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DPolG: Vorgangshalden, Fachkräftemangel, Leiharbeit, Crashteams − wie passt das in der Polizei zusammen?

Nun wird es auch in der Polizeiverwaltung immer deutlicher: Wir erleben einen Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel und bekommen immer weniger geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf immer mehr Ausschreibungen. Die Generation der Babyboomer geht jetzt sukzessive in den Ruhestand und die Verwaltung erfährt, wie schwer es ist, neue Mitarbeiter zu gewinnen, denen die Arbeits- und sozialen Bedingungen sowie das Gehalt in der Polizei überzeugt. Dazu kommt, dass wir in sehr vielen Bereichen immer mehr Aufgaben dazubekommen und die freiwerdenden Dienstposten teilweise nicht oder verspätet wiederbesetzt werden.

In nahezu allen Organisationsbereichen der Polizei offenbaren sich jetzt die verfehlten personalpolitischen Vorgaben der Politik. Die Polizei Hamburg ist nicht nur im Polizeivollzug durch permanente Sparvorgaben und Aufgabenerweiterungen unattraktiv geworden. Nein, immer mehr tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen kehren dem Arbeitgeber Polizei den Rücken, weil die Privatwirtschaft mehr bietet! Das macht sich nicht nur im Geldbeutel bemerkbar, sondern auch bei der Bereitstellung von Parkplätzen, finanzieller Unterstützung beim ÖPNV, regelmäßiger Fortbildung, besserer Karrierechancen, zeitgemäßer IT-Ausstattung und vieler weiterer Softskills mehr. Was ist zu tun (?): „Homeoffice“, „Mobiles Arbeiten“, „Arbeiten an einem anderen Ort“ endlich als Chance für die Zukunft betrachten, den Mitarbeitern Vertrauen und kein Misstrauen entgegenbringen und vor allem diese neuen Instrumente nicht als Sparmaßnahme auf Kosten der Arbeitnehmer betrachten. 

Sollen nun Leiharbeitnehmer das Allheilmittel sein?

WIR SAGEN NEIN!

Um Arbeitsspitzen zu begegnen, sollten befristete Tarifbeschäftigte für ein Jahr eingestellt werden. Nach sechs Monaten kann man durch Evaluierung feststellen, ob es sich tatsächlich um Arbeitsspitzen handelt, oder ob es strukturelle Probleme gibt. Wenn es sich dann um ein strukturelles Problem handeln sollte, hat die Dienststelle sechs Monate Zeit „echte Stellen“ mit attraktiver Bezahlung einzubringen.

Ein Beispiel, die IT: Wachsende Aufgaben, die sich ständig weiterentwickeln und für dessen Erledigung in der freien Wirtschaft Spitzengehälter gezahlt werden. Mehrfach wurden in der Polizei IT-Stellen (EG 9 bis EG 13) ausgeschrieben, die letztendlich nach zahlreichen Versuchen nicht besetzt werden konnten. Nun will man sich in der Polizei einer IT-Consulting Firma bedienen, mit denen die Stadt Hamburg einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat um aus dem Bereich geeignete IT-Kräfte nach einem achtzehnmonatigen Trainee zu generieren. Grundsätzlich ein guter Gedanke, jedoch sollten dem interne Ausschreibungen vorgeschaltet werden, damit die internen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls Aufstiegsmöglichkeiten bekommen.

Ein weiteres Beispiel: Im LKA 1 haben sich u.a. durch die wachsende Internetkriminalität Unmengen von Vorgangshalden gebildet, die von dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigen sind. Nun sollen Leiharbeiter diese Rückstände abarbeiten, Aus Sicht der DPolG Hamburg hat sich jedoch das Modell bewährt wie zum Beispiel in der LPV 5, damals wurden Crashteams gebildet zum Abarbeiten der Halden aber nicht als Leiharbeit, sondern mit Zeitverträgen, die dann bei erfolgreicher Arbeit und Aufgabenzuwachs übernommen wurden.

Wir brauchen eine zeitgemäße Personalbedarfsbemessung, die unter Berücksichtigung der Ist-und Soll-Dienstposten, unter Berücksichtigung der Teilzeitquoten und möglicher freier Stellen sowie dem gezählten Arbeitsanfall den tatsächlichen Bedarf feststellt – sonst können die Halden nie nachhaltig abgearbeitet werden.

Mittelfristig gesehen sollten noch mehr tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen qualifiziert werden, um die Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzuges zu entlasten. Selbstverständlich mit einer angemessenen Bezahlung nach dem TV-L. Einen Weg, den man schon vor Jahren bei den AiP beschritten hat und der nun auch der Weiterentwicklung bedarf. Schwierige personelle Zeiten liegen vor uns, lasst uns gemeinsam diese Herausforderung annehmen und nach guten Lösungen suchen!

Fachbereich Verwaltung                                                                                  Hamburg, 21.10.2022

 

 

Pressemitteilung:

DPolG fordert, dass sich die Hamburger Profiklubs FC St. Pauli und HSV endlich an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen müssen!

Bereits im März 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Bundesländer die zusätzlichen Polizeikosten bei Hochsicherheitsspielen grundsätzlich der Deutschen Fußball Liga (DFL) in Rechnung stellen dürfen. Das Land Bremen hat seitdem bereits Gebührenbescheide an die DFL verschickt. Die wurden von dort an Werder Bremen weitergeleitet. Im März dieses Jahres hat die DFL Verfassungsbeschwerde eingelegt, um diese Kosten nicht tragen zu müssen. Die Erfolgsaussichten werden von Rechtsexperten jedoch als gering eingeschätzt, da das Bundesverwaltungsgericht in der Sache eindeutig entschieden hat.

Wenn über 1.450 Hamburger und auswärtige Polizistinnen und Polizisten, wie am vergangenen Freitag beim Spiel FC St. Pauli – HSV, im Einsatz sind, um ein Zweitligaspiel zu sichern, dann muss es endlich selbstverständlich sein, dass sich die Profivereine an den zusätzlichen Kosten beteiligen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Ich fordere den Hamburger Senat und insbesondere Innen- und Sportsenator Andy Grote (SPD) dringend auf, dem Bremer Beispiel endlich zu folgen und eine Hamburger Gebührenordnung für kommerzielle Hochrisiko-Veranstaltungen zu schaffen. Die Rechtslage ist eindeutig. Es ist nicht einzusehen und vermittelbar, dass sich die Vereine aus der finanziellen Verantwortung nehmen und notwendige Sicherheitskosten dem Staat und damit dem Steuerzahler überlassen.

Ich schließe mich ausdrücklich der Auffassung der Präsidenten der Landesrechnungshöfe und des Rechnungshofes des Bundes an. Sie halten es im Sinne der Allgemeinheit für richtig, Gebühren für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen in Fußballstadien zu verlangen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Rechnungshöfe bereits vor über einem Jahr. Der Hamburger Senat muss endlich tätig werden!“

Bei Rückfragen:

Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

Pressemitteilung zum Download

Wenn nicht jetzt, wann dann?

DPolG fordert Inflationsprämie für alle Beschäftigten, Auszubildenden und Studierenden der Polizei Hamburg!

Aktuell werden alle Bürgerinnen und Bürger mit extrem hohen und noch weiter steigenden Kosten konfrontiert. Die Preise, und hier insbesondere die Energiepreise, kennen nur eine Richtung – steil nach oben! Ob für Gas, Strom oder Lebensmittel – die Verbraucherpreise bewegen sich auf einem Niveau, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung dauerhaft nicht zahlen kann. Aktuell sind circa 60 Prozent der Menschen in unserem Land nicht mehr in der Lage Geld anzusparen.

Das monatliche Haushaltseinkommen wird nahezu vollständig von den Lebenshaltungskosten aufgezehrt.

Die Bundesregierung hat mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Gemeinsam umfassen sie mehr als 95 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser Zeit unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Neben einer Strompreisbremse, der Erhöhung des Kindergeldes oder einer Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentnern, ist auch eine sogenannte Inflationsprämie (freiwillige Sonderzahlung) Teil der geplanten beziehungsweise bereits umgesetzten Maßnahmen. Mit dieser Prämie kann der Arbeitgeber − analog zur Corona-Prämie − bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen. Die Zahlung ist steuerfrei und Sozialversicherungsabgaben werden nicht erhoben.

Wichtig: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die steuerfreie Zahlung. Ob und wieviel von den Arbeitgebern gezahlt wird, entscheiden diese selbst.

Die DPolG Hamburg fordert den Hamburger Senat nachdrücklich auf, die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie allen Polizeibeschäftigten zu zahlen! Insbesondere die Niedriglohngruppen, aber auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, haben mit den steigenden Lebenshaltungskosten in einer wachsenden und teuren Stadt wie Hamburg es nun mal ohne Zweifel ist, zu kämpfen.

Natürlich ist uns bewusst, dass auch die Behörden und Ämter mit den hohen Gas-, Strom- und Kraftstoffpreisen zu kämpfen haben. Aber: Der Senat hat jetzt die Möglichkeit, seinen Landesbediensteten zu zeigen, wie relevant sie sind und kann mit der Inflationsprämie die nötige Wertschätzung und Anerkennung zeigen, die Senatsvertreter sonst immer gebetsmühlenartig in ihren Reden zum Ausdruck bringen.

Außerdem kann mit der Zahlung der Inflationsprämie für den öffentlichen Dienst ein aus unserer Sicht dringend notwendiges Attraktivitätssignal in Richtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie potentieller Bewerberinnen und Bewerber gesendet werden.

Nach einem erbärmlichen Tarifabschluss im Jahr 2021 mit nur 2,8 Prozent mehr Lohn und Gehalt ab Dezember 2022, besteht jetzt die Möglichkeit der Wiedergutmachung. Im Übrigen soll uns keiner mit dem Argument der leeren Staatskassen kommen. Hamburgs oberster Kassenwart, Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD), hat erst vor Kurzem erwähnt, wie gut die Stadt durch die Zeit der Corona-Pandemie gekommen ist. Im Haushaltsjahr 2021 hat Hamburg ein sattes Plus von 623 Millionen Euro erzielt − nun ist der Senat am Zug (!), wenn nicht jetzt, wann dann?

Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, 20.09.2022

G7-Patches Elmau 2022

 

Nur für kurze Zeit zum Vorzugspreis!

G7- Patches Elmau 2022

Der G7-Gipfel 2022 findet erneut auf Schloss Elmau bei Garmisch-Partenkirchen statt.

Im Zuge dessen haben zwei Mitglieder der DPolG Hamburg ein Patch   (PVC oder Stoff) entwickelt und produzieren lassen.