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DPolG Hamburg: Keine Weitergabe von privaten Daten bei Unfällen mit Dienst-Kfz!

Bei einem Unfall mit beteiligten Polizeibeamten – auch im Dienst und mit Dienstfahrzeug und unabhängig von der Verursachung – sind laut aktueller Verfahrensweise alle Personaldaten, insbesondere die private Wohnanschrift aufzunehmen. Diese sind im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens somit auch für den Unfallgegner einzusehen!

Seit G20 ist es auch außerhalb der Polizei anerkannt, dass dies im Strafverfahren nicht immer unbedenklich ist – die DPolG Hamburg setzt sich aber ausdrücklich dafür ein, dass auch im OWi-Verfahren die gleichen Schutzmechanismen greifen und die Dienststelle grundsätzlich als ladungsfähige Anschrift ausreicht!

Ein besonderer Schutz der privaten Personaldaten der Kollegen muss selbstverständlich sein!

Die DPolG Hamburg hat hierzu Gespräche mit der Dienststelle aufgenommen und begrüßt die Bereitschaft, das Thema offensiv voranzutreiben. Wir werden weiter auf eine Änderung im Sinne der Kollegen drängen und das Verfahren konstruktiv begleiten!

Der Landesvorstand                                                                            Hamburg, 24.05.2019

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Erfolg der DPolG Hamburg: Einkommensrunde 2019-21

Zulagen für besonders belastende Dienste werden komplett dynamisiert

Jahrelang wurden lediglich die Sonn- und Feiertagszuschläge mit den Tariferhöhungen
angepasst – die besonders belastenden Nachtdienste blieben unberücksichtigt. Die DPolG Hamburg hat nach Gesprächen mit Staatsrat Bernd Krösser erreichen können, dass ab dem Jahr 2020 die kompletten Zulagen für besonders belastende Dienste ebenfalls der Dynamisierung unterliegen werden:

  •  ab dem Jahr 2020 steigen die Beträge für die Dienste an Sonn- und Feiertagen sowie die
    Dienste von montags bis donnerstags in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des
    Folgetages von 3,50 € auf 3,61 € und ab 2021 auf 3,66 €
  • die Nachtdienste am Freitag und Samstag werden ab dem Jahr 2020 von 4,50 € auf 4,64 €
    erhöht und ab 2021 auf 4,70 €

Des Weiteren werden die Gehälter und Versorgungsbezüge laut dem Entwurf einer
Senatsdrucksache im Einzelnen wie folgt angehoben:

  • Rückwirkend zum 01.01.2019 = 3,0 %
  • ab dem 01.01.2020 = 3,2 %
  • ab dem 01.01.2021 = 1,4 %
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend zum 01.01.2019 eine Erhöhung der
    Anwärterbezüge um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 €
  • Ab dem 01.01.2020 eine weitere Erhöhung um einen Festbetrag in Höhe von ebenfalls 50,00 €
  • Der Urlaubsanspruch wird für Anwärterinnen und Anwärter auf 30 Arbeitstage angehoben

 

In diesem Jahr wird somit letztmalig 0,2 % für die Versorgungsrücklage von der Besoldungserhöhung abgezogen. Ab 2020 entfällt der Abzug!

Die DPolG Hamburg fordert den Senat auf, die parlamentarische Befassung zügig zum Abschluss zu bringen, damit die Kollegen/innen zeitnah in den Genuss der Ihnen zustehenden Erhöhungen kommen.

Der Landesvorstand                                             Hamburg, 02.05.2019

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Einladung

NEU im Angebot:
Zwei Tage Vertrauensleuteseminar für die DPolG
– für aktive Vertrauensleute und interessierte Kollegen, die es werden wollen

 

Wann: 05.06.2019 und 06.06.2019 jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr

Am ersten Abend ist nach dem Seminar ein gemeinsamer kollegialer Austausch in der Geschäftsstelle angedacht.

Wo: DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18, 20099 Hamburg, Nähe Hauptbahnhof

Seminarinhalte: Aufgaben, Rechte und Pflichten, Kommunikation, Information über Gewerkschaftsarbeit, praktische Beispiele

Anmeldungen ab sofort in der DPolG Geschäftsstelle per Mail dpolg@dpolg-hh.de oder per Telefon.

Für dieses Seminar gibt es Sonderurlaub. Bitte diesen dann umgehend auf dem Dienstweg mit der Bescheinigung der Geschäftsstelle und dem allgemeinen Antragsformular bei der Personalabteilung beantragen.

 

Mit kollegialen Grüßen                                                                            Hamburg 15.04.2019
Beate Petrou
Vorsitzende des Fachbereichs Verwaltung

                                                                                                       
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Tarifseminar – Nachbereitung der Tarifverhandlung

Der Fachbereich Verwaltung der DPolG Hamburg hatte am 20.03.2019 zum Tagesseminar eingeladen, um die Hintergründe der Tarifverhandlungen und den Tarifabschluss zum TVL zu erläutern. Der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders begrüßte die Kollegen.

Als Referenten waren direkte Teilnehmer der Tarifverhandlungen erschienen:

 Volker Geyer, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb und Fachvorstand Tarifpolitik
 Andreas Winter, Tarifreferent, dbb Berlin
 André Kuhring, Leiter Grundsatz Arbeits- und Tarifrecht, Personalamt Hamburg

Interessant waren die Erläuterungen, wie sich die prozentuale Erhöhung in den einzelnen Entgeltgruppen
auswirkt und dass teilweise bis in die EG 9 der Mindestbetrag von 100 Euro Anwendung findet.

Anhand von Beispielen wurde der Prozess der Höhergruppierung mit dem Garantiebetrag und der
Deckelung durch die stufengleiche Zuordnung des Unterschiedsbetrages erläutert.
Auch die Aufspaltung der EG 9 in die EG 9a und 9b in die jeweiligen Ausgangswerte wurde erklärt. Die Form
der Übernahme des Ergebnisses für die Beamten wurde ebenfalls thematisiert.

Genaue Ergebnisse können erst nach der Erklärungsfrist der Gewerkschaften (15.04.19)
und den anschließenden Redaktionsverhandlungen bekanntgegeben werden. Mögliche Fragen unserer Mitglieder können ggf. schon im Voraus individuell und bilateral mit dem FB Verwaltung geklärt werden. Bitte setzt euch ggf. mit uns in Verbindung.

Eins stand zum Schluss fest, dies war ein erfolgreiches Seminar und sollte wieder
angeboten werden.

 

Fachbereich Verwaltung                                                                                                           29.03.2019
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Tarifabschluss 2019 Auszüge aus der Tarifeinigung

Erhöhungen der Tabellenentgelte:

Ab 01.01.2019 Rückwirkend im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,5 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,01 % mindestens 100,-/Monat

Ab 01.01.2020 im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,3 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,12 % mindestens 90,-/Monat

Ab 01.01.2021 im Gesamtvolumen 1,4 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 1,8 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 1,29 % mindestens 50,-/Monat

Höhergruppierungsgewinn:

Rückwirkend ab 01.01.2019 kein stufengleicher Aufstieg, aber Erhöhung des
Garantiebetrages:
– EG1 bis EG8 von 30,67 Euro auf 100,- Euro
– EG9 bis EG14 von 61,31 Euro auf 180,- Euro

Entzerrung der Entgeltgruppe 9
Einführung einer Entgeltgruppe EG9a und EG9b – beide Entgeltgruppen haben normale
Stufenlaufzeiten. Die Entgeltgruppe 9a ist die ehemalige EG9s.
Die genaue Überleitung in die Entgeltgruppe EG9a bleibt bis zur endgültigen Regelung
durch die Redaktionsverhandlungen abzuwarten.
Die Stufenlaufzeiten in der Entgeltgruppe 9a richteten sich nach §16 Absatz 3, Satz 1 TV-L.
Daher ist davon auszugehen, dass Kolleginnen und Kollegen, die am 01.01.2019 bereits 2
Jahre in der Entgeltstufe 2 waren, der Entgeltstufe 3 zugeordnet werden. Das gleiche
Prinzip gilt für die Kolleginnen und Kollegen, die bisher der Entgeltstufe 3 zugeordnet
waren.

Jahressonderzahlung / Weihnachtsgeld
Die Jahressonderzahlung bleibt für alle Tarifbeschäftigten im TV-L soweit erhalten. Sie nimmt jedoch in den Jahren 2019 bis 2022 nicht an den linearen Tariferhöhungen teil.

Entgeltordnung / Eingruppierung
Arbeitsvorgang nach § 12 TVL
Hier gab es durch höchstrichterliche Rechtsprechung eine positive Veränderung zugunsten der Arbeitnehmer. Im Vorfeld der Tarifverhandlungen haben die Arbeitgeber eine Neubewertung des Arbeitsvorganges gefordert. Dies hätte flächendeckend zu einer deutlich schlechteren Eingruppierung geführt.
Aufgrund der hartnäckigen Verhandlungsführung wurde diese Arbeitgeberforderung verhindert.

Verbesserung der Eingruppierung, z.B.:
– Schießstandwart von EG3 nach EG4
In einer bisher nicht belegten Entgeltgruppe 5 werden folgende Tätigkeitsmerkmale eingeführt:
– Pferdewirt
– Tierpfleger mit Berufsausbildung
– Lagerarbeiter mit Berufsausbildung

Kraftfahrerpauschalen
Die Pauschalentgelte nach dem PKW-Fahrer-TV-L werden wie folgt erhöht:
– 1. Januar 2019 um sich aus I. 1. Buchstabe a für die Stufen 2 bis 6 in allen Entgeltgruppen ergebene lineare Erhöhung, mindestens jedoch um 100,- €
– 1. Januar 2020 um sich aus I. 1. Buchstabe a für die Stufen 2 bis 6 in allen Entgeltgruppen ergebene lineare Erhöhung, mindestens jedoch um 90,- €
– 1. Januar 2021 um sich aus I. 1. Buchstabe a für die Stufen 2 bis 6 in allen Entgeltgruppen ergebene lineare Erhöhung, mindestens jedoch um 50,- €

Fachbereich Verwaltung                                                                                                               04.03.2019

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Einladung zum Tagesseminar des Fachbereichs Verwaltung

Nachbereitung der Tarifverhandlungen und Einzelheiten der Tarifeinigung

am Mittwoch, den 20.03.2019 von 9 bis 16 Uhr
in der DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18, 20099 Hamburg.

Thema: Nachbereitung der Tarifverhandlungen

Gastreferenten: Herr Kuhring, Tarifreferent des Personalamtes Hamburg, Tarifreferent des dbb Berlin,
                                        Eingeladen

Anmeldungen ab sofort in der DPolG Geschäftsstelle per E-Mail. 

Für dieses Seminar gibt es Sonderurlaub, bitte diesen dann umgehend auf dem Dienstweg mit der Bescheinigung der Geschäftsstelle und dem allgemeinen Antragsformular bei PERS 31 beantragen.

 

Beate Petrou                                                                                                                                         04.03.2019
Vorsitzende des Fachbereichs Verwaltung

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!! Einigung in den Tarifverhandlungen !!

Die aktuellsten Infos aus Potsdam:
Es liegt eine gute Verhandlungslösung auf dem Tisch. Das Gesamtvolumen (nicht die lineare Erhöhung) beträgt für 33 Monate 8%!

Die wichtigsten Ergebnisse:
• Anhebung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen in drei Schritten um 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Bis zum 1.1.2021 mindestens um insgesamt 240 Euro (Laufzeit 33 Monate)

• Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte in zwei Schritten um 50 Euro (1.1.2019) und 50 Euro (1.1.2020)

• 30 Tage Urlaub für Auszubildende

• Erhöhung der Pflegetabelle um zusätzlich 120 Euro

• Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte um 75 auf 105 Euro (1.1.2019)

Aus Sicht der Jugend ist das ein guter Abschluss, da alle Forderungen vollständig übernommen wurden.

Zugeständnisse mussten vor allem bei der Vertragslaufzeit und beim Thema Strukturverbesserungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels gemacht werden.

Man konnte jedoch die Angriffe auf die Grundlagen der Entgeltordnung abwehren. Insgesamt können wir von einem guten Ergebnis sprechen.

Wir erwarten nun die 1 zu 1 Übernahme der Ergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten, wie sie vom Ersten Bürgermeister ggü. dem dbb zugesagt wurde.

DPolG – Deinetwegen!