Skip to main content

DPolG Erfolg: Die Erhöhung der Jahreskontensätze kommt!

 

Seit der Einführung der Außentragehülle bzw. der Funktionsbekleidung forderte die DPolG Hamburg bereits mehrfach, die Jahreskontensätze für Dienstkleidungsträger deutlich zu erhöhen!

In zahlreichen Gesprächen mit der Behörden- und Amtsleitung und zuletzt auch auf der Personalversammlung der Polizei haben wir die verantwortlichen Entscheidungsträger aufgefordert, ihren Worten Taten folgen zu lassen. Jetzt ist es (endlich) soweit!

Im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurde der Polizei Hamburg die Möglichkeit zur Erhöhung der Jahreskontensätze ermöglicht.

Die Jahreskontensätze werden ab dem laufenden Jahr 2023 wie folgt erhöht:

 

 

Kontensatz – Alt

Kontensatz – Neu

Außendienst

190 €

305 €

Innendienst

130 €

200 €

Andere Dienste

70 €

110 €

Kriminalpolizei

35 €

70 €

 

Die DPolG Hamburg bedankt sich bei allen mitwirkenden Entscheidungsträgern und freut sich mit unseren Kolleginnen und Kollegen, dass die dringend notwendige Aufstockung des „Kleiderkontos“ endlich vollzogen wurde.

 

Der Fachbereich Schutzpolizei                                                                                 Hamburg, 25.01.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

WICHTIGE INFORMATION Verfahrensstand amtsangemessene Alimentation (aA)!

Die DPolG Hamburg möchte auf diesem Weg einen Überblick zum aktuellen Sachstand geben und über den weiteren Fortgang des Verfahrens informieren. Dabei ist es wichtig, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ihren „individuellen“ Verfahrensstand mit den aktuellen Informationen abgleichen: Wann habe ich einen Antrag auf eine amtsangemessene Alimentation gestellt? Habe ich gegen den abschlägigen Bescheid fristgemäß Widerspruch eingelegt?

Ist der Widerspruch vom Personalamt abschlägig beschieden worden („Widerspruchsbescheid“

oder „Teilwiderspruchsbescheid“)? Habe ich daraufhin Klage beim VG Hamburg erhoben? Habe ich mich zuvor mit meiner DPolG in Verbindung gesetzt und eine Rechtsschutzzusage erhalten?

  • Widerspruchs- und Klageverfahren aus dem Jahr 2020

Beim VG Hamburg sind rund 8.000 Klagen (!) gerichtsanhängig. Über 500 Widersprüche sind bis zum November dieses Jahres noch nicht durch das Personalamt abgearbeitet worden. Das Verwaltungsgericht will eine weitere Bearbeitung der Klagen erst dann vornehmen, wenn das Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Beschlüsse/Urteile bezüglich der Vorlagebeschlüsse aus September 2020 gefasst bzw. ausgeurteilt hat.

Anfang 2023 wird das VG Hamburg nach derzeitiger Kenntnis eine „Einordnung“ der anhängigen Klagen vornehmen und sich dann gegenüber den Klägerinnen und Klägern äußern.

  • Antrag auf amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2022

Da sich Senat und Personalamt hinsichtlich zukünftiger Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation keinen Millimeter bewegt haben, ist es, um auf der rechtssicheren, Ansprüche wahrenden Seite zu sein, notwendig, auch für das Jahr 2022 einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Anträge zur aA für das Jahr 2022 sind auf unserer Homepage eingestellt. Den „passenden“ Antrag runterladen, ausfüllen, unterschreiben und per Stafette oder postalisch (Einschreiben) an die für den Antragsteller zuständige Personalabteilung PERS 32 bzw. PERS 33 senden. Eine Kopie an die DPolG Hamburg übersenden.

HINWEIS: Anhängige Klagen und Widerspruchsverfahren entfalten ihre Wirkung auch für die Folgejahre, wenn der Dienstherr keine amtsangemessene Alimentation geschaffen hat und die

Ansprüche auf eine aA haushaltsnah im Kalenderjahr geltend gemacht werden.

Aufgrund unklarer Erfolgsaussichten (HmbBesVAnpG 2022 und angekündigtes Besoldungsstrukturgesetz) kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtsschutzzusage für Erstanträge aus dem Jahr 2022 vorgenommen werden.

Die Grundsatzfrage einer verfassungsgemäßen und amtsangemessenen Alimentation und

Versorgung wird den dbb und die DPolG Hamburg noch über Jahre beschäftigen!

Der Senat hingegen spielt weiter auf Zeit und bürokratische Abschreckung – beschämend!

Rückfragen bitte per E-Mail an: dpolg@dpolg-hh.de

 Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, 06.12.2022

DPolG: Gespräch mit LKAL Jan Hieber

DPolG Hamburg im Gespräch mit LKAL Jan Hieber

Am vergangenen Mittwoch (23.11.22) kamen der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Thomas Jungfer, sowie Beate Petrou, Fachbereichsvorsitzende Verwaltung, und Henning Pohl, Fachbereichsvorsitzender Kriminalpolizei, mit dem Leiter des LKA Hamburg, LKD Jan Hieber, zu einem ersten Informations- und Meinungsaustausch zusammen.

Zunächst gab LKAL einen Sachstand zum Prozess „Kripo weiter denken“. Das von ihm gezeichnete Bild eines zukunftsfähig aufgestellten Landeskriminalamts wurde inzwischen der Behörden- und Amtsleitung und dem im LKA tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgestellt. Erste Veränderungsansätze wurden bereits erarbeitet.

Außerdem wurden Themen, wie die mögliche, von der DPolG abgelehnte, Leiharbeit im LKA, eine genaue Personaldatenerhebung und die Belastungen in einigen Abteilungen/Dienststellen des LKA, kurz erörtert. Ein spezielles Thema sind hier auch die Stellensituation und die Eingruppierungsmöglichkeiten im LKA 1 (MUK und Betrug) sowie die Schaffung von tariflichen Kriminalassistenten.

Die DPolG Hamburg hat selbstverständlich ein Interesse daran, die Belastung unserer Kolleginnen und Kollegen im LKA möglichst gering zu halten und nach sachgerechten sowie zielorientierten Lösungen zu suchen. Ob Personalentwicklung, Entwicklung von neuen Berufsbildern und zusätzlichen Dienstposten, gerechte Eingruppierung, Änderung der Arbeitsabläufe oder Aufgabenkritik, hier gilt es die Möglichkeiten zu prüfen, neue, kreative Ideen einzubringen. DPolG und LKAL bleiben im Dialog und vereinbarten weitere Gespräche.

Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 28.11.2022

 

 

Pressemitteilung:

DPolG fordert Behördenleitung dringend auf, sich bis auf Weiteres gegen die geplante Einführung des Anwohnerparkens im Umfeld der polizeilichen Liegenschaft Alsterdorf auszusprechen!

Mit schöner Regelmäßigkeit werden die Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei von der Behördenleitung mit Dankesworten in mündlicher und schriftlicher Form bedacht. Insbesondere zum Jahreswechsel, aber auch nach kräfte- und nervenzehrenden polizeilichen Großeinsätzen, werden die Einsatzkräfte gelobt und die besondere Leistungsbereitschaft unserer Kolleginnen und Kollegen wird als beispielgebend hervorgehoben. Das ist so auch völlig in Ordnung und das haben sich alle Polizeibeschäftigten aller Organisationseinheiten der Polizei Hamburg auch redlich verdient.

Schön wäre es allerdings, wenn sich politisches Verständnis und Unterstützung auch in der pragmatischen Bewältigung von Alltagsproblemen unserer Kolleginnen und Kollegen niederschlagen würde. Interessant wird es nämlich immer dann, wenn es konkret wird!

In wenigen Monaten soll auch im Bereich der Liegenschaft Alsterdorf das Anwohnerparken eingeführt werden. Was sich völlig unspektakulär anhören mag, hat für viele unserer Kolleginnen Kollegen erhebliche Konsequenzen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „In vielen Hamburger Stadtteilen und Wohngebieten sehen sich Autofahrer als Anwohner, Gewerbetreibende oder Anlieger einem enormen Parkdruck ausgesetzt. Der Senat versucht im Rahmen der sogenannten Verkehrswende teilweise Abhilfe zu schaffen und weist vermehrt Bewohnerparkgebiete aus. Das soll im Frühjahr des kommenden Jahres auch im Bereich der Polizeiliegenschaft Alsterdorf passieren. Teile von Winterhude und Alsterdorf sind jedoch Standorte für das Polizeipräsidium, die Landesbereitschaftspolizei, die Polizeiverwaltung, der Polizei-IT und der Akademie der Polizei. Der bereits jetzt nur begrenzt zur Verfügung stehende Parkraum wird durch zukünftige Baumaßnahmen weiter dezimiert.

Viele meiner Kolleginnen und Kollegen sind im Schicht- und Wechselschichtdienst tätig und müssen darüber hinaus jederzeit mit Alarmierungen rechnen. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die oftmals im Hamburger Umland wohnen, ist der ÖPNV keine Alternative – sie sind zwingend auf ihr Auto angewiesen. Sollte das Anwohnerparken im Bereich Alsterdorf wie geplant umgesetzt werden, kommen auf viele Kolleginnen und Kollegen der Polizei erhebliche Probleme zu. Auch in anderen Stadtteilen wurde bereits das Parken für die Polizeibeschäftigten durch die Einrichtung des Anwohnerparkens erheblich erschwert.

Ich fordere Innensenator Andy Grote (SPD) dringend auf, sich endlich den berechtigten Anliegen der Polizeibeschäftigten anzunehmen und im Dialog mit Verkehrssenator Anjes Tjarks (Bündnis 90/Die Grünen) eine Lösung herbeizuführen. Das wäre eine praktische und wirklich wertschätzende Unterstützung für die Polizei.“

Bei Rückfragen:

Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

Pressemitteilung zum Download