Pressemitteilung
24.06.2024
DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren
Hamburgs Justiz völlig überlastet und unterbesetzt! – Rechtsstaat am Limit?
Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg! Wo soll das enden?
Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren:
– 2021: 1.752 Verfahren gegen 1.860 Beschuldigte
– 2022: 1.823 Verfahren gegen 1.996 Beschuldigte
– 2023: 2.312 Verfahren gegen 2.470 Beschuldigte
– 2024 (bis Juni): 747 Verfahren gegen 776 Beschuldigte
Die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte nimmt besorgniserregend zu. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung bleibt die Reaktion der Staatsanwaltschaft absolut unverständlich! Schockierend ist nicht nur der Anstieg, sondern auch was die Hamburger Judikative daraus macht beziehungsweise eigentlich nicht daraus macht: 2.039 Anklagen wurden erhoben, 1.044 Strafbefehle erlassen, 843 Einstellungen gemäß § 153 (1) StPO (geringe Schuld des Täters), 477 Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO (Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts). Die heillose Überlastung der Justiz auch und gerade in Hamburg darf kein Freifahrtschein für Tatverdächtige sein.
Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:
„Es ist grotesk und inakzeptabel, dass die Staatsanwaltschaft in Hunderten von Fällen kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftaten sieht. Noch beunruhigender ist die hohe Anzahl von Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO, obwohl die Täter bei diesen Delikten in der Regel bekannt sind! Wir fordern ein Umdenken! Selbstverständlich wissen wir als Polizeigewerkschaft von der dramatischen Überlastung der Justiz.
Die Hilferufe der Staatsanwaltschaft und wie vor wenigen Tagen zum wiederholten Male zu lesen war auch der Amtsgerichte, sind auch für uns unüberhörbar. Die Arbeitsbelastung und der Personalmangel in der Justiz dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Verfahren eingestellt werden, die im Ergebnis dazu führen können, dass Tatverdächtige unzureichend verfolgt werden.
Unser Rechtsstaat darf kein Papiertiger sein, der durch hausgemachte Probleme und mangelnden Gestaltungswillen der Politik ausgehöhlt wird. Die DPolG Hamburg fordert dringend eine Änderung der Verfahrenspraxis bei nachgewiesenen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Es muss endlich Schluss sein mit überbordender Nachsicht!
Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen einen besseren Schutz und eine konsequente Strafverfolgung von Tatverdächtigen!“
Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287
Widerstand
+++Alarmierend!+++
DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren!
Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg!
Wo soll das enden?
Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren:
– 2021: 1.752 Verfahren gegen 1.860 Beschuldigte
– 2022: 1.823 Verfahren gegen 1.996 Beschuldigte
– 2023: 2.312 Verfahren gegen 2.470 Beschuldigte
– 2024 (bis Juni): 747 Verfahren gegen 776 Beschuldigte
Die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte nimmt besorgniserregend zu. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung bleibt die Reaktion der Staatsanwaltschaft absolut unverständlich!
Schockierend ist nicht nur der Anstieg, sondern auch was die Hamburger Judikative daraus macht:
– 2.039 Anklagen wurden erhoben
– 1.044 Strafbefehle erlassen
– 843 Einstellungen gemäß § 153 (1) StPO (geringe Schuld des Täters)
– 477 Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO
Es ist grotesk und inakzeptabel, dass die Staatsanwaltschaft in Hunderten von Fällen kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftaten sieht. Noch beunruhigender ist die hohe Anzahl von Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO, obwohl die Täter bei diesen Delikten in der Regel bekannt sind!
Wir fordern ein Umdenken!
Die DPolG Hamburg fordert dringend eine Änderung der Verfahrenspraxis bei nachgewiesenen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Es muss endlich Schluss sein mit überbordender Nachsicht!
Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen einen besseren Schutz und eine konsequente Strafverfolgung!
Fachbereich Schutzpolizei Hamburg, 24.06.2024
Wie lange noch?
- 31.05. Mannheim – tödlicher Messerangriff auf Polizeibeamten
- 13.06. Hamburg – Schusswaffengebrauch nach versuchtem Tötungsdelikt
- 15.06. Wolmirstedt – Schusswaffengebrauch nach Messerangriff
- 16.06. Hamburg – Schusswaffengebrauch nach Bedrohungslage
Die Politik weigert sich seit Jahren in unterschiedlicher, parteibezogener Ausprägung
den sog. Taser bzw. Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) als polizeiliches Einsatzmittel
flächendeckend und darüber hinaus als Ausrüstungsoption für Großlagen bzw.
Veranstaltungen, einzuführen.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass damit endlich Schluss sein muss!
Im Vergleich zu Schusswaffen ist der Taser eine wirksame, aber nicht tödliche Option,
die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, potenziell gefährliche Situationen zu
entschärfen, ohne den Tod des Gegenübers zu riskieren oder in Kauf nehmen zu
müssen.
Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Andy Grote (SPD) umgehend dazu auf, alle
erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Taser bei der Polizei Hamburg
einzuführen. Es sollte Bestandteil seiner Fürsorge sein, seine Beamtinnen und
Beamten zu schützen und bestmöglich auszustatten.
Der Landesvorstand Hamburg, 18.06.2024
Sicherheit im Dienst für Angestellte in der Polizei
DPolG: Sicherheit für unsere Polizeibeschäftigten!
Einsatztraining für alle Angestellten im Polizei- u. Kriminaldienst anbieten!
Die DPolG Hamburg tritt entschieden dafür ein, dass unseren tarifbeschäftigten
Kolleginnen und Kollegen, die ihren Dienst in durchaus risikoreichen
Zuständigkeitsbereichen ausüben, von der Dienststelle ein angemessenes Einsatztraining
angeboten wird. Insbesondere Angestellte im Polizeidienst (AiP) „auf der Straße“, im
Erkennungsdienst aber auch bei den Tarifbeschäftigten im LKA ist dies bisher nicht
ausreichend oder obligatorisch.
Zumindest unsere als AiP eingesetzten Kolleginnen und Kollegen haben in Ihrer Ausbildung
eine fünftägige Schulung in der AK hinsichtlich eines Handlungs- und Verhaltenstrainings
erhalten. Danach gab es jedoch keine weitere Fortbildung, obwohl sie in einer Anweisung
des Polizeipräsidenten im Jahr 2016 verfügt wurde.
Die Angestellten im Kriminaldienst – oder auch Kriminalassistenten – haben in ihrem neuen
Lehrgang in dieser Hinsicht keinerlei Fortbildung erhalten, kommen jedoch bei
Durchsuchungen auch in „unübersichtliche“ Situationen, auch wenn sie dort „nur“ in zweiter
Reihe stehen.
Wichtig: Selbstverständlich sind auch Tarifbeschäftigte bei einem Einsatztraining über ihre
Berufsgenossenschaft (Landesunfallkasse) abgesichert.
Die DPolG Hamburg fordert:
Das dienstliche Angebot eines Einsatztrainings für alle Tarifbeschäftigten im Außendienst
sowohl im Polizei- und Kriminaldienst als auch im Erkennungsdienst.
Des Weiteren eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse, um Handlungssicherheit im Einsatz zu
gewährleisten
Unsere Argumente:
Recht auf Sicherheit: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht auf eine
Fortbildung, die sie auf die realen Gefahren der beruflichen Tätigkeit vorbereitet.
Qualität der Polizeiarbeit: Gut ausgebildetes Personal ist die Grundlage für eine effektive
und bürgerorientierte Polizeiarbeit.
Gerade in der heutigen Zeit darf es keine Kompromisse bei der Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen geben! #DPolGDeinetwegen
Fachbereich Verwaltung Hamburg, 13.06.2024
Verwaltungsgericht a.A. am 08.05.2024
Klare Ansage: Verwaltungsgericht Hamburg – Besoldung in
den Jahren 2020 und 2021 verfassungswidrig!
Rechtsauffassung der DPolG Hamburg bestätigt – 8.000 Klagen sind weiterhin anhängig. Die DPolG wird weiter für eine amtsangemessene Alimentation und ein
amtsangemessenes Ruhegehalt unserer Kolleginnen und Kollegen kämpfen!
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist die Beamten- und Richterbesoldung in
Hamburg in den Besoldungsgruppen A 7 – A 15 sowie R 1 in verfassungswidriger Weise zu niedrig
bemessen. Das Verwaltungsgericht hat gestern (07.05.24) nach mündlicher Verhandlung daher
fünf Verfahren ausgesetzt und mit heute bekannt gegebenen Beschlüssen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Dieser erneute Teilerfolg bestätigt die Rechtsauffassung
unserer Gewerkschaft.
Das VG Hamburg hat u.a. klargestellt:
- Die Besoldung in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 10 wahrt in den Jahren 2020 nicht den erforderlichen Mindestabstand zur Höhe der Grundsicherung. Die Besoldung der Kläger in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sei bereits aus diesem Grund verfassungswidrig. Für die Besoldung in den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 sei dies aufgrund des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen ein erhebliches Indiz für ihre Verfassungswidrigkeit.
- Insbesondere bei der Besoldung in den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 komme hinzu, dass der Nominallohnindex in Hamburg in den zurückliegenden 15 Jahren erheblich stärker gestiegen sei als die Hamburger Besoldung. Die Angleichungszulage, die im Jahr 2022 ohnehin lediglich für das Jahr 2021 gewährt worden
sei, ändert nichts daran.
Wie geht es weiter?
Hält ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat bereits im September 2020 Verfahren zur amtsangemessenen Besoldung in Hamburg in den Jahren 2011 bis 2019 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hierzu bisher nicht ergangen. Somit wird das Bundesverfassungsgericht jetzt darüber hinaus auch über die Vorlagebeschlüsse, die den Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2021 umfassen, zu entscheiden haben. Die DPolG ist optimistisch und geht davon aus, dass die Rechtsposition der DPolG durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gestärkt wurde.
An der gestrigen Verhandlung des VG Hamburg haben für die DPolG Landesvorsitzender Thomas
Jungfer, der Erste stellvertretende Landesvorsitzende Klemens Burzlaff, der von der DPolG mandatierte Rechtsanwalt Dr. Dieter Struck sowie dbb-Fachanwältin Barbara Lause vom DLZ Nord
teilgenommen.
Wir werden selbstverständlich über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichten.
Der Landesvorstand Hamburg, 13.05.2024
AAH 07.05.2024
18 Tage Dienst – 0 Tage Frei die Wachdienstgruppen vor dem KOLLAPS!!
Fußball, Demos, Großveranstaltungen… In der Sport- und Eventstadt Hamburg gibt es offenbar genug Gründe und keiner scheint zu gering zu sein, um nicht noch mal die AAH aufzurufen!
Wie die DPolG Hamburg schon während und nach G20 bereits mehrfach und anschließend über die Jahre immer wieder angemahnt hat, ist die AAH keine beliebige Verfügungsmasse zum Auffangen der desolaten Personalsituation in der LBP bzw. um Kosten für Fremdkräfte oder externe Dienstleister einsparen zu können!
Jetzt scheint es aber wieder so weit zu sein – kaum eine Woche, in der nicht zumindest die Vorplanungen für einen AAH-Aufruf laufen! Und die EM kommt erst noch!!
Eigentlich ist dazu alles schon – mehrfach – gesagt, aber offenbar nicht überall gehört worden. Lassen wir hier deshalb noch einmal das Personalamt zu Wort kommen (Auszug aus den Ausführungen zur Ausnahmegenehmigung für den Alarmdienst I vom 26.5.2017):
„Die Dienstplanung muss daher gewährleisten, dass auch in hohen Belastungszeiten die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der Ausgleich im vorgesehenen Bezugszeitraum sichergestellt ist, und die Dienststelle muss flankierend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Reduzierung der Belastung ergreifen, beispielsweise durch Personalverstärkung von anderen Dienstherrn, Beauftragung externer Dienstleister sowie interne Aufgabenkritik.“
Die Belastung der Kollegen und Kolleginnen, die direkt in der AAH eingebunden sind, als auch derer, die aus anderen Bereichen in den dann brachliegenden Grundlasten aushelfen oder liegengebliebene Arbeit zusätzlich erledigen müssen, ist wieder zum Bersten angespannt!
Die DPolG Hamburg fordert die Dienststelle auf, die vom Personalamt geforderten flankierenden Maßnahmen endlich umzusetzen und die Kollegen und Kolleginnen an den Wachen endlich und dauerhaft zu entlasten.
Der Fachbereich Schutzpolizei wird die Situation selbstverständlich weiter konstruktiv kritisch begleiten und weiter den Finger in die Wunde legen!
Fachbereich Schutzpolizei Hamburg, 07.05.2024
Erhöhung der Polizeizulage kommt!
Schritt in die richtige Richtung!
DPolG-Forderung erfüllt: Erhöhung der Polizeizulage kommt
„Steter Tropfen…“ Die Durchsetzungskraft und der lange Atem der DPolG
Hamburg führten erneut zum Erfolg! Seit vielen Jahren kämpfen wir für eine
deutliche Anhebung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der
Ruhegehaltsfähigkeit! Unser Engagement führte jetzt zu einem Teilerfolg!
Die DPolG Hamburg wurde heute von Innensenator Andy Grote (SPD)
informiert, dass die Anhebung der Polizeizulage auf den Weg gebracht
worden ist.
Das plant der Senat: Ab dem 01.08.2025 soll die Polizeizulage von
derzeit 127,38 Euro auf zunächst 170 Euro ansteigen und ein Jahr
später dann auf 180 Euro. Dabei soll die Polizeizulage zukünftig auch
der Dynamisierung unterliegen.
Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und von der Forderung der
DPolG Hamburg nach einer Erhöhung auf 250 Euro noch weit entfernt, aber
es ist endlich Bewegung in die Diskussion um eine Zulagenerhöhung
gekommen.
Die DPolG Hamburg wird weiterhin engagiert und mit Vehemenz für die
Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kämpfen,
versprochen!
„Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat bereits verloren!“
Der Landesvorstand Hamburg, 30.04.2024