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Beförderungskatastrophe durch Stopp LVM

Am 17. Februar wurde das seit Monaten befürchtete Urteil des OVG Hamburg gefällt. Die Durchführungspraxis des LVM entspricht nicht den Grundsätzen des Art. 33 Grundgesetz, ist also verfassungswidrig. Beförderungen nur nach Regelverweilzeiten und dann noch nach sieben und mehr Jahren entsprechen nicht dem Grundsatz der „Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“.

Die Polizeiführung hat heute entschieden (Interne Information Nr. 1) eine Vielzahl der bis zu 850 LVM-basierenden Beförderungen für das Jahr 2010 zu stoppen.

Ein Sieg der GdP, die das dem Urteil zu Grund liegende Klageverfahren massiv unterstützt hat.

Aber ist es wirklich ein Sieg? Kann man in die Hände klatschen vor dem Hintergrund der Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen, die mit Vorfreude auf die erwartete Beförderung nunmehr leer ausgehen (könnten).

BDK und DPolG sagen: Nein!

Seit Inkrafttreten des LVM haben BDK und DPolG immer wieder deutlich gemacht, dass die Regelverweilzeiten zu lang sind. In der Vergangenheit wurde vielfach auf die Fehler des Beurteilungssystems hingewiesen.

Und zuletzt wurde wieder deutlich gemacht, dass das Leistungsträgerfeststellungs-verfahren diesen Namen nicht verdient, weil es tatsächlich KEIN Beförderungsmodell für Leistungsträger ist. Befördert wird nur nach Kassenlage (Anzahl der Bezahler) und ohne eine fachlich notwendige Funktionsdifferenzierung.

Statt – wie die GdP – das LVM durch ein Klageverfahren zu kippen, ohne einen Plan B in der Schublade zu haben (um einen Beförderungs-Stopp zu verhindern), haben BDK und DPolG auf allen notwendigen Ebenen die Mängel am Gesamtsystem (LVM, Beurteilung, LFV) aufgezeigt. Ziel war, das bestehende LVM entsprechend zu modifizieren.

Jetzt ist das Kind – oder besser: der Beamte – aber in den Brunnen gefallen. Dank an die GdP.

Dank aber auch an Polizeipräsident Werner Jantosch. Er hat zwar nicht am gleichen Strang gezogen, wie die GdP. Herr Jantosch hat allerdings die vielen Warnungen, sowohl von gewerkschaftlicher wie aber auch von justizieller Seite, beharrlich ignoriert. Wider besseres Wissens wurden Durchhalteparolen ausgegeben. Jährlich wurde rechtsfehlerhaft die Herstellung der Maßstabsidentität verkündet, obwohl der Polizeipräsident um die Fehler wusste. Seine Einsetzung der Evaluierungsgruppe erfolgte viel zu spät …

Polizeipräsident Werner Jantosch war nicht bemüht, die allseits bekannten Miss-stände im System frühzeitig zu beseitigen und aus diesem Grund ist er mitverantwortlich für das OVG-Urteil und seine zu befürchtenden Auswirkungen.

BDK und DPolG fordern:

Politik, Senat und Bürgerschaft, sowie die Polizeiführung haben ohne jede weitere Verzögerung das entstandene Problem aufzugreifen. Das Urteil des OVG ist polizeiintern eine Katastrophe und ist als solche zu behandeln. Schnell sind Lösungen herbeizuführen, die die zu erwartenden Benachteiligungen der Polizisten dieser Stadt aus dem Weg räumen. Unsere Geduld ist definitiv am Ende.

BDK und DPolG erwarten und gehen davon aus, dass Polizeipräsident Werner Jantosch seine Ankündigung in der Internen Information, „alles zu tun, um eine Lösung zu finden“ schnell in die Tat umsetzen wird.

 


Die Landesvorstände von BDK und DPolG                 Hamburg, den 24. Februar 2010

Polizisten sauer über das „Kopf-Kondom“

Kopfbedeckung: Gewerkschaft will eine Wollmütze, der Polizeipräsident beharrt auf einer Fleece-Kappe, auch „Kopf-Kondom“ genannt.

Es ist kalt, auch die 5000 Hamburger Streifenpolizisten frieren. Darüber herrscht Einigkeit zwischen Polizeipräsident Werner Jantosch und Klaus Vöge, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft. Doch darüber, wie die Ohren der Ordnungshüter warm gehalten werden sollen, ist es zu einem skurrilen Mützenkrieg gekommen: Die Gewerkschaft will eine Wollmütze, doch Jantosch beharrt auf einer Fleece-Kappe, die die Beamten abschätzig als „Kopf-Kondom“ bezeichnen.

Widerwillig stülpt sich Klaus Vöge das „Kopf-Kondom“ über. Dann setzt der 50-jährige Hauptkommissar seine Dienstmütze drüber. Nein, toll sieht das wirklich nicht aus. Der Hauptkommissar: „Wir machen uns damit zum Gespött der Öffentlichkeit. Die Einführung dieses Teils ist an Schwachsinn nicht zu überbieten.“

Neben der Geschmacksfrage gibt es auch einen handfesten Grund, die Fleece-Kappe abzulehnen. Vöge: „Das Ding trägt auf, die Dienstmütze passt nicht mehr. Viele Kollegen haben sich deswegen schon eine zweite Dienstmütze anschaffen müssen.“ Oder sie haben sich verbotenerweise bereits die Wollmütze mit Polizeistern besorgt. Das Teil ist in fast allen Bundesländern in Gebrauch. Nur Hamburgs Polizeipräsident Werner Jantosch lehnt es strikt ab. Sein Sprecher Andreas Schöpflin: „Das Mützenproblem ist keines. Wir haben uns einvernehmlich mit dem Personalrat geeinigt. Im Übrigen ist die Unterziehmütze weltweit bei diversen Polizeien eingeführt.“

Kurios: Wasserschützer auf Booten, die Bereitschaftspolizei bei Großeinsätzen und Schutzleute im Wachdienst brauchen das „Kopf-Kondom“ nicht überzuziehen. Sie dürfen die Wollmütze tragen. Die hat gegenüber der Unterziehmütze einen weiteren Vorteil: Sie ist mit knapp sechs Euro gegenüber 25,90 Euro fürs „Kopf-Kondom“ deutlich billiger.

Aktuelle Information − Auflösung WSPR 4 Cuxhaven!

Die Bürgermeister Brauer (WS 1) im Hafen von Cuxhaven

Aktuelle Information − Auflösung WSPR 4 Cuxhaven

 

  1. Die Behörde für Inneres (A 40) hat in einem Schreiben vom 11. Dezember 2009 den Vertragspartnern Niedersachsen und Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass Hamburg beabsichtigt das WSPR 4 in Cuxhaven aufzugeben und das „Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe“ zu modifizieren.
  2. Hamburg hat den Elbevertrag nicht gekündigt. WSPL hat die Mitarbeiter des WSPR 4 in einem Schreiben vom 13. Januar dieses Jahres entsprechend informiert und fehlerhafte Veröffentlichungen korrigiert.
  3. Die Hamburger Wasserschutzpolizei hatte den Auftrag, ein alternatives Konzept zu entwickeln, das die bisherige Aufgabenwahrnehmung im Zuständigkeitsbereich des WSPR 4 fortführt und gleichzeitig dem Sparbeschluss des Senats Rechnung trägt. Dieser Auftrag schloss ausdrücklich die Berücksichtigung der besonderen sozialen Belange der Cuxhavener Kollegen ein.
  4. Das von der Wasserschutzpolizei entwickelte Konzept wurde als Lösungsvorschlag über PL der Behörde für Inneres zugeleitet.
  5. Dieses Konzept wird zurzeit von der Behördenleitung fachlich und politisch geprüft und bewertet.
  6. Nach Abschluss dieser Prüfung bzw. Bewertung durch die Behördenleitung sollen zeitnah Gespräche mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein folgen. Diese Gespräche bzw. Verhandlungen haben das Ziel, den Elbevertrag zu modifizieren. Eine Kündigung bzw. Aufhebung ist nicht das Ziel.

Die DPolG Hamburg hat die politisch gewollte Schließung des WSPR 4 in Cuxhaven als fachlich falsch und sozial ungerecht bewertet. Die Aufgabenwahrnehmung auf der Unterelbe ist ohne das Vorhalten eines Reviers oder eines Außenpostens nicht möglich. Zwischenzeitlich haben sich auch die Innenbehörde und die Polizeiführung dieser Auffassung angeschlossen.

 

Aus Sicht der DPolG konterkariert Hamburg seine Bemühungen für eine engere Zusammenarbeit der norddeutschen Länder − Hafenpolitik, Elbvertiefung − , wenn gleichzeitig ein Wasserschutzpolizeirevier an der wichtigen Seeschifffahrtsstraße Elbe geschlossen wird, um ein relativ geringes Einsparvolumen zu realisieren.

 

Wenn das WSPR 4 als eigenständiges Revier geschlossen wird, muss das zukünftige Konzept die berechtigten sozialen Interessen der Cuxhavener Kolleginnen und Kollegen ausreichend

berücksichtigen! Dafür wird sich die DPolG Hamburg nachhaltig bei der Politik und der Polizeiführung einsetzen!

 

 

Der Landesvorstand                                           Hamburg, 3. Februar 2010

Glasflaschenverbot auf der Reeperbahn zeigt keine Wirkung

Zahl der Gewaltdelikte auf St. Pauli verharrt auf hohem Niveau – Nur moderater Rückgang durch Kälte – Senat hält an Strategie fest – SPD hakt mit Anfrage nach

Die Zahl der Gewaltdelikte ist nach Einführung des Glasflaschenverbots auf dem Kiez nicht signifikant zurückgegangen. Das geht aus einer internen Erhebung der Polizei hervor. Damit steht die Wirksamkeit dieses Instruments, aber auch die Sicherheit auf St. Pauli erneut zur Debatte.

Nach den Daten wurden in den knapp vier Monaten vor der Einführung laut Statistik 2,32 Gewalttaten pro Tag gezählt. Im letzten Quartal 2009 waren es täglich 2,09 Taten. Experten gehen davon aus, dass der minimale Rückgang eher auf die kalte Witterung denn auf die Gesetzesänderung zurückzuführen ist.

Auch auf die Zahl der Raubüberfälle hat die Einführung des Glasflaschenverbots offenbar keine Auswirkung gehabt. Waren es in den Monaten vor der Einführung statistisch 0,77 Taten pro Tag, stieg die Zahl im letzten Quartal 2009 die Zahl leicht auf 0,8 Taten an.

Die Fälle träten konzentriert auf, wie ein Polizeibeamter erklärt. Allein an den Wochenenden würden rund 75 Prozent aller Gewalttaten verübt; die meisten davon in der Nacht von Sonnabend auf den Sonntag. Der Dienstag sei der ruhigste Tag für die Polizei. Bereits am Donnerstagabend sei ein Anstieg der Taten zu beobachten. Einen erheblichen Einfluss auf die Lage hat auch das strenge Winterwetter. Im letzten Quartal zählte die Polizei 192 Gewalttaten auf dem Kiez. Im Dezember begann dann die Kälteperiode. „Die Entwicklung hält an. Die Leute halten sich hauptsächlich in den Clubs auf, in denen es eine gute Security gibt“, so der Polizist. Auf der Straße sei dagegen wenig los. „Man muss aber auch feststellen, dass das Glasflaschenverbot akzeptiert wird“, so der Beamte. An den Zugängen der Verbotszone würden sich regelmäßig Glasflaschen in großer Zahl finden, die dort von Kiezbummlern abgestellt wurden.

„Die Verbote von Waffen- und Glasflaschen auf dem Kiez oder Maßnahmen wie die Videoüberwachung im öffentlichen Raum sind richtig und gut“, sagt der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lenders. Die Zahl der Taten sage nichts über deren „Qualität“ aus. „Gerade abgebrochene Flaschenhälse können schwerste Verletzungen verursachen“, so Lenders. „Wenn sie weniger eingesetzt werden, ist das ein Erfolg.“ Die Entwicklung zeige aber sehr deutlich, dass der Kiez ein Brennpunkt bleibe. Lenders streicht heraus, dass neue Verbote, die überwacht und geahndet werden müssten, keinesfalls dazu genutzt werden dürften, Personal abzuziehen.

Die Innenbehörde hält die Daten für eine „Momentaufnahme“, die analysiert werden müsse, so Sprecher Frank Reschreiter. „Im Bereich Gewaltkriminalität lassen wir nicht nach. Das Glasflaschenverbot sollte seinen Beitrag leisten, es ist ein sinnvolles Instrument, das in das Maßnahmenpaket aus Videoüberwachung, Waffentrageverbot, intensiveren Kontrollen und hoher Polizeipräsenz gehört.“

Bei der Polizei kann man den Trend noch nicht bestätigen. „Die Auswertung für die Jahresstatistik ist noch nicht abgeschlossen“, sagt Polizeisprecher Ralf Meyer. Es deute sich aber an, dass die Zahl der Gewaltdelikte über das Jahr 2009 gesehen leicht ansteige. Das habe auch mit der hohen Polizeipräsenz auf dem Kiez zu tun. Das Dunkelfeld werde aufgehellt.

Das sieht Lenders genauso. „Viele Taten, gerade die leichteren, wurden früher der Polizei nicht bekannt. Einerseits werden durch die Beamten selbst Fälle festgestellt. Andererseits ist die Anzeigebereitschaft höher, wenn man, wie auf dem Kiez, schnell einem Polizisten begegnet“, so Lenders.

Ein halbes Jahr nach Einführung des Glasflaschenverbots bemängelt die SPD, dass es keine Evaluation des Gesetzes gibt. Erst zum Sommer 2011 soll eine solche Überprüfung vorgenommen werden. Dem SPD-Innenexperten Andreas Dressel reicht das nicht, er hat aufgrund der neuen Daten eine Kleine Anfrage an den Senat gestellt. „Die Zahlen zeigen: Verbotsmaßnahmen müssen auch mit Leben gefüllt werden, auf dem Kiez muss eine hohe Polizeipräsenz gehalten werden. Die Gewalt geht dort nicht zurück.“

Polizeigewerkschaft gegen Zentralstelle für Bürgerrechte

Eine neue Stelle, die die Einhaltung der Bürgerrechte vonseiten staatlicher Organe überwachen soll, steht kurz vor der Einrichtung. Sie soll an der Senatskanzlei angesiedelt werden. GAL-Innenpolitikerin Antje Möller bestätigt, dass der Koalitionsvertrag in diesem Punkt umgesetzt wird. 

Eine neue Stelle, die die Einhaltung der Bürgerrechte vonseiten staatlicher Organe überwachen soll, steht kurz vor der Einrichtung. Sie soll an der Senatskanzlei angesiedelt werden. GAL-Innenpolitikerin Antje Möller bestätigt, dass der Koalitionsvertrag in diesem Punkt umgesetzt wird. Die neue „Zentralstelle für Bürgerrechte und Transparenz“ ist nicht unumstritten: Als „verkappte Polizeikommission“ bezeichnet Joachim Lenders von der Deutschen Polizeigewerkschaft die Einrichtung. „Wenn man so etwas will, sollte man es auch beim Namen nennen und nicht mit grünem Anstrich als etwas Neues verkaufen.“ Rund 270 000 Euro Steuergeld soll laut Lenders die Einrichtung jährlich kosten. Möller widerspricht der Kritik. Sie legt Wert darauf, dass die Stelle keineswegs die Polizei, sondern die Arbeit sämtlicher Behörden und Ämter im Auge behalte.

Richter müssen ständig für Blutproben bereitstehen

Justizbehörde reagiert auf Kritik – Seit Gerichtsurteil Alkohol-Bluttest nur mit Richterbeschluss

Für Alkoholkontrollen und Blutproben ist künftig eine richterliche Bereitschaft rund um die Uhr gewährleistet, heißt es aus der Justizbehörde. Sie reagiert damit auf Kritik aus der Polizeigewerkschaft. In der Vergangenheit war die Zahl der Blutprobenentnahmen drastisch zurückgegangen, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass ein Richter darüber entscheiden muss. Als Folge müssen Beamte warten, bis ein Richter die nötige Anordnung trifft. In Einzelfällen dauert dies sogar Stunden.

Aktuelle Zahlen zeigen: Im Dezember wurde in 27 Fällen ein Richter wegen einer Blutprobenentnahme angerufen. In zwei Fällen war keiner erreichbar. „Hier muss dringend gehandelt werden“, sagt Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Die Regelung ist unpraktikabel.“ Vor allem die präventiven Maßnahmen, also Kontrollen schon bei geringem Verdacht, würden unter den Tisch fallen.

Die Justizbehörde handelte und strukturierte um. „Der richterliche Bereitschaftsdienst wurde ab 1. Dezember neu organisiert, um der in der letzten Zeit vermehrten Inanspruchnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft gerecht zu werden“, ließ Justizsenator Till Steffen (GAL) verbreiten.

Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU)ist dennoch unzufrieden. „Ich bin mir mit Dr. Steffen einig, dass die derzeitige Situation nicht akzeptabel ist und die Verfahrensweise deshalb zügig geändert werden muss.“ Die Praxis vergangener Jahrzehnte habe sich bewährt. Ahlhaus: „Deshalb sollte es auch künftig wieder möglich sein, dass Polizeibeamte Blutproben anordnen können, ohne auf die Entscheidung eines Richters und deren Übermittlung über die Staatsanwaltschaft warten zu müssen.“

Beamte gegen neue Polizei-Kommission

Hamburgs größte Polizeigewerkschaft DPolG (5500 Mitglieder) macht Front gegen Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und den schwarz-grünen Senat. Es geht um eine neue Beschwerdestelle für aufgebrachte Bürger, die sich von Hamburgs Beamten schlecht behandelt fühlen.

„Der Bürgermeister überlässt den Grünen die Polizei als Spielball“ schimpft DPolG-Chef Joachim Lenders. Auslöser für den Zorn ist die neue „Zentralstelle für Transparenz und Bürgerrechte“. Die GAL hatte sie in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU durchgesetzt, jetzt wird sie eingerichtet.

Die Zentralstelle, die der Senatskanzlei des Bürgermeisters angegliedert wird, soll Beschwerden von Bürgern entgegennehmen, die der Ansicht sind, „durch das Handeln einer hamburgischen Behörde in Bürger- und Menschenrechten verletz zu sein“.

„Hier wird wieder Misstrauen gegen die Polizei gesät“, so Lenders. „Das Gesetz bezieht sich zwar auf alle Behörden, zielt aber auf die Polizei. Mit der Zentralstelle bekommen wir eine noch viel schlimmere Polizeikommission als die von Rot-Grün.“

Die umstrittene Kommission (wurde nach dem Regierungswechsel 2001 abgeschafft) war mit drei ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt. Die Zentralstelle bekommt einen vom Senat für sechs Jahre berufenen Vorsitzenden und drei Mitarbeiter, alle hauptamtlich. Allein für Personalkosten veranschlagt der Senat pro Jahr rund 270.000 Euro.

Die Mitarbeiter haben jederzeit unangemeldet Zutritt zu allen Dienststellen, dürfen in alle Akten Einsicht nehmen, haben das Recht, alle Beamten und Angestellten als Zeugen zu vernehmen.

Lenders: „Wir lehnen das ab, haben für Bürger eine zentrale Beschwerdestelle und zudem die Dienststelle interne Ermittlungen.“

Presseauswertung

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erschienen am 18.01.2010

 

GAL legt sich mit der Polizei an

In der schwarz-grünen Koalition ist die Lage in der Innenpolitik angespannt: Seit CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus den Vorsitz der Konferenz der Innenminister übernommen hat, unternimmt er zahlreiche Vorstöße, die dem grünen Koalitionspartner nicht passen. GAL-Innenexpertin Antje Möller fand am Freitag im Rathaus deutliche Worte: „Die Debatte um das Thema Gewalt gegen Polizeibeamte ist mir zu undifferenziert“, hält sie fest. Es möge sein, dass die Gewalt qualitativ zugenommen habe, aber dies sei nicht quantifizierbar. Vorfälle wie der Überfall auf die Polizeiwache im Schanzenviertel sind für Möller immer noch Einzelfälle. Die jetzige Gesetzeslage biete eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten. „Strafverschärfungen muss man kritisch beäugen, aber das ist nichts, wo ein schwarz-grüner Senat entscheiden muss.“

Ahlhaus nutze die Innenministerkonferenz für bundespolitische Profilierung, wie dies jeder Senator tue. Möller geht nicht so weit, ihm Polemik vorzuwerfen. Sie glaubt, dass in den beiden anderen Themen, die Ahlhaus mit dem IMK-Vorsitz voranbringen will – die Gewaltbereitschaft von Fußballfans und die Internet-Kriminalität -, Durchbrüche möglich seien. Wenngleich auch bei der Bekämpfung der Internet-Kriminalität die Positionen des grünen Justizsenators von denen des CDU-Innensenators abwichen, wie Möller einräumt.

Aber mitunter stören sie die Polemik, die von den Polizeigewerkschaften ausgehe, und zwar auf Bundes- wie auf Hamburger Ebene. „Der Einfluss der Polizeigewerkschaften auf die Innenpolitik in Hamburg darf nicht unterschätzt werden.“ Insbesondere die DPolG tue sich da hervor“: Die große grüne Idee wäre es, eine moderne Großstadtpolizei in Hamburg zu schaffen“, kritisiert Möller. Über Strukturveränderungen bei der Polizei wird in der Koalition bereits gesprochen. „Aber die Debatte darüber ist nicht einfach – auch nicht mit den Gewerkschaften.“ Ein kleiner Erfolg sei immerhin gewesen, dass die sogenannten Präsenzschichten in den Wachen aufgehoben wurden, wodurch flexiblere Dienste möglich wurden. Andere Themen, wie die namentliche Kennzeichnung der Beamten der Bereitschaftspolizei, scheiterten aber derzeit am Widerstand der Gewerkschaften.

Auch bei den Plänen des Senats zur Schließung des Reviers der Wasserschutzpolizei in Cuxhaven sei die Kritik vonseiten der Gewerkschaften unangemessen groß. Hamburg habe lediglich die Kündigung des Elbe-Vertrages angekündigt, es blieben immer noch zwei Jahre Zeit, um Lösungen zu finden. Von den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt sei die Schaffung der Kommunikationsteams. Diese müssten jetzt auch eingesetzt werden: Seit Oktober sind die beiden Polizeiteams ausgebildet und einsatzbereit, aber es habe bisher nicht einen einzigen Einsatz gegeben.

Bei den Demonstrationen zur Weihnachtszeit hätte sich dafür Gelegenheit geboten, so Möller. „Es kommt auch darauf an, wie man das innerhalb der Polizei kommuniziert. Der Einsatz dieser Teams sollte zur Routine bei Großeinsätzen werden“, fordert sie.

Viele Konflikte löse der schwarz-grüne Senat aber auch sehr schnell. Bestes Beispiel sei die Auslieferung eines Iraners, die Anfang der Woche nach Intervention der GAL gestoppt werden konnte.

Zu den Punkten, die noch anstehen, gehöre die Novellierung des Hamburger Polizeigesetzes. Strittig sei der gesamte Komplex Überwachung der Bürger, Online-Durchsuchungen und verdachtsunabhängige Kontrollen. Die Novellierung gestalte sich als sehr zäh. Möller hofft, im ersten Quartal dieses Jahres hier einen Vorstoß machen zu können.

Der Innensenator selbst reagiert gelassen auf die GAL-Kritik: „Natürlich gibt es in einigen Fragen differente Auffassungen“, sagt Christoph Ahlhaus. „Ich bin aber zuversichtlich, dass wir durch intensive Gespräche auf einen Nenner kommen.“

Die DPolG dazu:

Zu den Aussagen der „GAL-Innenexpertin“, Frau Möller, („Der Einfluss der Polizeigewerkschaften auf die Innenpolitik in Hamburg darf nicht unterschätzt werden. Insbesondere die DPolG tue sich da hervor), lässt sich aus Sicht der DPolG Hamburg nur folgendes dazu anmerken:

 

  1. …das ist auch gut so!
  2. …wird sich auch künftig nicht ändern!
  3. Was wir als DPolG in Hamburg unter einer schwarz-grünen Innenpolitik nicht ändern können, setzen wir in Berlin um (siehe nachfolgenden Artikel der BILD vom 18.01.2010)!

erschienen am 18.01.2010

 

Angriffe auf Polizisten härter bestrafen!

Wer auf Polizeibeamte mit Steinen, Stöcken, Zwillen oder Brandsätzen losgeht, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden (bisher zwei Jahre)!

Das plant Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). UND: Wird ein Polizist in Ausübung seines Dienstes verletzt, soll dies grundsätzlich als „besonders schwerer Fall der Körperverletzung“ geahndet werden. Gerichte können bei besonders schwerer Körperverletzung (z. B. Verlust des Augenlichtes) sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis verhängen. De Maizière will vor dem Hintergrund zunehmend brutaler Übergriffe auf Polizeibeamte in der Koalition auf eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Verschärfung des Strafrahmens dringen.

Innenstaatssekretär, Ole Schröder (CDU): In den vergangenen zehn Jahren haben Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte um rund 31 Prozent zugenommen. Es gibt eine gesteigerte Respektlosigkeit vor allem in Städten mit einer ausgeprägten militanten linken Szene wie Hamburg und Berlin.

 

Bundesleitung DPolG
Bundesleitung DPolG im Gespräch mit Bundesinnenminister De Maizière (CDU)

 

 

Der Landesvorstand                                                 Hamburg, 18.01.2010

Freie Fahrt für Alkoholsünder?

Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) fordert eine Novellierung der Strafprozessordnung. Polizisten soll wieder erlaubt werden, Blutproben anzuordnen, wenn sie betrunkene Autofahrer erwischen.

Seit Oktober dürfen in Hamburg Blutentnahmen nur noch durchgeführt werden, wenn sie von einem Richter genehmigt wurden. Die Folge: „Die Zahl der Blutproben sank um 40 Prozent“, sagt Joachim Lenders, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Früher brachten Polizisten Autofahrer bei Verdacht auf Trunkenheit zur Wache und ließen dort von einem Arzt eine Blutprobe nehmen. Jetzt müssen sie mit dem Verdächtigen dort warten, wo sie ihn erwischt haben, bis sie über einen Staatsanwalt eine richterliche Erlaubnis für eine Blutprobe bekommen. Das dauert mindestens 45 Minuten, kann aber bis zu sechs Stunden dauern, sagt Lenders. So lange fällt die Streife für den normalen Dienst aus.

Offenbar ist vielen Polizisten dieses Verfahren zu umständlich. Verdächtige Autofahrer werden nach BILD-Informationen häufig nicht mehr angehalten, vor allem dann nicht, wenn es kurz vor Schichtende der Polizisten ist – freie Fahrt für Trunkenbolde?

Die Innenbehörde will das nicht bestätigen. Sprecher Thomas Butter gibt aber zu, dass die Zahl der Blutentnahmen stark rückläufig ist. Innensenator Ahlhaus sagt: „Ich werde das Problem mit meinen Kollegen aus den anderen Ländern besprechen. Wir müssen die Abläufe schneller und unbürokratischer gestalten. Es geht hier um die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Alkohol am Steuer ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Hier können wir uns keine Einschränkungen leisten.“

Nach BILD-Informationen hofft Ahlhaus, dass das Bundesinnenministerium eine Änderung der Strafprozessordnung veranlasst. Falls der Bund nicht aktiv werden sollte, will Ahlhaus im Senat eine entsprechende Bundesrats-Initiative beantragen.

Polizei sagt Großkontrollen wegen Personalmangel ab

Aktionen der linken Szene binden zu viele Beamte – Gewerkschaft: „Müssen Prioritäten setzen“ – Verkehrschaos für Freitag befürchtet

Die Belastung der Hamburger Polizei durch Aktionen der linken Szene hat mittlerweile konkrete Auswirkungen auf die Sicherheitslage. So wurden wegen der Demonstration in der Vorweihnachtszeit, der Anschläge und der in dem Zusammenhang angekündigten weiteren Gewaltaktionen bereits zwei fest eingeplante Verkehrsgroßkontrollen angesagt. Die Polizei hat nicht genügend Beamte zur Verfügung, um diese durchzuführen.

Ursprünglich sollten am Freitag an zahlreichen Kontrollstellen Fahrzeuge angehalten und kontrolliert werden. Doch für den Tag ist eine Großdemonstration unter dem Tenor „Recht auf Stadtparade“ angemeldet worden. 1500 bis 2000 Teilnehmer, so die Schätzung der Polizei, werden durch Hamburg ziehen. Darunter sollen bis zu 600 gewaltbereite Linksautonome sein.

Die Polizei wird an dem Tag mit einem Großaufgebot den Aufzug begleiten. Die Alarmhundertschaften, die sich aus den Beamten der Wachen zusammensetzen, werden aufgerufen. Es gibt ein Raumschutzkonzept, durch das die Demonstration an diesem letzten Freitag vor Heiligabend, der als einer der umsatzstärksten Tage im Vorweihnachtsgeschäft gilt, von den Weihnachtsmärkten und aus den Einkaufsstraßen ferngehalten werden sollen. Weil die Hamburger Polizei nicht genug Beamte hat, werden mindestens vier Hundertschaften aus anderen Bundesländern zur Unterstützung anrücken. Rund 2000 Polizisten werden am Freitag im Einsatz sein.

„In so einer Situation kann man nur noch Prioritäten setzen. Auch wenn Verkehrskontrollen zu einer der ganz wichtigen Aufgaben der Polizei gehören“, sagt Freddi Lohse von der Deutschen Polizeigewerkschaft.

„Hamburg wird aber deshalb für die Autofahrer keine kontrollfreie Zone sein“, sagt dazu Hauptkommissar Andreas Schöpflin. „Natürlich wird auf der Ebene der Polizeikommissariate verstärkt in dieser Zeit auf den Verkehr geachtet.“

Autofahrer können sich für den Freitag auf extreme Behinderungen im Innenstadtbereich einstellen. Die Anmelder der Demonstration wollen einen Marschweg direkt durch die City. Das lehnte die Polizei aus Sicherheitsgründen ab. Es wird befürchtet, dass diese Route genutzt wird, um Krawall zu machen. Stattdessen wurde ein Marschweg angeboten, der an der Innenstadt vorbeiführt. Welche Strecke der Demonstrationszug nehmen darf, müssen jetzt die Gerichte klären. Eine erste Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht verzögerte sich, weil die Behörde den eigenen Bescheid zurückzog, um ihn nachzubessern. Eine Entscheidung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Erfahrungsgemäß wird die Entscheidung ohnehin von einer der beiden Seiten angefochten, dass Oberverwaltungsgericht muss dann letztinstanzlich entschieden.

Vor Gericht wird außerdem noch über den Platz einer Kundgebung von Gegnern der Pelztiernutzung gestritten. Auch diese für den Freitag angemeldete Aktion will die Polizei aus dem direkten Innenstadtbereich heraus haben. Es wird befürchtet, dass sie sonst als Anlaufstelle für Krawallmacher genutzt wird, die anders nicht in den Citybereich kommen. Für Autofahrer wird es auf jeden Fall eng. Selbst wenn es keinen Aufzug im Kern der Innenstadt6geben wird, dürfen die Fahrzeugkolonnen der Polizei und der Ausweichverkehr für starke Behinderungen sorgen.