich Bewegung in die Diskussion um eine Zulagenerhöhung
gekommen.

Die DPolG Hamburg wird weiterhin engagiert und mit Vehemenz für die
Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kämpfen,
versprochen!

„Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat bereits verloren!“

Der Landesvorstand Hamburg, 30.04.2024

Vorbereitung auf den Ruhestand

DPolG-Tagesseminar: Vorbereitung auf den Ruhestand

Die DPolG Hamburg lädt alle interessierten verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die in naher Zukunft ihren aktiven Polizeivollzugsdienst beenden, in den wohlverdienten Ruhestand gehen und Mitglied der DPolG sind, zu einem Tagesseminar ein.

Wir wollen mit und für euch wichtige Fragen rund um eure bevorstehende Pensionierung besprechen und Hinweise für die Zeit „danach“ geben.

Fragen und Problemfelder zu Beihilfe, privater Krankenversicherung, Nebentätigkeiten und Hinzuverdienst, Notfallordner, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden dabei im Vordergrund stehen. Auch zum speziellen Thema Erbrecht wird informiert.

Das Seminar ist sonderurlaubsfähig und für das leibliche Wohl wird selbstverständlich gesorgt.

  • WANN?
  • Donnerstag, 30. Mai 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr (AUSGEBUCHT)
  • Donnerstag, 25. Juli 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr
  • Donnerstag, 19. September 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr
  • Donnerstag, 24. Oktober 2024, von 9 bis ca. 16 Uhr

 

  • WO?
  • DPolG-Geschäftsstelle, Holzdamm 18 (Nähe Hauptbahnhof)

Das Tagesseminar wird vom Seniorenbeauftragten der DPolG Hamburg, Freddi Lohse, geleitet.

Bitte meldet euch bevorzugt per E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de oder telefonisch in der Geschäftsstelle unter Tel.: 040.2540260 an. Jetzt anmelden!

Der Landesvorstand                                                                                              Hamburg, 16.04.2024

 

Polizeizulage

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit an.

Am 13. Juli 2023 verkündete Innenministerin Faeser (SPD) die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für rund 56.000 Bundesbedienstete. In ihrer Rede betonte sie, „Die Polizeibeamtinnen und -beamten halten jeden Tag auf der Straße ihren Kopf für das hin, was in der Politik beschlossen und in der Gesellschaft diskutiert wird.“ Ein klares Zeichen der Wertschätzung. Doch wo bleibt diese Wertschätzung in Hamburg?

Auf der Personalversammlung 2022 betonte Innensenator Andy Grote (SPD), dass es an der Zeit ist, die Polizeizulage zu erhöhen und sich somit dem Bund anzunähern. Auf der Personalversammlung 2023 wiederholte er diese Zusage. Was ist seitdem passiert? N I C H T S!        N A D A!         N I E N T E!

Die Bundesregierung schafft es in 18 Monaten die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage durchzusetzen! Und in Hamburg, außer leerer Phrasen vor den Kolleginnen und Kollegen auf ihrer Personalversammlung, ist nichts passiert.

Wertschätzung des Senats insbesondere des Ersten Bürgermeisters, Peter Tschentscher (SPD), und des fachlich zuständigen Innensenators Andy Grote (SPD)? – Fehlanzeige!

Die Erhöhung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit führen unmittelbar zu einer sofortigen Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs in Hamburg.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Grote eindringlich auf, endlich der Bundesinnenministerin zu folgen und die langjährigen Kernforderungen der DPolG Hamburg umzusetzen.

Fachbereich Schutzpolizei

Fachbereich Wasserschutzpolizei

Fachbereich Kriminalpolizei                                                                    Hamburg, 15.04.2024

 

Pressemitteilung

22.03.2024

Teil-Legalisierung von Cannabis

„Nichts wird besser, aber vieles wird schlechter werden.“

Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident Sachsen, Bundesrat, 22.03.2024

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetzesvorhaben einer Teil-Legalisierung von Cannabis abgelehnt. Damit kann das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war die letzte Chance wesentliche Änderungen vorzunehmen und die berechtigte Kritik insbesondere der Innen- und Justizminister aus den Bundesländern sowie der Polizeigewerkschaften aufzunehmen.

Das bereits vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossene Cannabis-Gesetz sieht vor, dass Erwachsene in Zukunft bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen dürfen und drei Cannabis-Pflanzen zu Hause aufziehen können. Außerdem sollen Cannabis-Clubs mit bis zu 500 Mitgliedern gemeinschaftlich Cannabis anbauen dürfen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Der Bundesrat war die letzte, leider vergebliche, Hoffnung ein Gesetz zu verhindern oder so zu verändern, dass sich in naher Zukunft als Irrweg herausstellen wird. Das Cannabis-Gesetz ist entgegen der parteiübergreifenden Auffassung der Innen- und Justizminister der Länder auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Die Bedenken wurden vom Tisch gewischt und für die Justiz wird das Gesetz nichts als ein vom Bundestag verordnetes, organisiertes Chaos bedeuten.

Ich gehe davon aus, dass zukünftig mehr Menschen Cannabis konsumieren. Der Cannabis-Markt wird größer und die Organisierte Kriminalität wird Wege finden, ihr Cannabis an die Konsumenten zu bringen. Mit dem Gesetz kann die Organisierte Kriminalität hervorragend leben und sich auch auf Kinder und Jugendliche konzentrieren, die keinen Zugang zu Cannabis bekommen werden.

Der Schwarzmarkt wird belebt und nicht ausgetrocknet. Bei Dealern dürften heute die Korken knallen, denn in wenigen Wochen darf jeder Erwachsene mit 25 Gramm Cannabis unterwegs sein – herrliche Zeiten für Dealer und ihr Geschäft.

Für meine Kolleginnen und Kollegen wird sich konkret nichts ändern, ganz im Gegenteil. Der Kontrollaufwand wird sehr kleinteilig, zeitintensiv und überbordend werden. Das Gesetz ist in der jetzigen Form nichts als ideologiegetriebener Murks.“

Den nachfolgenden Worten von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist nichts hinzuzufügen:

„Die Polizisten werden auf der Straße sein und feststellen müssen: Ist das legaler Handel, ist das illegaler Handel, wurden drei Gramm zu viel angebaut, haben die noch ‚ne Oma zu Hause, die auch noch anbauen durfte? Ich sage Ihnen, ich habe keine Lust, meine Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen.“ ARD, 23.02.2024

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

Pressemitteilung zum Download

Bezahlbarer Wohnraum

Bezahlbarer Wohnraum für Beschäftigte der FHH

SPD reagiert auf Forderung der DPolG Hamburg

Zur Steigerung der Attraktivität der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) als Arbeitgeber forderte die DPolG Hamburg wiederholt u. a. die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Nachwuchskräfte und Beschäftigte unterer und mittlerer Einkommensgruppen.

Nun scheint die Bedeutung dieses wichtigen Bausteins der Attraktivitätssteigerung in einigen Köpfen der Politik angekommen zu sein.

Die SPD Hamburg verabschiedete auf ihrem am 9. März in Hamburg durchgeführten Landesparteitag den Antrag an den Senat, zu prüfen, „ob sich mehr günstiger Wohnraum für Beschäftigte der Stadt schaffen lasse.“

Dazu der Landesjugendleiter der DPolG Hamburg, Nicholas Kriegk:

„Gerade für Nachwuchskräfte der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zunehmend schwierig, bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu finden. Dies spiegelt sich auch in den Bewerberzahlen für einen Ausbildungsplatz z. B. bei der Polizei Hamburg im Vergleich zu anderen Metropolen wie Berlin oder München wieder, in denen eine Hauptstadt- oder Ballungsraumzulage gezahlt wird. Ich fordere den Senat auf, für die Beschäftigen der FHH eine Stadtstaatenzulage einzuführen.“

Die Zahlung einer entsprechenden Zulage oder die Schaffung von Dienstwohnungen ist nach Auffassung der DPolG Hamburg ein Schritt in die richtige Richtung, damit sich der Fachkräftemangel z. B. bei der Hamburger Polizei nicht noch weiter verschärft.

Der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Thomas Jungfer, macht deutlich:

„Fachkräfte Hamburger Behörden, die im Hamburger Umland bezahlbaren Wohnraum gefunden haben, neigen zu einem wohnortnahen Arbeitsplatz und wandern ab. Nicht zuletzt, weil mittlerweile im Hamburger Umland auch besser bezahlt wird. Ich fordere den Hamburger Senat auf, nun endlich Taten folgen zu lassen, die Attraktivität der FHH auch durch Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu steigern und den Beschäftigten der Stadt Hamburg sowie potentiellen Bewerbern auf einen Ausbildungsplatz eine vernünftige Perspektive zu bieten.“

Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 14.03.2024

 

Die Polizei braucht Angestellte im Polizeidienst

Die Polizei braucht Angestellte im Polizeidienst

Zukunft gestalten jetzt!

Der demografische Wandel in Deutschland führt zu einer immer älter werdenden Gesellschaft und zu einem Mangel von Bewerberinnen und Bewerbern, auch in der Verwaltung der Polizei. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen gehen in die wohlverdiente Rente, während die Bewerberzahl bei den AiP dramatisch zurückgeht. Aber nicht nur der Ruhestand sorgt für immer mehr freie Stellen, die besseren Arbeitsbedingungen und die deutlich bessere Bezahlung in den Kommunen sorgt für Abwanderungen der AiP, beispielsweise zum Kommunalen Ordnungsdienst in Kiel, Neumünster oder Lübeck. Derzeit haben wir insgesamt ca. 130 freie Stellen bei den Angestellten im Polizeidienst.

Auch Dank der Initiative der DPolG Hamburg bietet die Polizei Hamburg mittlerweile bessere Karriereperspektiven, doch aufgrund der aktuellen Tariflage ist die Tätigkeit als Angestellter im Polizeidienst offensichtlich immer noch nicht attraktiv genug.

Wir erkennen an, dass eine Überprüfung der Tarifverträge derzeit nicht erfolgen kann. Stattdessen fordern wir alternative Lösungen ein, um die Attraktivität der AiP-Stellen zu erhöhen. Gemeinsam mit der Dienststelle, dem Personalamt und dem Personalrat der Polizei gilt es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Anreize zu schaffen, damit die Besetzung offener Stellen im AiP-Bereich wieder zu vollen Lehrgängen führt.

Dazu gehört unserer Meinung nach die umgehende Ausschreibung der freien Objektführer Stellen und zusätzlicher Stellen im Bereich der DGOA Lokale Präsenz in EG 8 sowie der freien Stellen im Bereich der VD 1 in EG 6 und EG 8.

Eine kontinuierliche Ausbildung von neuen AiP für den Objektschutz und der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs ist unabdingbar.

Außerdem setzen wir uns für vereinfachte Einstellungsvoraussetzungen ein, um eine größere Vielfalt an Bewerberinnen und Bewerbern zu ermöglichen. Das bedeutet nicht, dass wir einen Kompromiss in der Qualität eingehen, sondern dass wir die Türen für Talente öffnen, die bisher übersehen wurden.

Die DPolG Hamburg steht für eine starke Polizei und eine sichere Gemeinschaft. Unsere Angestellten im Polizeidienst leisten täglich Großartiges für unsere Gesellschaft. Doch sie verdienen auch angemessene Bezahlung und wertschätzende Arbeitsbedingungen.

Genau dafür setzt sich die DPolG Hamburg ein, um den häufigen Personalwechsel zu reduzieren. Die Verantwortlichen sind gefordert, ein Umfeld zu schaffen, in dem die Angestellten im Polizeidienst wertgeschätzt werden und ihre Karriere langfristig planen können.

Beate Petrou                                                                                                          11. März 2024

Fachbereich Verwaltung