Pressemitteilung
Tödlicher IS-Terror in Solingen – DPolG warnt vor Scheindebatten
Thomas Jungfer: „Das Problem ist nicht das Messer, – das ‚Problem‘ führt das Messer!“
Es ist erst wenige Wochen her, da hat ein mutmaßlicher afghanischer Islamist den Polizeibeamten Rouven Laur mit einem Messer auf dem Marktplatz in Mannheim hinterrücks angegriffen und so schwer verletzt, dass er wenige Tage später an den Folgen der Messerattacke verstarb.
Unsere Trauer und Fassungslosigkeit sind immer noch präsent. Jetzt mussten wir die entsetzlichen Nachrichten aus Solingen erfahren. Wieder war es ein mutmaßlich islamistischer Messerangreifer, diesmal ein Syrer, der ein Stadtfest zum blutigen Tatort seines verblendeten und hasserfüllten, religiösen Extremismus werden ließ. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der ermordeten Menschen. Glücklicherweise sind die Schwerverletzen alle außer Lebensgefahr. Wir mussten gleichfalls schockierend zur Kenntnis nehmen, dass beide Täter Schutzsuchende sind und zudem ausreisepflichtig waren oder sind.
Wenige Stunden nach der Terrortat in Solingen begann die politische sowie mediale Bewertung und Einordnung des Anschlags. Von floskelhaften Satzbausteinen bis hin zum Ruf „nach der vollen Härte“ des Gesetzes war bereits aus der Vergangenheit alles bekannt.
Innensenator Andy Grote (SPD) möchte eine „Entwaffnungsoffensive“ starten und Messer faktisch aus dem öffentlichen Raum verbannen.
Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:
„Selbstverständlich ist es gut und richtig, wenn Messer aus der Öffentlichkeit verschwinden, hier hat der Innensenator einen Punkt. Allerdings wird ein Messerverbot weder einen kriminellen, gewaltaffinen Intensivtäter, geschweige denn einen Terroristen von seinen Taten abbringen. Wir haben ein massives Problem mit einer kleinen, aber gefährlichen Gruppe, das sind junge, gewaltbereite muslimisch geprägte Männer. Das ‚Problem‘ ist weniger das Messer, sondern der, der es hält.
Deshalb müssen endlich Maßnahmen ergriffen werden, die dem Rechtsstaat Geltung verschaffen. Weiterführung der Grenzkontrollen auf unbegrenzte Zeit und Erweiterung der Befugnisse für die Bundespolizei durch das Ermöglichen direkter Zurückweisungen an der Grenze.
Eine Abschiebeoffensive nicht nur ankündigen, sondern umsetzen. Gefährliche Straftäter endlich auch nach Afghanistan und Syrien abschieben, denn sie haben ihren Schutzstatus verwirkt. Bei der Verweigerung einer freiwilligen Ausreise müssen Ingewahrsamnahmen und eine unbegrenzte Abschiebehaft selbstverständlich werden. Als Sofortmaßnahme können die Gesetzgeber in Bund und Ländern anlasslose Personen- und Sachenkontrollen nach Waffen und gefährlichen Gegenständen beschließen und die Polizeiarbeit dadurch wesentlich erleichtern.
Es wurden in der Vergangenheit viel zu viele öffentliche Debatten geführt, die sich vor allem parteipolitisch um sich selbst drehten und nach schnell entflammter emotionaler Empörung ebenso schnell erloschen. Damit muss Schluss sein, der Staat muss endlich ins Handeln kommen.
Denn es ist die Pflicht und Kernaufgabe unseres freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaats für die Sicherheit unserer Bevölkerung zu sorgen. Was denn sonst?“
Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287
Objektschutz vor dem Zusammenbruch?
Anreize für eine AiP-Einstellungsoffensive schaffen!
Nun rächt sich wieder einmal der Rotstift der vergangenen Jahre bei den Einstellungen von händeringend gesuchten Angestellten im Polizeidienst (AiP).
Seit Jahren weist die DPolG Hamburg in zahlreichen Flugblättern und Gesprächen mit der Behördenleitung und auf Dienststellenebene darauf hin, dass aufgrund der anstehenden demografischen Entwicklung nicht an den Einstellungen von AiP gespart werden darf.
Im Jahr 2023 wurde endlich auf den Hinweis der DPolG Hamburg reagiert und es sollten bis zu vier AiP-Lehrgänge mit jeweils 28 Angestellten pro Jahr stattfinden. Doch leider war mittlerweile der Arbeitsmarkt für AiP faktisch leergefegt. So fanden AiP-Lehrgänge an der Akademie der Polizei statt, bei dem es mehr Dozenten als Angestellte gab. Im Durchschnitt wurden nicht mehr als zehn AiP pro Lehrgang an den Vollzug übergeben. Mangels Masse wurden sogar Lehrgänge ganz abgesagt! Gleichzeig sind viele AiP in den Ruhestand gegangen, haben sich beruflich umorientiert oder schlicht gekündigt, da sie in der Privatwirtschaft ein Vielfaches mehr verdienen als bei der Polizei Hamburg, – für die gleiche Tätigkeit!
Der „Negativ-Höhepunkt“ ist scheinbar erreicht, nicht einmal 30 Bewerberinnen und Bewerber haben sich aktuell auf die ausgeschriebenen Stellen beworben.
Wer soll in Hamburg den immer weiter ausufernden, personalraubenden Objektschutz übernehmen? Mittlerweile verstärkt die LBP zum Teil in Zugstärke den Objektschutz, aber auch die VD, WS und die PK geben regelmäßig zahlreiche Kolleginnen und Kollegen an den Objektschutz ab und können ihre Regelaufträge nicht mehr gewährleisten.
Die DPolG Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, finanzielle Anreize zu schaffen, um die Personalabteilung in die Lage zu versetzen, wieder ausreichend AiP zu rekrutieren. Eine Waffenträgerzulage oder eine Polizeizulage für AiP, die die DPolG Hamburg seit Jahren fordern, könnte hier schnell und durchgreifend Abhilfe schaffen!
Der Landesvorstand Hamburg, 09.08.2024
Pressemitteilung
24.07.2024
Bewohnerparkzonen: Wie egal sind dem Hamburger Senat schichtdienstleistende Polizeibeschäftigte?
Verwaltungsgericht Hamburg gibt Klage des Altonaer Kinderkrankenhauses statt. Bewohnerparkzone rund um das Krankenhaus ist rechtswidrig. Bereits im Juni dieses Jahres hatte das Gericht eine Bewohnerparkzone am Grindel gekippt. Sind den verantwortlichen Behörden die Sorgen und Nöte der städtischen Beschäftigten egal? Wie lange will sich der grüne Verkehrssenator Anjes Tjarks noch wegducken?
Seit Jahren fordert die DPolG Hamburg eine pragmatische Lösung für Kolleginnen und Kollegen, deren Polizeidienststellen sich innerhalb von Bewohnerparkzonen befinden oder dort angrenzen. Gerade die Dienststellen in der Innenstadt sind hier besonders betroffen. Das geht soweit, dass sich Kolleginnen und Kollegen mehrfach überlegen dort Dienst zu verrichten. Das ist hausgemachter Personalmangel, weil sich der Senat weigert, Ausnahmeregelungen für Schichtdienstleistende zu finden. Merkwürdigerweise klappt das in Berlin, dort gibt es solche speziellen Regelungen. Tausende Berliner Beschäftigte von Feuerwehr, Polizei und Justiz sind betroffen und können eine Ausnahmeparkgenehmigung beantragen.
Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:
„Viele meiner Kolleginnen und Kollegen sind im Schicht- und Wechselschichtdienst tätig und müssen jederzeit mit Alarmierungen rechnen. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Polizei, die oftmals im Hamburger Umland und darüber hinaus wohnen, ist der ÖPNV keine Alternative – sie sind zwingend auf ihr Auto angewiesen. Ich fordere Verkehrssenator Anjes Tjarks (Bündnis 90/Die Grünen) erneut dringend auf, sich pragmatischen Lösungen nicht länger zu verweigern und die berechtigten Anliegen der Polizeibeschäftigten endlich ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Mit Dankesworten ist die Politik schnell dabei, wenn es darum geht, die Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen zu würdigen. Wenn es aber konkret wird, kann das Schweigen des Senats gar nicht laut genug sein.“
Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287
Pressemitteilung
24.06.2024
DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren
Hamburgs Justiz völlig überlastet und unterbesetzt! – Rechtsstaat am Limit?
Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg! Wo soll das enden?
Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren:
– 2021: 1.752 Verfahren gegen 1.860 Beschuldigte
– 2022: 1.823 Verfahren gegen 1.996 Beschuldigte
– 2023: 2.312 Verfahren gegen 2.470 Beschuldigte
– 2024 (bis Juni): 747 Verfahren gegen 776 Beschuldigte
Die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte nimmt besorgniserregend zu. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung bleibt die Reaktion der Staatsanwaltschaft absolut unverständlich! Schockierend ist nicht nur der Anstieg, sondern auch was die Hamburger Judikative daraus macht beziehungsweise eigentlich nicht daraus macht: 2.039 Anklagen wurden erhoben, 1.044 Strafbefehle erlassen, 843 Einstellungen gemäß § 153 (1) StPO (geringe Schuld des Täters), 477 Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO (Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts). Die heillose Überlastung der Justiz auch und gerade in Hamburg darf kein Freifahrtschein für Tatverdächtige sein.
Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:
„Es ist grotesk und inakzeptabel, dass die Staatsanwaltschaft in Hunderten von Fällen kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftaten sieht. Noch beunruhigender ist die hohe Anzahl von Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO, obwohl die Täter bei diesen Delikten in der Regel bekannt sind! Wir fordern ein Umdenken! Selbstverständlich wissen wir als Polizeigewerkschaft von der dramatischen Überlastung der Justiz.
Die Hilferufe der Staatsanwaltschaft und wie vor wenigen Tagen zum wiederholten Male zu lesen war auch der Amtsgerichte, sind auch für uns unüberhörbar. Die Arbeitsbelastung und der Personalmangel in der Justiz dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Verfahren eingestellt werden, die im Ergebnis dazu führen können, dass Tatverdächtige unzureichend verfolgt werden.
Unser Rechtsstaat darf kein Papiertiger sein, der durch hausgemachte Probleme und mangelnden Gestaltungswillen der Politik ausgehöhlt wird. Die DPolG Hamburg fordert dringend eine Änderung der Verfahrenspraxis bei nachgewiesenen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Es muss endlich Schluss sein mit überbordender Nachsicht!
Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen einen besseren Schutz und eine konsequente Strafverfolgung von Tatverdächtigen!“
Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287



