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„Rambo-Typen gibt es nur im TV!“ – Interview nach dem Schuss in Buchholz: Polizeigewerkschafter Michael Richter über Training und Realität

In Krimis und amerikanischen Action-Filmen passiert es ständig: Polizisten zücken ihre Waffe, schießen auf angreifende oder flüchtende Verbrecher. In der deutschen Polizei-Realität ist das eine Seltenheit. Bundesweit haben im vergangenen Jahr Polizisten 36-mal auf Menschen geschossen. Sechs wurden getötet, 15 verletzt: So wie am Montag in Buchholz, als ein Polizist einen bewaffneten und geistig verwirrten Mann mit einem gezielten Schuss in den Oberschenkel außer Gefecht setzte. Die HAN sprachen mit Polizeihauptkommisar Michael Richter, Mitglied der Deutschen Polizeigewerkschaft, wie solche Extremsitutationen trainiert werden und welche Spuren sie auch bei den Schützen hinterlassen.

HAN: Wie können Polizisten eine Situation wie in Buchholz trainieren?

Michael Richter: Es gibt Rollenspiele, bei denen wir auch so extreme Situationen simulieren. Wir als Trainer haben uns dabei auch schon mal ein Messer an den Hals gehalten, sind auf einen Kollegen zugegangen und haben gesagt: „Schieß doch, Bulle!“. Das Ziel bei den Übungen ist es dann aber immer, darauf hinzuwirken, dass erst gar nicht geschossen werden muss: auf das Gegenüber einzureden, ihn zu beruhigen oder ihn mit Hilfsmitteln wie Pfefferspray oder dem Schlagstock dazu zu bringen, die Waffe fallen zu lassen. Aber offen gesagt: Auf eine so extreme Situation, bei der der Kollege tatsächlich abdrücken muss, kann man niemanden richtig vorbereiten. Das muss alles viel zu schnell gehen. Es kommt ja auch zum Glück sehr selten vor…

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ACHTUNG! Fristen zur neuen Entgeltordnung laufen ab!

Seit dem 1. Januar 2012 gilt die neue Entgeltordnung des TV-L für Tarifbeschäftigte. Es gibt derzeit 3 verschiedene Antragsfristen die dabei dringend zu beachten sind:

–       Alle Kolleginnen und Kollegen, denen aufgrund eines aus dem BAT hervorgehenden Zeit-, Fall- oder Bewährungsaufstieg bis zum 31.10.2012  zugestanden hätten (gem. § 8 TVÜ-L), müssen diesen per Antrag geltend machen. Der Antrag muss bis zum 31.10.2012 beim Arbeitgeber vorliegen!

–       Für alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8 und kurzen Aufstiegen bis zu 6 Jahren (gem. § 29a TVÜ-L), für Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit „schwierigen Tätigkeiten“, sowie einigen anderen Fallkonstellationen läuft die Antragsfrist zum 31.12.2012 aus.

–       Für die „Beschäftigten in der Informationstechnik“ endet diese Antragsfrist erst am 31.08.2013.

Bei weiteren Fragen dazu, möchten wir auf die jeweiligen Tarifinformationen verweisen.

 Selbstverständlich könnt Ihr Euch auch direkt an folgende Kolleginnen und Kollegen wenden:

                        Beate Petrou                          0177 – 288 18 82

                       Michael Adomat                     0172 – 403 80 78

                        Andy Metzlaff                        0152 – 086 64 087

 Download des Flugblattes                Download der „DPolG Tarifinfo“

Personalamt stoppt Kopitzsch

Im Zuge der Reform muss Polizei etliche Posten ausschreiben

Die Pläne des Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch zum Umbau der Polizei im Rahmen des Projekts „ProMod“ haben einen erheblichen Dämpfer bekommen. Das Personalamt hat festgestellt, dass in vielen Fällen eine Ausschreibung der Posten nötig ist. Das bedeutet, dass der Polizeipräsident die Stellen noch gar nicht mit konkreten Namen in Verbindung hätte bringen dürfen. Es geht um die Posten, die einen neuen Aufgabenzuschnitt bekommen, und um die Stellen, mit denen eine Beförderung verbunden ist. Polizeisprecher Mirko Streiber bestreitet, dass die Personalentscheidungen schlecht vorbereitet wurden. „Die Stellen sind noch nicht bewertet worden“, sagt Streiber. Es sei daher nicht klar, ob die bereits namentlich gehandelten Dienststellenleiter, wie die zukünftigen Chefs der geplanten Leit-Polizeikommissariate, auch befördert werden. „Lachhaft“, nennt das Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

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Rathaus watscht Polizeipräsident Kopitzsch (SPD) ab

Das muss sich in etwa so anfühlen, als ob man ein nasses Handtuch ins Gesicht geworfen bekommt – klatsch!

Das Personalamt im Rathaus hat mit einem Federstrich zwei wichtige Personalentscheidungen von Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch (63, SPD) einkassiert. Kopitzsch wollte im Rahmen der anstehenden Polizeireform den Chef der Revierwache Eimsbüttel, Frank Fock, zum Leiter des neuen Großkommisariats in Bergedorf machen – übrigens trotz Focks Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1 Promille. Und Stefan Schneider, jetzt Chef des Reviers, sollte die Bereitschaftspolizei übernehmen. Beide wären dadurch befördert worden. Fock zum Polizeidirektor, Schneider gar zum Leitenden Direktor. Und genau das moniert das Personalamt: Beide Stellen hätten ausgeschrieben werden müssen.

Joachim Lenders (50, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft), einer der größten Kopitzsch-Kritiker, kommentiert: „Ich begrüße die eindeutige Klarstellung der obersten Dienstbehörde zur Besetzung von Spitzenämtern in der Polizei…“

Hamburgs Truppe fürs Grobe

Sie sind die Elite. Diejenigen, die anrücken, wenn alle anderen nicht mehr weiterwissen. Und sie sind diejenigen, die bei ihren heiklen Einsätzen ihr Leben riskieren. Die Beamten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK). Am 6. November feiert die Elite-Truppe der Hamburger Polizei ihr 40-jähriges Bestehen. Die MOPO am Sonntag besuchte die Spezialeinheit in ihrer Einsatzzentrale.

Wenn sie gerufen werden, geht es um Leben und Tod. Bewaffnet mit Revolvern und Maschinenpistolen, geschützt durch schusssichere Westen und gepanzerte Helme stürmen die MEK-Beamten besetzte Gebäude, verhaften Terroristen, Geiselnehmer und Schwerverbrecher. Auch das Überbringen von Lösegeld gehört zu ihren Aufgaben.

Beim MEK gelten zwei goldene Regeln: Disziplin und Diskretion.
„Mein Beruf ist mein Geheimnis“, sagt einer der Elite-Cops (31). „Nur mein engstes familiäres Umfeld weiß, dass ich beim MEK bin. Alle anderen denken, ich hätte einen ganz ,normalen‘ Posten bei der Polizei. Wenn man diesen Job hat, ist es wichtig, den Ball flach zu halten.“ Seinen Namen will er nicht verraten. Untereinander sprechen sich die Beamten ausschließlich mit fiktiven Spitznamen wie „Hunter“, „Fips“ oder „Pitt“ an. Nichts, was sie identifizieren könnte, darf nach außen dringen.

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„Zukunftsfähiges Beförderungssystem für die Polizei“? – DPolG: Senat muss zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen!

Am 28. September hat Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch offiziell das Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungssystem für die Polizei“ eingesetzt. Das Projekt ist ihm direkt unterstellt und wird von LPD Kuno Lehmann, dem designierten Personalchef der Hamburger Polizei, geleitet. Das Projekt hat den konkreten Auftrag ein neues Beförderungssystem für die Polizei Hamburg zu entwickeln, dass im Laufe des Jahres 2014 umgesetzt werden kann. Bis zum Inkrafttreten des neuen Beförderungsmodells soll ein Übergangsverfahren, das die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte berücksichtigt, geschaffen werden und rechtmäßige Ernennungsverfahren gewährleisten. Das Grobkonzept des neuen Modells soll bereits im Dezember 2012 vorliegen.

  • Das neue Beförderungsmodell soll den rechtlichen Anforderungen entsprechen, eine angemessene Eingangsbesoldung und Besoldungsgerechtigkeit (!) sicherstellen!

 In der Einsetzungsverfügung heißt es unter anderem:

  •  „Das Beförderungsmodell soll retrograde Maßnahmen zur Egalisierung von Beförderungsengpässen wie zum Beispiel Hebungsprogramme etc. überflüssig machen.“
  • „Unter Erhalt des Arbeitsmarktsegments‚ ‚Eignung für den bisherigen mittleren Dienst’ ist ein Übergang in die zweigeteilte Laufbahn in die Überlegungen einzubeziehen.“
  • „Es ist zu prüfen, ob eine Sonderlaufbahn Polizei, unter Umständen mit der Reduktion von Statusämtern pro Funktion umsetzbar wäre.“
  • „Die Besoldungsstruktur soll Führungsfunktionen und besondere Fähigkeiten/Kenntnisse berücksichtigen. Funktionen und Statusamt sind in Einklang zu bringen, eine ‚Technische Laufbahn-Variante’ ist zu prüfen.“

 Des Weiteren soll das Projekt sicherstellen, dass zukünftig Vorgesetzte und Spezialisten besser bezahlt werden, als nachgeordnete beziehungsweise universell einsetzbare Mitarbeiter.

Besoldungsgerechtigkeit, zweigeteilte Laufbahn, Sonderlaufbahn Polizei, Technische Laufbahn…und dann folgt schlagartig die Ernüchterung − der Kostenrahmen wird vom gültigen Haushalt 2013/14 gesetzt. „Übergangsregelung und Systemvorschlag sind auf Basis des Haushalts 2013/14 zu kalkulieren.“

Geld spielt keine Rolle, denn wir haben keins! Es ist gut und richtig, dass hinsichtlich eines neu zu schaffenden Beförderungsmodells neue Wege beschritten werden, dass es vielfältige Überlegungen zur Ausgestaltung des neuen Beförderungssystems geben soll. Aber: Ohne zusätzliche (!) Finanzmittel ist jedes Modell zum Scheitern verurteilt, bleibt Makulatur und wird den Kolleginnen und Kollegen nicht gerecht. Besoldungsgerechtigkeit?

Die DPolG Hamburg hat es vor wenigen Monaten aufgedeckt, der SPD-Senat plant, die für das Laufbahnverlaufsmodell zusätzlich zur Verfügung stehenden Gelder zu streichen und die entsprechende Drucksache aus 2007 ersatzlos zu kassieren. Beförderungen können dann nur noch nach Maßgabe freier Stellen erfolgen!

Wie glaubwürdig und „zukunftsfähig“ kann ein Projekt sein, wenn es über keine finanziellen Ressourcen und Spielräume verfügt? Wie fühlen sich die „universell einsetzbaren“ Kolleginnen und Kollegen, wenn sie lesen, dass die Vorgesetzten und Spezialisten mehr Geld bekommen sollen, sie es aber bezahlen müssen (durch noch längere Wartezeiten?), denn irgendwo muss das Geld ja herkommen.

Die „universell einsetzbaren“ Kolleginnen und Kollegen sind das Rückgrat der Hamburger Polizei – sie versehen ihren Dienst auf den Polizeikommissariaten, bei der Bereitschaftspolizei, in den Einsatzzügen, der Verkehrsdirektion…! Sie sind die „Allrounder“ ohne die „Polizei“ nicht funktionieren kann. Und ausgerechnet sie sollen keine gerechte Chance auf Beförderung bekommen? Ihnen soll keine berufliche Perspektive geboten werden? Das machen wir als DPolG Hamburg nicht mit!

Das Projekt soll ein Beförderungsmodell entwickeln, ohne ausreichenden finanziellen Background. Diese Aufgabe gleicht der Quadratur des Kreises, sollte sie gelingen, wäre das neue Beförderungssystem der Polizei Hamburg als sogenanntes Lehmann-Modell deutschlandweit bekannt. Die Finanzminister und -senatoren sind in gespannter Erwartung. Wir auch!

Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 12.10.2012

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Personalamt stoppt Polizeipräsident

Das Grundgesetz gilt selbstverständlich auch für die Beförderung in Spitzenämter bei der Hamburger Polizei. Mit dieser Feststellung lassen sich die Einlassungen des Personalamtes – der Obersten Dienstbehörde – zu geplanten Personalveränderungen innerhalb der Polizeiführung der Polizei Hamburg zusammenfassen.

Wie der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG) aus Kreisen des Personalamtes bekannt wurde, ergab eine dort vorgenommene rechtliche Bewertung beabsichtigter Besetzungen von Führungsfunktionen, dass eine lediglich vom Polizeipräsidenten vorgenommene persönliche Entscheidung keinesfalls ausreiche. Jede Personalentscheidung muss sorgfältig geprüft werden, um einen möglichen Verstoß gegen Artikel 33 GG Absatz 2 (Stellenbesetzung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) zu vermeiden.

Hintergrund: Im Zuge der Neuorganisation der Hamburger Polizei (Projekt ProMod 2012) wurden durch Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch bereits vorab Personalentscheidungen verfügt und mittels einer internen Information innerhalb der Hamburger Polizei veröffentlicht. Hierbei wurden auch personelle Entscheidungen getroffen, die eine spätere Beförderung vorsehen. Das Personalamt hat nun unter anderem eindeutig klargestellt, dass vor der Besetzung einer höherbewerteten Stelle im Regelfall ein Auswahlverfahren durchzuführen ist.

 Beispiel: Ein Polizeioberrat (A 14) soll Leiter eines sogenannten Leitkommissariats werden. Diese Stelle soll zukünftig nach A 15 bewertet werden (Polizeidirektor). Nach Auffassung des Personalamtes und einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (OVG) vom 28.04.2011 ist vor der Besetzung dieser Stelle ein Auswahlverfahren durchzuführen. Eine „Handvergabe“ ist rechtswidrig.

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG): „Ich teile die Rechtsauffassung des Personalamtes und begrüße die eindeutige Klarstellung der Obersten Dienstbehörde zur Besetzung von Spitzenämtern innerhalb der Hamburger Polizei. Als das Laufbahnverlaufsmodell, das Beförderungsmodell für den Polizeivollzug, obsolet wurde, war es Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch, der verfassungsgemäße Beförderungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung anmahnte. Diesen Grundsatz sollte er nun bei seinen eigenen personellen Entscheidungen beachten.“